Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Wastelandwarrior

Die Besitzstandszulage aus § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder ist unter keinem Gesichtspunkt entfallen, denn diese basiert nicht auf Änderungen in der Anlage A zum TV-L, sondern eben auf § 9 TVÜ-Länder. Da wurde nichts geändert.

Meister Eder

Hallo Wastelandwarrior,

ich möchte mich hier mal mit einer Frage einklinken: Ist die Bewährungszulage aus BAT Vb eine Besitzstandszulage nach §9 TVÜ-L? Und gilt das auch für die Meisterzulage?

Viele Grüße vom Meister Eder

WasDennNun

Zitat von: Padre in 20.01.2020 10:05
Ab 01.01.2020 hätte eine eine Automatische Eingruppierung in E9 b Stufe xyz (Engelttabelle + Zulagen) = passende oder nächsthöhere Tabellenentgelt erfolgen sollen.
Und das Gejaule und Geschrei ist dann groß bei denen, die dadurch schlechter gestellt werden.

Padre

Zitat von: Wastelandwarrior in 20.01.2020 10:52
Die Besitzstandszulage aus § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder ist unter keinem Gesichtspunkt entfallen, denn diese basiert nicht auf Änderungen in der Anlage A zum TV-L, sondern eben auf § 9 TVÜ-Länder. Da wurde nichts geändert.

Dann weißt du mehr als das LBV Baden-Württemberg. Sie sagten mir, ab dem 01.01.2020 gibt es nur noch die E9a 5 (meine Aktuelle Eingruppierung) und kein Cent mehr und auf Antrag ab 01.01.20220 kann ich auf die E 9b kommen, wobei die Stufe noch nicht geklärt ist. Sollte aber von der Logik heraus, betragstechnisch kein Verlust sein.

Zitat von: WasDennNun in 20.01.2020 11:38
Zitat von: Padre in 20.01.2020 10:05
Ab 01.01.2020 hätte eine eine Automatische Eingruppierung in E9 b Stufe xyz (Engelttabelle + Zulagen) = passende oder nächsthöhere Tabellenentgelt erfolgen sollen.
Und das Gejaule und Geschrei ist dann groß bei denen, die dadurch schlechter gestellt werden.
Wenn man in die passende oder nächst besser Tabellenentgeltgruppe kommt, dann wird niemand schlechter gestellt. Es gab es schon jetzt eine Besserstellung von E9 (k) 3 mit verlängertem Stufenlauzeit ab 5 - 7 / 9 Jahre, diese Personen bekam im Jahr 2019, ein Aufschlag von tolle 15,6 %. Hat sicherlich vielen Bauschmerzen bereitet.  ;D

WasDennNun

Zitat von: Padre in 20.01.2020 12:18
Wenn man in die passende oder nächst besser Tabellenentgeltgruppe kommt, dann wird niemand schlechter gestellt.
kommt auf die Stufen Situation aus. Bei HG Laufzeit wieder bei Null.
Und das gejaule, dass einem Stufenzeiten geklaut wird.

Geist

Nur interessehalber:

Wo ist die "Neue Weltordnung" denn bereits durchgesetzt worden?

Herausgelesen habe ich:

BaWü im November
NS im Dezember
Bayern im Dezember
NRW im Dezember

So ein "Enthusiasmus"ranking wäre mal spannend.
Witziges Detail: Auf Anfrage soll der Antrag auf 9b möglichst bald und möglichst präzise passieren.
Dabei weiß ich gar nicht welches Gehalt man mir seit Januar '19 eigentlich zahlt... ;D

WasDennNun

Zitat von: Geist in 22.01.2020 07:35
NS im Dezember
Autsch NS??? kommt jetzt auch noch SS und SA???
in NI/ND wurde es umgesetzt, wohl gibt es aber ein paar hakelige Fragezeichen bei einigen Kollegen.

slavarolf

Zitat von: Geist in 22.01.2020 07:35
Nur interessehalber:

Wo ist die "Neue Weltordnung" denn bereits durchgesetzt worden?

Herausgelesen habe ich:

BaWü im November
NS im Dezember
Bayern im Dezember
NRW im Dezember

So ein "Enthusiasmus"ranking wäre mal spannend.
Witziges Detail: Auf Anfrage soll der Antrag auf 9b möglichst bald und möglichst präzise passieren.
Dabei weiß ich gar nicht welches Gehalt man mir seit Januar '19 eigentlich zahlt... ;D

Bei M-V steht immernoch E9 besondere, also wurde es bei uns noch nicht umgesetzt.

So jetzt nochmal eine Frage. In welchem Fall steht mir eine Höhergruppierung in die E9b zu. Ich habe versucht durch die ganzen Verbesserungsthreads mal Sinn in die Sache zu bringen, leider gelingt mir das nicht.

Ich bin als Fachinformatiker E9 Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt 22.2 eingestuft. Habe ich die Möglichkeit der Verbesserung?

carlos1977

Bei uns (RLP) wurde auf E9a im Dez. 19 umgestellt. Wegen der E9b soll Alles im Februar entsprechend auf Antrag passieren!

TV-Ler

Zitat von: slavarolf in 22.01.2020 07:57
Ich bin als Fachinformatiker E9 Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt 22.2 eingestuft. Habe ich die Möglichkeit der Verbesserung?
Die Höhergruppierung auf Antrag ist für Beschäftigte in der Fallgruppe 1 möglich.

Wastelandwarrior

Das ist eine "außertarifliche Eingruppierung". Ob das Land außertariflich auch den TVÜ-Länder gelten lässt, weiß ich nicht.

Spid

Also keine Eingruppierung, sondern eine ggfs. übertarifliche Bezahlung, so sie überhaupt eine Besserstellung darstellt.

Oskar

Zitat von: slavarolf in 22.01.2020 07:57
Bei M-V steht immernoch E9 besondere, also wurde es bei uns noch nicht umgesetzt.


In M-V sollen die Anpassungen von 9 zu 9a und somit auch die Zahlungen voraussichtlich erst im März stattfinden, obwohl die Durchführungshinweise schon Anfang November 2019 vom FM herausgegeben wurden.

TV-Ler

Das NLBV tat gestern per Newsletter u.a. folgendes kund:

"Die Arbeiten an der Umsetzung der strukturellen Änderungen gemäß Tarifeinigung 2019 (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 09) und der Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile (Beispiele: Garantiebetrag, Angleichungszulage für Lehrkräfte, höherwertige Tätigkeit nach § 14 TV-L, ...) dauern an. Bedingt durch den langen Rückrechnungszeitraum auf Grund der erheblichen Verhandlungsdauer sind viele Fälle manuell zu berechnen. Eine Bearbeitung kann daher nur ,,nach und nach" erfolgen. Sofern Änderungen bereits umgesetzt wurden, erfolgte in betreffenden Fällen eine Information durch einen Text auf der Gehaltsmitteilung. Vielen Dank für Ihre Geduld!"

Wastelandwarrior

Zitat von: Spid in 22.01.2020 08:21
Also keine Eingruppierung, sondern eine ggfs. übertarifliche Bezahlung, so sie überhaupt eine Besserstellung darstellt.
Ja, ich war ungenau und halte die Bezahlung nach Techniker-Tarif darüber hinaus auch für seltsam. Aus meiner Sicht wäre Teil I angemessen und auch zielführend. Einige Länder machen das so.