Autor Thema: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?  (Read 47794 times)

archybald

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Es gibt keine „neue“ EGO. Gibt es Erkenntnisse, daß eine Änderung der EGO in diesem Punkt vorgenommen werden soll? In der Tarifeinigung wurde derlei nicht vereinbart.
Die Anlagen 3 bis 5 zum Einigungspapier sehen sehr nach EGO aus. Ich dachte daher, die würde auch geändert.
Was nützen Protokollerklärungen zu dann geänderten Teilen der EGO?

Spid

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Die EGO wird geändert, deshalb gibt es ja keine neue. Protokollerklärungen zu geänderten Teilen der EGO haben den selben Nutzen, den sie auch vorher hatten.

archybald

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Die EGO wird geändert, deshalb gibt es ja keine neue. Protokollerklärungen zu geänderten Teilen der EGO haben den selben Nutzen, den sie auch vorher hatten.
Ok, geändert ist nicht neu ::)
Werden denn die Protokollerklärungen auch geändert??

Spid

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Wenn das vereinbart worden ist, ja, sonst nicht.

alterschlingel

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T`schuldigt meinen Quereinstieg hier, bin aber haargenau betroffen von derzeitiger Diskussion. Wenn ich es richtig verstanden habe, geschieht folgendes:

1. Die Techniker-Zulage von 23,01 entfällt ab 01.01.2020 (?) dafür gibt es ab 01.01.2020 eine dynamische Zulage von 52,63 €/Mt., die jeder automatisch erhält, der vorher die Techniker Zulage erhalten hat.

2. Die etwas veränderten Eingruppierungsmerkmale ermöglichen einen Aufstieg von EG 12 in EG 13, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. (Diesen Drittelkram begreife ich bis heute nicht so recht, zumindest wer das genau festlegt, vermutlich der Dezernent einer Einheit mit dem Antrag auf Höhergruppierung für seinen Mitarbeiter/-in). Diesen Antrag MUSS man stellen --> keine Höhergruppierung automatisch möglich. Wird dieser Antrag vom Mitarbeiter selbst gestellt ???

Bitte verbessert mich, falls erforderlich... oder sagt mir bitte, ich habe es richtig verstanden

Spid

  • Gast
Die auszuübende Tätigkeit besteht aus mindestens einem Arbeitsvorgang. Bei jedem Arbeitsvorgang sind Tätigkeitsmerkmale erfüllt. Manche Tätigkeitsmerkmale sind auch erst in der Gesamtschau feststellbar, z.B. können sich gründliche, vielseitige Fachkenntnisse aus mehreren Arbeitsvorgängen mit gründlichen Fachkenntnissen ergeben. Bei Drittelmerkmalen ist bereits das entsprechende Merkmal durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt, wenn Arbeitsvorgänge im zeitlichen Umfang mindestens eines Drittels der auszuübenden Tätigkeit das entsprechende Tätigkeitsmerkmal erfüllen, ansonsten ist es erst bei grundsätzlich mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit der Fall.

alterschlingel

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@Spid: Danke für diese Ausführungen, sie haben mir das Thema etwas näher gebracht. Und stimmen denn meine zwei Aussagen samt der Zeitangabe 01.01.2020 oben ?

Ich habe nämlich die ominöse neue Zulage nicht gefunden in der Anlage E. Und das man den Antrag an die Personalabteilung selbst stellen muss.

Spid

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Derzeit fehlt noch der Wortlaut der Regelungen. Ich halte jedoch das Eintreffen der geschilderten Umstände für wahrscheinlich.

alterschlingel

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okay. danke.... dann warte ich mal, bis Belastbares da ist.

alterschlingel

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Hmmm…..ob es wohl für diesen Antrag auf eine Höhergruppierung aus den vorgenannten Gründen ein besonderes Formblatt gibt, welches auf § so und so und die Tarifrunde 2019 hinweist ???
Oder muss jeder Mitarbeiter einen eignen "Worschtzettel" an die PA senden ???
Muss man in einem solchen Falle eigentlich zwangsweise den Weg über den Dezernenten einhalten ?

Spid

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Sofern die Tarifvertragsparteien die Höhergruppierung auf Antrag wie im TVÖD regeln, gibt es kein Formerfordernis und keinen Antragsweg, der Antrag könnte also auch mündlich gestellt werden. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich jedoch mindestens die Textform. Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen AG und AN, es besteht also - sofern keine abweichende Regelung durch die Tarifvertragsparteien getroffen wird - wenn man den Antrag unmittelbar an den AG richtet. Da der AG nicht zu Ungunsten des AN vom Tarifvertrag abweichen darf, ist es ihm auch nicht erlaubt, höhere Anforderungen - also Formvorschriften oder Verfahrenswege - an den Antrag zu stellen. Ein an den AG gerichtetes Schreiben mit dem Inhalt "Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §xx TVÜ-L" eines klar erkennbaren Absenders wird - sofern die Regelungen wie im TVÖD getroffen werden - genügen.

alterschlingel

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….dann auch ohne Einhaltung des Dienstweges (über den Dezernenten, der ja gewöhnlicherweise eine Höhergruppierung beantragt) ??? Also direkt an die PA !

Spid

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Gewöhnlich ist für eine Höhergruppierung ein Antrag weder vorgesehen noch erforderlich, da TB stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind.

WasDennNun

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….dann auch ohne Einhaltung des Dienstweges (über den Dezernenten, der ja gewöhnlicherweise eine Höhergruppierung beantragt) ??? Also direkt an die PA !
Der "Dienstweg" geht hierbei nicht über den Dezernenten, der geht direkt zum Arbeitgeber.

alterschlingel

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Okay. Danke. Dann werde ich direkt an die PA schreiben und nicht "über den Herrn Dezernenten" und den "Herrn Abteilungsleiter". Auch nicht mit nur informativem Charakter.

Aber bis zum 01.01.2020 hat das auch noch etwas Zeit, ein passender § ist ja auch noch nicht zitierbar. Weiß jmd., wann es vermutlich hierzu neue Unterlagen geben wird (überarbeiterer TV-H) ???