Was passiert denn eigentlich wenn ich z.B. über der 5T Brutto Grenze bin, ich nun aber meine Arbeitszeit um z.B. 5 h pro Woche reduziere und so unter die Grenze von 5T Brutto gelange? Dann bekomme ich die Zulage? Oder ist die 5000er Grenze an die "Vollzeitbewertung" gekoppelt?
Da wird sich das
Zentralkomitee bestimmt schon ein paar schlaue Überlegungen zu gemacht haben.
Würde mich aber überhaupt nicht wundern, wenn man mit dem Operator
"Teilzeitfaktor" dergestalt spielen könnte, dass am Ende Zahlungen (ggf. ungekürzt) fließen, die wertgrenzenmäßig
eigentlich gar nicht vorgesehen waren
Dieses ganze Vorhaben wird hoffentlich medial noch dermaßen durch den Kakao gezogen, dass man mit gesenktem Haupt zu Kreuze kriecht und den Tag verflucht, an dem dieses völlig behämmerte Gedankenkonstrukt dem Anus des geistigen Erfinders entfleucht ist