Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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armerknecht

Weiß jemand aus eigener Erfahrung wie es mit dem Bestands-Schutz aussieht, als Beispiel Frau Meier (unbefristet seit 10 Jahren hat die E10, die Tätigkeit/Abteilung wird wird nicht mehr benötigt. Frau Meier soll nun intern versetzt werden auf eine Stelle die normalerweise nur die E6 hergibt. Wird Frau Meier die E10 behalten? oder bekommt Sie die E6 und eine "Aufstockung" ?

Spid

Das wäre nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung möglich, eine Versetzung ist lediglich die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ist das auch bei einer einvernehmlichen Vertragsänderung oder einer Änderungskündigung der Fall. Ein höheres Entgelt kann vereinbart werden. Anspruch auf eine solche Vereinbarung besteht nicht.

WasDennNun

Zitat von: armerknecht am 30.11.2019 09:33
Weiß jemand aus eigener Erfahrung wie es mit dem Bestands-Schutz aussieht, als Beispiel Frau Meier (unbefristet seit 10 Jahren hat die E10, die Tätigkeit/Abteilung wird wird nicht mehr benötigt. Frau Meier soll nun intern versetzt werden auf eine Stelle die normalerweise nur die E6 hergibt. Wird Frau Meier die E10 behalten? oder bekommt Sie die E6 und eine "Aufstockung" ?
Solch einen Bestandsschutz gibt es nicht.
In einem solchen Fall kann der AG Frau Meier diese neue Stelle anbieten und sie kann es annehmen und weniger verdienen. Oder.
Der AG bietet ihr an einem beliebigen Ort seiner Wahl ein Stelle - die Ihrer aktuellen EG entspricht - an, sofern er eine hat. Wenn er keine hat, dann s.o.
Wenn sie nicht möchte dann bleibt ja nur die Kündigung.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 29.11.2019 16:57
Inwiefern ließe sich derlei aus meinen Ausführungen schließen?
Stimmt, hat wieder mal klick bei mir gemacht. Danke für die Richtigstellung.

armerknecht

#469
Edit: Beispielrechnung gelöscht

Spid


WasDennNun

Zitat von: armerknecht am 01.12.2019 13:14
PersonA hat die E5/2 (2656.42€) , dies entspricht einen Stundenlohn von ~ 11,40 € Brutto
Falsch sind 15,26€

Zitat
Durch die 4,5% Tariferhöhung steigt das Monatsbrutto um 119,- € auf ~2775 €

Teilt man nun die Erhöhung 119,- € durch 11,40 € Stundenlohn dürfte Person A nun 10,5 Stunden weniger arbeiten im Monat. oder ~ 2,5 Stunden weniger in der Woche.
Folgefehler sind 7,83 h pro Monat oder 1,8h pro Woche also wird eine 38,2h Woche daraus.
Oder anders gerechnet 40h * 4,35 W pro M =174 * 4,5% =7,83 / 4,35 =1,8

nichts_tun

Zitat von: Spid am 29.11.2019 12:01
"Überstunden" weist doch noch sehr viel mehr darauf hin, daß es sich um Überstunden handelt - woraus sonst sollte denn zitiert werden denn aus der für die Befragten maßgeblichen Norm, welche Überstunden definiert?

Zitat von: Spid am 29.11.2019 12:36
Dann ist das Ergebnis einfach unbrauchbar.

Tatsächlich wird nicht auf die tariflich normierte Definition der "Überstunden" rekurriert, sondern auf die Mehrarbeitsstunden aufgrund einer geringer vereinbarten Wochenarbeitszeit als 39 bzw. 40h/Woche.
Insofern ist die Terminologie unsauber, weshalb wohl auch von "Überstunden" die Rede in dem Bericht ist, obwohl diese damit nicht gemeint sind.

Die Umfrage zeigt zumindest, dass es den Beschäftigten nicht nur um prozentuale Erhöhungen geht, sondern auch um andere Themen. Ich hoffe, dass die AGs dies auf dem Schirm haben.

Spid

Wo finde ich diese behauptete Definition von "Überstunden"?

nichts_tun

Dies ist dort nirgends definiert, ergibt sich nach meinem Verständnis aus dem geschilderten Gesamtzusammenhang. Auszuschließen ist nicht, dass einige Umfrageteilnehmer tatsächlich ihre Überstanden im tariflichen Sinne angaben.

Auf Seite 20 ist explizit von 1,6 h höhere tatsächliche Arbeitszeit als vertraglich vereinbarte Arbeitszeit die Rede (wobei obiges Dilemma nicht aufzulösen ist).

Spid

Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist in der absoluten Mehrzahl der Fälle die von Vollzeitbeschäftigten. Wie ließe sich daraus Annehmen, es ginge um Mehrarbeitsstunden?

nichts_tun

Nein, es ging dort explizit um eine geringere als die tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit.

Spid

Wo Bitteschön stünde das auf S.20? Angegeben ist dort die durchschnittliche tatsächliche vs. die durchschnittlich vereinbarten Arbeitszeit nach Alter und Geschlecht.

nichts_tun

Auf S. 20 ist nur allgemein die durchschnittlich tatsächliche Arbeitszeit zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angegeben. Seite 22 weist dann auf, dass bei geringerer vertraglicher Arbeitszeit sog. "Überstunden" anfallen würden. Das meint wohl eher Mehrarbeitsstunden und löst das genannte Dilemma nicht auf.

Spid

Du hattest auf S. 20 rekurriert und dort eine derartig explizite Angabe behauptet.

Ein Dilemma vermag ich überhaupt nicht zu erkennen.