der TvöD und der TVL treffen aber doch keine Regelung hinsichtlich der Höhe des Abstandes zu TVL/TvöD 15...
Schon mit einer Bruttovergütung nach A16 kommt man in der Regel auf ein höheres Bruttoeinkommen als nach TVL/TvöD 15 (kurioserweise ist brutto bei A 15 sogar häufig höher als TVL 15 - ganz gravierend ist es, wenn man Erfahrungsstufenverluste bei Tarifbeschäftigten noch berücksichtigt)
Echte Verhandlungen zwischen Arbeitsvertragsparteien finden halt auch nicht statt, dann wird halt ein Beamter genommen (für A 16 und B-Besoldung findet sich immer einer, selbst wenn er nicht die Qualifikation des sich bewerbenden TBs hätte)