Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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BAT

Unser Dozent in Kommunalrecht, hat seinerzeit angeführt, daß wohl weit über 90 % der Beschlüsse von Rat und VA nicht rechtmäßig seien, da das entsprechende Recht nicht richtig angewandt wird.

Dennoch wäre ich dafür, nicht zuvörderst auf eine schlechte Rechtsanwendung zu verweisen, sondern auf eine Vereinfachung des Rechts hinzuwirken. Sicher ist das im Privatrecht eher schwierig.

Kaiser80

Personalleiterin für 400 AN und kennt den anzuwendenden TV nicht mal... Die kam ja vermutlich auch nicht für EG1 Gemüseputzen sondern eher im Bereich einer zweistelligen EG.
Konsequenzen?

Spid

Naja, tendenziell ergab unsere Auffassung zur Bewertung - unter diesen Umständen erwartungsgemäß - querschnittlich 1-3 Entgeltgruppen weniger als die intern gebildete Rechtsmeinung. Ob man sich dessen annahm, war nicht mehr meine Baustelle. Ich habe gerade nochmal auf der Website nachgeschaut, sie scheint dort immer noch tätig zu sein, aber nicht mehr als AbtLtr, sondern als Stabsstellenleiterin.

Kaiser80

Zitat von: Spid am 28.07.2020 12:07
Ich habe gerade nochmal auf der Website nachgeschaut, sie scheint dort immer noch tätig zu sein, aber nicht mehr als AbtLtr, sondern als Stabsstellenleiterin.
So geht Karriere im öD...

Lars73

Zitat von: Spid am 28.07.2020 12:07
Naja, tendenziell ergab unsere Auffassung zur Bewertung - unter diesen Umständen erwartungsgemäß - querschnittlich 1-3 Entgeltgruppen weniger als die intern gebildete Rechtsmeinung. Ob man sich dessen annahm, war nicht mehr meine Baustelle. Ich habe gerade nochmal auf der Website nachgeschaut, sie scheint dort immer noch tätig zu sein, aber nicht mehr als AbtLtr, sondern als Stabsstellenleiterin.

Bleibt die Frage ob das Problem für den Arbeitgeber war, dass sie den Tarifvertrag nicht kannte oder ein Beratungsunternehmen ins Haus geholt zu haben welches den Tarifvertrag kannte ;-)

Immerhin erklären solche Geschichten einige der "Eingruppierungen" nach TV-V welche man immer wieder sieht.

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Eine unzutreffende Rechtsmeinung zur Eingruppierung ist das eine, es bestehen aber noch mehr Unterschiede zwischen TV-V und TVÖD, u.a. beträgt die JSZ mindestens 100% des Oktobergehalts... M.W.n. wurde auch diese Regelung wegen der Annahme ihrer Nichtexistenz nicht umgesetzt.

Caesar42

Geschichte aus dem Leben:

Als ich vor einigen Jahren bei einer Kommunne arbeitete, gönnte der Aufsichtsratsvorsitzende (OB) den Mitarbeitern ein 14. Jahresgehalt bzw. hat er dieses im Aufsichtsrat durchgedrückt. Aber nicht den Mitarbeitern der Kommune, sondern den Mitarbeitern des städtischen Energiegrundversorgers. Kein Witz!

kleri

Zitat von: Caesar42 am 28.07.2020 15:19
Geschichte aus dem Leben:

Als ich vor einigen Jahren bei einer Kommunne arbeitete, gönnte der Aufsichtsratsvorsitzende (OB) den Mitarbeitern ein 14. Jahresgehalt bzw. hat er dieses im Aufsichtsrat durchgedrückt. Aber nicht den Mitarbeitern der Kommune, sondern den Mitarbeitern des städtischen Energiegrundversorgers. Kein Witz!

Das hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun. Da sollten die städtischen Mitarbeiter mal in sich gehen..

JahrhundertwerkTVÖD

Zitat von: kleri am 28.07.2020 15:23
Zitat von: Caesar42 am 28.07.2020 15:19
Geschichte aus dem Leben:

Als ich vor einigen Jahren bei einer Kommunne arbeitete, gönnte der Aufsichtsratsvorsitzende (OB) den Mitarbeitern ein 14. Jahresgehalt bzw. hat er dieses im Aufsichtsrat durchgedrückt. Aber nicht den Mitarbeitern der Kommune, sondern den Mitarbeitern des städtischen Energiegrundversorgers. Kein Witz!

Das hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun. Da sollten die städtischen Mitarbeiter mal in sich gehen..

Es zeigt ja auch die Wertschätzung unserer Gewerkschaft wenn sie die JSZ kürzt :-)

Spid


Beamter13

Liebe Foristen,

ist es derzeit einem Arbeitgeber im TvöD möglich, über die entsprechende Entgeltstufe hinaus seine Mitarbeiter besser zu bezahlen?

Also Person a bekommt in EG bspw. 3.000 € Brutto und ich als Arbeitgeber möchte ihm mehr bezahlen. Ist dies statthaft?

Gibt es irgendwo eine Übersicht, welche Vorteile ein Arbeitgeber seinen Angestellten über das geregelte Maß hinaus zukommen lassen kann?

Gerade über die Nennung von RGL wäre ich dankbar.

Spid

Tarif- und arbeitsrechtlich ist eine Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen nicht zu beanstanden.

Beamter13

Soe sah mein, gefährliches, Halbwissen es auch. Gibt es hierzu RGL, mit welchen man argumentieren oder sich weiter einlesen kann?

Spid