Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Spid

Zitat von: Otto1 in 15.09.2020 15:59
Er meint. Nicht er schrieb.

Zitat von: Spid in 15.09.2020 15:27
Warum sollte er etwas anderes meinen als er geschrieben hat:
Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in 15.09.2020 13:35
Alle Ingenieure und IT´ler an den TV-V angleichen.

Otto1


JahrhundertwerkTVÖD

Ich schrieb und meinte........ ;D

Die Diskussion TVÖD versus TV-V hatten wir bereits.
Es ist mir klar dass die korrekte Überleitung TVÖD zu TV-V nicht in der gleichen EG erfolgt.

Es ist mir allerdings aus der Praxis auch mehr als bekannt, dass die Eingruppierungen im TV-V nicht tarifkonform sind. Ob bewusst, oder unbewusst sei mal dahingestellt.

Ich könnte etliche Stellen aufzählen wo Fachkräfte Wasserversorgung nach TV-V 5 eingruppiert sind. Vorher TVÖD 5. Elektriker TV-V 7 und 8
Gleiches im Ingenieurbereich. Keine korrekte Eingruppierungen, sondern ab TV-V 11.
Ich kenne Ingenieure mit 1 bis 2 Mitarbeiter in TV-V 11 und 12
Abteilungsleiter ab TV-V 13 usw.

Um es zu präzisieren.
Ich meinte eine Angleichung der Tabellen, also z.B. TVÖD 13 wie TV-V 13
Ich dachte dies wäre mit meiner Alternativlösung von 1.000€ klar.


öfföff

Zitat von: Spid in 15.09.2020 16:04
Zitat von: öfföff in 15.09.2020 15:59
Zitat von: Kaiser80 in 14.09.2020 19:29
Zitat von: Otto1 in 14.09.2020 16:59


Ich würde gerne die Intention der AG-Seite verstehen. kann man dann Stellen niedriger bewerten?

Ganz platt geantwortet: Ja.

Wie spid das Beispiel schon nannte:  bei AV mit sL biste heute schneller in E9a als du gucken kannst! Es mangelt m.M.n an Differenzierung der Wertigkeit einzelner AV. Und ich behaupte mal, die aktuelle Rechtsprechung zum AV bildet nicht das ab, was die TVP vereinbaren wollten. Haben se aus Sicht des BAG halt Kacke vereinbart...

Könnte im Fall  einer Anpassung dann einfach die Entgeltgruppe herabgestuft werden? Was wenn die Entgeltsgruppe X explizit im Arbeitsvertrag steht?

Kommt darauf an, was vereinbart wird. Es steht den TVP frei, auch nachteilige Regelungen zu vereinbaren.

Der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag kommt regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zu.

Erstaunlich. Wieso darf denn eine explizite Nennung, die von beiden Seiten unterschrieben wird, als nur "deklaratorisch" angesehen werden? Andere Angaben im Vertrag sind doch auch verbindlich!?

Spid

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist lediglich die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien, welche Eingruppierung zutreffend sein könnte.

öfföff

Zitat von: Spid in 15.09.2020 16:13
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist lediglich die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien, welche Eingruppierung zutreffend sein könnte.

:o  Ich bin schockiert.

Spid

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in 15.09.2020 16:09
Ich schrieb und meinte........ ;D

Die Diskussion TVÖD versus TV-V hatten wir bereits.
Es ist mir klar dass die korrekte Überleitung TVÖD zu TV-V nicht in der gleichen EG erfolgt.

Es ist mir allerdings aus der Praxis auch mehr als bekannt, dass die Eingruppierungen im TV-V nicht tarifkonform sind. Ob bewusst, oder unbewusst sei mal dahingestellt.

Ich könnte etliche Stellen aufzählen wo Fachkräfte Wasserversorgung nach TV-V 5 eingruppiert sind. Vorher TVÖD 5. Elektriker TV-V 7 und 8
Gleiches im Ingenieurbereich. Keine korrekte Eingruppierungen, sondern ab TV-V 11.
Ich kenne Ingenieure mit 1 bis 2 Mitarbeiter in TV-V 11 und 12
Abteilungsleiter ab TV-V 13 usw.

Um es zu präzisieren.
Ich meinte eine Angleichung der Tabellen, also z.B. TVÖD 13 wie TV-V 13
Ich dachte dies wäre mit meiner Alternativlösung von 1.000€ klar.

Eingruppierungen sind stets tarifkonform, da TB aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert sind.

Warum sollte irgendwas ,,klar" sein, wenn Du etwas völlig anderes geschrieben hast?

Organisator

Zitat von: Spid in 15.09.2020 16:13
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist lediglich die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien, welche Eingruppierung zutreffend sein könnte.

Könnte man dann aber nicht im Arbeitsvertrag aufnehmen, dass der AG dem AN Aufgaben überträgt, die in die zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe XX führen?

öfföff

Zitat von: Organisator in 15.09.2020 16:30
Zitat von: Spid in 15.09.2020 16:13
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist lediglich die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien, welche Eingruppierung zutreffend sein könnte.

Könnte man dann aber nicht im Arbeitsvertrag aufnehmen, dass der AG dem AN Aufgaben überträgt, die in die zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe XX führen?

Bei mir steht zB. (sinngemäß)
Arbeitnehmer ist in EG 13 eingruppiert. Ihm können andere Tätigkeiten innerhalb dieser Entgeltgruppe übertragen werden.

Seltsam...

Spid

Zitat von: Organisator in 15.09.2020 16:30
Zitat von: Spid in 15.09.2020 16:13
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist lediglich die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien, welche Eingruppierung zutreffend sein könnte.

Könnte man dann aber nicht im Arbeitsvertrag aufnehmen, dass der AG dem AN Aufgaben überträgt, die in die zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe XX führen?
So etwas kann man durchaus vereinbaren. Es kommt nur so gut wie nie vor.

JahrhundertwerkTVÖD

Dann war es wohl anderen Lesern klar, welche sich auch entsprechend geäußert haben und lediglich dem Leser Spid nicht klar.

Somit, ist es nach der Spid´schen Weltanschauung falsch.

Es gibt halt nur eine Meinung und dass ist deine.

Spid

Zitat von: öfföff in 15.09.2020 16:33
Zitat von: Organisator in 15.09.2020 16:30
Zitat von: Spid in 15.09.2020 16:13
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist lediglich die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien, welche Eingruppierung zutreffend sein könnte.

Könnte man dann aber nicht im Arbeitsvertrag aufnehmen, dass der AG dem AN Aufgaben überträgt, die in die zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe XX führen?

Bei mir steht zB. (sinngemäß)
Arbeitnehmer ist in EG 13 eingruppiert. Ihm können andere Tätigkeiten innerhalb dieser Entgeltgruppe übertragen werden.

Seltsam...

Daran ist nichts seltsam. Die Formulierung ,,Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 13 eingruppiert." ist die völlig übliche Erfüllung des §12 Abs. 3 TVÖD und hat rein deklaratorische Natur.

Spid

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in 15.09.2020 16:36
Dann war es wohl anderen Lesern klar, welche sich auch entsprechend geäußert haben und lediglich dem Leser Spid nicht klar.

Somit, ist es nach der Spid´schen Weltanschauung falsch.

Es gibt halt nur eine Meinung und dass ist deine.

Letzteres ist inhaltlich korrekt. Deine Äußerungen ändern nichts daran, daß Du etwas anderes geschrieben hast. Sie ändern auch nichts daran, daß Eingruppierungen stets tarifkonform sind.

Organisator

Zitat von: Spid in 15.09.2020 16:37
Daran ist nichts seltsam. Die Formulierung ,,Der Arbeitnehmer ist in Entgeltgruppe 13 eingruppiert." ist die völlig übliche Erfüllung des §12 Abs. 3 TVÖD und hat rein deklaratorische Natur.

Dann ist die Lösung, die sich die Tarifvertragsparteien überlegt haben, Mist.

Der Arbeitnehmer sollte darauf vertrauen können, dass die im Arbeitsvertrag genannte Entgeltgruppe auch zutreffend ist. Alles andere wäre ziemlich spitzfindig und ist im Zweifel zum Nachteil des AN.

Spid

Es handelt sich um jahrzehntelange gefestigte BAG-Rechtsprechung, die es auch schon hinsichtlich des BAT gab.