Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Organisator

Zitat von: Spid am 15.09.2020 16:50
Es handelt sich um jahrzehntelange gefestigte BAG-Rechtsprechung, die es auch schon hinsichtlich des BAT gab.

Und somit ein gutes Beispiel dafür, dass "ham wir immer schon so gemacht" auch bedeuten kann, dass man es immer schon schlecht gemacht hat.

Ist es denn bei anderen Tarifverträgen ähnlich unpraktisch geregelt? Eigentlich sollte doch im Arbeitsvertrag klar geregelt sein, was man zu leisten hat und was - als Hauptpflicht des AG - an Entgelt rumkommt.

Pakart

Zitat von: Organisator am 15.09.2020 17:08
Zitat von: Spid am 15.09.2020 16:50
Es handelt sich um jahrzehntelange gefestigte BAG-Rechtsprechung, die es auch schon hinsichtlich des BAT gab.

Und somit ein gutes Beispiel dafür, dass "ham wir immer schon so gemacht" auch bedeuten kann, dass man es immer schon schlecht gemacht hat.

Ist es denn bei anderen Tarifverträgen ähnlich unpraktisch geregelt? Eigentlich sollte doch im Arbeitsvertrag klar geregelt sein, was man zu leisten hat und was - als Hauptpflicht des AG - an Entgelt rumkommt.

Aber gut oder schlecht gemacht hat nichts mit der Frage richtig oder falsch zu tun.

Spid

Es ist KEINE tarifliche Regelung.

öfföff

Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

WasDennNun

Zitat von: öfföff am 15.09.2020 17:14
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.
direkt nach der Einstellung durchaus.
Danach nicht mehr.

Pakart

Zitat von: Spid am 15.09.2020 17:13
Es ist KEINE tarifliche Regelung.

§ 12 Abs. 3 TVÖD ist keine tarifliche Regelung? Denke darauf wollte Organisator hinaus.

Pakart

Zitat von: öfföff am 15.09.2020 17:14
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

Naja, aber wenn der AG das immer macht, wer macht dann die höhergruppierten Tätigkeiten?

Spid

Zitat von: Pakart am 15.09.2020 17:16
Zitat von: Spid am 15.09.2020 17:13
Es ist KEINE tarifliche Regelung.

§ 12 Abs. 3 TVÖD ist keine tarifliche Regelung? Denke darauf wollte Organisator hinaus.

Da die genannte Norm nicht ursächlich für die aus seiner Sicht unerwünschte deklaratorische Wirkung ist, kommt es nicht darauf an, daß die genannte Norm eine tarifliche ist.

Spid

Zitat von: Pakart am 15.09.2020 17:17
Zitat von: öfföff am 15.09.2020 17:14
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

Naja, aber wenn der AG das immer macht, wer macht dann die höhergruppierten Tätigkeiten?

Zumal eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht zur einseitigen Disposition des AG steht.

Spid

Zitat von: öfföff am 15.09.2020 17:14
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

Das vereinbarte Entgelt ist jenes, das sich tariflich ergibt - es sei denn, man vereinbarte ausdrücklich etwas anderes? Warum sollte das anders sein?

öfföff

Zitat von: Spid am 15.09.2020 17:24
Zitat von: Pakart am 15.09.2020 17:17
Zitat von: öfföff am 15.09.2020 17:14
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.

Naja, aber wenn der AG das immer macht, wer macht dann die höhergruppierten Tätigkeiten?

Zumal eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht zur einseitigen Disposition des AG steht.

Dann hat man ja doch eine Sicherheit auf die vereinbarte Tätigkeit?

Spid

Auf eine vereinbarte Tätigkeit ohnehin.

öfföff

Mal konkretes Beispiel. hier nun der exakte Wortlaut aus meinem Arbeitsvertrag:

§ 5  Der Beschäftigte ist in Entgeltgruppe 13 TV-L (§ 12 Abs. 2 TV-L) eingruppiert. Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.

Was darf der Arbeitgeber, im Worst-Case, ohne meine Zustimmung tun, ohne dass ich es verhindern kann?

Spid

Er kann Dir eine beliebige andere auszuübende Tätigkeit zuweisen, die nicht zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt.

Otto1

Zitat von: WasDennNun am 15.09.2020 17:16
Zitat von: öfföff am 15.09.2020 17:14
Dann könnte ein Arbeitgeber doch jeden rausekeln, indem er ihm einfach Tätigkeiten die mit EG 1 bewertet sind überträgt, und der Lohn dann plötzlich nach unten kracht.
Ich weiss nicht warum das so sein muss/soll/kann. Sehr schade für Arbeitnehmer die sich auf das vereinbarte Gehalt verlassen.
direkt nach der Einstellung durchaus.
Danach nicht mehr.

Warum? Welche Frist?