Unser Dozent in Kommunalrecht, hat seinerzeit angeführt, daß wohl weit über 90 % der Beschlüsse von Rat und VA nicht rechtmäßig seien, da das entsprechende Recht nicht richtig angewandt wird.
Dennoch wäre ich dafür, nicht zuvörderst auf eine schlechte Rechtsanwendung zu verweisen, sondern auf eine Vereinfachung des Rechts hinzuwirken. Sicher ist das im Privatrecht eher schwierig.