Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Spid

Zitat von: Organisator in 24.08.2020 16:56
Zitat von: Spid in 24.08.2020 16:23
Ausgangspunkt ist das hier und jetzt, was also rechtfertigt eine überproportionale Erhöhung im Beitrittsgebiet?

Im hier und jetzt gibt es aus meiner Sicht keine wirtschaftliche Begründung für die von dir beschriebene Erhöhung. Genauso gibt es aber auch keine wirtschaftliche Begründung, für eine Ungleichbehandlung einer so großen Region.
Wollte man regionale Differenzierungen bedarfs es mehr als nur zwei Gebiete deutschlandweit.

Zumal man dann auch noch als postiven Nebeneffekt die (tariflich unbeachtliche) gefühlte Mauer in den Köpfen weiter abreißen könnte.

Neben dem Umstand, daß Ungleichbehandlung der Normalfall ist, bedarf es für den Status quo keine Rechtfertigung, da er gegeben ist. Da es keine Rechtfertigung für eine überproportionale Erhöhung im Beitrittsgebiet gibt, ist sie zu verwerfen.

Fitch

Mal andersrum gefragt,


Warum finden die Wessis es denn unfair, wenn die Ossis im Lohn angeglichen werden?

Spid

Wer hätte irgendwelchen Unfug wie ,,unfair" eingebracht? Es geht um eine überproportionale Steigerung der Entgelte im Beitrittsgebiet, für die bislang jedwede Rechtfertigung fehlt.

cyrix42

Zitat von: Spid in 24.08.2020 19:03
[...] bedarf es für den Status quo keine Rechtfertigung, da er gegeben ist.

"Erfahrung heißt gar nichts. - Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen."
Kurt Tucholsky (1890-1935)

BitSchubser

Zitat von: Spid in 24.08.2020 19:03
Neben dem Umstand, daß Ungleichbehandlung der Normalfall ist, bedarf es für den Status quo keine Rechtfertigung, da er gegeben ist. Da es keine Rechtfertigung für eine überproportionale Erhöhung im Beitrittsgebiet gibt, ist sie zu verwerfen.

Oder anders gesagt: "Weil´s so is." --> Die wertloseste aller Begründungen.

Zitat von: Spid in 24.08.2020 19:41
Wer hätte irgendwelchen Unfug wie ,,unfair" eingebracht? Es geht um eine überproportionale Steigerung der Entgelte im Beitrittsgebiet, für die bislang jedwede Rechtfertigung fehlt.

Genaus fehlt jedwede rechtfertigung einer Ungleichbehandlung.

Solange immer noch hart zwischen Ost und West unterschieden wird, wird die Grenze im kopf bleiben. Und die muss weg. Und wenn nicht der ÖD damit anfängt, wer sonst. Die Verwaltung im Westen ist genauso ineffizient wie im Osten.

Und solange wird es auch auf beiden Seiten Geistig minderbemittelte geben.
Im Osten: "Die blöden arroganten Wessies!"
im Westen: "Die dummen Ossies!"

Spid

Zitat von: cyrix42 in 24.08.2020 19:57
Zitat von: Spid in 24.08.2020 19:03
[...] bedarf es für den Status quo keine Rechtfertigung, da er gegeben ist.

"Erfahrung heißt gar nichts. - Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen."
Kurt Tucholsky (1890-1935)

Ich habe mich zu Erfahrung nicht eingelassen, nur zur gegebenen Realität.

cyrix42

Und ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass sich auch ein Status Quo natürlich jederzeit hinterfragen lassen muss. "Das machen wir schon immer so" ist keine sinnvolle Begründung für einen Zustand...

Spid

Zitat von: BitSchubser in 24.08.2020 19:59
Zitat von: Spid in 24.08.2020 19:03
Neben dem Umstand, daß Ungleichbehandlung der Normalfall ist, bedarf es für den Status quo keine Rechtfertigung, da er gegeben ist. Da es keine Rechtfertigung für eine überproportionale Erhöhung im Beitrittsgebiet gibt, ist sie zu verwerfen.

Oder anders gesagt: "Weil´s so is." --> Die wertloseste aller Begründungen.

Zitat von: Spid in 24.08.2020 19:41
Wer hätte irgendwelchen Unfug wie ,,unfair" eingebracht? Es geht um eine überproportionale Steigerung der Entgelte im Beitrittsgebiet, für die bislang jedwede Rechtfertigung fehlt.

Genaus fehlt jedwede rechtfertigung einer Ungleichbehandlung.

Solange immer noch hart zwischen Ost und West unterschieden wird, wird die Grenze im kopf bleiben. Und die muss weg. Und wenn nicht der ÖD damit anfängt, wer sonst. Die Verwaltung im Westen ist genauso ineffizient wie im Osten.

Und solange wird es auch auf beiden Seiten Geistig minderbemittelte geben.
Im Osten: "Die blöden arroganten Wessies!"
im Westen: "Die dummen Ossies!"

Realität bedarf keiner Begründung, sie ist gegeben - oder besteht Zweifel daran, daß die derzeitige Situation so ist, wie sie ist, egal wie man das begründet? Mithin ist der Status quo gegeben, im Raum steht eine überproportionale Erhöhung der Entgelte im Beitrittsgebiet, die der Rechtfertigung bedarf - und bislang nicht erfahren hat. Weder teile ich die Prämisse, daß die genannte Grenze im Kopf weg müsse, noch sehe ich das als Aufgabe der Tarifparteien des TVÖD VKA - denn um die und nicht um den öD geht es. Ich würde es aber auch nicht als Aufgabe des öD sehen, wenn es um diesen ginge.

Spid

Zitat von: cyrix42 in 24.08.2020 20:08
Und ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass sich auch ein Status Quo natürlich jederzeit hinterfragen lassen muss. "Das machen wir schon immer so" ist keine sinnvolle Begründung für einen Zustand...

Der Status quo ist aber nunmal gegeben und mithin der Ausgangspunkt für Überlegungen - und ausgehend von diesem ergäbe sich eine überproportionale Erhöhung der Entgelte im Beitrittsgebiet. Diese wäre wodurch gerechtfertigt?

Fitch

Zitat von: Spid in 24.08.2020 19:41
Es geht um eine überproportionale Steigerung der Entgelte im Beitrittsgebiet, für die bislang jedwede Rechtfertigung fehlt.

Ungleichbehandlung ist der Normalfall und bedarf keiner Rechtfertigung.

Spid

Inwiefern ließe sich aus dem Umstand, daß Ungleichbehandlung der Normalfall ist, folgern, daß sie keiner Begründung bedürfte?

cyrix42

Zitat von: Spid in 24.08.2020 20:16
Zitat von: cyrix42 in 24.08.2020 20:08
Und ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass sich auch ein Status Quo natürlich jederzeit hinterfragen lassen muss. "Das machen wir schon immer so" ist keine sinnvolle Begründung für einen Zustand...

Der Status quo ist aber nunmal gegeben und mithin der Ausgangspunkt für Überlegungen - und ausgehend von diesem ergäbe sich eine überproportionale Erhöhung der Entgelte im Beitrittsgebiet. Diese wäre wodurch gerechtfertigt?

Nun, per se ist ja davon auszugehen, dass unter gleichen Voraussetzungen für die gleiche Arbeit auch gleiche Löhne gezahlt werden sollten -- andernfalls benötigt es keinen Tarifvertrag, da man sowieso alles über individuelle Verträge auszuhandeln hat.

Insofern wäre die Gleichbehandlung der Ausgangspunkt und eine davon abweichende Behandlung wäre begründungsbedürftig. Hier können ja durchaus solche Begründungen angeführt werden -- die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten oder die unterschiedlichen Schwierigkeiten in der Gewinnung von qualifiziertem Personal sind ja schon angesprochen worden -- aber "das ist halt der Status Quo" ist eben keine.

Spid

Warum sollte davon auszugehen sein? Schließlich ist dieser normative Anspruch bereits empirisch widerlegt noch durch irgendwas gerechtfertigt und begründet. Hinzu tritt, daß gleiche Arbeit im Tarifregime des TVÖD keinen Zusammenhang zum Entgelt aufweist.

cyrix42

Zitat von: Spid in 24.08.2020 20:30
Warum sollte davon auszugehen sein? Schließlich ist dieser normative Anspruch bereits empirisch widerlegt noch durch irgendwas gerechtfertigt und begründet. Hinzu tritt, daß gleiche Arbeit im Tarifregime des TVÖD keinen Zusammenhang zum Entgelt aufweist.

Oh, und ich dachte immer, dass diese ganze Eingruppierungs-Thematik damit zusammenhängt, dass möglichst genau aus den Arbeitstätigkeiten ein Entgelt ermittelt werden soll, woran sich alle beteiligten AG halten sollen...

Falls du jetzt auf die Stufen abhebst, die innerhalb einer EG zu unterschiedlicher Bezahlung führt: Nun, dass wäre eine zu begründende Ungleichbehandlung. Wie ich von dir gelernt habe, haben diese Stufen jedoch nichts mit der gewonnenen Erfahrung zu tun. Aber sicherlich wird irgendwann einmal irgendwer den Sinn dieser Systematik beschrieben haben.

Spid

Es besteht ein Zusammenhang zwischen der auszuübenden Tätigkeit und der Eingruppierung. Was hat das jetzt mit Arbeit zu tun? Und inwiefern führte im Tarifregime - auch unabhängig von Stufen der Entgelttabelle und der längerem Arbeitszeit im Beitrittsgebiet - des TVÖD gleiche Arbeit zu gleichem Entgelt?