[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LehrerInNRW

Zitat von: Reisinger850 in 13.01.2025 15:46
Zitat von: ThSchm in 12.01.2025 17:27
Der Artikel passt  hier indirekt zum Thema:

https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/warum-niedersachsen-seinen-beamten-milliarden-schulden-koennte-48197671

Er passt doch perfekt. Das wäre auch meine NRW-Hoffnung. 500 netto monatlich mal 5 Jahre des Widerspruchs.

Hoffe das 2025er Urteil gilt direkt für alle Bundesländer gleichzeitig. Nur es muss noch kommen :(

Cool, ich lade gerade mal ein Neuwagenkonfigurator runter. Irgendwelche Tipps, welchen ich nehmen sollte?

Oder besser doch warten bis Karlsruhe entschieden hat? Vielleicht entscheiden die ja etwas anderes anderes und wir gucken am Ende doof aus der Wäsche. 


SchrödingersKatze

Gibt es eigentlich irgendwelche Hinweise/ Vermutungen/ Blicke in die Glaskugel wann mal mit einem Urteil seitens des BVerfG zu rechnen ist?

Reisinger850

Zitat von: guzmaro in 14.01.2025 13:46
Ich habe mal eine Frage zu der Thematik.

NRW Beamte

Wieso gibt es eigentlich nur für Familien Mietstufen?

Wieso krieg ich als Single kein Bonus wenn ich in einer Stadt wohne, wo die Mieten sehr hoch sind aber Familien schon?

und im Gegenzug werden ja Familien schlechter gestellt , wo in Mietstufe 1 oder 2 wohnen anstatt in 6 oder 7.
Wenn man mal so denkt, jemand kriegt 800€ Netto mehr, diese Person zahlt dann mit Glück in guter Lage weniger am ende im Gegensatz zu jemanden wo in einer Stadt wohnt wo nur Mietstufe 1 oder 2 ist und es nicht so schön eventuell hat.

Das ist ja einer der Gründe, wieso das alles gerade NRW um
Die Ohren fliegen wird. Es ist einfach nur krank.

Ortszuschläge nur für Familien, obwohl die QM Miete für Single Wohnungen meist höher ist. Das
führt in NRW dazu, dass mein Kollege neben mir mit zwei Kindern ca 1000€ netto mehr hat, die Kollegin mit drei Kindern sogar 1500€, deutlich mehr als der Direktor mit 45 Kinderkranktagen
Oben drauf.


Reisinger850

Zitat von: Dogmatikus in 14.01.2025 13:56
Reisinger, dabei muss man natürlich beachten, dass die 573€/Monat für die unterste Besoldungsgruppe gilt. Durch das Abstandsgebot dürfen die Abstände auch maximal um 10% zwischen den Gruppen abschmelzen.

Startet man bspw. in Niedersachen für A5 und einer Besoldung von 2.937 € mit einem Zusatzbedarf von 573 €/Monat, müsste dieser für die höheren Entgeltgruppen auch weiter ansteigen.

Der jetzt bestehende Abstand von A5 zu A16 beträgt bspw. in Niedersachsen ab 01.02.2025 ca. 178 %. Wenn dieser maximal auf 168 % abschmelzen dürfte, ergibt sich:

2.937 €
+ 573 € = 3.510 €

3510 € * 1,68 = 5.896,80 €

Der momentane Wert von A 16 beträgt jedoch für den Musterbeamten 5.148 €. Der Zusatzbedarf beträgt damit ca. 748 €.

Wenn das so kommt, sehr gern. Ich bin noch gespannt was das BverG damit meint wenn es sagt, man wolle es nun Praxistauglich gestalten...

Carisson

Zitat von: Reisinger850 in 14.01.2025 17:34
[...] mit 45 Kinderkranktagen
Oben drauf.

Ganz so viele gibt es nicht. Zumal sie auch tatsächlich benötigt werden und ein Tag im Büro in der Regel einem Tag mit kranken Kindern vorzuziehen ist... ;)

Tulpenzeit

Zitat von: SchrödingersKatze in 14.01.2025 17:17
Gibt es eigentlich irgendwelche Hinweise/ Vermutungen/ Blicke in die Glaskugel wann mal mit einem Urteil seitens des BVerfG zu rechnen ist?

Interessiert mich auch. Gibt es ein Update?

HansGeorg

Zitat von: Tulpenzeit in 15.01.2025 10:56
Zitat von: SchrödingersKatze in 14.01.2025 17:17
Gibt es eigentlich irgendwelche Hinweise/ Vermutungen/ Blicke in die Glaskugel wann mal mit einem Urteil seitens des BVerfG zu rechnen ist?

Interessiert mich auch. Gibt es ein Update?

Geh hier im Forum ein Jahr zurück, da war sich jeder sicher, 2024

AR76

Zitat von: HansGeorg in 15.01.2025 11:04
Zitat von: Tulpenzeit in 15.01.2025 10:56
Zitat von: SchrödingersKatze in 14.01.2025 17:17
Gibt es eigentlich irgendwelche Hinweise/ Vermutungen/ Blicke in die Glaskugel wann mal mit einem Urteil seitens des BVerfG zu rechnen ist?

Interessiert mich auch. Gibt es ein Update?

Geh hier im Forum ein Jahr zurück, da war sich jeder sicher, 2024

Dann wird es dieses Jahr...bestimmt.....

Und 2026 stellen wir uns dieselbe Frage....

Lächerlich ist es schon....

Wilkinson13

Vielleicht sollen wir alle aus diesem Forum (aktiv oder passiv) mal ein Treffen in Karlruhe organisieren.
Da müssten doch ein paar Leute zusammen kommen.
Wir bringen ein paar Schilder mit flotten Sprüchen mit usw...

Und dann gehen wir nicht eher weg bis wir unser Urteil haben.
(Wer kann sollte einen Trecker mitbringen, BYOT  ;D)

Hans1W

Ich würde dir eher eine Picknic Decke und einen Picknic Korb empfehlen, das Gelände ist ja nicht wirklich eingezäunt wie der BGH. Du kannst da recht leicht auf den Rasen spazieren. Wenn die Bundespolizisten ankommen meldest du eine Demostation an.

Finanzer

Zitat von: Hans1W in 15.01.2025 12:48
Ich würde dir eher eine Picknic Decke und einen Picknic Korb empfehlen, das Gelände ist ja nicht wirklich eingezäunt wie der BGH. Du kannst da recht leicht auf den Rasen spazieren. Wenn die Bundespolizisten ankommen meldest du eine Demostation an.

Ich denke eine Gulaschkanone und ein paar Kühlwägen sollten wir schon mitnehmen, das wird eine längere Geschichte. Da wären die Traktoren auch wieder nützlich.

Ansonsten gilt: Demonstrieren immer mit Traktoren, dann hat man Narrenfreiheit. Bitte keinen Kleber mitnehmen, da kennen die Polizisten kein Pardon.


ThSchm

Es geht
Zitat von: philipph in 15.01.2025 14:17
Hinter der paywall schrfeibt die BILD auch zum Thema Alimentation/Bürgergeld
https://www.bild.de/politik/inland/damit-sie-mehr-haben-als-stuetze-empfaenger-beamten-gehaelter-rauf-wegen-buergergeld-67864ca4f1b52d37302ce1d1

Es geht in dem Artikel um Bundesbeamte und einen Gesetzesentwurf von rot-grü, der eine rückwirkende Zahlung ab 2021vorsieht.

,,... DAS ist geplant: Wer als Bundesbeamter in den einfachen Dienst einsteigt, soll sofort in eine höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eingruppiert werden. Dadurch steigt das Brutto-Grundgehalt eines jungen Beamten auf mindestens 3000 Euro/Monat.
Außerdem bekommen Staatsdiener in Regionen mit hohen Mietkosten einen neuen Zuschlag. Höhe: bis zu je 240 Euro für das erste und zweite Kind, sowie 418 Euro für jedes weitere. Dadurch soll ,,der qualitative Unterschied" zwischen der Grundsicherung und dem Beamtengehalt ,,hinreichend deutlich werden", heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums würde z. B. ein verheirateter Amtsmeister (Besoldungsgruppe A4) mit zwei Kindern in München in Zukunft zum Grundgehalt von 36.000 Euro, einen Familienzuschlag von 5890 Euro und den neuen Mietzuschlag von 5760 erhalten. Zusammen mit dem Kindergeld hätte er ein Nettoeinkommen von 41.914 Euro im Jahr. Dagegen käme eine vergleichbare Bürgergeld-Familie auf bis zu 41.741 Euro. Allerdings geht das Ministerium davon aus, dass die Beamten-Ehefrau noch einen Minijob ausübt und dadurch 538 Euro monatlich zusätzlich in die Kasse der Beamten-Familie kommen...."


Ing123

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 14.01.2025 12:10

( ör Rundfunksystempresse Tagesschau)


...bedenkliche Wortwahl für einen staatlichen Arbeitnehmer..