Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3961705 times)

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6975 am: 14.01.2025 12:10 »
Die Weichen zur Refinanzierung durch Großveranstaltungen hat das BVerfG ja heute gestellt  ;D

Polizisten generieren "Polizaster"

Aquise durch Gewaltmonopol beim Staat? Bodycam aus und Knüppel raus? Gewalt erzeugt Gegengewalt ... alle Staatsgwalt geht vom Volke aus (zurück).

"knapp 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden an. Das entspricht der Arbeitszeit von etwa 1220 vollzeitbeschäftigten Polizeibeamten" ( ör Rundfunksystempresse Tagesschau) ergibt bei 220 Jahresarbeitstage eine 30 Stunden Woche.

Würde ich mich als 30 Stunden Vollzeitler derzeit nicht angemessen bezahlt fühlen?

Bei etwas über 600 Spielen sind also im Schnitt 450 Polizisten anwesend....

guzmaro

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6976 am: 14.01.2025 13:46 »
Ich habe mal eine Frage zu der Thematik.

NRW Beamte

Wieso gibt es eigentlich nur für Familien Mietstufen?

Wieso krieg ich als Single kein Bonus wenn ich in einer Stadt wohne, wo die Mieten sehr hoch sind aber Familien schon?

und im Gegenzug werden ja Familien schlechter gestellt , wo in Mietstufe 1 oder 2 wohnen anstatt in 6 oder 7.
Wenn man mal so denkt, jemand kriegt 800€ Netto mehr, diese Person zahlt dann mit Glück in guter Lage weniger am ende im Gegensatz zu jemanden wo in einer Stadt wohnt wo nur Mietstufe 1 oder 2 ist und es nicht so schön eventuell hat.


Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6977 am: 14.01.2025 13:56 »
Reisinger, dabei muss man natürlich beachten, dass die 573€/Monat für die unterste Besoldungsgruppe gilt. Durch das Abstandsgebot dürfen die Abstände auch maximal um 10% zwischen den Gruppen abschmelzen.

Startet man bspw. in Niedersachen für A5 und einer Besoldung von 2.937 € mit einem Zusatzbedarf von 573 €/Monat, müsste dieser für die höheren Entgeltgruppen auch weiter ansteigen.

Der jetzt bestehende Abstand von A5 zu A16 beträgt bspw. in Niedersachsen ab 01.02.2025 ca. 178 %. Wenn dieser maximal auf 168 % abschmelzen dürfte, ergibt sich:

2.937 €
+ 573 € = 3.510 €

3510 € * 1,68 = 5.896,80 €

Der momentane Wert von A 16 beträgt jedoch für den Musterbeamten 5.148 €. Der Zusatzbedarf beträgt damit ca. 748 €.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6978 am: 14.01.2025 14:06 »
Ich habe mal eine Frage zu der Thematik.

NRW Beamte

Wieso gibt es eigentlich nur für Familien Mietstufen?

Wieso krieg ich als Single kein Bonus wenn ich in einer Stadt wohne, wo die Mieten sehr hoch sind aber Familien schon?
...
Vereinfachter Gedankengang der Gesetzgeber: In NRW reicht das Geld für einen Single ohne Kinderschar. Bei Familien reicht das Geld zuerst noch für die Kinderschar, aber dann nicht noch zusätzlich fürs Wohnen in höheren Mietstufen.

Aufgrund der individuellen Vertragsfreiheit kann der einzelne mal teurer oder günstiger wegkommen, als die gesetzlich veranschlagte Erstattungssumme.

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6979 am: 14.01.2025 16:31 »
Der Artikel passt  hier indirekt zum Thema:

https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/warum-niedersachsen-seinen-beamten-milliarden-schulden-koennte-48197671

Er passt doch perfekt. Das wäre auch meine NRW-Hoffnung. 500 netto monatlich mal 5 Jahre des Widerspruchs.

Hoffe das 2025er Urteil gilt direkt für alle Bundesländer gleichzeitig. Nur es muss noch kommen :(

Cool, ich lade gerade mal ein Neuwagenkonfigurator runter. Irgendwelche Tipps, welchen ich nehmen sollte?

Oder besser doch warten bis Karlsruhe entschieden hat? Vielleicht entscheiden die ja etwas anderes anderes und wir gucken am Ende doof aus der Wäsche. 


SchrödingersKatze

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6980 am: 14.01.2025 17:17 »
Gibt es eigentlich irgendwelche Hinweise/ Vermutungen/ Blicke in die Glaskugel wann mal mit einem Urteil seitens des BVerfG zu rechnen ist?

Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6981 am: 14.01.2025 17:34 »
Ich habe mal eine Frage zu der Thematik.

NRW Beamte

Wieso gibt es eigentlich nur für Familien Mietstufen?

Wieso krieg ich als Single kein Bonus wenn ich in einer Stadt wohne, wo die Mieten sehr hoch sind aber Familien schon?

und im Gegenzug werden ja Familien schlechter gestellt , wo in Mietstufe 1 oder 2 wohnen anstatt in 6 oder 7.
Wenn man mal so denkt, jemand kriegt 800€ Netto mehr, diese Person zahlt dann mit Glück in guter Lage weniger am ende im Gegensatz zu jemanden wo in einer Stadt wohnt wo nur Mietstufe 1 oder 2 ist und es nicht so schön eventuell hat.

Das ist ja einer der Gründe, wieso das alles gerade NRW um
Die Ohren fliegen wird. Es ist einfach nur krank.

Ortszuschläge nur für Familien, obwohl die QM Miete für Single Wohnungen meist höher ist. Das
führt in NRW dazu, dass mein Kollege neben mir mit zwei Kindern ca 1000€ netto mehr hat, die Kollegin mit drei Kindern sogar 1500€, deutlich mehr als der Direktor mit 45 Kinderkranktagen
Oben drauf.


Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6982 am: 14.01.2025 17:36 »
Reisinger, dabei muss man natürlich beachten, dass die 573€/Monat für die unterste Besoldungsgruppe gilt. Durch das Abstandsgebot dürfen die Abstände auch maximal um 10% zwischen den Gruppen abschmelzen.

Startet man bspw. in Niedersachen für A5 und einer Besoldung von 2.937 € mit einem Zusatzbedarf von 573 €/Monat, müsste dieser für die höheren Entgeltgruppen auch weiter ansteigen.

Der jetzt bestehende Abstand von A5 zu A16 beträgt bspw. in Niedersachsen ab 01.02.2025 ca. 178 %. Wenn dieser maximal auf 168 % abschmelzen dürfte, ergibt sich:

2.937 €
+ 573 € = 3.510 €

3510 € * 1,68 = 5.896,80 €

Der momentane Wert von A 16 beträgt jedoch für den Musterbeamten 5.148 €. Der Zusatzbedarf beträgt damit ca. 748 €.

Wenn das so kommt, sehr gern. Ich bin noch gespannt was das BverG damit meint wenn es sagt, man wolle es nun Praxistauglich gestalten...

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6983 am: 15.01.2025 08:41 »
[...] mit 45 Kinderkranktagen
Oben drauf.

Ganz so viele gibt es nicht. Zumal sie auch tatsächlich benötigt werden und ein Tag im Büro in der Regel einem Tag mit kranken Kindern vorzuziehen ist... ;)

Tulpenzeit

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« Antwort #6984 am: 15.01.2025 10:56 »
Gibt es eigentlich irgendwelche Hinweise/ Vermutungen/ Blicke in die Glaskugel wann mal mit einem Urteil seitens des BVerfG zu rechnen ist?

Interessiert mich auch. Gibt es ein Update?

HansGeorg

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« Antwort #6985 am: 15.01.2025 11:04 »
Gibt es eigentlich irgendwelche Hinweise/ Vermutungen/ Blicke in die Glaskugel wann mal mit einem Urteil seitens des BVerfG zu rechnen ist?

Interessiert mich auch. Gibt es ein Update?

Geh hier im Forum ein Jahr zurück, da war sich jeder sicher, 2024

AR76

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6986 am: 15.01.2025 12:12 »
Gibt es eigentlich irgendwelche Hinweise/ Vermutungen/ Blicke in die Glaskugel wann mal mit einem Urteil seitens des BVerfG zu rechnen ist?

Interessiert mich auch. Gibt es ein Update?

Geh hier im Forum ein Jahr zurück, da war sich jeder sicher, 2024

Dann wird es dieses Jahr...bestimmt.....

Und 2026 stellen wir uns dieselbe Frage....

Lächerlich ist es schon....

Wilkinson13

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« Antwort #6987 am: 15.01.2025 12:26 »
Vielleicht sollen wir alle aus diesem Forum (aktiv oder passiv) mal ein Treffen in Karlruhe organisieren.
Da müssten doch ein paar Leute zusammen kommen.
Wir bringen ein paar Schilder mit flotten Sprüchen mit usw...

Und dann gehen wir nicht eher weg bis wir unser Urteil haben.
(Wer kann sollte einen Trecker mitbringen, BYOT  ;D)

Hans1W

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« Antwort #6988 am: 15.01.2025 12:48 »
Ich würde dir eher eine Picknic Decke und einen Picknic Korb empfehlen, das Gelände ist ja nicht wirklich eingezäunt wie der BGH. Du kannst da recht leicht auf den Rasen spazieren. Wenn die Bundespolizisten ankommen meldest du eine Demostation an.

Finanzer

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« Antwort #6989 am: 15.01.2025 14:08 »
Ich würde dir eher eine Picknic Decke und einen Picknic Korb empfehlen, das Gelände ist ja nicht wirklich eingezäunt wie der BGH. Du kannst da recht leicht auf den Rasen spazieren. Wenn die Bundespolizisten ankommen meldest du eine Demostation an.

Ich denke eine Gulaschkanone und ein paar Kühlwägen sollten wir schon mitnehmen, das wird eine längere Geschichte. Da wären die Traktoren auch wieder nützlich.

Ansonsten gilt: Demonstrieren immer mit Traktoren, dann hat man Narrenfreiheit. Bitte keinen Kleber mitnehmen, da kennen die Polizisten kein Pardon.