Reisinger, dabei muss man natürlich beachten, dass die 573€/Monat für die unterste Besoldungsgruppe gilt. Durch das Abstandsgebot dürfen die Abstände auch maximal um 10% zwischen den Gruppen abschmelzen.
Startet man bspw. in Niedersachen für A5 und einer Besoldung von 2.937 € mit einem Zusatzbedarf von 573 €/Monat, müsste dieser für die höheren Entgeltgruppen auch weiter ansteigen.
Der jetzt bestehende Abstand von A5 zu A16 beträgt bspw. in Niedersachsen ab 01.02.2025 ca. 178 %. Wenn dieser maximal auf 168 % abschmelzen dürfte, ergibt sich:
2.937 €
+ 573 € = 3.510 €
3510 € * 1,68 = 5.896,80 €
Der momentane Wert von A 16 beträgt jedoch für den Musterbeamten 5.148 €. Der Zusatzbedarf beträgt damit ca. 748 €.