Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3959255 times)

philipph

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ThSchm

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6991 am: 15.01.2025 15:14 »
Es geht
Hinter der paywall schrfeibt die BILD auch zum Thema Alimentation/Bürgergeld
https://www.bild.de/politik/inland/damit-sie-mehr-haben-als-stuetze-empfaenger-beamten-gehaelter-rauf-wegen-buergergeld-67864ca4f1b52d37302ce1d1

Es geht in dem Artikel um Bundesbeamte und einen Gesetzesentwurf von rot-grü, der eine rückwirkende Zahlung ab 2021vorsieht.

„… DAS ist geplant: Wer als Bundesbeamter in den einfachen Dienst einsteigt, soll sofort in eine höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eingruppiert werden. Dadurch steigt das Brutto-Grundgehalt eines jungen Beamten auf mindestens 3000 Euro/Monat.
Außerdem bekommen Staatsdiener in Regionen mit hohen Mietkosten einen neuen Zuschlag. Höhe: bis zu je 240 Euro für das erste und zweite Kind, sowie 418 Euro für jedes weitere. Dadurch soll „der qualitative Unterschied“ zwischen der Grundsicherung und dem Beamtengehalt „hinreichend deutlich werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums würde z. B. ein verheirateter Amtsmeister (Besoldungsgruppe A4) mit zwei Kindern in München in Zukunft zum Grundgehalt von 36.000 Euro, einen Familienzuschlag von 5890 Euro und den neuen Mietzuschlag von 5760 erhalten. Zusammen mit dem Kindergeld hätte er ein Nettoeinkommen von 41.914 Euro im Jahr. Dagegen käme eine vergleichbare Bürgergeld-Familie auf bis zu 41.741 Euro. Allerdings geht das Ministerium davon aus, dass die Beamten-Ehefrau noch einen Minijob ausübt und dadurch 538 Euro monatlich zusätzlich in die Kasse der Beamten-Familie kommen.…“


Ing123

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6993 am: 16.01.2025 08:15 »

 ( ör Rundfunksystempresse Tagesschau)


...bedenkliche Wortwahl für einen staatlichen Arbeitnehmer..

PushPull

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6994 am: 16.01.2025 08:50 »

 ( ör Rundfunksystempresse Tagesschau)


...bedenkliche Wortwahl für einen staatlichen Arbeitnehmer..

Die gab es hier und in anderen Themen schon häufiger, verschieden ideologisch gefärbt. Je nachdem, ob es dabei um Hassrede/Volksverhetzung geht, empfehle ich bspw. HateAid zu bemühen. Meinungs- und Redefreiheit hin oder her, man muss nicht alles akzeptieren.

Sehe ich bei dem Kommentar jedoch nicht so. Ist trotzdem bedenklich.

PushPull

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6995 am: 16.01.2025 08:54 »
Auch bei Focus mit ähnlichem, wenn nicht gleichem Tenor. Ohne paywall
https://www.focus.de/finanzen/news/kuriose-entwicklung-beamte-sollen-mehr-verdienen-damit-sie-mehr-als-buergergeld-empfaenger-haben_706e5835-4c96-4e30-b96b-16aae3f11af3.html

Geht zwar um Bundesbeamte, aber als Lehrer musste ich schmunzeln, als ich an Klassen- und Kursfahrten oder unser internationales Austauschprogramm denken musste:

Zitat
Zudem wird das Arbeiten zu ungünstigen Zeiten mit Zuschlägen belohnt.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6996 am: 16.01.2025 11:48 »

 ( ör Rundfunksystempresse Tagesschau)


...bedenkliche Wortwahl für einen staatlichen Arbeitnehmer..

Die gab es hier und in anderen Themen schon häufiger, verschieden ideologisch gefärbt. Je nachdem, ob es dabei um Hassrede/Volksverhetzung geht, empfehle ich bspw. HateAid zu bemühen. Meinungs- und Redefreiheit hin oder her, man muss nicht alles akzeptieren.

Sehe ich bei dem Kommentar jedoch nicht so. Ist trotzdem bedenklich.

Ich empfehle bei Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung und anderen Straftatbeständen einen Strafantrag bzw. eine Strafanzeige an die jeweilige Staatsanwaltschaft zu stellen. Geht ganz unkompliziert und kostet nichts, und ganz wichtig, lasst euch nicht in eurer Meinungsfreiheit einschränken.

ThSchm

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6997 am: 17.01.2025 07:17 »
Bei den ganzen Blockwarten hier kann einem Angst und Bange werden!

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6998 am: 17.01.2025 07:36 »
Bei den ganzen Blockwarten hier kann einem Angst und Bange werden!

Das kommt drauf an. Oder willst Du bspw. Staatsanwaltschaften und Gerichten ihre Kompetenz diesbezüglich absprechen? Bei einem Fehlalarm würde Dir ja gar nichts passieren. Bei tatsächlich relevanten Dingen ist die Frage, was schlimmer ist: die Masse, die im Netz alles duldet, weil jeder in Anonymität gewägt seine illegalen Hirnfürze absondert, oder Menschen, die diesbezüglich mal aus ihrer Komfortzone rauskommen und was gegenhalten?

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6999 am: 17.01.2025 08:23 »
Bei den ganzen Blockwarten hier kann einem Angst und Bange werden!

Das kommt drauf an. Oder willst Du bspw. Staatsanwaltschaften und Gerichten ihre Kompetenz diesbezüglich absprechen? Bei einem Fehlalarm würde Dir ja gar nichts passieren. Bei tatsächlich relevanten Dingen ist die Frage, was schlimmer ist: die Masse, die im Netz alles duldet, weil jeder in Anonymität gewägt seine illegalen Hirnfürze absondert, oder Menschen, die diesbezüglich mal aus ihrer Komfortzone rauskommen und was gegenhalten?

Da hat wohl jemand den Begriff Blockwart nicht verstanden.

ThSchm

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7000 am: 17.01.2025 08:25 »
Nein das kommt nicht darauf an! Genau dieses zeigen mit dem Finger auf andere, die Intoleranz, das Rufen nach der staatlichen Ordnungsmacht, die wegen falschen Denkens oder gar Sprechens hart durchgreifen muss, das hatten wir schon alles! :(

PushPull

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7001 am: 17.01.2025 08:30 »
Nein das kommt nicht darauf an!

Mutige Aussage in einem Beamtenforum. Und dazu noch ein billiger Versuch, den Hinweis auf Rechtstaatlichkeit mit Nazideutschland entkräften zu wollen. Erinnert mich an Aussagen der AfD-Faschisten bzgl. „Grünendiktatur“ – bei denen als Absender.

Ing123

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7002 am: 17.01.2025 09:08 »
Nein das kommt nicht darauf an! Genau dieses zeigen mit dem Finger auf andere, die Intoleranz, das Rufen nach der staatlichen Ordnungsmacht, die wegen falschen Denkens oder gar Sprechens hart durchgreifen muss, das hatten wir schon alles! :(

Es hat nichts mit Toleranz zu tun, wenn man einen Begriff wie "Rundfunksystempresse" oder den Vergleich mit der Wochenschau einfach so stehen lasse. Wenn man eine Behauptung aufstellt, muss man davon ausgehen, dass eine Gegenbehauptung aufgestellt wird. Das hat auch nichts mit dem Rufen nach staatlicher Ordnungsmacht zu tun. Selbst wenn, gibt es eine Gewaltenteilung, welche dann darüber entscheidet zu verfahren.
Wenn ich morgen behaupte, der Schnee wäre schwarz, bekomme ich sicher auch Widerworte. Hinterher kann ich weiterhin behaupten, der Schnee wäre schwarz und deswegen hätte ich trotzdem nicht recht.
Warum soll jemand etwas behaupten dürfen, aber ich darf nicht äußern, dass ich das bedenklich finde. Ich bin neu hier und stelle fest, dass an verschiedenen Stellen derlei Behauptungen aufgestellt werden und bin wirklich erschrocken. Eine Meinung sei Leuten ungenommen. Man kann der Meinung sein, dass man in einer Diktatur mit Blockwarten lebt. Ich bin eben nicht der Meinung und das habe ich zum Ausdruck gebracht. Dann gleich mit dem Vergleich zum 3. Reich zu kommen, hat was von Intoleranz.
Und wenn Beschäftigte des Staates solche Behauptungen aufstellen, es gäbe etwas wie eine "Systempresse", dann bekommt das nochmal einen ganz anderen Anstrich und ich persönlich frage mich, wie die Arbeitsaufassung ist?
Ich glaube, manche hier müssen nochmal das Sozialkundebuch der Schule aufschlagen und nachsehen, wie eine Demokratie funktioniert und wie eine Diktatur, wie sich darin die Staatsgewalt versteht und was Meinungsfreiheit bedeutet.

ThSchm

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7003 am: 17.01.2025 09:09 »
Bei solchen Lehrern wird mir Angst und Bange um die Kinder! Ich ziehe hier keine billigen Nazi-Vergleiche. Ich rede hier von der DDR, von der du offensichtlich noch nie was gehört hast. Und nicht verbotene, in allen Parlamenten gewählte Parteien, als Faschisten zu titulieren, lässt an deinem Verständnis der Realität zweifeln! Wir  sind hier nicht auf Indymedia.

Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7004 am: 17.01.2025 09:31 »
Den Verweis darauf hast du als erstes gezogen, als du geschrieben hast, dass wir "das alles schon mal hatten".

Man hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Man hat aber eben kein Recht darauf, dass alle die eigene Meinung teilen. Man hat auch kein Recht darauf, die Grenzen der freien Meinungsäußerung zu übertreten. Das sind ganz einfache Regeln, an denen man wenig missverstehen kann.

Davon ab bin ich zwar auch der Meinung, dass mehr Gelassenheit und weniger "Blockbildung" in der jetzigen zeit extrem helfen würde, die vor uns liegenden Probleme anzugehen - denn derzeit erinnert vieles an Stammeskultur aus der Steinzeit, in der jeder, der nicht exakt gleich ist, direkt den Feind bildet.

Trotzdem finde ich es nicht übertrieben, wenn in einem Beamtenforum Skepsis darüber herrscht, dass Kollegen offensichtlich der Auffassung sind, in einem Land mit systemgeleiteter Presse ohne freie Meinungsäußerung zu leben. Unzufriedenheit und (auch harte) Kritik ist das eine, das Abrutschen in rechte Narrative ohne Wunsch der inhaltlichen Diskussion eben das andere.