[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Knarfe1000

Wahrscheinlich als Pensionär - wenn überhaupt.

Hans Werner Mangold


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Zitat von: Hans Werner Mangold in 07.03.2025 09:46
Jeden Freitag immer wieder das Gleiche!  >:( Bei über 60 anhängigen Verfahren!  :-\ Ob wir das noch erleben werden?!  :o
Das stimmt doch nicht. Was die Spiegelstrich Wochenshow nicht verrät: Nächste Woche Freitag gibt es doch 60 unvergleichlich gute andere Gründe für einen feierlichen Wochenausklang.  Was soll man sich da noch ereifern, stellt doch lieber für Martin vom 1. den Sekt schon mal kalt, drechselt stundenlang in liebevoller Detailarbeit eine Glückwunschkarte, probt im mehrstimmigen Chor, holt ein paar Geschenke aus Kenia ab,... alles andere hat natürlich zurückzustehen.

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 28.02.2025 12:12

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Bist du dir da sicher?
Hab mir überlegt hinzufahren weil ich krankgeschrieben bin um es mir anzuschauen.
Der 16.3. ist aber ein Sonntag 🤔🧐

Ozymandias

Zitat von: LehrerBW in 07.03.2025 18:08
Zitat von: Ozymandias in 28.02.2025 12:12

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Bist du dir da sicher?
Hab mir überlegt hinzufahren weil ich krankgeschrieben bin um es mir anzuschauen.
Der 16.3. ist aber ein Sonntag 🤔🧐

War ein Übertragungsfehler von mir, sorry. Hier mit Quelle:
https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Newsletter/Newsletter_1_25.pdf

18.03.2025 mdl. Verhandlung Besoldungsklagen vor dem VG (Karlsruhe)

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 07.03.2025 18:36
Zitat von: LehrerBW in 07.03.2025 18:08
Zitat von: Ozymandias in 28.02.2025 12:12

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Bist du dir da sicher?
Hab mir überlegt hinzufahren weil ich krankgeschrieben bin um es mir anzuschauen.
Der 16.3. ist aber ein Sonntag 🤔🧐

War ein Übertragungsfehler von mir, sorry. Hier mit Quelle:
https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Newsletter/Newsletter_1_25.pdf

18.03.2025 mdl. Verhandlung Besoldungsklagen vor dem VG (Karlsruhe)
Vielen lieben Dank...bin schon dabei ne Fahrgelegenheit zu organisieren...grad bissle durch Sportunfall gehandicapt 😒
Montag mal noch die Uhrzeit rausbekommen

infabi

Hallo,
wenn das 2 Verdienermodell sich tatsächlich durchsetzt frage ich mich, was aus dem im GG verankerten  Leistungsprinzip wird? Das ist doch alles nicht mehr nachvollziehbar...!

Paterlexx

Eckpunkte des Urteils zur Beamtenbesoldung in Hamburg (Besoldungsgruppe A 10, Jahr 2022)
Verfassungswidrig zu niedrig: Die Nettoalimentation für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 10, Stufe 3, lag unter der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation.
Unterschreitung des Mindestabstandsgebots: Die Besoldung lag unter den erforderlichen 115 % des Grundsicherungsniveaus.
Vergleich mit Grundsicherung: Die Mindestalimentation hätte 43.089,47 € betragen müssen, die tatsächliche Nettoalimentation lag jedoch bei 42.717,44 €.
Besoldungsergänzungszuschuss: Wurde als unzureichend angesehen, da er mit steigender Besoldungsgruppe abnimmt oder entfällt.
Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das Verfahren ausgesetzt und zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

LehrerBW

Zitat von: infabi in 08.03.2025 11:26
Hallo,
wenn das 2 Verdienermodell sich tatsächlich durchsetzt frage ich mich, was aus dem im GG verankerten  Leistungsprinzip wird? Das ist doch alles nicht mehr nachvollziehbar...!

Wenn das durchgeht, dann gibt es überhaupt keine Mindestalimentation mehr, da der Gesetzgeber dann ein beliebig hohes Partnereinkommen erfinden kann.
Spanne liegt ja jetzt schon bei einem angenommenen Partnereinkommen von 20 000€ wie in Bayern und 6000€ in den anderen Ländern.
Dann muss er einfach bei einer nicht gegebenen Alimentation nur das Partnereinkommen ändern...zack Problem gelöst.
Falls das durchkommen sollte...oder die Trickserei mit den nach oben abschmelzenden Beträgen....dann verliere ich den Glauben in den Rechtsstaat

infabi

.
Falls das durchkommen sollte...oder die Trickserei mit den nach oben abschmelzenden Beträgen....dann verliere ich den Glauben in den Rechtsstaat
[/quote]

Genau so sieht es aus, insbesondere wenn man im Kontext das schlüssige  Gutachten von Prof. Dr. Dr. DI Fabio betrachtet.

InternetistNeuland

In den Sondierungsgesprächen wurde ein Mindestlohn von 15 € vereinbart.

Das würde bedeuten, dass einige Kollegen vor allem im Juli (23 Arbeitstage) unter Mindestlohn arbeiten würden.

Muss der Zoll dann gegen den Arbeitgeber tätig werden?

cyrix42

Zitat von: InternetistNeuland in 08.03.2025 18:28
In den Sondierungsgesprächen wurde ein Mindestlohn von 15 € vereinbart.

Also vereinbart ist hier nur, dass man sich darüber unterhalten will — und das irgendwer die Vorstellung hat, das müsste doch so (für 2026) umsetzbar sein. Weder ist dies bisher Teil des Koalitionsvertrags, ein Gesetzesvorschlag, ein Vorschlag der Mindestlohnkommission, geschweige denn Gesetz. Also erstmal langsam... :)

Logio

Zitat von: HansGeorg in 06.03.2025 15:38
Selbstredend. Wir Beamte hier in SH haben in den letzten Jahren durch Abzüge von der Besoldung ein Sondervermögen aufgebaut. Eigentlich um unsere Pensionen zu bezahlen. Es wurde aber nun bereits gesagt, dass dieses herangezogen wird, falls das BVerfG ein finanziell unvorteilhaftes Urteil für das Land fällt. Danach dürfen wir dieses Sondervermögen natürlich wieder mit Abzügen füllen. Am besten geben alle die geklagt haben und Ansprüche haben ihren Anspruch per neuem "Landessolidaritätsbesoldungsanpassungsgesetz" direkt wieder in das Sondervermögen zurück.

In dem Zusammenhang: In Brandenburg steht der von Beamten/Pensionären selbst gefüllte Pensionsfonds vor der (möglichen) Auflösung zugunsten des allgemeinen Haushalts...

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/03/bsw-finanzminister-crumbach-rueckgriff-reserven-altersvorsorge-m.html

LehrerBW

#7213
Zitat von: Ozymandias in 07.03.2025 18:36


War ein Übertragungsfehler von mir, sorry. Hier mit Quelle:
https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Newsletter/Newsletter_1_25.pdf

18.03.2025 mdl. Verhandlung Besoldungsklagen vor dem VG (Karlsruhe)

Weißt du zufällig vor welcher Kammer das verhandelt wird und wie das Verfahren genau heißt? Heute ewig lange mit allen möglichen Auskunftsstellen dort telefoniert.

*edit*
Habs rausbekommen...Sitzungssaal 2 um 11 Uhr
Verhandelt wird der kinderbezogene Familienzuschlag
Werde aber leider nicht kommen können wegen fehlender Fahrgelegenheit.
Mal gespannt was bei rumkommt

Ozymandias

Habe nur die Infos, die der DRB BW auf seiner Seite postet. Die werden sicherlich darüber berichten, wenn auch nur kurz und knapp. Muss man auf das Urteil warten.