[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Hans1W

Zitat von: Rentenonkel in 27.03.2025 08:28
Nach Informationen von Legal Tribune Online vom 30.01.2025 sollen sowohl Doris König als auch Ulrich Maidowski zum 30.06. diesen Jahres in den Ruhestand gehen.

Ausgehend davon, dass diese Information richtig ist, wäre ein Urteil wohl das Abschiedsgeschenk an die Besoldungsgesetzgeber und innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag
Ich hoffe die sind drauf wie Kamaraden, geb her in Unterschreib das, ich habe eh DZE.
So nach dem Motto, Karriere ist am Ende, solange es nicht gegen Recht und Ordnung verstößt können die mich mal im Ruhestand. Viel Spaß mit den Folgen euer Untätigkeit.

Hans Werner Mangold

Bleiben jetzt noch die Monate April, Mai und Juni  :-\

Besoldungswiderspruch

Zitat von: Rentenonkel in 27.03.2025 08:28
Nach Informationen von Legal Tribune Online vom 30.01.2025 sollen sowohl Doris König als auch Ulrich Maidowski zum 30.06. diesen Jahres in den Ruhestand gehen.

Ausgehend davon, dass diese Information richtig ist, wäre ein Urteil wohl das Abschiedsgeschenk an die Besoldungsgesetzgeber und innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag

Laut diesem Artikel könnte man meinen, das Dr. Maidowski seinen Ruhestand nach hinten verschiebt...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bei-der-richterwahl-muss-merz-die-linke-einbinden-a-ff11caf1-ac67-4509-a4b2-8461be4a0484

,,Zudem ist aus parlamentarischen Kreisen zu hören, dass womöglich im Herbst aufgrund von gesundheitlichen Gründen ein weiterer Richter des Bundesverfassungsgerichts aufhören könnte und somit eine zusätzliche Wahl anstehen dürfte." ???

A9A10A11A12A13

Zitat von: Besoldungswiderspruch in 28.03.2025 16:14
Laut diesem Artikel könnte man meinen, das Dr. Maidowski seinen Ruhestand nach hinten verschiebt...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bei-der-richterwahl-muss-merz-die-linke-einbinden-a-ff11caf1-ac67-4509-a4b2-8461be4a0484
...

Hätten die Autoren nicht nur die einseitige Sichtweise des weisungsgebundenen und ahnungslos gebenden Stimmviehs wiedergegeben, wäre die Formulierung eher, dass ihm sein Ruhestand nach hinten verschoben wird.

Ihm wird es egal sein, ob er seine ärztlich attestierten Verzögerungsbeschwerden bei vollen Dienstbezügen unabsehbar lange per gelben Schein kuriert (Sprachregelung Langenfeld: 'rasche' Genesung im BVerfGlichen Maßstab). Er hat rechtzeitig angezeigt, dass ein Wechsel bis nächstes Jahr ansteht. Wann die wertschätzenden Politiker "Ihre" Richter wieder weit jenseits der gesetzten Fristen entlassen, steht auf einem anderen Blatt. Herbst 25 wäre schon blitzschnell, Sommerpause des Parlaments hat Vorrang.

Das KarlsRuher Plenum hat für sich bereits entschieden die Vorschläge gem §7a BVerfGG erst dem neuen Bundestag vorzulegen. Dann hat es ja selbst jetzt erst mal bis zu vier Jahre Zeit, den Christ und die weiteren in ihren Reihen zu belassen. Ob hingenommen oder darauf angelegt, möchten sie notfalls einen SED oder AFD affinen Richter in ihre Reisegruppe aufnehmen.

BeamterNRW

Hallöchen,
ganz interessant. Gegen die negativen Bescheide in NRW haben rd. 2000 Landesbeamte geklagt. Lohnt sich m.E. den Artikel zu lesen.

https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/24070380_Knapp-2.000-Beamte-in-NRW-verklagen-ihren-Dienstherrn-das-ist-der-Grund.html

HansGeorg

Zitat von: BeamterNRW in 28.03.2025 19:36
Hallöchen,
ganz interessant. Gegen die negativen Bescheide in NRW haben rd. 2000 Landesbeamte geklagt. Lohnt sich m.E. den Artikel zu lesen.

https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/24070380_Knapp-2.000-Beamte-in-NRW-verklagen-ihren-Dienstherrn-das-ist-der-Grund.html

Also rund 0,73% aller verbeamteten Personen in NRW. Ich kann schon verstehen warum die Politik ein Interesse daran hat das ganze soweit wie möglich hinaus zu zögern. Die Ersparnisse durch den Rechtsbruch sind halt exorbitant im Vergleich zu den anstehenden Rückzahlungen. Ist übrigens bei uns in SH nicht anders mit der Quote.

Der Obelix

Die Anzahl der Widersprüche wird nochmals dieses Jahr sprunghaft ansteigen. Sobald es Entscheidungen zum ominösen Partner, Hunde, Erbeinkommen, Schenkunngseinkommen gibt, werden auch tausende weitere Widerspruch einlegen. Entsprechende Rechtsgutachten gibt es ja seit Dezember.

Und das ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter sich dermaßen weit aus dem Fenster lehnt, will schon was heißen.

https://www.dbb.de/artikel/udo-di-fabio-erkennt-verfassungswidrigkeit-der-beamtenbesoldung.html



Malkav

Zitat von: Der Obelix in 29.03.2025 09:56
Die Anzahl der Widersprüche wird nochmals dieses Jahr sprunghaft ansteigen.

Solange man dem Widerspruch keine Klage folgen (und damit die Ablehnung bestandskräftig werden) lässt, geht das den entscheidenden Stellen (von der Politik ganz zu schweigen) am Allerwertesten vorbei. Die Zeiten kostenfreier Symbole (Widerspruch) mit der Wirkung der Anspruchswahrung sind zu Ende.

Das kann man aber auch positiv sehen. Den Dienstherren geht der Arsch auf Fachebene schon gehörig auf Grundeis, sonst würden die sich solche schlechte Publicity nicht abholen wollen und weiterhin Gleichbehandlungszusagen geben. Macht man nur deshalb nicht, weil man weiß, dass die nochmal teuer werden könnten (I'm looking at you Schleswig-Holstein von 2008 bis 2021!)

HansGeorg

Zitat von: Malkav in 29.03.2025 10:28
Zitat von: Der Obelix in 29.03.2025 09:56
Die Anzahl der Widersprüche wird nochmals dieses Jahr sprunghaft ansteigen.

Solange man dem Widerspruch keine Klage folgen (und damit die Ablehnung bestandskräftig werden) lässt, geht das den entscheidenden Stellen (von der Politik ganz zu schweigen) am Allerwertesten vorbei. Die Zeiten kostenfreier Symbole (Widerspruch) mit der Wirkung der Anspruchswahrung sind zu Ende.

Das kann man aber auch positiv sehen. Den Dienstherren geht der Arsch auf Fachebene schon gehörig auf Grundeis, sonst würden die sich solche schlechte Publicity nicht abholen wollen und weiterhin Gleichbehandlungszusagen geben. Macht man nur deshalb nicht, weil man weiß, dass die nochmal teuer werden könnten (I'm looking at you Schleswig-Holstein von 2008 bis 2021!)

Das Problem dabei ist, dass man sich in den Gleichbehandlungszusagen explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezogen hat. Ich brauche gar nicht viel Fantasie um mir mehrere Ausreden einfallen zu lassen, die wir aus der Politik hören werden, wenn das Urteil des BVerfG sich im Tenor des Urteils nur auf eine Amtsangemessene Alimentation stützt und die Streichung des Weihnachtsgeld nur deswegen nicht rechtens war.

Knarfe1000

Vielleicht kommt es ja dieses Jahr wirklich noch zu einer Entscheidung - hoffentlich mit positivem Ergebnis für die Beamten. Die Anzeichen sind ja da aber bei Urteilen weiß man ja nie...

Rentenonkel

Zitat von: Besoldungswiderspruch in 28.03.2025 16:14

Laut diesem Artikel könnte man meinen, das Dr. Maidowski seinen Ruhestand nach hinten verschiebt...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bei-der-richterwahl-muss-merz-die-linke-einbinden-a-ff11caf1-ac67-4509-a4b2-8461be4a0484

,,Zudem ist aus parlamentarischen Kreisen zu hören, dass womöglich im Herbst aufgrund von gesundheitlichen Gründen ein weiterer Richter des Bundesverfassungsgerichts aufhören könnte und somit eine zusätzliche Wahl anstehen dürfte." ???

Vielen Dank für die Information. Das nährt in mir etwas die Hoffnung, dass Dr. Maidowski "unser" Verfahren zum Abschluss bringen will, bevor er dieses Jahr in den Ruhestand geht.

Jimbo

Man möchte meinen, dass dort bewusst die "alten und schwachen" installiert werden, damit man jedes Mal neu anfangen muss nachdem diese bereits nach kurzer Zeit wieder die Segel streichen... Aber wahrscheinlich bilde ich mir das nur ein und der Dienstherr ist uns Beamten gegenüber fair....

Malkav

Zitat von: HansGeorg in 29.03.2025 10:42
Das Problem dabei ist, dass man sich in den Gleichbehandlungszusagen explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezogen hat. Ich brauche gar nicht viel Fantasie um mir mehrere Ausreden einfallen zu lassen, die wir aus der Politik hören werden, wenn das Urteil des BVerfG sich im Tenor des Urteils nur auf eine Amtsangemessene Alimentation stützt und die Streichung des Weihnachtsgeld nur deswegen nicht rechtens war.

Da muss ich dir (leider) Recht geben. Hier werden zukünftig bestimmt noch "viele Schlachten zu schlagen sein" (um im FDP-Sprech zu bleiben).

Im Endeffekt müsste man sich eigentlich so lange individuell durchklagen bis das BVerwG einem Reperaturgesetz seinen Segen gegeben hat und das BVerfG eine dagegen erhobene individuelle formell zulässige Verfassungsbeschwerde als "sachlich unbegründet" zurückweißt. Erst dann weiß man sicher, ob der vom Gesetzgeber gewählte Weg verfassungskonform war. Und dieses Spiel müsste man bis zum eigenen Tod für jedes Besoldugnsjahr spielen, solange die Besoldungsgesetzgeber nicht wieder sicher auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren (ob freiwillig oder von BVerfG gezwungen) ... das klingt alles so sehr nach Bananenrepublik  :-[

Man kann sich das für andere Rechtsgebiete gar nicht recht vorstellen, dass Millionen von Bürgerinnen und Bürgern jahrzehntelang in Ihren Grundrechten / grundrechtsgleichen Rechten verletzt werden und die Judikative einfach zuschaut. Wie schnell wohl eine BVerfG-Entscheidung zu Sachen wie "Nebentätigkeitsverbot für Mandatsträger vs. freies Mandat", "Anrechnung von sonstigen Einkünften auf Richterbesoldungen vs. richterliche Unabhängigkeit" oder "Verweisung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf den Zivilrechtsweg zur Erlangen des Rundfunkbeitrages vs. Rundfunkfreiheit" kämen?

Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

HansGeorg

Zitat von: Malkav in 31.03.2025 09:43
Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

Und auch die damit verbundenen Schicksale wie zB. der niedrigere Lebensstandart der Kinder. Es ist mehrfach erwiesen, dass mehr Geld mit mehr Bildung (Privatschule, Nachhilfe) gleichzusetzen ist.

Versuch

Zitat von: HansGeorg in 31.03.2025 11:47
Zitat von: Malkav in 31.03.2025 09:43
Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

Und auch die damit verbundenen Schicksale wie zB. der niedrigere Lebensstandart der Kinder. Es ist mehrfach erwiesen, dass mehr Geld mit mehr Bildung (Privatschule, Nachhilfe) gleichzusetzen ist.

Das sollte gleichzeitig in einem der reichsten Länder der Welt nicht so sein.