Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3907530 times)

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7320 am: 29.03.2025 10:28 »
Die Anzahl der Widersprüche wird nochmals dieses Jahr sprunghaft ansteigen.

Solange man dem Widerspruch keine Klage folgen (und damit die Ablehnung bestandskräftig werden) lässt, geht das den entscheidenden Stellen (von der Politik ganz zu schweigen) am Allerwertesten vorbei. Die Zeiten kostenfreier Symbole (Widerspruch) mit der Wirkung der Anspruchswahrung sind zu Ende.

Das kann man aber auch positiv sehen. Den Dienstherren geht der Arsch auf Fachebene schon gehörig auf Grundeis, sonst würden die sich solche schlechte Publicity nicht abholen wollen und weiterhin Gleichbehandlungszusagen geben. Macht man nur deshalb nicht, weil man weiß, dass die nochmal teuer werden könnten (I‘m looking at you Schleswig-Holstein von 2008 bis 2021!)

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7321 am: 29.03.2025 10:42 »
Die Anzahl der Widersprüche wird nochmals dieses Jahr sprunghaft ansteigen.

Solange man dem Widerspruch keine Klage folgen (und damit die Ablehnung bestandskräftig werden) lässt, geht das den entscheidenden Stellen (von der Politik ganz zu schweigen) am Allerwertesten vorbei. Die Zeiten kostenfreier Symbole (Widerspruch) mit der Wirkung der Anspruchswahrung sind zu Ende.

Das kann man aber auch positiv sehen. Den Dienstherren geht der Arsch auf Fachebene schon gehörig auf Grundeis, sonst würden die sich solche schlechte Publicity nicht abholen wollen und weiterhin Gleichbehandlungszusagen geben. Macht man nur deshalb nicht, weil man weiß, dass die nochmal teuer werden könnten (I‘m looking at you Schleswig-Holstein von 2008 bis 2021!)

Das Problem dabei ist, dass man sich in den Gleichbehandlungszusagen explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezogen hat. Ich brauche gar nicht viel Fantasie um mir mehrere Ausreden einfallen zu lassen, die wir aus der Politik hören werden, wenn das Urteil des BVerfG sich im Tenor des Urteils nur auf eine Amtsangemessene Alimentation stützt und die Streichung des Weihnachtsgeld nur deswegen nicht rechtens war.

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7322 am: 29.03.2025 12:48 »
Vielleicht kommt es ja dieses Jahr wirklich noch zu einer Entscheidung - hoffentlich mit positivem Ergebnis für die Beamten. Die Anzeichen sind ja da aber bei Urteilen weiß man ja nie...

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7323 am: 31.03.2025 08:13 »

Laut diesem Artikel könnte man meinen, das Dr. Maidowski seinen Ruhestand nach hinten verschiebt...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bei-der-richterwahl-muss-merz-die-linke-einbinden-a-ff11caf1-ac67-4509-a4b2-8461be4a0484

,,Zudem ist aus parlamentarischen Kreisen zu hören, dass womöglich im Herbst aufgrund von gesundheitlichen Gründen ein weiterer Richter des Bundesverfassungsgerichts aufhören könnte und somit eine zusätzliche Wahl anstehen dürfte." ???

Vielen Dank für die Information. Das nährt in mir etwas die Hoffnung, dass Dr. Maidowski "unser" Verfahren zum Abschluss bringen will, bevor er dieses Jahr in den Ruhestand geht.

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7324 am: 31.03.2025 09:42 »
Man möchte meinen, dass dort bewusst die "alten und schwachen" installiert werden, damit man jedes Mal neu anfangen muss nachdem diese bereits nach kurzer Zeit wieder die Segel streichen... Aber wahrscheinlich bilde ich mir das nur ein und der Dienstherr ist uns Beamten gegenüber fair....

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7325 am: 31.03.2025 09:43 »
Das Problem dabei ist, dass man sich in den Gleichbehandlungszusagen explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezogen hat. Ich brauche gar nicht viel Fantasie um mir mehrere Ausreden einfallen zu lassen, die wir aus der Politik hören werden, wenn das Urteil des BVerfG sich im Tenor des Urteils nur auf eine Amtsangemessene Alimentation stützt und die Streichung des Weihnachtsgeld nur deswegen nicht rechtens war.

Da muss ich dir (leider) Recht geben. Hier werden zukünftig bestimmt noch "viele Schlachten zu schlagen sein" (um im FDP-Sprech zu bleiben).

Im Endeffekt müsste man sich eigentlich so lange individuell durchklagen bis das BVerwG einem Reperaturgesetz seinen Segen gegeben hat und das BVerfG eine dagegen erhobene individuelle formell zulässige Verfassungsbeschwerde als "sachlich unbegründet" zurückweißt. Erst dann weiß man sicher, ob der vom Gesetzgeber gewählte Weg verfassungskonform war. Und dieses Spiel müsste man bis zum eigenen Tod für jedes Besoldugnsjahr spielen, solange die Besoldungsgesetzgeber nicht wieder sicher auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren (ob freiwillig oder von BVerfG gezwungen) ... das klingt alles so sehr nach Bananenrepublik  :-[

Man kann sich das für andere Rechtsgebiete gar nicht recht vorstellen, dass Millionen von Bürgerinnen und Bürgern jahrzehntelang in Ihren Grundrechten / grundrechtsgleichen Rechten verletzt werden und die Judikative einfach zuschaut. Wie schnell wohl eine BVerfG-Entscheidung zu Sachen wie "Nebentätigkeitsverbot für Mandatsträger vs. freies Mandat", "Anrechnung von sonstigen Einkünften auf Richterbesoldungen vs. richterliche Unabhängigkeit" oder "Verweisung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf den Zivilrechtsweg zur Erlangen des Rundfunkbeitrages vs. Rundfunkfreiheit" kämen?

Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7326 am: 31.03.2025 11:47 »
Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

Und auch die damit verbundenen Schicksale wie zB. der niedrigere Lebensstandart der Kinder. Es ist mehrfach erwiesen, dass mehr Geld mit mehr Bildung (Privatschule, Nachhilfe) gleichzusetzen ist.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7327 am: 31.03.2025 12:22 »
Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

Und auch die damit verbundenen Schicksale wie zB. der niedrigere Lebensstandart der Kinder. Es ist mehrfach erwiesen, dass mehr Geld mit mehr Bildung (Privatschule, Nachhilfe) gleichzusetzen ist.

Das sollte gleichzeitig in einem der reichsten Länder der Welt nicht so sein.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7328 am: 31.03.2025 12:27 »
Und es braucht mir keiner mit "Es geht halt nur um nachzahlbares Geld!" kommen. Ein höherer Lebensstandart in der (teil Jahrzehnte zurückliegenden) Vergangenheit ist halt nicht nachholbar. Was nützt einem hypothetischen heutigem Pflegefall eine hohe Nachzahlung, wenn dieser sich in gesundheitlich besseren Zeiten seinen Traumurlaub  nicht leisten konnte?

Und auch die damit verbundenen Schicksale wie zB. der niedrigere Lebensstandart der Kinder. Es ist mehrfach erwiesen, dass mehr Geld mit mehr Bildung (Privatschule, Nachhilfe) gleichzusetzen ist.

Das genau ist auch meine regelmäßige Lebenserfahrung als Lehrer, HansGeorg, und zugleich mittlerweile wohl der Hauptgrund dafür, dass ich mich mit dem Thema mit dem von mir betriebenen Aufwand beschäftige: Es werden regelmäßig wissentlich und willentlich die Lebenschancen der Kinder insbesondere von Beamten in den unteren Besoldungsgruppen in offensichtlich verfassungswidriger Weise existentiell verschlechtert, was augenscheinlich ein elementarer Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellt.

Wer als in Verantwortung stehender Sozialdemokrat oder Bündnisgrüner oder Linker von der Herstellung gleicher Bildungschancen spricht oder als entsprechender Christ- oder Freidemokrat meint, das Leistungsprinzip im Bildungsbereich in den Mund nehmen zu wollen, entpuppt sich hinsichtlich dieser Kinder bestenfalls als Schwätzer - und eine solche Etikettierung wäre noch sehr freundlich ausgedrückt. Dass nicht wenigen dieser Kindern wiederkehrend nicht einmal ein Leben auf Grundsicherungsniveau gewährt wird, treibt mir die Zornesröte ins Gesicht, da ich aus regelmäßiger Lebenserfahrung weiß, wie viele Lebenschancen hier gezielt zerstört werden. DAS ist m.E. der armseligste Teil unseres Themas. Wer gibt diesen Verantwortungsträgern das Recht, in wiederkehrend gezielt verfassungswidriger Weise die zukünftigen Lebenschancen dieser Kinder anzufassen? Es ist ein so armseliges Schandblatt bundesdeutscher Politik, das hier regelmäßig von jenen Politikern aufgeschlagen bleibt.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7329 am: 31.03.2025 17:15 »
Die neue Jahresvorschau des BVerfG ist da:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Immerhin hat Herr Maidowski dieses Jahr keine weiteren Aufgaben bekommen als sich um die Besoldungsurteile 2010-2015 und 2013-2014 zu kümmern. Hier weiß bestimmt jemand, warum das (nach wie vor) in zwei verschiedene Verfahren gesplittet worden ist? Eventuell weil das eine Verfahren den Bund, das andere die Länder betrifft und somit unterschiedliche Zeiträume des jeweiligen Vergleichstarifvertrages?

Dass er keine weiteren Aufgaben bekommen hat, spricht einerseits dafür, dass er - Gesundheit vorausgesetzt - endlich mit den Verfahren vorankommen könnte. Andererseits bedeutet das aber auch, dass er wohl noch eine ganze Weile braucht, denn würde er planen im Mai fertig zu sein, hätte er sicherlich weitere Aufgaben bekommen. Also: Weiter warten...

lotsch

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« Antwort #7330 am: 31.03.2025 17:19 »
Zum Thema von gleichen Bildungschancen hat Bill Gates gesagt, dass es in 10 Jahren wegen KI keine Lehrer mehr geben wird. Jedes Kind überall auf der Welt kann dann in den Genuss eines Harvardstudiums kommen.

SwenTanortsch

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« Antwort #7331 am: 31.03.2025 18:03 »
Als Helen Parkhurst Anfang des 20. Jhs. den sog. Dalton-Plan entwickelte, haben nicht wenige (Reform-)Pädagogen das Ende des Lehrers in der überkommenen Form heraufdämmern sehen und es so propagiert.
Als Ende der 1950er Jahre Behaviorismus und Kybernetik sich ewige Treue schworen und entsprechend als programmierter Unterricht auf Kinder und Jugendliche losgelassen wurden, haben nicht wenige operante Konditionierer das Ende des Lehrers in der überkommenen Form heraufdämmern sehen und es so propagiert.
Als Ende des 20. Jh.s sich der schiefe Turm von PISA mit der empirischen Bildungsforschung vermählte und er ihr den PC zum Hochzeitsgeschenk machte, hat eine große Gemeinde romantischer Daily Soap-Pädagogen das Ende des Lehrers in der überkommenen Form heraufdämmern sehen und es so propagiert.
Und nun kommt die KI durchs Radio geturnt und macht sich die Welt, wie es ihr gefällt, und nicht nur Billy Vanilli sieht das Ende des Lehrers in der überkommenen Form heraufdämmern und propagiert es entsprechend ganz uneigennützig.
Eher geht ein didaktisches Dreieck durchs Nadelöhr oder kommt gar die amtsangemessene Alimentation, als dass der Lehrer aus dem Klassenraum kullerte: Was sollte aus den armen Kindern werden, wenn sie nicht mehr in der täglichen Kirmes Schule die Geisterbahn besuchen dürften? Täglich nur an der Losbude KI-generierte Nieten ziehen, kann nicht den ungemeinen Thrill eines kurzen 75-minütigen Lehrervortrags als Einleitung der Doppelstunde ersetzen, Wallah.

Frieden

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« Antwort #7332 am: 01.04.2025 10:21 »
Ich sehe das auch so, der Gleichheitsgrundsatz wird mit Füßen getreten. Und nicht nur bei der Besoldung. Viele Jahre habe ich mich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Es wird überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, einfach übergangen und ignoriert. Wie so etwas genannt werden kann ... ich weiß es nicht. Die Politik wird weiter so vorgehen.

Zerot

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« Antwort #7333 am: 01.04.2025 10:47 »
Heute wurde vom Bundesverfassungsgericht die Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 490/18 veröffentlicht. Als Richter bei der Entscheidung war Maidowski dabei. Die Entscheidung erfolgte bereits am 17.02.2025.

Vielleicht liegt zu unserem Anliegen auch bereits eine Entscheidung vor, die bloß noch nicht veröffentlicht wurde.

Weiß jemand, was in dem Zeitraum zwischen Entscheidung und Veröffentlichung passiert?

Die Wochenvorschau war leer, die o.g. Entscheidung wurde jetzt trotzdem veröffentlich. Das ist mir schon ein paar mal aufgefallen, dass man sich auf die Vorschau nicht zu 100% verlassen kann, zumindest wenn nichts angesagt ist, könnte es trotzdem eine Entscheidung in der jeweiligen Woche geben.

HansGeorg

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« Antwort #7334 am: 02.04.2025 08:25 »
Dass nicht wenigen dieser Kindern wiederkehrend nicht einmal ein Leben auf Grundsicherungsniveau gewährt wird, treibt mir die Zornesröte ins Gesicht, da ich aus regelmäßiger Lebenserfahrung weiß, wie viele Lebenschancen hier gezielt zerstört werden. DAS ist m.E. der armseligste Teil unseres Themas. Wer gibt diesen Verantwortungsträgern das Recht, in wiederkehrend gezielt verfassungswidriger Weise die zukünftigen Lebenschancen dieser Kinder anzufassen? Es ist ein so armseliges Schandblatt bundesdeutscher Politik, das hier regelmäßig von jenen Politikern aufgeschlagen bleibt.

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