Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3935609 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7650 am: 23.06.2025 20:33 »
Nach 16 Jahren liegen die Nerven blank.  ;D
Ich hau die Knete im Altenheim auf den Kopf. Besorge mit einen richtig fetten Rollator und reiße die Omas auf. Ihr müsst euch nur realistische Ziele setzen. Dann werdet ihr nicht enttäuscht.

Verwalter

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7651 am: 27.06.2025 16:02 »
Nach 16 Jahren liegen die Nerven blank.  ;D
Ich hau die Knete im Altenheim auf den Kopf. Besorge mit einen richtig fetten Rollator und reiße die Omas auf. Ihr müsst euch nur realistische Ziele setzen. Dann werdet ihr nicht enttäuscht.
Angesichts der Verfahrenslaufzeit habe ich mittlerweile Plan B aktiviert und überlasse das Geld meinen Erben. Die hätten ja dann Anspruch drauf. ;) Der Hinweis steht in meinem Testament.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 10 Jahren verfassungswidrig unteralimentiert werden ... "ich bin arm aber sexy"

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7652 am: 27.06.2025 20:15 »
Den müssen Sie aber binnen eines Monats nach dem Urteil (welches zudem positiv ausfallen muss) anmelden, da Ihre Verwaltung Ihnen die Ablehnung Ihrer Anträge vermutlich gleich mit in den Sarg schmuggelt. Am Ende dauert es so lange, dass Ihre Erben dem Staat durch die Geldentwertung noch Geld zahlen müssen...

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7653 am: 28.06.2025 08:15 »
Demnächst lesen Beamtenerben hier mit.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7654 am: 28.06.2025 09:27 »
Vielleicht werden die Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation ja irgendwann einmal als Sicherheit für eine Bankkredit anerkannt, es handelt sich ja immerhin um grundrechtsgesicherte Ansprüche. Wahrscheinlich wird es aber so kommen, dass der Staat bis dahin kein Geld mehr hat, und die Ansprüche nur noch mit Staatsanleihen, evtl. Verteidigungsanleihen, bedient werden können, wozu man als treuer Staatsdiener natürlich verpflichtet ist, diese anzunehmen.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7655 am: 28.06.2025 10:24 »
Hat jemand eine grobe Idee, wie hoch bundesweit die zusätzlichen Kosten für eine angemessene Besoldung wären? Ich denke tatsächlich, dass es ein Urteil geben wird, welches berücksichtigt, das Deutschland pleite und auf dem Weg zu einen Schwellenland ist.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7656 am: 28.06.2025 14:06 »
Kann man ganz einfach berechnen, es gibt rund 1.7 Millionen Beamte und rund 1.3 Millionen Versorgungsempfänger. Also jeder Euro mehr kostet 3 Millionen.

(Ruhegehaltssätze mal ausgeblendet)
Sind es 300 Euro mehr mtl. pro Person, dann sind es 10,8 Milliarden jährlich.
Sind es 500 Euro mehr mtl. pro Person, dann sind es 18 Milliarden jährlich. Wären zur Einordnung ~0,4% des BIP.

So würde ich realistisch und vereinfacht die Größenordnung einschätzen.

Rund ein Drittel fließt dabei sofort wieder an den Staat zurück durch Steuern. Wäre m.E. bezahlbar.
Problem ist eigentlich müsste das ganze aber für die letzten 5-10 Jahre auch noch gezahlt werden, durch die (extrem) niedrige Rechtsmittelquote dürfte das sich aber in Grenzen halten. In den letzten 5 Jahren dürfte die die Rechtsmittelquote etwas höher sein. Hier kommen vor allem Kosten wegen der diversen Zusagen zu. Das könnten locker 30+ Milliarden an Nachzahlungen werden.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7657 am: 28.06.2025 14:29 »
Danke für die ausführliche Antwort.  :)

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7658 am: 28.06.2025 14:36 »
Hat jemand eine grobe Idee, wie hoch bundesweit die zusätzlichen Kosten für eine angemessene Besoldung wären?

Für den Bund war letztes Jahr mehrfach halboffiziell von 10 Mrd. Mehrkosten pro Jahr die Rede.

Siehe beispielsweise hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124124.msg366698.html#msg366698

baysys

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7659 am: 28.06.2025 16:22 »
Der Bund hat ja im Jan. 2025 eine Gesetzesvorlage vom 08.01.2025 vorgelegt. Hier sieht man, dass die Sätze gegenüber Bayern ca. 800 Euro im Monat bei mir - Land Bayern verh. 3 Kinder - sind. Da Bayern normal besser besoldet als alle Länder könnte es noch höher ausfallen.
Zum Beispielrechner kommt man hier https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024gv
Die Geseztesvorlage wird wahrscheinlich nicht weit weg vom späteren Urteil entfernt sein - man redet ja nicht miteinander...

HochlebederVorgang

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7660 am: 28.06.2025 21:57 »
Spannend wird es, wenn dann aufgrund der „selbst verschuldeten“ Haushaltslage nicht nachgezahlt werden soll

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7661 am: 28.06.2025 22:49 »
Spannend wird es, wenn dann aufgrund der „selbst verschuldeten“ Haushaltslage nicht nachgezahlt werden soll

Da gibt es gar keine Wahl. Zeitlich kann man es aber ganz schön hinauszögern, siehe Bund der seit nun 5 Jahren nichts getan hat. Die Länder haben meist nach 1,5-2 Jahren reagiert. Selbst wenn dieses Jahr eine Entscheidung kommt, hat vermutlich m.E. nach niemand vor Ablauf von 24 Monaten auch nur einen Cent Nachzahlung auf dem Konto.

HochlebederVorgang

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7662 am: 28.06.2025 23:08 »
Wieso. Man ruft dann eine Haushaltsnotlage aus und beteiligt die Beamten durch Verzicht an der Behebung Ihres vorherigen Verzichts. Dann hätte sich unsere Legislative endgültig selbst abgeschafft.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7663 am: 29.06.2025 08:37 »
Spannend wird es, wenn dann aufgrund der „selbst verschuldeten“ Haushaltslage nicht nachgezahlt werden soll

Das wäre dann wohl eine Verfassungskrise.
https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/14-vorgaenge/publikation/verfassungswidrige-verfassungsrechtsprechung-verfassungskrise-durch-entscheidung-zu-218-stgb/

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7664 am: 29.06.2025 09:32 »
Wieso. Man ruft dann eine Haushaltsnotlage aus und beteiligt die Beamten durch Verzicht an der Behebung Ihres vorherigen Verzichts. Dann hätte sich unsere Legislative endgültig selbst abgeschafft.

Genau das ist doch bereits passiert. In Schleswig-Holstein wurde bereits von oberster Stelle öffentlich gesagt, dass die Nachzahlungen aus einem Topf gezahlt werden sollen den die Beamten vorher durch Gehaltsverzicht für ihre Pension angespart haben. Und der soll danach auch wieder durch Gehaltsverzicht aufgefüllt werden.