[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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BVerfGBeliever

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 28.06.2025 10:24
Hat jemand eine grobe Idee, wie hoch bundesweit die zusätzlichen Kosten für eine angemessene Besoldung wären?

Für den Bund war letztes Jahr mehrfach halboffiziell von 10 Mrd. Mehrkosten pro Jahr die Rede.

Siehe beispielsweise hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124124.msg366698.html#msg366698

baysys

Der Bund hat ja im Jan. 2025 eine Gesetzesvorlage vom 08.01.2025 vorgelegt. Hier sieht man, dass die Sätze gegenüber Bayern ca. 800 Euro im Monat bei mir - Land Bayern verh. 3 Kinder - sind. Da Bayern normal besser besoldet als alle Länder könnte es noch höher ausfallen.
Zum Beispielrechner kommt man hier https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024gv
Die Geseztesvorlage wird wahrscheinlich nicht weit weg vom späteren Urteil entfernt sein - man redet ja nicht miteinander...

HochlebederVorgang

Spannend wird es, wenn dann aufgrund der ,,selbst verschuldeten" Haushaltslage nicht nachgezahlt werden soll

Ozymandias

Zitat von: HochlebederVorgang in 28.06.2025 21:57
Spannend wird es, wenn dann aufgrund der ,,selbst verschuldeten" Haushaltslage nicht nachgezahlt werden soll

Da gibt es gar keine Wahl. Zeitlich kann man es aber ganz schön hinauszögern, siehe Bund der seit nun 5 Jahren nichts getan hat. Die Länder haben meist nach 1,5-2 Jahren reagiert. Selbst wenn dieses Jahr eine Entscheidung kommt, hat vermutlich m.E. nach niemand vor Ablauf von 24 Monaten auch nur einen Cent Nachzahlung auf dem Konto.

HochlebederVorgang

Wieso. Man ruft dann eine Haushaltsnotlage aus und beteiligt die Beamten durch Verzicht an der Behebung Ihres vorherigen Verzichts. Dann hätte sich unsere Legislative endgültig selbst abgeschafft.


HansGeorg

Zitat von: HochlebederVorgang in 28.06.2025 23:08
Wieso. Man ruft dann eine Haushaltsnotlage aus und beteiligt die Beamten durch Verzicht an der Behebung Ihres vorherigen Verzichts. Dann hätte sich unsere Legislative endgültig selbst abgeschafft.

Genau das ist doch bereits passiert. In Schleswig-Holstein wurde bereits von oberster Stelle öffentlich gesagt, dass die Nachzahlungen aus einem Topf gezahlt werden sollen den die Beamten vorher durch Gehaltsverzicht für ihre Pension angespart haben. Und der soll danach auch wieder durch Gehaltsverzicht aufgefüllt werden.

HochlebederVorgang

Das ist aber noch etwas anderes als die offizielle Notlage. Diese wäre auch populärer.

,,Wir müssen die Haushaltsnotlage ausrufen, weil die Beamten so gierig sind."

Verwaltungsgedöns

Ich halte es auch für möglich, dass sie listig sind und sich etwas ausdenken. Dann können wir wieder 20 Jahre lang klagen. Man kann viele Gründe anführen. Aufrüstung, Migration, demografischer Wandel, Verkehrswende, Ozonloch, seltene Tierarten, Radwege in Süd Amerika...

correction80

#7659
Für Rheinland-Pfalz sind die Widerspruchsbescheide für 2024 zugestellt worden.

HansGeorg

Zitat von: correction80 in 30.06.2025 10:56
Für Rheinland-Pfalz sind die Widerspruchsbescheide für 2024 zugestellt worden.

Bitte offline nehmen das Dokument "Herrn Tobias" ,das schwärzen war erfolglos.

E15TVL

Habe den Anhang entfernt. Bitte aufpassen was ihr uploaded!

A9A10A11A12A13

#7662
Neben den zahlreichen Normenkontrollverfahren sind auch einige Verfassungsbeschwerden offen.

Kürzlich wurde ein im öffentlichen Dienst durchaus übliche Standard-Auswahlverfahren vom BVerfG geprüft (Causa Limbach, 2 BvR 418/24). Danach war der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen der objektiven Bedeutung der Sache sowie Umfang und Schwierigkeit auf das Dreifache des gesetzlichen Mindestwerts festgesetzt worden. Ist die Begründung für die anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren zu besoldungsrechtlichen Verfahren und die Folge daraus übertragbar? Das freut die Geldbörse der Anwälte und igendjemand muss ja letztendlich von allem profitieren.

PolareuD

Gegen den Bund liegt aktuell hierzu ein Verfahren vor, wo der Streitwert vom VG pro Widerspruchsjahr mit 5.000€ festgelegt wurde, in Summe also 20.000€. Den Anwalt freut"s, die RSV war nicht amüsiert.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

A9A10A11A12A13

Zitat von: PolareuD in 01.07.2025 11:06
Gegen den Bund liegt aktuell hierzu ein Verfahren vor, wo der Streitwert vom VG pro Widerspruchsjahr mit 5.000€ festgelegt wurde, in Summe also 20.000€. Den Anwalt freut"s, die RSV war nicht amüsiert.

und das dann mal Drei durchs BVerfG hoch gesetzt würde 60.000 € ausmachen!?

(oh, ich will nicht die 483 € Zahler aufschrecken)