Wieso mal Drei?
Es wurden in dem Verfahren 4 Widersprüche für die Jahre 21-24 eingelegt. Das zuständige VG hat den Streit auf 4x5.000€=20.000€ festgelegt. Im Falle eines Vorlagebeschlusses durch das VG fallen am BVerfG keine weiteren Verfahrenskosten an.
Die Gerichtskosten gemäß GKG belaufen sich aber in der ersten Instanz auf 1.035€ und nicht mehr auf 483€.
Im Falle eines Vorlagebeschlusses durch das VG handelt es sich ja um ein Normenkontrollverfahren. Die meine ich ja explizit nicht, sondern die Verfassungsbeschwerde weil kein Normenkontrollverfahren eingeleitet wird.
VG Verfahren: 4x5.000€=20.000€ in der ersten Instanz auf 1.035€, ...
womöglich ergänzend Verfassungsbeschwerde durch den Kläger: mit dann 4x5.000€*3=60.000€
Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein ausserordentlicher Rechtsbehelf zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es gibt bei Verfassungsbeschwerden keine Instanzen, das BVerfG in Karlsruhe nimmt als einzige Instanz die Verfassungsbeschwerde direkt an oder weist sie zurück.
(Naja das ist so ein seltenes Randsommerhitzeloch-Thema bei den Handvoll BVR-Beschwerden... (im Gegensatz zu den BvLs))