[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Paterlexx

"Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausgerechnet:

Arbeit lohnt sich. Wer in München-Land arbeitet, hat 379 Euro mehr als ein Bürgergeldempfänger.

Dafür sind 165 Arbeitsstunden nötig. Pro Stunde ein Plus von 2,29 Euro. Nach Kosten (Fahrtkosten, Kleidung etc.) wird es noch weniger." = auch die aA dürfte nicht ausreichen.

Es ist sogar ohne Sozialbetrug schon ausreichen, nichts zu tun.

InternetistNeuland

#7861
Zitat von: Paterlexx in 14.08.2025 12:21
"Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausgerechnet:

Arbeit lohnt sich. Wer in München-Land arbeitet, hat 379 Euro mehr als ein Bürgergeldempfänger.

Dafür sind 165 Arbeitsstunden nötig. Pro Stunde ein Plus von 2,29 Euro. Nach Kosten (Fahrtkosten, Kleidung etc.) wird es noch weniger." = auch die aA dürfte nicht ausreichen.

Es ist sogar ohne Sozialbetrug schon ausreichen, nichts zu tun.

Die Statistik ist leider falsch.

In München erhält ein Single bis zu 850€ Warmmiete + 563 Regelsatz.

Bei Mindestlohn also 2121 € Brutto und 1546 € Netto erhält man weiterhin 167 € Bürgergeld. Man kann also gar nicht mehr haben da man noch nicht aus dem Bürgergeldbezug raus ist.

https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html
Mittlerweile sind es sogar 890€ Bruttokaltmiete. Da wären wir bei 257 € Bürgergeld.

Man braucht als Single 2558 € Brutto um aus dem Bürgergeldbezug heraus zu sein bei 890€ Bruttokaltmiete und 50€ Heizkosten.

Callisto

Zitat von: Arwen in 06.08.2025 14:39
Gemäß eines Berichts der NOZ vom 30.07.2025 hat Dr. Maidowski bereits 500 Seiten zu Papier gebracht. Ob es sich dabei um den Beschluss für die A-Besoldung in Berlin oder Niedersachsen handelt   was hinsichtlich des Artikels wahrscheinlicher wäre, kann ich nicht herauslesen. Aufgrund der Seitenzahl, müsste bald mit einer Fertigstellung zu rechnen sein.Zwar keine KI, aber vielleicht interessiert es doch ......

In dem NOZ-Artikel heißt es: "Das entsprechende Dokument hat bereits mehr als 500 Seiten, doch ein Urteil gibt es noch nicht." 

Was die NOZ mit "entsprechendes Dokument" meint, bleibt etwas diffus. Ich vermute es geht um ein Dokument, das irgendwo in der niedersächsischen Verwaltung im Hinblick auf die im Artikel angesprochenen tausenden Besoldungsklagen geführt wird. Ganz sicher ist damit aber nicht ein Entscheidungsentwurf von Maidowski gemeint. Denn weder würde die NOZ einen solchen Entwurf kennen, noch ist es vorstellbar, dass irgendjemand der NOZ die Info geben würde, wieviele Seiten der Entscheidungsentwurf derzeit hat...

clarion

Hallo, Das habe ich mich auch gefragt,  was für ein Dokument es sein mag. Dass die NOZ Insiderwissen aus dem BVerfG ist, halte ich nahezu für ausgeschlossen. Ich hatte schon spekuliert,  dass einer der niedersächsischen Kläger 500 Seiten im Aktenordner zusammen hat. Aber auch im Rundblick gab es schon lange nichts mehr zur aA zu lesen.

SwenTanortsch

Zitat von: clarion in 15.08.2025 06:16
Hallo, Das habe ich mich auch gefragt,  was für ein Dokument es sein mag. Dass die NOZ Insiderwissen aus dem BVerfG ist, halte ich nahezu für ausgeschlossen. Ich hatte schon spekuliert,  dass einer der niedersächsischen Kläger 500 Seiten im Aktenordner zusammen hat. Aber auch im Rundblick gab es schon lange nichts mehr zur aA zu lesen.

Ich hatte dazu entweder in diesem Forum oder im Parallelforum bzw. einem der Unterforen des Länderforums geschrieben: Nach § 82 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG gibt das Bundesverfassungsgericht den Äußerungsberechtigten Kenntnis von Stellungnahmen, die dem jeweiligen Verfahren beigetreten oder in ihm äußerungsberechtigt sind. Dabei gibt das Bundesverfassungsgericht nicht nur den dem Verfahren beigetretenen Verfassungsorganen, sondern auch den Beteiligten des Verfahrens, über dessen Richtervorlage das Bundesverfassungsgericht entscheidet, Gelegenheit zur Äußerung. Alle Äußerungsberechtigten haben entsprechend der gerade von mir genannten rechtlichen Grundlage das Recht, von Stellungnahmen weiterer Beigetretener in Kenntnis gesetzt zu werden, so wie nach § 20 BVerfGG alle Beteiligten das Recht auf Akteneinsicht haben.

Entsprechend ist davon auszugehen, dass es sich bei den so genannten 500 Seiten um die Verfahrensakte handelt, die über den Weg der Akteneinsicht in die Hand eines Verfahrensbeteiligten gelangt ist, der die NOZ über den Umfang der Akte in Kenntnis gesetzt haben dürfte. Die so genannten 500 Seiten werden dabei neben den Stellungnahmen auch den Schriftwechsel des Berichterstatters oder des Wissenschaftlichen Mitarbeiters, der die jeweilige Entscheidung vorbereitet, enthalten, also insbesondere auch das Datenmaterial, das von Karlsruhe bspw. vom Statistischen Bundesamt oder dem PKV-Verband, aber ggf. auch von anderen Institutionen anfordert, was schnell zu einer beträchtlichen Seitenzahl führt.

Darüber hinaus gehende Internas, also jene, die auf die Entscheidung und deren Begründung unmittelbar schließen lassen könnten, unterliegen dem Beratungsgeheimnis und sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Die 500 Seiten sind also von der Quantität nicht gänzlich ungewöhnlich, dürften inhaltlich wenig spektakulär sein, lassen zwar bis zu einem gewissen Grad Vermutungen über die Entscheidung zu, bleiben aber als den Verfahrensbeteiligten zugänglich bestenfalls Anlass zu begründeten Spekulationen, geben darüber hinaus aber keine weitere Einsicht - insbesondere keine für die Beteiligten aufbereitete Einsicht - in den Stand, sondern nur in den bisherigen Verlauf des Verfahrens, also welcher Beteiligten bislang was gesagt oder nicht gesagt hat und welche Informationen Dritter im Verfahren vonseiten des Bundesverfassungsgericht eingeholt worden sind bzw. welche es zurzeit ggf. gerade einholt.

MoinMoin

Zitat von: Zugroaster in 13.08.2025 11:11Nur entsteht Geld halt dummerweise nicht aus Nichts.
"Geld" entsteht alleinig aus dem Nichts. Und der Wert der materiellen und immateriellen Dinge, die durch Geld repräsentiert werden, ist doch auch nur reine Phantasie der daran Beteiligten.
8) 8) 8)

GoodBye

Oh, da halte ich es lieber mit Herrn Wilde:

"Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert."

Kann man von Mediamarkt/Saturn bis zu Besoldungsfragen anwenden.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Malkav

Hui in der heute erschienen NVwZ (NVwZ 2025, 1222 bis 1226) haben sich zwei beisitzende Richter des VG HH dazu hinreißen lassen die Beschlüsse und das abweisende Urteil zu A 13 hinsichtlich der Zulässigkeit des Familienergänzungszuschlags seit 01.01.2022 nochmal zu rechtfertigen.

Finde es spannend, dass das Gericht hier vom Grundatz "Ein Gericht spricht durch seine Urteile" abweicht, insbesondere wenn dies nur zwei Beisitzer tun, ohne die Kammervorsitzenden im Boot zu haben. Ich glaube noch viel deutlicher kann man als Richter ohne formalen Bruch des Beratungsgeheimnisses nicht nach Außen kommunizieren, dass das Urteil nicht einstimmig erging.

Insgesamt fachlich nichts neues, aber das VG verliert langsam wohl auch die Geduld mit dem BVerfG wenn die Richter ausführen:
Zitat
Daher besteht sowohl für die Besoldungsgesetzgeber und Dienstherren als auch für die Beamtinnen und Beamten
sowie Richterinnen und Richter ein gesteigertes Interesse daran, dass die Verfassungsmäßigkeit des Zweiverdienermodells und die sich daraus ergebenden Folgefragen alsbald verfassungsgerichtlich geklärt werden.

Daneben scheint mir noch spannend zu sein, dass Befangenheitsanträge gegen die Richter, welche selbst Widerspruchsführer/Kläger in eigener Sache sind im Raum stehen. Mir war bisher nicht bekannt, dass widersprechende Richter nur hinsichtlich Verfahren betreffend die R-Besoldung ausgeschlossen sind, aber hinsichtlich der A-Besoldung unbefangen sein können (vgl. VG Hamburg Beschl. v. 15.3.2024 – 20 B 6288/21, BeckRS 2024, 22457, beck-online). Ganz im Ernst ... das erscheint mir ein wenig lebensfremd, aber jede andere Entscheidung würde wohl das VG lahmlegen.
Zitat
Zudem könnte bei einer Konzentration [der zuständigkeit auf eine Kammer] auch früher Klarheit über die Auswirkungen von Befangenheitsanträgen bestehen.

Der abschließende Seitenhieb auf das Abgeordnetenhaus von Berlin konnten sich die selbstbewussten Hanseaten offenbar auch nicht verkneifen:
Zitat
Darüber hinaus könnte sich weiteres Konfliktpotenzial anlässlich unternommener Reparaturbemühungen der Gesetzgeber ergeben, wenn sie zum Beispiel wie der Berliner Gesetzgeber im Jahr 2021 die Besoldung nur ganz konkret für jene Besoldungsordnung oder jene Besoldungsgruppe neu regeln, auf die sich die Entscheidungen des BVerfG beziehen,47 oder die Entscheidungen auf ähnliche Weise eng umsetzen.

Verwaltungsgedöns

Was für eine Kacknummer ist das mit den Befangenheitsanträgen? Zumal die Richter letztlich nur entscheiden können, ob das Verfahren zum Verfassungsgericht abgegeben wird. Final entscheiden dann ja Bundesrichter, die nicht unmittelbar von den Belangen in Hamburg berührt sind.

clarion

Hoppla, gibt es denn noch Richter, die keinen Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt haben?

NordWest

Zitat von: InternetistNeuland in 13.08.2025 15:32
Heute ist der 13.08.2025.
Hat jemand mitbekommen dass heute im Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Alimentation gesprochen wurde?

Ich fürchte, der Termin war nur irgendetwas zwischen Fake, Gerüchteküche und Autosuggestion. Wir reden uns hier ja hier mittlerweile seit Jahren immer wieder ein, dass das nächste Urteil wirklich ganz bald bevorstehe. Gestimmt hat es bisher nie. Vielleicht wird es irgendwann mal stimmen. Schön wäre es.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: NordWest in 16.08.2025 20:40
Zitat von: InternetistNeuland in 13.08.2025 15:32
Heute ist der 13.08.2025.
Hat jemand mitbekommen dass heute im Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Alimentation gesprochen wurde?

Ich fürchte, der Termin war nur irgendetwas zwischen Fake, Gerüchteküche und Autosuggestion. Wir reden uns hier ja hier mittlerweile seit Jahren immer wieder ein, dass das nächste Urteil wirklich ganz bald bevorstehe. Gestimmt hat es bisher nie. Vielleicht wird es irgendwann mal stimmen. Schön wäre es.

Wir sind eine Endzeitsekte. Ich weiß, dass das Urteil am 06.06.2026 veröffentlicht wird, wenn wir uns alle auf einem Berg versammeln und auf die Rückkehr Jesu warten. Er wird uns in eine bessere Welt führen und der Gesetzgeber wird für seine Sünden bestraft.

NordWest

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 16.08.2025 21:32
Wir sind eine Endzeitsekte. Ich weiß, dass das Urteil am 06.06.2026 veröffentlicht wird, wenn wir uns alle auf einem Berg versammeln und auf die Rückkehr Jesu warten. Er wird uns in eine bessere Welt führen und der Gesetzgeber wird für seine Sünden bestraft.

Bitte unbedingt den Namen des Berges rechtzeitig verkünden - ich nehme mir schonmal frei. Folgt dem wissenden Heilsbringer! ;D

Rheini

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 16.08.2025 21:32
Zitat von: NordWest in 16.08.2025 20:40
Zitat von: InternetistNeuland in 13.08.2025 15:32
Heute ist der 13.08.2025.
Hat jemand mitbekommen dass heute im Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Alimentation gesprochen wurde?

Ich fürchte, der Termin war nur irgendetwas zwischen Fake, Gerüchteküche und Autosuggestion. Wir reden uns hier ja hier mittlerweile seit Jahren immer wieder ein, dass das nächste Urteil wirklich ganz bald bevorstehe. Gestimmt hat es bisher nie. Vielleicht wird es irgendwann mal stimmen. Schön wäre es.

Wir sind eine Endzeitsekte. Ich weiß, dass das Urteil am 06.06.2026 veröffentlicht wird, wenn wir uns alle auf einem Berg versammeln und auf die Rückkehr Jesu warten. Er wird uns in eine bessere Welt führen und der Gesetzgeber wird für seine Sünden bestraft.

Gibt es Fahrgemeinschaften?

GoodBye

Sind zwingend zu bilden, aus Gründen der Kosteneinsparung. Natürlich mit dem eigenen Pkw, aber hey, es gibt 38 Cent für den Kilometer.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe