Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4297976 times)

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7965 am: 29.08.2025 11:59 »
Zum Thema "Vorsatz" hat sich hier einmal jemand sehr viel Mühe gemacht, um diesen zu dokumentieren:
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2025/01/250123_Vorsatz-des-Besoldungsgesetzgebers-ueberarbeitete-Version-2025.pdf

Danke für die Lektüre, kannte ich noch nicht.
Hat die Verstimmung jetzt nicht unbedingt verbessert. Auch wenn ich nicht aus Berlin bin... :'(

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7966 am: 29.08.2025 12:29 »
Steht da explizit drin, dass die Grundbesoldung für Partnerin mit zwei Kindern ausreichen muss?

Nicht wortwörtlich.

Aber zum einen geht das BVerfG explizit davon aus, dass die Alimentation der ersten beiden Kinder "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung erfolgt. Zum anderen gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, usw. usf.), siehe Art. 33 GG. Somit sind die absurden Zuschlagsorgien für die ersten beiden Kinder (wie beispielsweise in NRW) zu 99,9999% verfassungswidrig.

Zu 100% werden wir es erst nach dem nächsten BVerfG-Urteil wissen, weil es beim letzten Urteil im Mai 2020 schlicht noch in keinem der 17 Besoldungskreise auch nur annähernd irgendwo einen vergleichbaren Zuschlags-Irrsinn gab..

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7967 am: 29.08.2025 12:30 »
Aber da wir uns ununterbrochen in einem Race to the Bottom befinden

Bei uns im Bund scheint diesbezüglich möglicherweise gerade ein Umdenken stattzufinden. Zumindest wird plötzlich von einer "vertikalen und horizontalen Fortentwicklung der Besoldungstabelle" (was auch immer das genau beinhalten soll) sowie von einer "Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips" gesprochen, siehe die Diskussion im Bundes-Thread.

Und falls bei "uns" tatsächlich in entsprechender Richtung vorangeschritten werden sollte, dreht sich ja vielleicht auch bei euch in den Ländern demnächst der Wind..

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7968 am: 29.08.2025 12:42 »
Aber da wir uns ununterbrochen in einem Race to the Bottom befinden

"Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips"


Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7969 am: 29.08.2025 13:51 »
Ich habe mir gerade mal den Spaß gemacht und beim "Der Spiegel" geschaut, wann der letzte Artikel mit dem Begriff "Amtsangemessene Alimentation" erschienen ist. Das war am 03.12.2014. So "wichtig" ist den Journalisten und damit der "vierten Gewalt", dieses Thema.

yogiii

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7970 am: 29.08.2025 14:11 »
Etwas Offtopic, aber:
Wehrdienstleistende, also mit 18 nach der Schule(?), sollen in Zukunft 2.300 € netto erhalten?
Soldaten zahlen ja keine KV/PV, also wirklich netto.

Studienrat mit 5 Jahren Studium und einem Diplom/Master.
Anschließend nochmal 18 Monate Referendariat für das 2. Staatsexamen bekommt in Bremen dann ca. 3.950 € Auszahlungsbetrag - ca 450 € KV & PV = ca. 3.500 € netto

Was hast das mit Abstandsgebot oder oder oder zu tun?

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7971 am: 29.08.2025 14:20 »
Etwas Offtopic, aber:
Wehrdienstleistende, also mit 18 nach der Schule(?), sollen in Zukunft 2.300 € netto erhalten?
Soldaten zahlen ja keine KV/PV, also wirklich netto.

Studienrat mit 5 Jahren Studium und einem Diplom/Master.
Anschließend nochmal 18 Monate Referendariat für das 2. Staatsexamen bekommt in Bremen dann ca. 3.950 € Auszahlungsbetrag - ca 450 € KV & PV = ca. 3.500 € netto

Was hast das mit Abstandsgebot oder oder oder zu tun?

WERTSCHÄTZUNG

GoodBye

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7972 am: 29.08.2025 14:23 »
Nun, wir haben ja auch hier nicht das Problem, dass der Eine dann zuviel bekommt, sondern eher, dass der Andere weiterhin zu wenig bekommt.

Wahrscheinlich wurde bei den 2300 netto bereits die aA für den Rest eingepreist.

Ich entschuldige mich aufrichtig, wenn ich damit weiter zur Verbitterung beitragen sollte.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7973 am: 30.08.2025 12:54 »
Maidowski hört ja Ende September am BVerfG auf, ist aber offenbar wichtigster Richter im Verfahren. Ich will ja nicht unken, aber doch gerne vorbereitet sein: Was passiert eigentlich, wenn es bis dahin keine Entscheidung gibt?

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7974 am: 30.08.2025 13:17 »
Hört er nicht Ende Oktober auf?

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7975 am: 30.08.2025 13:29 »
Maidowski hört ja Ende September am BVerfG auf, ist aber offenbar wichtigster Richter im Verfahren. Ich will ja nicht unken, aber doch gerne vorbereitet sein: Was passiert eigentlich, wenn es bis dahin keine Entscheidung gibt?

Zwischen Beschlussfassung und Veröffentlichung des Beschlusses vergehen gerne mal 2-3 Monate. Falls der Beschluss jetzt gefasst werden sollte, wird die Veröffentlichung voraussichtlich erst im November/Dezember erfolgen.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7976 am: 30.08.2025 13:38 »
Maidowski hört ja Ende September am BVerfG auf, ist aber offenbar wichtigster Richter im Verfahren. Ich will ja nicht unken, aber doch gerne vorbereitet sein: Was passiert eigentlich, wenn es bis dahin keine Entscheidung gibt?

Zwischen Beschlussfassung und Veröffentlichung des Beschlusses vergehen gerne mal 2-3 Monate. Falls der Beschluss jetzt gefasst werden sollte, wird die Veröffentlichung voraussichtlich erst im November/Dezember erfolgen.

Kann jemand erläutern warum das so ist?

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7977 am: 30.08.2025 18:48 »
Ich habe das nur vom Hören-Sagen, denke aber, dass das plausibel ist: Meines Wissens muss ein Verfahren, das mit den Personen A,B und C begonnen wurde, auch mit diesen beendet werden. Das bedeutet - wenn Maidowski vor Beschluss ausscheiden würde, müsste man vollständig von Neuem beginnen. Theoretisch möglich, praktisch ein Gesichtsverlust, den sich das Gericht nicht leisten kann, erst recht nicht nach der zurückgewiesenen Untätigkeitsrüge oder wie das hieß. Vieles spricht also dafür, dass vor seinem Ausscheiden der Beschluss gefasst wird.

Und dann hat man mir erzählt, dass das Bundesverfassungsgericht seine Beschlussbegründungen sprachlich überarbeiten lässt (angeblich das BVerwG nicht, was man wohl lesen würde) und genau das dürfte die Verzögerung erklären.

Wenn diese beiden Punkte richtig sind, heißt das, wir haben das Urteil im Herbst/Winter.

AltStrG

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7978 am: 31.08.2025 02:34 »
Hört er nicht Ende Oktober auf?

Er kann nicht aufhören, solange kein Nachfolger gefunden wird. Eine Abberufung der Richter ist nicht vorgesehen; nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers fort

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7979 am: 31.08.2025 08:09 »
Hört er nicht Ende Oktober auf?

Er kann nicht aufhören, solange kein Nachfolger gefunden wird. Eine Abberufung der Richter ist nicht vorgesehen; nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers fort

Wie sieht es aus bei gesundheitlichen Gründen? Oder wenn der Berichterstatter verstirbt? Da gehts dann tatsächlich von vorne los?