Ich habe das nur vom Hören-Sagen, denke aber, dass das plausibel ist: Meines Wissens muss ein Verfahren, das mit den Personen A,B und C begonnen wurde, auch mit diesen beendet werden. Das bedeutet - wenn Maidowski vor Beschluss ausscheiden würde, müsste man vollständig von Neuem beginnen. Theoretisch möglich, praktisch ein Gesichtsverlust, den sich das Gericht nicht leisten kann, erst recht nicht nach der zurückgewiesenen Untätigkeitsrüge oder wie das hieß. Vieles spricht also dafür, dass vor seinem Ausscheiden der Beschluss gefasst wird.
Und dann hat man mir erzählt, dass das Bundesverfassungsgericht seine Beschlussbegründungen sprachlich überarbeiten lässt (angeblich das BVerwG nicht, was man wohl lesen würde) und genau das dürfte die Verzögerung erklären.
Wenn diese beiden Punkte richtig sind, heißt das, wir haben das Urteil im Herbst/Winter.