Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4265241 times)

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7965 am: 29.08.2025 11:59 »
Zum Thema "Vorsatz" hat sich hier einmal jemand sehr viel Mühe gemacht, um diesen zu dokumentieren:
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2025/01/250123_Vorsatz-des-Besoldungsgesetzgebers-ueberarbeitete-Version-2025.pdf

Danke für die Lektüre, kannte ich noch nicht.
Hat die Verstimmung jetzt nicht unbedingt verbessert. Auch wenn ich nicht aus Berlin bin... :'(

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7966 am: 29.08.2025 12:29 »
Steht da explizit drin, dass die Grundbesoldung für Partnerin mit zwei Kindern ausreichen muss?

Nicht wortwörtlich.

Aber zum einen geht das BVerfG explizit davon aus, dass die Alimentation der ersten beiden Kinder "ganz überwiegend" aus der Grundbesoldung erfolgt. Zum anderen gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, usw. usf.), siehe Art. 33 GG. Somit sind die absurden Zuschlagsorgien für die ersten beiden Kinder (wie beispielsweise in NRW) zu 99,9999% verfassungswidrig.

Zu 100% werden wir es erst nach dem nächsten BVerfG-Urteil wissen, weil es beim letzten Urteil im Mai 2020 schlicht noch in keinem der 17 Besoldungskreise auch nur annähernd irgendwo einen vergleichbaren Zuschlags-Irrsinn gab..

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7967 am: 29.08.2025 12:30 »
Aber da wir uns ununterbrochen in einem Race to the Bottom befinden

Bei uns im Bund scheint diesbezüglich möglicherweise gerade ein Umdenken stattzufinden. Zumindest wird plötzlich von einer "vertikalen und horizontalen Fortentwicklung der Besoldungstabelle" (was auch immer das genau beinhalten soll) sowie von einer "Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips" gesprochen, siehe die Diskussion im Bundes-Thread.

Und falls bei "uns" tatsächlich in entsprechender Richtung vorangeschritten werden sollte, dreht sich ja vielleicht auch bei euch in den Ländern demnächst der Wind..

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7968 am: 29.08.2025 12:42 »
Aber da wir uns ununterbrochen in einem Race to the Bottom befinden

"Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips"


Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7969 am: 29.08.2025 13:51 »
Ich habe mir gerade mal den Spaß gemacht und beim "Der Spiegel" geschaut, wann der letzte Artikel mit dem Begriff "Amtsangemessene Alimentation" erschienen ist. Das war am 03.12.2014. So "wichtig" ist den Journalisten und damit der "vierten Gewalt", dieses Thema.

yogiii

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7970 am: 29.08.2025 14:11 »
Etwas Offtopic, aber:
Wehrdienstleistende, also mit 18 nach der Schule(?), sollen in Zukunft 2.300 € netto erhalten?
Soldaten zahlen ja keine KV/PV, also wirklich netto.

Studienrat mit 5 Jahren Studium und einem Diplom/Master.
Anschließend nochmal 18 Monate Referendariat für das 2. Staatsexamen bekommt in Bremen dann ca. 3.950 € Auszahlungsbetrag - ca 450 € KV & PV = ca. 3.500 € netto

Was hast das mit Abstandsgebot oder oder oder zu tun?

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7971 am: 29.08.2025 14:20 »
Etwas Offtopic, aber:
Wehrdienstleistende, also mit 18 nach der Schule(?), sollen in Zukunft 2.300 € netto erhalten?
Soldaten zahlen ja keine KV/PV, also wirklich netto.

Studienrat mit 5 Jahren Studium und einem Diplom/Master.
Anschließend nochmal 18 Monate Referendariat für das 2. Staatsexamen bekommt in Bremen dann ca. 3.950 € Auszahlungsbetrag - ca 450 € KV & PV = ca. 3.500 € netto

Was hast das mit Abstandsgebot oder oder oder zu tun?

WERTSCHÄTZUNG

GoodBye

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7972 am: 29.08.2025 14:23 »
Nun, wir haben ja auch hier nicht das Problem, dass der Eine dann zuviel bekommt, sondern eher, dass der Andere weiterhin zu wenig bekommt.

Wahrscheinlich wurde bei den 2300 netto bereits die aA für den Rest eingepreist.

Ich entschuldige mich aufrichtig, wenn ich damit weiter zur Verbitterung beitragen sollte.