Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088188 times)

Kaldron

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10200 am: 09.02.2024 10:24 »
Die Werkzeuge existieren, sind aber aber viiiel zu langwierig.
Für die Alimentation fehlt den Beamten der einfache Zugang zum Rechtssystem gegenüber normalen Arbeitnehmern , die einfach zum Arbeitsgericht laufen - ohne Anwalt und mit geringen Gerichtskosten und erst einmal ihr Recht geltend machen können.
Dadurch dass es bei den Beamten gleich eine Verfassungsfrage ist, sind die Einstiegshürden und auch die Verfahrensdauer vergleichsweise hoch. Wäre dem nicht so, wären vermutlich auch viel mehr Beamte klagewillig.
Mit den rechtlichen Einschätzungen hier oder den Stellungnahmen des Richterbundes zum Gesetz, könnte man auf "Arbeitsgerichtsebene" vermutlich auch ab mittlerer A-Besoldung, gut in seinen Fall argumentieren können.
Das System jetzt funktioniert zwar grundsätzlich, schreckt aber einfach ab.

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10201 am: 09.02.2024 10:31 »
Ich meine aber auch: 90% der Bundesländer die es Betrifft, haben das Urteil umgesetzt( wie schlecht oder gut, sei dahingesagt) Wie kann es sein, dass der Bund als Dachgesellschaft es nicht hinkriegt, etwas ähnliches in ähnlicher Zeit auf die Beine zu bringen.
Ich verstehe, dass wir in einem Föderalismus leben und die Bundesländer separat ihre Besoldung regeln.
Aber es gibt keine Ausrede mehr, warum das Gesetz noch nicht steht. Die Anzahl der Bundesbeamten im Verhältnis zu den Landesbeamten kann ja nicht der Grund sein. Und andere Gründe erschließen sich mir gerade nicht. Aber vielleicht bin ich im mD nicht der richtige Ansprechpartner für solche verfassungsrechtlichen Fragen...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10202 am: 09.02.2024 10:48 »
@Swen

Stimme dir zu. Es war auch nicht als Kritik an BalBund gedacht. Habe mir schon fast gedacht das der Satz als Ironie oder Sarkasmus zu verstehen ist. Verstehe Bal voll und ganz und schätze seine Beiträge sehr . Wollte nur eben auf die Fatalität in dem Satz es eilt nicht hinweisen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10203 am: 09.02.2024 11:05 »
Ich meine aber auch: 90% der Bundesländer die es Betrifft, haben das Urteil umgesetzt( wie schlecht oder gut, sei dahingesagt) Wie kann es sein, dass der Bund als Dachgesellschaft es nicht hinkriegt, etwas ähnliches in ähnlicher Zeit auf die Beine zu bringen.
Ich verstehe, dass wir in einem Föderalismus leben und die Bundesländer separat ihre Besoldung regeln.
Aber es gibt keine Ausrede mehr, warum das Gesetz noch nicht steht. Die Anzahl der Bundesbeamten im Verhältnis zu den Landesbeamten kann ja nicht der Grund sein. Und andere Gründe erschließen sich mir gerade nicht. Aber vielleicht bin ich im mD nicht der richtige Ansprechpartner für solche verfassungsrechtlichen Fragen...
Ja es gibt dem Grunde nach keine Ausreden mehr. Aber es sind nunmal Politiker.
Die Gründe liegen auf der Hand. Betrachtet man die multiplen Krisen gegenwärtig und die daraus resultierenden Einschnitte bei den Bürgern und sehen wir es realistisch es wird noch mehr Wohlstandsverluste geben, dann ist es aus Sicht der handelnden Politiker gegenwärtig d3m Vol nicht vermittelbar, gerade dem ach so beliebten Beamten auch noch nicht unerhebliche zusätzliche Besoldung zuzugestehen.
Dabei spielt es sicher auch keine Rolle, das dies eine Korrektur einer seit Jahren bestehenden Unteralimentation darstellen würde. Man versuche sich nur vorzustellen was es für einen Aufschrei geben wird, wenn uns die hier mal dargestellten 25% plus Prozent Besoldung zugestanden würden. Dies insbesondere angesichts der Einschnitte bei nahezu allen Bürgern. Ich weiss die Unpopularität der Angelegenheit kann nicht der Maßstab sein, aber dies ist leider nach meiner Bewertung die traurige Realität. Und unsere politischen Verantwortlichen wollen alle wiedergewählt werden. Und da liegt es geradezu nahe die Angelegenheit auf die Bank zu schieben und es im schlimmsten Fall durch das BVerfG regeln zu lassen. Dann ist man selber zunächst mal vermeintlich aus der Schusslinie. Oder man überlässt es der folgenden Regierung. Ist ja gängige Praxis unliebsame Angelegenheiten anderen zu überlassen. Ist ja von der letzten Regierung auf die jetzige letzten Endes nicht anders gewesen.

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10204 am: 09.02.2024 11:13 »
Ja, da hast du recht. Ich wüsste auch nicht wie ich es vor Bekannten und Freunden rechtfertigen soll, wenn so eine saftige Erhöhung ins Haus flattert. Dazu vor allem noch die immensen Nachzahlungen.
Wäre das Gesetzt schon letzte Jahr verabschiedet worden, wäre der Aufschrei in der Gesellschaft nicht so hoch.
Es gab ja einen empörten Artikel damals, als die Landesbeamten aufgrund der amtsangemessenen Alimentation im Schnitt eine Nachzahlung von 10000€ hatten. Wie soll es jetzt werden, wenn Beamte mit 3 oder mehr Kinder eine Nachzahlung von ca 30 oder 40 k  kriegen sollen. Das lässt doch den normalo Bürger fassungslos zurück!

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10205 am: 09.02.2024 11:28 »
Hätte sich der Gesetzgeber nach dem Urteil 2020 offenkundig mit der Sache befasst, müsste es die Nachzahlungsorgien gar nicht geben.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10206 am: 09.02.2024 11:44 »
@dima und Bundi

Der vermeintliche Aufschrei in der Gesellschaft kann es m. E. nicht sein. Wegen der hohen Nachzahlungen in NRW gab eins/zwei "böse" Artikel und das wars...Die Politker haben aus ganz anderen Gründen Angst nicht wieder gewählt zu werden (Bürgergelderhöhung, Migration etc).

Im Übrigen kann der Bund auch schon jetzt auf die Urteile des Verfassungsgericht verweisen und muss nicht erst ein weiteres Urteil abwarten. Den "kurzen" Aufschrei in der Bevölkerung wird es so oder so geben.

Ich glaube auch, dass die FDP (Lindner) der Bremsklotz ist...SPD/Grüne hatten den Entwurf schon längst durchgewunken. Die FDP will vielleicht an anderer Stelle sich was teuer erkaufen...


Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10207 am: 09.02.2024 11:50 »
Naja, das kann der FDP ja jetzt erstmal egal sein. Der Haushalt und der dazugehörige EP 60 wurde ja im Bundestag durchgewunken. Dort sind ja 1,45 Mrd für das BBVanGG veranschlagt. Bundesrat wird es eh durchwinken...
Es ist Haushaltsrechtlich alles durch. Von irgendwo müssen ja die 1,45 Mrd kommen. Das heißt die Zahlen sind ja schon längst bekannt. Was kann da noch der Grund sein. Gibt es steuerlich vielleicht irgendwelche Tricks, an denen sich der Staat bedient. Müssen wir vll mehr abdrücken, je höher die Nachzahlung ist?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10208 am: 09.02.2024 12:03 »
Der Lindner setzt sich aber für die Abschaffung des Restsolidaritätsabschlags ein, was immerhin zu jährlichen Mindereinnahmen von 12 Mrd. führen würde. Es scheint also Geld da zu sein - wenn man nur will -.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10209 am: 09.02.2024 12:12 »
Es ist so, wie Bal das geschrieben hat, Dima: Im Kabinett besteht keine besondere Eile, jeder Monat, den man länger zuwartet, wird weitere Steuermittel einsparen, die man dann anderweitig verplanen und ausgeben kann, und darüber hinaus muss man so oder so damit rechnen, dass es, sobald ein Gesetzentwurf das Kabinett passiert hätte, von verschiedenen Seiten Kritik gibt. Ergo wird man sich sagen, was man sich seit über drei Jahren gegenseitig sagt: höchstkompliziertes Verfahren, weil höher als höchstkomplizierte Karlsruher Rechtsprechung, Anforderungen gigantomansischsten Ausmaßes, weil etwas vollzogen werden soll, mit dem weitgehend kaum ein Abgeordneter noch irgendeine entfernte Erfahrung hat (eine verfassungskonformes Besoldungsgesetz, also sicherlich ein gesetzgeberisches Einhorn), sodass man nach außen kommuniziert, was man in solchen Fällen halt kommuniziert: Genauigkeit gehe vor Schnelligkeit. Und falls jemand nachfragt: "Echt, ihr arbeitet genau?", antwortet man mehr oder weniger wahrheitsgemäß: "Genau".

Bastel

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« Antwort #10210 am: 09.02.2024 12:28 »
In nicht einmal mehr 11 Monaten sind wieder Tarifverhandlungen. Eventuell will man ja bis dahin warten. ;D ;D

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10211 am: 09.02.2024 12:46 »
Ich meine aber auch: 90% der Bundesländer die es Betrifft, haben das Urteil umgesetzt( wie schlecht oder gut, sei dahingesagt) Wie kann es sein, dass der Bund als Dachgesellschaft es nicht hinkriegt, etwas ähnliches in ähnlicher Zeit auf die Beine zu bringen.
Ich verstehe, dass wir in einem Föderalismus leben und die Bundesländer separat ihre Besoldung regeln.
Aber es gibt keine Ausrede mehr, warum das Gesetz noch nicht steht. Die Anzahl der Bundesbeamten im Verhältnis zu den Landesbeamten kann ja nicht der Grund sein. Und andere Gründe erschließen sich mir gerade nicht. Aber vielleicht bin ich im mD nicht der richtige Ansprechpartner für solche verfassungsrechtlichen Fragen...
Ja es gibt dem Grunde nach keine Ausreden mehr. Aber es sind nunmal Politiker.
Die Gründe liegen auf der Hand. Betrachtet man die multiplen Krisen gegenwärtig und die daraus resultierenden Einschnitte bei den Bürgern und sehen wir es realistisch es wird noch mehr Wohlstandsverluste geben, dann ist es aus Sicht der handelnden Politiker gegenwärtig d3m Vol nicht vermittelbar, gerade dem ach so beliebten Beamten auch noch nicht unerhebliche zusätzliche Besoldung zuzugestehen.
Dabei spielt es sicher auch keine Rolle, das dies eine Korrektur einer seit Jahren bestehenden Unteralimentation darstellen würde. Man versuche sich nur vorzustellen was es für einen Aufschrei geben wird, wenn uns die hier mal dargestellten 25% plus Prozent Besoldung zugestanden würden. Dies insbesondere angesichts der Einschnitte bei nahezu allen Bürgern. Ich weiss die Unpopularität der Angelegenheit kann nicht der Maßstab sein, aber dies ist leider nach meiner Bewertung die traurige Realität. Und unsere politischen Verantwortlichen wollen alle wiedergewählt werden. Und da liegt es geradezu nahe die Angelegenheit auf die Bank zu schieben und es im schlimmsten Fall durch das BVerfG regeln zu lassen. Dann ist man selber zunächst mal vermeintlich aus der Schusslinie. Oder man überlässt es der folgenden Regierung. Ist ja gängige Praxis unliebsame Angelegenheiten anderen zu überlassen. Ist ja von der letzten Regierung auf die jetzige letzten Endes nicht anders gewesen.

Ist doch eh egal, die Regierung ist doch eh in der Bevölkerung untendurch. Da könnte man wenigstens den Beamten noch was gutes tun und würde sich hier nebenbei zumindest vielleicht ein paar Stimmen sichern.

Mario12

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« Antwort #10212 am: 09.02.2024 12:48 »
Ja, da hast du recht. Ich wüsste auch nicht wie ich es vor Bekannten und Freunden rechtfertigen soll, wenn so eine saftige Erhöhung ins Haus flattert. Dazu vor allem noch die immensen Nachzahlungen.
Wäre das Gesetzt schon letzte Jahr verabschiedet worden, wäre der Aufschrei in der Gesellschaft nicht so hoch.
Es gab ja einen empörten Artikel damals, als die Landesbeamten aufgrund der amtsangemessenen Alimentation im Schnitt eine Nachzahlung von 10000€ hatten. Wie soll es jetzt werden, wenn Beamte mit 3 oder mehr Kinder eine Nachzahlung von ca 30 oder 40 k  kriegen sollen. Das lässt doch den normalo Bürger fassungslos zurück!

Vielmehr lässt den Normalobürger fassungslos zurück, in welcher Höhe Bürgergeld gezahlt wird und dass Familien, die seit Monaten oder Jahren überhaupt nicht mehr in Deutschland wohnen, weiterhin Bürgergeld kassieren. Das lässt die Bevölkerung fassungslos zurück, nichts anderes.

Mario12

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« Antwort #10213 am: 09.02.2024 12:51 »
In nicht einmal mehr 11 Monaten sind wieder Tarifverhandlungen. Eventuell will man ja bis dahin warten. ;D ;D

Was hat denn die angehende Nullrunde mit der Thematik zu tun?

BalBund

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« Antwort #10214 am: 09.02.2024 13:15 »
@Bundi: Ich komme nicht umhin, deiner Haltung zu widersprechen. Die von Dir angeführte Erosion in der Vertrauen in den Dienstherrn mag, wenn wir großzügig runden, 5% der Bundesbeamtenschaft betreffen, der erschreckend überwiegende Teil freut sich über mehr Geld, fühlt sich aber nicht so unteralimentiert, dass sein Vertrauen dadurch geschwächt würde. Lass nochmal 10% ihre Arbeitsleistung an die Besoldung (nach unten) anpassen, dann hast Du alle die Edeka sind mit drin und immer noch 85% zufriedene Herde.

@xap: weil das Urteil nicht den Bund unmittelbar betrifft.
Wenn man die Kommunikation nach außen liest wird eine klare Linie deutlich: Wir haben gesehen was die Länder falsch gemacht haben, das machen wir jetzt mal richtig vor, aber das dauert eben.