Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089435 times)

auchBaLBund

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Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9857 am: 26.01.2024 11:34 »
Bitte. Seite 123 bzw. Blatt 603 im Dokument.

https://table.media/wp-content/uploads/2024/01/10143917/Bereinigungsvorlage.pdf

Da die Mittel eingeplant wurden, sollte es doch nicht mehr lange dauern bis der Entwurf im
Kabinett gelesen wird?


MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9859 am: 26.01.2024 11:52 »
Das die Mittel im Haushaltsplan stehen ist ein gutes Zeichen für den AEZ, wenn der Haushaltsplan denn auch so verabschiedet wird.
Denke auch das es dann bald ins Kabinett damit geht.
Auch wenn ich jetzt davon profitieren würde, wäre mir natürlich auch die signifikante Erhöhung der Grundbezüge lieber.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9860 am: 26.01.2024 12:13 »
Sind HHM jetzt um 150 Mio€ gekürzt worden oder nicht?


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9862 am: 26.01.2024 12:22 »
Die HHM sind um 1,75Mrd erhöht worden. Was am Ende im BBVAngG stehen wird ist ein anderer Schuh. Aber ich sehe das erstmal als gutes Zeichen. 1,75Mrd „mehr“ (statt ursprünglich 2Mrd) nur für das BBVangG ist ja jetzt nicht wenig.

MasterOf

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Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9864 am: 26.01.2024 12:28 »
Ich sehe das auch so, dass jetzt vieles für uns positiv spricht.
Wahrscheinlich wird man noch abwarten bis der Haushalt beschlossen ist. Aber dann muss Tempo rein, denn wenn man gestern Herrn Lindner beim ZDF erlebt hat, habe ich ein völlig schlecht gelaunten angespannten Mann im Fernsehen gesehen, der sich nicht nur mit Frau Illner gestritten hat sondern auch Frau Schwesig aus MeckPomm.

Das zeigt mir, dass die Ampel bald zu Ende geht, der ganze aktuelle Streit auch um das Kindergeld/ Kinderfreibetrag kann sogar dazu führen, dass er die Koalitionsfrage stellt. Wahrscheinlich wird man sich noch bis Europawahl retten, aber dann sage ich voraus, dass im September 24 nicht nur Landtagswahlen in Ostdeutschland sind, sondern auch vorgezogene Bundestagswahlen.

Deshalb wäre absolut auch zeitlich für uns von Nöten, dass der Entwurf noch im Februar in den Deutschen Bundestag geht!

Aus der CDU hört man so, dass Merz wohl wegen seines Alters doch nicht an tritt und für Söder die Bahn frei macht. Ich bin wirklich gespannt!

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9865 am: 26.01.2024 12:30 »
Aus der CDU hört man so, dass Merz wohl wegen seines Alters doch nicht an tritt und für Söder die Bahn frei macht. Ich bin wirklich gespannt!

Hast Du dazu etwas konkreteres?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9866 am: 26.01.2024 12:50 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-befasst-sich-das-kabinett-mit-dem-bbvangg

Wem kann man mehr Glauben schenken?

Er dementiert es zumindest auch nicht...

Naja, er kann das Datum „leider nicht bestätigen“ ist ja quasi ein Dementi.

Etwas nicht zu bestätigen ist mitnichten ein Dementi. Es wird eben nur nichts bestätigt, so wie sonst auch durch StS.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9867 am: 26.01.2024 13:07 »
Aus der CDU hört man so, dass Merz wohl wegen seines Alters doch nicht an tritt und für Söder die Bahn frei macht. Ich bin wirklich gespannt!

Hast Du dazu etwas konkreteres?

Das ist so ähnlich, wie bei meinem grünen Kollegen.
Der meinte, die Grünen überlegen die Regierung zu verlassen und mit der CDU, aber ohne Merz, weiterzumachen.

Ist viel Spekulatius übrig geblieben.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9868 am: 26.01.2024 13:48 »
Deshalb wäre absolut auch zeitlich für uns von Nöten, dass der Entwurf noch im Februar in den Deutschen Bundestag geht!

Falsch.

"Für uns" wäre vonnöten, dass der Entwurf schnellstmöglich im Mülleimer landet (und stattdessen eine tatsächliche amtsangemessene Besoldung aufs Gleis gesetzt wird)..

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9869 am: 26.01.2024 15:05 »
Aus BRH Bericht gem. § 88 Abs. 2 BHO zu BMDV (Stand Ende Dezember 2023):

"Der Haushaltsentwurf 2024 hält allerdings 2,3 Mrd. Euro im Einzelplan 60 in Kapitel 6002 bei den Titeln 461 71 und 971 71 vor. Diese sind ausdrücklich zur Deckung von Mehrausgaben für Tariflohnsteigerungen und entsprechende Besoldungsanpassungen vorgesehen. Gemäß den Erläuterungen im Einzelplan 60 können Mehrausgaben beim Personal zudem nach Einwilligung des BMF und gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan getätigt werden."