Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089152 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6765 am: 22.08.2023 10:15 »
Meines Wissens wird die Grenze der JAEG (ab 2024) erst ab A12/7 gerissen, da Familienzuschläge nicht einberechnet werden: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/zuschlaege-12-beitragsrechtliche-bewertung-von-familienzuschlaegen_idesk_PI42323_HI10975262.html

Genau das. Es wird das Grundgehalt zugrunde gelegt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6766 am: 22.08.2023 10:37 »

Macht doch mal ne Liste der enormen Vorteile von 220Eur Nettosteigerung, 1900 EUR Nachzahlung, AEZ, Beihilfeerhöhung, Erhöhungen der Eingangsämter,… Das macht mehr Spaß.

Wie bereits BwBoy geschrieben hatte, bringt dieser Entwurf der Verhinderugn einer amtsangemessen Alimentation einem Grossteil der Beatmen nichts oder nicht wesentlich viel.
Nehme ich mich als Beispiel, der AEZ wird fast in Gaenze durch den Abschmelzbetrag eliminiert, die Erhöhung der Beihilfe bringt nichts da Frau selber arbeitet und GKV versichert was die Kinder einschliesst, da 2 Kinder habe ich bereits 70 % Beihilfe also auch keine Verbesserung. Da nicht im Eingangsamt ebenfalls nichts.
So duerfte es einer grossen Zahl an Beamten gehen, also ist es nicht wirklich verwunderlich das dieser Entwurf wenig Beifall findet.
Zumal der Entwurf nach meiner Bewertung nur den Anschein erwecken soll, den Vorgaben des BVerfG Rechnung zu tragen. Ich gehe fest davon aus, dass es Vorgabe war einen Entwurf zu fertigen der den Anschein vermittelt man bemuehe sich die Vorgaben zu beruecksichtigen, aber oberstes Ziel war den finanziellen Erfuellungsaufwand des Entwurf so gering wie moeglich zu halten.
Und wenn ich mich recht errinnere gab es sogar einen eingebrachten Gesetzesentwurf in einem BL, in dem in der Begruendung zum Gesetz bereits steht, dass man davon ausgehe das dieses nicht verfassungsgemaess sein werde.
Auch wenn ich als Bundesbeamter davon nicht betroffen bin, sagt dies fuer mich viel aus.
Ich gehe davon aus, dass auch der Entwurf des BMI
a. weiterhin nicht verfassungsgemaess sein wird
b. nur den Anschein vermitteln soll man habe die Rechtsprechung des BVerfG beruecksichtigt
c. die Beamten vermeintlich beruhigen soll mit dem ach so segensreichen Verbesserungen

Das es nun Beamte wie Seppel gibt, die das als Erfolg verbuchen will sich mir leider nicht erschliessen.
Sicher sind 220 Euro mehr im Monat nett, wenn man dann in Zukunft persoenlich sogar was vom AEZ hat und dann auch noch von den Streichungen der unteren BesGrp profitiert mag das sicher auf den ersten Blick toll aussehen, leider ist das aber nicht wirklich das was das BVerfG mit seiner Rechtsprechung vorgegeben hat.

Die Dienstherrn versuchen nach meiner Bewertung mit neuen Modellen im Rahmen der Besoldung Verbesserung vorzutaeuschen und damit das Problem weiter vor sich herzu schieben, da nun erstmal wieder der Rechtsweg beschritten werden muss um festzustellen, inwieweit diese neuen Modelle der Verfasssung entsprechen.
Man spielt auf Zeit und verlagert so die Loesung des Problems in die Zukunft vielleicht in der Hoffnung dann nicht mehr als Verantwortlicher betroffen zu sein und man muss die bittere Pille der massiven Erhoehung der Besoldung nicht dem Volk vermitteln.

Sehe ich auch so. Solange sich der AEZ an den Mietstufen orientiert, ist er nicht mehr als willkürlich. Der kann mal höher, mal niedriger oder ganz wegfallen. Ob man einen Mietvertrag machen kann, der sich am AEZ orientiert? Wäre doch mal was.
« Last Edit: 22.08.2023 10:50 von Bastel »

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6767 am: 22.08.2023 11:31 »

15 Jahre Beihilfe mit 2 Kindern und 1 Erwachsenen und nie Probleme gehabt. Man muss sich halt auch mal vorher informieren was übernommen wird und was nicht! Oft ist es aber mehr als in der GKV und seit es die App gibt ist die Abrechnung auch easy. klar wäre eine Kasse für alle mit Karte besser und einfacher aber sowas gibt es nun mal noch nicht.

Ähm ich habe vorher nen Heil- und Kostenplan eingereicht, keinerlei Einschränkungen in deren Schreiben. Nochmal hinterher telefoniert und explizit gefragt, ja , alles beilhilfefähig.

Nach der Behandlung die Rechnung eingereicht, mit den gleichen Nummern und Positionen wie auf dem Heil- und Kostenplan, Erstattung extrem gekürzt. Selbe Bearbeiterin die mir vorher gesagt hat es wäre alles beihilfefähig

hinterher telefoniert mit angeblich wären bestimmte nummern darauf doch nicht beihilfefähig. Widerspruch eingelegt, ewig gewartet, hinterher telefoniert, andere Person am Hörer gehabt, "also eigentlich wäre hätten Sie das alles erstattet bekommen müssen ich weiß nicht warum das gekürzt wurde." Widerspruch ist noch in Bearbeitung.

Antwort auf den Widerspruch bekommen. Teile nicht beihilfefähig, auf der Fremdrechnung nicht differenzierbar also alles gekürzt. Bitte um geänderte Rechnung. Wieder telefoniert, dritte Person dran gehabt, dann tatsächlich mal eine vernünftige Erklärung bekommen und ein "tut mir leid, das sie da zuvor so schlecht beraten wurden"

Also drei Leute, drei unterschiedliche Erklärungen. Trotz Heil- und Kostenplan. Soviel zum Thema vorher informieren was übernommen wird.

Zudem war die Abrechnung dann auch noch so schlecht, dass nicht nachvollziehbar war was um wie viel gekürzt wurde, so dass mein Beihilfeergänzungstarif da bisher auch noch nichts übernehmen konnte und auf einen neuen Bescheid wartet.

Aber das sollte hier eigentlich im Detail nicht das Thema sein, zeigt jedoch evtl. warum ich keinerlei Interesse an 90% Beihilfe habe. Da bekomme ich das Kotzen.

Als nächtes sind es dann womöglich 100% und dann fallen bald alle pkv vorteile auch noch weg.

Entweder widersprechen Sie sich oder sind nicht selbst ganz ehrlich: Wurde der Heil- und Kostenplan nun beantwortet und gab es da Streichungen oder wurde die Antwort nicht abgewartet? Denn wenn Laut Schreiben der BVA dem HKP zugestimmt wird gibt es keinen Grund diesen dann nicht zu Erstatten, außer es gibt natürlich eine total komische Rechnung danach wo nix schlüssig ist oder nicht zum HKP mehr passt. Ansonsten würde ich bei der Beihilfe nur das für bare Münze nehmen was ich schriftlich habe und nie am Telefon sich drauf verlassen.

Unterm Strich ist man mit Beihilfe/PKV trotzdem bessergestellt, allein schon der bessere Zugang zu Ärzten und Terminen nachdem die Sprechstundenhilfe gemerkt hat man ist ja "privat" versichert. Traurig in unserem Land aber leider normal.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6768 am: 22.08.2023 11:38 »
Meines Wissens wird die Grenze der JAEG (ab 2024) erst ab A12/7 gerissen, da Familienzuschläge nicht einberechnet werden: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/zuschlaege-12-beitragsrechtliche-bewertung-von-familienzuschlaegen_idesk_PI42323_HI10975262.html

Genau das. Es wird das Grundgehalt zugrunde gelegt.

Danke für die Info. Es war mir nicht bewusst, dass Familienzuschläge nicht angerechnet werden in Bezug auf die JAEG.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6769 am: 22.08.2023 13:15 »

Entweder widersprechen Sie sich oder sind nicht selbst ganz ehrlich: Wurde der Heil- und Kostenplan nun beantwortet und gab es da Streichungen oder wurde die Antwort nicht abgewartet? Denn wenn Laut Schreiben der BVA dem HKP zugestimmt wird gibt es keinen Grund diesen dann nicht zu Erstatten, außer es gibt natürlich eine total komische Rechnung danach wo nix schlüssig ist oder nicht zum HKP mehr passt. Ansonsten würde ich bei der Beihilfe nur das für bare Münze nehmen was ich schriftlich habe und nie am Telefon sich drauf verlassen.

Unterm Strich ist man mit Beihilfe/PKV trotzdem bessergestellt, allein schon der bessere Zugang zu Ärzten und Terminen nachdem die Sprechstundenhilfe gemerkt hat man ist ja "privat" versichert. Traurig in unserem Land aber leider normal.

selbstverständlich wurde die Antwort abgewartet und dem formal zugestimmt, allerdings hat die Beihilfestelle in der Zustimmung immer einen Passus drin mit dem sie aus der Nummer wieder rauskommen von daher auch die Nachfrage per telefon um nochmals bestätigen zu lassen ob ich alles richtig verstanden hatte. Somit ist die Zusage nichts wert.

Genau genommen hatte ich sogar zwei HKP für Behandlungsabschnitte, bei dem einen wurde in der Antwort darauf hingewiesen, das zwei Positionen nicht beihilfefähig sind. Das wusste ich und hab das so akzeptiert.

bei dem Zweiten gab es in der Antwort keinerlei Einschränkungen. Selbe Bearbeiterin. Daher die Nachfrage ob das so wohl stimmt oder ob hier auch gekürzt werden wird. Somit hatte ich eine schriftliche und eine mündliche Bestätigung, die beide nichts wert sind dank des Passus.


Aber wie gesagt, das gehört hier nicht hin. Dafür könnte man nen eigenen Thread eröffnen um darüber zu diskutieren wie unzuverlässig die Beilhilfe eigentlich ist.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6770 am: 22.08.2023 16:08 »
Ich lese da, das einige be ider Beihilfe (und auch bei der PKV) erstmal einen Heil- und  Kostenplan einreichen

Habe ich tatsächlich sowohl bei Beihilfe als auch bei PKV noch nie gemacht (seit über 50 Jahren)

Warum? Wenn ich wirklich krank bin, brauche ich Heilbehandlung, und die wird mir von meinen Ärzten angeordnet.

Glaubt ihr, wenn die Beihilfe irgendwas erstmals ablehnt, renne ich, Krank und behandlungsbedürftig, von Arzt zu Arzt oder von Pontius zu Pilatus? Um irgendwas beihilfefähiges zu erlangen?

Nö. Ich habe bei der Beihilfe immer 15% Miese mit eingerechnet, bei der PKV 5% Miese.

Und so hat das immer funktioniert. Ohne den Bürokratiewahnsinn Heil- und Kostenplan hin und her.😁

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6771 am: 22.08.2023 18:57 »
Ich lese da, das einige be ider Beihilfe (und auch bei der PKV) erstmal einen Heil- und  Kostenplan einreichen

Habe ich tatsächlich sowohl bei Beihilfe als auch bei PKV noch nie gemacht (seit über 50 Jahren)

Warum? Wenn ich wirklich krank bin, brauche ich Heilbehandlung, und die wird mir von meinen Ärzten angeordnet.

Glaubt ihr, wenn die Beihilfe irgendwas erstmals ablehnt, renne ich, Krank und behandlungsbedürftig, von Arzt zu Arzt oder von Pontius zu Pilatus? Um irgendwas beihilfefähiges zu erlangen?

Nö. Ich habe bei der Beihilfe immer 15% Miese mit eingerechnet, bei der PKV 5% Miese.

Und so hat das immer funktioniert. Ohne den Bürokratiewahnsinn Heil- und Kostenplan hin und her.😁

in der Regel handhabe ich das genauso, bei größeren planbaren Eingriffen die dementsprechend hohe Rechnungsbeträge zu erwarten lassen erschien es mir jedoch durchaus sinnvoll vorher zu wissen was mich ungefähr erwartet. Und ich tat auch gut daran, da man, wenn man bei der Beihilfestelle erst durch Widerspruch ans Geld kommt, ja trotzdem in der Lage sein muss seine Arztrechnung zu bezahlen. :D

Zum Glück reichten meine Rücklagen um die vermurkste Beihilfeauskunft trotzdem noch abzufedern.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6772 am: 22.08.2023 19:10 »
Typisch Behördenkontakt, selbst der Beamte leidet. Jede PKV kriegt das in wenigen Tagen abgerechnet aber in der Beihilfestelle werden Rechnungen noch von Hand geprüft. So muss das sein.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6773 am: 22.08.2023 20:08 »
Typisch Behördenkontakt, selbst der Beamte leidet. Jede PKV kriegt das in wenigen Tagen abgerechnet aber in der Beihilfestelle werden Rechnungen noch von Hand geprüft. So muss das sein.

Ein Thema bei dem das noch viel deutlicher wird und eines meiner absoluten "Lieblingsthemen" ist: Reisekosten. Was wir da treiben und wie lange die Abwicklung dauert, muss definitv negativer Weltrekord sein. Dass man den ganzen Mist nicht noch per Fax versenden muss, ist gerade alles.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6774 am: 22.08.2023 21:13 »
Reisekosten sind super. Echt der Knaller. 10€ für Parkgebühren, und Taxi nur nach km, wenn kein „zwingender Grund“ vorliegt  ;D ;D ;D

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6775 am: 22.08.2023 23:12 »
Reisekosten sind super. Echt der Knaller. 10€ für Parkgebühren, und Taxi nur nach km, wenn kein „zwingender Grund“ vorliegt  ;D ;D ;D

Die 10€ stammen bestimmt noch aus den 80ern oder? Dafür parkt man in Großstädten vielleicht 3 Stunden ;D

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6776 am: 23.08.2023 06:19 »
Sehe ich auch so. Solange sich der AEZ an den Mietstufen orientiert, ist er nicht mehr als willkürlich. Der kann mal höher, mal niedriger oder ganz wegfallen.
Nur weil er mal höher und mal niedriger ausfallen kann ist er noch lange nicht willkürlich.

Sicher kann ich verstehen das sich hier viele aufregen.
Ich hab auch "nur" 2 Kinder. Eine Erhöhung der Besoldungstabelle wäre mir persönlich auch lieber.
Aber ich kann verstehen das sich viele über den AEZ freuen, wenn er so kommt wie er kommt.

Mein ein Beispiel, ein Kumpel von mir wohnt in Fürsti und SF (A9), verheiratet und 3 Kinder.
Das wären nach dem aktuellen Gesetzesentwurf bei ihm 869€ im Monat mehr.

Sorry, aber so "brutal" würde sich niemals die Besoldungstabelle erhöhen.

Ich wohne in einem Mietenstufenbereich IV, wie gesagt mit 2 Kindern.
Aktuell müsste das Besoldungsgefüge um rund 12 % angehoben um "nur" den AEZ auszugleichen.
Diese Anhebung, sorry, wäre völlig unrealistisch, bei meinem Kumpel müsste das Besoldungsgefüge um das gleiche Niveau zu erreichen wahnwitzige 23% angehoben werden.

Ich kann verstehen das sich viele aufregen, wie gesagt, mir wäre eine tabellenwirksame Erhöhung auch lieber, weil ich schon ältere Kinder habe, aber wenn die Kinder noch sehr klein sind, sorry, scheiß drauf, dann denke ich nicht daran was in 18 Jahren ist, sondern würde mich, wenn ich soviel bekommen würde wie mein Kumpel, riesig über 869€ im Monat mehr freuen.

Also sorry, wenn sich Leute über "ihren" AEZ freuen, ich kann es durchaus nachvollziehen.

DeepBlue

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« Antwort #6777 am: 23.08.2023 06:25 »
Sehe ich auch so. Solange sich der AEZ an den Mietstufen orientiert, ist er nicht mehr als willkürlich. Der kann mal höher, mal niedriger oder ganz wegfallen.
Nur weil er mal höher und mal niedriger ausfallen kann ist er noch lange nicht willkürlich.

Sicher kann ich verstehen das sich hier viele aufregen.
Ich hab auch "nur" 2 Kinder. Eine Erhöhung der Besoldungstabelle wäre mir persönlich auch lieber.
Aber ich kann verstehen das sich viele über den AEZ freuen, wenn er so kommt wie er kommt.

Mein ein Beispiel, ein Kumpel von mir wohnt in Fürsti und SF (A9), verheiratet und 3 Kinder.
Das wären nach dem aktuellen Gesetzesentwurf bei ihm 869€ im Monat mehr.

Sorry, aber so "brutal" würde sich niemals die Besoldungstabelle erhöhen.

Ich wohne in einem Mietenstufenbereich IV, wie gesagt mit 2 Kindern.
Aktuell müsste das Besoldungsgefüge um rund 12 % angehoben um "nur" den AEZ auszugleichen.
Diese Anhebung, sorry, wäre völlig unrealistisch, bei meinem Kumpel müsste das Besoldungsgefüge um das gleiche Niveau zu erreichen wahnwitzige 23% angehoben werden.

Ich kann verstehen das sich viele aufregen, wie gesagt, mir wäre eine tabellenwirksame Erhöhung auch lieber, weil ich schon ältere Kinder habe, aber wenn die Kinder noch sehr klein sind, sorry, scheiß drauf, dann denke ich nicht daran was in 18 Jahren ist, sondern würde mich, wenn ich soviel bekommen würde wie mein Kumpel, riesig über 869€ im Monat mehr freuen.

Also sorry, wenn sich Leute über "ihren" AEZ freuen, ich kann es durchaus nachvollziehen.

Genauso denken die Beamten im entsprechenden Ressort! Völlig an der Thematik vorbei und denken noch sie machen alles richtig! Natürlich muss die Besoldungstabelle um mindestens 15% angehoben werden! Um wenigstens Grundlegend in Richtung Verfassungsgemäß zu kommen. Die Besoldung abhängig vom Wohnort zu machen ist doch ein Witz! Warum soll der Staat besondere Wünsche von Lebensorten finanzieren? Bei Härtefällen kann man ehr das Wohngeld anpassen um dadurch mehr Beamte abzudecken.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6778 am: 23.08.2023 06:38 »
Sehe ich auch so. Solange sich der AEZ an den Mietstufen orientiert, ist er nicht mehr als willkürlich. Der kann mal höher, mal niedriger oder ganz wegfallen.
Nur weil er mal höher und mal niedriger ausfallen kann ist er noch lange nicht willkürlich.

Sicher kann ich verstehen das sich hier viele aufregen.
Ich hab auch "nur" 2 Kinder. Eine Erhöhung der Besoldungstabelle wäre mir persönlich auch lieber.
Aber ich kann verstehen das sich viele über den AEZ freuen, wenn er so kommt wie er kommt.

Mein ein Beispiel, ein Kumpel von mir wohnt in Fürsti und SF (A9), verheiratet und 3 Kinder.
Das wären nach dem aktuellen Gesetzesentwurf bei ihm 869€ im Monat mehr.

Sorry, aber so "brutal" würde sich niemals die Besoldungstabelle erhöhen.

Ich wohne in einem Mietenstufenbereich IV, wie gesagt mit 2 Kindern.
Aktuell müsste das Besoldungsgefüge um rund 12 % angehoben um "nur" den AEZ auszugleichen.
Diese Anhebung, sorry, wäre völlig unrealistisch, bei meinem Kumpel müsste das Besoldungsgefüge um das gleiche Niveau zu erreichen wahnwitzige 23% angehoben werden.

Ich kann verstehen das sich viele aufregen, wie gesagt, mir wäre eine tabellenwirksame Erhöhung auch lieber, weil ich schon ältere Kinder habe, aber wenn die Kinder noch sehr klein sind, sorry, scheiß drauf, dann denke ich nicht daran was in 18 Jahren ist, sondern würde mich, wenn ich soviel bekommen würde wie mein Kumpel, riesig über 869€ im Monat mehr freuen.

Also sorry, wenn sich Leute über "ihren" AEZ freuen, ich kann es durchaus nachvollziehen.

In erster Linie sollte sich die Besoldung nach dem Amt und vor allem der Verfassungsmäßigkeit richten. Nur weil ein paar wenige mit diesem Konstrukt mehr Glück haben, ist es trotzdem völliger Blödsinn - ebenfalls sorry.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6779 am: 23.08.2023 06:51 »
Genauso denken die Beamten im entsprechenden Ressort! Völlig an der Thematik vorbei und denken noch sie machen alles richtig! Natürlich muss die Besoldungstabelle um mindestens 15% angehoben werden! Um wenigstens Grundlegend in Richtung Verfassungsgemäß zu kommen. Die Besoldung abhängig vom Wohnort zu machen ist doch ein Witz! Warum soll der Staat besondere Wünsche von Lebensorten finanzieren? Bei Härtefällen kann man ehr das Wohngeld anpassen um dadurch mehr Beamte abzudecken.
Wie gesagt, ich gesagt, ich bin auch gegen den AEZ, ich wollte nur darlegen das ich den ein oder anderen verstehen kann.
Im übrigen gab es dies auch schon früher das der Staat die besonderen Wünsche des Lebensortes finanziert hat und nennt/nannte sich Ballungsraumzulage oder früher auch Ortszuschlag.
Des weiteren wird ja bei der Berechnungsgrundlage für die Erhöhung auch die Wohngeldtabelle zu Grund gelegt.
Du kannst ja mal schauen wo du bei den 15% mehr wärst, wenn beim Grundsicherungsempfänger ebenfalls das Wohngeld im tiefsten Hinterland genommen wird.
Dann kommen nämlich nicht Wohnkosten wie bei der Vergleichsberechnung von 1.171€ zur Anrechnung, sondern vielleicht nur 600 oder 700€ oder gar noch weniger.
Also ist für die Vergleichsberechnung für die Bürgergeldempfänger in Ordnung wenn man möglichst die oberen Wohngeldstufen ansetzt und sich nicht mit den niedrigsten dann verfgeicht, oder?

In erster Linie sollte sich die Besoldung nach dem Amt und vor allem der Verfassungsmäßigkeit richten. Nur weil ein paar wenige mit diesem Konstrukt mehr Glück haben, ist es trotzdem völliger Blödsinn - ebenfalls sorry.
Du brauchst dich dafür nicht entschuldigen, ich wollte damit nur mal klar legen das ich auch andere verstehen kann.