Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2087974 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10395 am: 16.02.2024 14:43 »
Bei den 5-6k€ waren ein Mittelklassehotel in Strandnähe mit Halbpension inkludiert. Dieses schlug mit 3,2-knapp 4k€ zu buche. Wenn man jetzt noch An- und Abreise, Essen vor Ort sowie Bespassung einrechnet, dann kommt man schnell auf die 5-6k€ für 2 Wochen Sommerurlaub zu Viert.

Ein Bekannter hat gerade 2 Wochen Glamping (Bungalow auf einen Campingplatz) in Italien für 3400€ ohne alles gebucht. Nach dem er zuvor nach Mallorca geschaut hat. Da wurde Preise von 7-8k€ aufgerufen.
« Last Edit: 16.02.2024 14:51 von PolareuD »

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10396 am: 16.02.2024 14:45 »
Früher war man im mD durchaus ein gemachter Mann. Heute kann man Bürgergeld beantragen.

Das Durchschnittsbruttoeinkommen (Vollzeit) betrug 2021 in Deutschland 4.100 € (Quelle statista), also knapp 2.600 € netto.

Das entspricht einem Bundesbeamten A8/6 (Stand 2022). Könnte man diskutieren, ob Beamte im mittleren Dienst überdurchschnittlich verdienen sollten.

1. Bei dem Beamten dann bitte noch die PKV abziehen.

2. Warum nicht? Bzw. eben zumindest amtsangemessen...


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« Antwort #10398 am: 16.02.2024 15:10 »
Früher war man im mD durchaus ein gemachter Mann. Heute kann man Bürgergeld beantragen.

Das Durchschnittsbruttoeinkommen (Vollzeit) betrug 2021 in Deutschland 4.100 € (Quelle statista), also knapp 2.600 € netto.

Das entspricht einem Bundesbeamten A8/6 (Stand 2022). Könnte man diskutieren, ob Beamte im mittleren Dienst überdurchschnittlich verdienen sollten.

1. Bei dem Beamten dann bitte noch die PKV abziehen.

2. Warum nicht? Bzw. eben zumindest amtsangemessen...

1. Ist bereits geschehen - vergleich mal die Zahlen.

2. Daher zur Diskussion gestellt.

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« Antwort #10399 am: 16.02.2024 15:15 »
Bei den 5-6k€ waren ein Mittelklassehotel in Strandnähe mit Halbpension inkludiert. Dieses schlug mit 3,2-knapp 4k€ zu buche. Wenn man jetzt noch An- und Abreise, Essen vor Ort sowie Bespassung einrechnet, dann kommt man schnell auf die 5-6k€ für 2 Wochen Sommerurlaub zu Viert.

Ein Bekannter hat gerade 2 Wochen Glamping (Bungalow auf einen Campingplatz) in Italien für 3400€ ohne alles gebucht. Nach dem er zuvor nach Mallorca geschaut hat. Da wurde Preise von 7-8k€ aufgerufen.

Und beides hat nix mit dem Urlaub zu tun, wie man ihn in den 60ern verbracht hat.

Ist aber auch nicht so schlimm, wenn man das möchte und sich es leisten kann, nur zu. Dann ists aber auch klar, dass das nichts mit dem Einverdienermodell zu finanzieren ist.

Wenn man jedoch behauptet, früher mit dem Einverdienermodell wäre das gegangen muss man mal vergleichen, was da für eine Qualität an Unterkunft angeboten wurde vs. heute.

Gleiches gilt fürs Wohnen - der Alleinverdiener konnte da sicherlich die Wohnung für die ganze Familie bezahlen, mit 10qm Wohnfläche pro Person, Ofenheizung und Klo auf halber Treppe.

Die Bedürfnisse haben sich geändert, ebenso der Lebensstandard und dann erst recht wohl auch das Einkommensmodell bei Familien.

MasterOf

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« Antwort #10400 am: 16.02.2024 15:23 »
Hört doch jetzt mal bitte auf über Urlaubskosten zu diskutieren.

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« Antwort #10401 am: 16.02.2024 15:29 »
Hört doch jetzt mal bitte auf über Urlaubskosten zu diskutieren.

Sorry, war ein Ausfluss aus der Diskussion, ob das hergebrachte Einverdiener-Alimentierungsmodell noch zeitgemäß ist. Daran lässt sich aber gut ablesen, dass das gute alte "damals" mit heutigen Maßstäben nicht mehr zu bedienen ist.

Kaldron

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« Antwort #10402 am: 16.02.2024 15:35 »
Sorry, war ein Ausfluss aus der Diskussion, ob das hergebrachte Einverdiener-Alimentierungsmodell noch zeitgemäß ist. Daran lässt sich aber gut ablesen, dass das gute alte "damals" mit heutigen Maßstäben nicht mehr zu bedienen ist.

Die Diskussion ist doch aber müßig. Der Bund und die Länder konkurrieren mit der Privatwirtschaft um die immer weniger werdenden Arbeitsbienen. Die Nachteile des Beamtentums müssen daher ausgeglichen werden - die höhere Pension wird durch die potentiellen 20-30jährigen sicherlich noch keine wesentliche Rolle spielen. Ob nun Allein-, Zwei- oder Polyverdienermodell ist doch am Ende unerheblich.
Die Besoldungsgeber müssen Zahlen auf den Tisch bringen, die mithalten können. Das System so umzubauen, das es noch weniger attraktiv wird, führt jedenfalls nicht zur Besetzung aller notwendigen Dienstposten.
Amtsangemessene Alimentation mag begrifflich und/oder verfassungsrechtlich veraltet sein, am Ende zählt doch für die meisten, was auf dem Gehaltszettel steht und wie attraktiv die Softfaktoren sind.

PolareuD

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« Antwort #10403 am: 16.02.2024 15:39 »
Hört doch jetzt mal bitte auf über Urlaubskosten zu diskutieren.

Die Urlaubskosten sind aber auch Bestandteil einer amtsangemessen Alimentation, aus der dieser bestritten werden muss. Und im Alleinverdienermodell ist das gar nicht mehr möglich, da nicht ausreichend hoch bemessen.

Aber du hast in der Hinsicht recht, dass diese Diskussion hier keinen Mehrwert liefert. Wie hoch die Mindestalimentation sein muss ist ja hinreichend bekannt durch die Berechnungen von Swen. Und falls die Anpassung auf das gesamte Besoldungsgefüge in die Nähe kommt, wie im Sammelthread dargestellt ist, dann sind auch Urlaubswünsche finanzierbar.

Illunis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10404 am: 16.02.2024 15:53 »
Steinigt mich, aber is das Alleinverdienermodel nicht allein dadurch schon gerechtfertigt, dass es ansonsten schwierig mit z.B. der Residenzpflicht/Versetzungen quer durch Bundesländer bzw. im Bundesgebiet wird, wenn man nur mit Partnereinkommen angemessen Bezahlt wird (Außer in Beamten only Familien)?

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10405 am: 16.02.2024 16:09 »
Früher war man im mD durchaus ein gemachter Mann. Heute kann man Bürgergeld beantragen.

Das Durchschnittsbruttoeinkommen (Vollzeit) betrug 2021 in Deutschland 4.100 € (Quelle statista), also knapp 2.600 € netto.

Das entspricht einem Bundesbeamten A8/6 (Stand 2022). Könnte man diskutieren, ob Beamte im mittleren Dienst überdurchschnittlich verdienen sollten.

Das ist auch A9 Stufe 4. Also eine Person die studiert hat, muss sich mit einem Durchschnittsgehalt vergleichen das sich aus Ungelernten und Studierten zusammensetzt.

Bei solchen Vergleichen musst du

einfachen Dienst  mit Ungelernten
mittlerer Dienst mit Ausbildung
gehobener Dienst mit Bachelor
Höherer Dienst mit Master 

vergleichen und die jeweiligen Durchschnittsgehälter kennen.


Du kannst ohne höhere Grundgehälter höchstens ein Betreuungsgeld (Herdprämie) einführen und da hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden dass dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10406 am: 16.02.2024 16:34 »
Moin, wie ist eigentlich der letzte Sachstand.
Ich beispielsweise habe zwei Kinder.
Kind 1 ist im Nov 2019 und Kind 2 im Okt 2022 geboren.
Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen in Bremen also im Bereich Mietstufe 4.

Ich finde leider die letzten hier veröffentlichten Tabellen/Dokumente nicht 😅

Um es genau zu sagen fehlt noch die Besoldungsgruppe damit der Abschmelzbetrag abgezogen werden kann diese werten sind aber im SammelThread zu finden

Das ganze hab ich Brutto einmal durchgespielt

wenn ich nicht ganz falsch gerechnet habe dann müsste dort so oder so ähnlich diese Werte mit den Zahlen vom Oktober 23 dabei Rumkommen.

Vielen Dank, bin derzeit A11

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10407 am: 16.02.2024 17:19 »
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums der Beamte allein durch seine Besoldung eine 4-köpfige Familie 15 % überhalb des Sozialhilfesatzes unterhalten können muss.
Das ist meines Wissens falsch. Das BVerfG hat festgestellt, dass es eine Kontinuität in der Besoldung geben muss. Diese Kontinuität muss man an irgend etwas festmachen. Mangels Alternativen hat sich dann das BVerfG eines Modells bedient, von dem man sicher sein kann, dass sich genug Datenmaterial seit den 50er Jahren finden lässt - die Alleinverdienerehe.

Es steht aber mW nicht im Urteil, dass das Maßstab der Besoldung sein soll oder Leitbild der Familie oder was hier noch erzählt wird. Die Logik war nur: Wir vergleichen damit Zahlungen aus verschiedenen Epochen.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10408 am: 16.02.2024 17:48 »
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums der Beamte allein durch seine Besoldung eine 4-köpfige Familie 15 % überhalb des Sozialhilfesatzes unterhalten können muss.
Das ist meines Wissens falsch. Das BVerfG hat festgestellt, dass es eine Kontinuität in der Besoldung geben muss. Diese Kontinuität muss man an irgend etwas festmachen. Mangels Alternativen hat sich dann das BVerfG eines Modells bedient, von dem man sicher sein kann, dass sich genug Datenmaterial seit den 50er Jahren finden lässt - die Alleinverdienerehe.

Es steht aber mW nicht im Urteil, dass das Maßstab der Besoldung sein soll oder Leitbild der Familie oder was hier noch erzählt wird. Die Logik war nur: Wir vergleichen damit Zahlungen aus verschiedenen Epochen.

Du kannst dir einen Bezugspunkt ausdenken wie du möchtest. Von mir aus gehst du auch von einem Ehegattengehalt von 100.000€ aus. Das ändert nichts daran, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass die Besoldung zu niedrig war. Unabhängig vom Familieneinkommen.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10409 am: 16.02.2024 17:59 »
Natürlich sind wir da einer Meinung.

Nur "interpretiert" der Gesetzgeber diese Aussage gern so, dass das BVerfG ein Leitbild genommen habe, das veraltet sei und man deshalb jetzt modernes Leitbild entwickeln müsse und man so das Besoldungsrecht (mit angeblichem Segen des Gerichts) "nur weiterentwickle" - mit arbeitender Ehefrau und all dem Unsinn, den sich Gesetzgeber anscheinend ausdenken.