Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088953 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8145 am: 03.11.2023 07:48 »
Mein Lieblingspassage ist übrigens diese hier, wobei sein Referent die von ihm gestrichenen Passagen in dieser Version noch erhalten hat

"Die Europäische Zentralbank bekämpft die Inflation durch höhere Zinsen. Würde der Staat mit kreditfinanzierten Ausgaben die Wirtschaft anschieben wollen, so würden wir für Wirtschaftswachstum sorgen die Politik der Notenbank konterkarieren: Während die Geldpolitik bremst, würde die staatliche Fiskalpolitik Gas geben. In der Folge würde die Wirtschaft wachsen würden die Zinsen weiter steigen, die schädlichen realwirtschaftlichen Nebeneffekte von Wirtschaftswachstum, die wir gerade etwa in der Baukonjunktur sehen, die gerade kaum als Konjunktur zu bezeichnen ist, sondern völlig abschmiert, weil keiner mehr baut, weshalb es richtig und gut sowie echte freidemokratische Tradition ist, sie abschmieren zu lassen, wie ich das übrigens zukünftig auch für die Autoindustrie plane, um so den Standort Deutschland zu sichern, würden verschärft."

Powernapster

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8146 am: 03.11.2023 07:51 »
Vorher implodiert die Bundesregierung, weil sich die FDP vom Acker macht.

Niemand wird sich vom Acker machen. Dafür hängen alle Beteiligten zu sehr an der Macht. Was wäre die Alternative? Neuwahlen und unter 5%? Wir werden das Elend noch weitere 2 Jahre ertragen (müssen).

Mal kommenden Monat abwarten. Dann haben sich die Minister nach 2 Jahren ihre Pensionsansprüche ersessen, wenn Scholz die Vertrauensfrage stellt. Dann könnte es mit einer großen Koalition weitergehen. Hoffentlich dann mit einem nicht SPD geführten Innenministerium.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8147 am: 03.11.2023 07:54 »
Kennt jemand sich richtig gut mit den Zeiten und Fristen aus, damit zum 1.1.24 noch irgendetwas in Kraft treten kann? Es ist doch bestimmt schon fast zu spät oder?

Powernapster

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8148 am: 03.11.2023 07:54 »
Mein Lieblingspassage ist übrigens diese hier, wobei sein Referent die von ihm gestrichenen Passagen in dieser Version noch erhalten hat

"Die Europäische Zentralbank bekämpft die Inflation durch höhere Zinsen. Würde der Staat mit kreditfinanzierten Ausgaben die Wirtschaft anschieben wollen, so würden wir für Wirtschaftswachstum sorgen die Politik der Notenbank konterkarieren: Während die Geldpolitik bremst, würde die staatliche Fiskalpolitik Gas geben. In der Folge würde die Wirtschaft wachsen würden die Zinsen weiter steigen, die schädlichen realwirtschaftlichen Nebeneffekte von Wirtschaftswachstum, die wir gerade etwa in der Baukonjunktur sehen, die gerade kaum als Konjunktur zu bezeichnen ist, sondern völlig abschmiert, weil keiner mehr baut, weshalb es richtig und gut sowie echte freidemokratische Tradition ist, sie abschmieren zu lassen, wie ich das übrigens zukünftig auch für die Autoindustrie plane, um so den Standort Deutschland zu sichern, würden verschärft."

Man hätte sich zu Zeiten von Nullzinsen und gar negativ rentierenden Staatsanleihen bis über beide Ohren langfristig verschulden müssen und massiv in den Standort investieren. Chance verpasst, Abstieg besiegelt.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8149 am: 03.11.2023 07:58 »
Die Bundeswehr war noch nie für Feinschmecker bekannt.
Da viele kein Schweinefleisch mehr essen, mutiert die Bundeswehr zur proteinarmen Armee oder zur Soja-/Erbsenarmee. Entweder man entwickelt Drohnen die Essenslieferungen in kritische Gebiete transportieren oder man investiert seine Zeit um Fremdpsrachen zu lernen. Allzu viele Optionen bleiben einem nicht mehr.

Gönnt den Soldaten doch die Rouladen aus der Rouladenkannone.

Armseelig welche Sparmaßnahmen da ergriffen werden, aber passt komplett ins Bild.

Während die 2400 Milliarden Staatschulden derzeit nahezu zu 1% für 24 Milliarden Euro finanziert wurden, teilweise noch weniger, steigt das bei 4-5% Zinsen auf Marktniveau auf 96-120 Milliarden pro Jahr. Bei der derzeitigen Stagflation ohne jegliches Wirtschaftswachstum wird es ein enormen Wohlstandsverlust geben. Da hilft es auch nicht wenn man einen Kinderbuchautor als Antiwirtschaftsminister hat.

Man hat Milliarden des 100 Milliarden Sondervermögens durch Verzögerungen vergeudetet, einfach mal F-35 Preise von Deutschland mit denen der Schweiz vergleichen. Inkompetenz auf oberster Ebene bleibt ohne Strafe.  Und dann paar Millionen beim Fressen von zig Tausenden sparen. ::)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8150 am: 03.11.2023 07:59 »
Ein Trauerspiel... Das mit der Bundeswehr ist so beschämend...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8151 am: 03.11.2023 08:05 »
Kennt jemand sich richtig gut mit den Zeiten und Fristen aus, damit zum 1.1.24 noch irgendetwas in Kraft treten kann? Es ist doch bestimmt schon fast zu spät oder?

Keine Chance mehr für den 1.1. Der Zeitplan dürfte vermutlich so aussehen:

1. Ende November / Anfang Dezember Kabinettsbeschluss,
2. Januar 1. Lesung im BT,
3. Februar im BR
4. März/April 2. und 3. Lesung im BT
5. April/Mai Bundespräsident
6. Mai/Juni Inkrafttreten des BBVAngG


xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8152 am: 03.11.2023 08:09 »
Kennt jemand sich richtig gut mit den Zeiten und Fristen aus, damit zum 1.1.24 noch irgendetwas in Kraft treten kann? Es ist doch bestimmt schon fast zu spät oder?

Keine Chance mehr für den 1.1. Der Zeitplan dürfte vermutlich so aussehen:

1. Ende November / Anfang Dezember Kabinettsbeschluss,
2. Januar 1. Lesung im BT,
3. Februar im BR
4. März/April 2. und 3. Lesung im BT
5. April/Mai Bundespräsident
6. Mai/Juni Inkrafttreten des BBVAngG

danke dir für die schnelle Antwort. Auf Herbst 2024 habe ich mich schon innerlich eingestellt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8153 am: 03.11.2023 08:15 »
Kennt jemand sich richtig gut mit den Zeiten und Fristen aus, damit zum 1.1.24 noch irgendetwas in Kraft treten kann? Es ist doch bestimmt schon fast zu spät oder?

Keine Chance mehr für den 1.1. Der Zeitplan dürfte vermutlich so aussehen:

1. Ende November / Anfang Dezember Kabinettsbeschluss,
2. Januar 1. Lesung im BT,
3. Februar im BR
4. März/April 2. und 3. Lesung im BT
5. April/Mai Bundespräsident
6. Mai/Juni Inkrafttreten des BBVAngG

Wenn dann noch das Bürgergeld für 2025 erhöht wird, bringt das wieder alles durcheinander ;D ;D ;D

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8154 am: 03.11.2023 08:18 »
Könnte hinkommen mit Herbst. Das ganze muss ja auch in die DV eingespielt werden. Für einen Promillleanteil der Beamtenschaft könnte das eine üppige Nachzahlung geben, z.B. für die Wenigen in Mietenstufe 7 mit 3 Kindern. Da könnten glatt ca. 67.000 EUR bei rumkommen.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8155 am: 03.11.2023 08:29 »
Richtig PolareuD. Der AEZ bringt richtig was. Schon ab Mietenstufe IV und 2 Kindern scheppert es auf dem Konto, betrifft also einen Großteil von uns. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen.

Selbst Mietenstufe 6 und 2 Kinder sind schnell bei 35-40K Brutto-Nachzahlung.
Aber zunächst mal den November und finalen Entwurf abwarten, erst dann feiern. Noch ist es nicht in trocknen Tüchern.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8156 am: 03.11.2023 08:33 »
Vorher implodiert die Bundesregierung, weil sich die FDP vom Acker macht.

Niemand wird sich vom Acker machen. Dafür hängen alle Beteiligten zu sehr an der Macht. Was wäre die Alternative? Neuwahlen und unter 5%? Wir werden das Elend noch weitere 2 Jahre ertragen (müssen).

Mal kommenden Monat abwarten. Dann haben sich die Minister nach 2 Jahren ihre Pensionsansprüche ersessen, wenn Scholz die Vertrauensfrage stellt. Dann könnte es mit einer großen Koalition weitergehen. Hoffentlich dann mit einem nicht SPD geführten Innenministerium.

Warum sollte Scholz das tun? Chef sein ist besser als ein x-beliebiger Minister. Im Zweifel auch besser als FM. Das war er Anfang 2021 schon und hat den letzten Referentenentwurf verhindert.

Zum Entwurf:

Ich sehe hier gar keine Befassung mehr in diesem Jahr. Da inzwischen schon irgendwelche Ausschusshansel meinen der Entwurf sei zu teuer, wird sich dieses PingPong noch beliebig lange hinziehen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8157 am: 03.11.2023 08:42 »
Richtig PolareuD. Der AEZ bringt richtig was. Schon ab Mietenstufe IV und 2 Kindern scheppert es auf dem Konto, betrifft also einen Großteil von uns. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen.

Selbst Mietenstufe 6 und 2 Kinder sind schnell bei 35-40K Brutto-Nachzahlung.
Aber zunächst mal den November und finalen Entwurf abwarten, erst dann feiern. Noch ist es nicht in trocknen Tüchern.

"Scheppern" wird das bei mir schon mal gar nichts. Auch mit den vermeintlich angepassten Werten für den AEZ beläuft sich die Nachzahlung bei mir auf nicht mal 5k€. Das soll nicht heißen, dass ich es Denjenigen nicht gönne, die vom AEZ signifikant profitieren, aber die Grundbezüge müssen einfach in dem Maße für alle steigen!

PolareuD

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« Antwort #8158 am: 03.11.2023 08:44 »

Zum Entwurf:

Ich sehe hier gar keine Befassung mehr in diesem Jahr. Da inzwischen schon irgendwelche Ausschusshansel meinen der Entwurf sei zu teuer, wird sich dieses PingPong noch beliebig lange hinziehen.

Quelle?

Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8159 am: 03.11.2023 08:49 »
Denkt an den Spitzensteuersatz....
Zum Schluss bleibt gaaanz viel übrig....für das Finanzamt und seinem Minister