Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089244 times)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7200 am: 10.09.2023 11:13 »
Der Umstand, dass Seppel eine andere Haltung zu den Dingen hat als die Mehrheit der hier aktiven Foristen ist ja bekannt. Also mag er auch den AEZ als Zugewinn für sich und Anerkennung seiner Lebensumstände halten und damit zufrieden sein.

Völlig legitim, da bin ich absolut schmerzfrei und würde ihn deshalb auch nicht als Christian Lindner bezeichnen, sondern vielmehr als eines der vielen gutmütigen Beamtenschafe, die als Herde dankbar auf den Hirten Bund warten und sich von ihm das Futter bringen lassen.  Hier im Forum hat sich eine andere Mehrheit gebildet, absolut gesehen sind wir hier aber eine Minderheit, wenn man es hochrechnet dürften weniger als 3% der Bundesbeamten wirklich klagebereit sein, die geschätzte Widerpruchsquote gegen die Besoldung lag irgendwo um 5% je nach Jahr.

So und damit genug der Vorrede: @Seppel: Du hast Recht, dass verheirateten ein Bestandschutz gewährt werden soll, deswegen kam ja hier im Thread die Frage auf, bis wann die Eheschließung vollzogen sein muss (da der Entwurf ja noch von Inkrafttreten am 01.07.23 ausgeht). Hierauf habe ich geantwortet, mehr nicht. Wo ich Bezug auf den AEZ dabei genommen haben sollte ist mir schleierhaft, aber vielleicht siehst Du ja mehr als ich?

Wenn Du das Forum als pure Comedy ansiehst empfehle ich Popcorn, denn die Entwicklung dieses Threads wirst Du nicht stoppen können :-)

@Master: Nichts spruchreifes, nur der übliche Buschfunk.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7201 am: 10.09.2023 11:30 »
Ich habe nichts gegen eine Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges um ein paar Prozente. Das fehlt in der Tat. Ich bin da aber guter Dinge, dies noch zu erleben.

Gleichwohl halte ich es nicht für angemessen, über Erhöhungen von 30+x Prozent zu fabulieren.
Die Tätigkeit unseres Türwärters oder des Postverteilers, die ich beide als Kollegen sehr schätze, sollte m.E. nun mal rein objektiv nicht mit > 4000 EUR von Steuergeld entlohnt werden, nur weil die beiden irgendwann man eine Urkunde in die Hand bekommen haben. Diese Jobs im Bereich A3 bis A5 sind vor dem Hintergrund der ausgeübten Tätigkeiten und im Vergleich mit der Privatwirtschaft bereits heute fürstlich bezahlt.

Gerne Gegenbeispiele für zu gering "entlohnte" A3 bis A5,... Ich kenne keine.

Ich bin dafür IT- und sonstige Spezialisten höher zu besolden als die  übliche Verwaltung.

Ich halte einen AEZ für Familien mit Kindern in teuren Ballungszentren für absolut sinnvoll.
... alles vollkommen irrelevant.  Aber im Ergebnis kein Grund für mich, hier ständig Frust zu schieben und gegen den Dienstherren zu hetzen / Kollegen im BMI schlecht zu machen, Untätigkeit und Unfähigkeit zu unterstellen. Wir werden nächstes Jahr sehen was kommt und erst dann ist ggf. die aktuelle Empörung angebracht.

Dann sollte man halt dem Türsteher oder Postverteiler keine Urkunde in die Hand drücken. Aber anscheinend sind die Tätigkeiten sehr wichtig, sonst gäbe keine Urkunde oder?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7202 am: 10.09.2023 12:05 »
Hierzu mal die Meinung des tbb:
Der tbb vertritt die Auffassung, dass mit den von der Landesregierung im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen (Streichung der Stufe 1 in A 6 und A 7, Anhebung des Familienzuschlages für Kind 1 und 2) allein die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine dem Amte nach angemessene Alimentation nicht eingehalten werden. Vielmehr kommt es zu einem dauerhaften Ungleichgewicht zweier grundrechtsgleicher Rechte, durch die Überbetonung des Alimentations- zu Lasten des Leistungsprinzips, verdeutlicht an folgendem Beispiel: Um den Besoldungs“vorsprung einer/s Kollegin/en in A 6 Stufe 1 mit 2 Kindern “ betragsmäßig einzuholen, muss ein in A 6 eingruppierte/r Beamtin/er ganze 34 Jahre arbeiten. Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein und der/dem Empfänger/in einen angemessenen Lebensstandard bieten. Zur Vermeidung besoldungsinterner Verwerfungen müssen Grundbesoldung und Familien- und/oder sonstige Zuschläge in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7203 am: 10.09.2023 12:32 »
Neben den einzelnen Prüfkriterien (u.a. Vergleich der Besoldung mit der Bezahlung ähnlich qualifizierter Arbeitnehmer der Privatwirtschaft) orientiert sich die Rechtsprechung des BVerfG doch offensichtlich an den Grundideen, dass sich Arbeit gegenüber dem Bezug von Sozialhilfe lohnen soll und dass die Besoldung konsequent an die Lebenshaltungskosten angepasst werden muss. Die Rechtsprechung ist schlüssig und im Tenor leicht nachvollziehbar. Die sehr große Lücke zwischen aktueller und eigentlich zu gewährender Alimentation ist entstanden weil 1. schon Jahrzehnte zu Lasten der Beamten gespart wird und 2. die Lebenshaltungskosten in Deutschland stark gestiegen sind.

Wer nun meint, nur IT-Fachkräfte hätten verdient, ihre Familie unterhalten zu können, hat volkswirtschaftlich wie moralisch kräftige Defizite. Ich gehöre definitiv zu den klagebereiten 3%.

Seppel ist für mich ein Troll, darüber kann auch der seriöse Stil der letzten Beiträge nicht hinwegtäuschen.

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7204 am: 10.09.2023 14:04 »
Ich habe nichts gegen eine Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges um ein paar Prozente. Das fehlt in der Tat. Ich bin da aber guter Dinge, dies noch zu erleben.

Gleichwohl halte ich es nicht für angemessen, über Erhöhungen von 30+x Prozent zu fabulieren.
Die Tätigkeit unseres Türwärters oder des Postverteilers, die ich beide als Kollegen sehr schätze, sollte m.E. nun mal rein objektiv nicht mit > 4000 EUR von Steuergeld entlohnt werden, nur weil die beiden irgendwann man eine Urkunde in die Hand bekommen haben. Diese Jobs im Bereich A3 bis A5 sind vor dem Hintergrund der ausgeübten Tätigkeiten und im Vergleich mit der Privatwirtschaft bereits heute fürstlich bezahlt.

Gerne Gegenbeispiele für zu gering "entlohnte" A3 bis A5,... Ich kenne keine.

Ich bin dafür IT- und sonstige Spezialisten höher zu besolden als die  übliche Verwaltung.

Ich halte einen AEZ für Familien mit Kindern in teuren Ballungszentren für absolut sinnvoll.
... alles vollkommen irrelevant.  Aber im Ergebnis kein Grund für mich, hier ständig Frust zu schieben und gegen den Dienstherren zu hetzen / Kollegen im BMI schlecht zu machen, Untätigkeit und Unfähigkeit zu unterstellen. Wir werden nächstes Jahr sehen was kommt und erst dann ist ggf. die aktuelle Empörung angebracht.

4000 Euro ist erstmal nur eine Zahl.. wenn das dt. Durchschnitteinkommen mal 8000 Euro erreichen sollte, haben diese immer noch nicht 4000 Euro verdient? Das bekannte Probleme der großen Zahlen... 4000 Euro sind nicht mehr das was .. sie anno dazumal waren...

Genau wie in den letzten Posts geschrieben - wurde zu lange gespart und die bestimmte Teilbereiche des Lebens sind unnormal , noch stärker als die ohnehin starke Inflation, gestiegen... UND DASS SOLLTE SICH widerspiegeln.

Außerdem sehe ich A3-A5 auch unterbezahlt wenn ich an (manche) Soldaten denke.. da gehen Infanteristen nach Afghanistan und werden angesprengt für 2400 Euro oder haben hier Übungsunfälle da Sprengstoff/Munition etc. und hier meckert einer über deren Bezahlungsstufe ... da fällt mir nichts mehr ein... ggf. sollte man in der Hinsicht aber auch einfach die Bundeswehr von der übrigens Beamtenbesoldung trennen (inkl. Richern).

Wäre tatsächlich leider auch aus BMI Sicht gut - da gerade die beiden Gruppen aus EU-Sicht zur Richterbesoldung bzw. 15% Mindestbesoldung die ärgsten Probleme des BMI darstellen könnten ;)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7205 am: 10.09.2023 14:05 »
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Die Tätigkeit unseres Türwärters oder des Postverteilers, die ich beide als Kollegen sehr schätze, sollte m.E. nun mal rein objektiv nicht mit > 4000 EUR von Steuergeld entlohnt werden, nur weil die beiden irgendwann man eine Urkunde in die Hand bekommen haben.
….

Doch genau das sollte er, da er damit lediglich 15% über den Grundsicherungsniveau liegt. Das ist auch nicht das eigentlich Problem, sondern dass das Lohnniveau insgesamt in Deutschland viel zu niedrig ist. Mit der Agenda 2010 wurde ein Billig-Lohn-Sektor geschaffen, deren negative Auswirkungen jetzt inzwischen voll zum tragen kommen und immer weniger Menschen sich ihr täglich Brot leisten können.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7206 am: 10.09.2023 14:10 »
Ich habe nichts gegen eine Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges um ein paar Prozente. Das fehlt in der Tat. Ich bin da aber guter Dinge, dies noch zu erleben.

Gleichwohl halte ich es nicht für angemessen, über Erhöhungen von 30+x Prozent zu fabulieren.
Die Tätigkeit unseres Türwärters oder des Postverteilers, die ich beide als Kollegen sehr schätze, sollte m.E. nun mal rein objektiv nicht mit > 4000 EUR von Steuergeld entlohnt werden, nur weil die beiden irgendwann man eine Urkunde in die Hand bekommen haben. Diese Jobs im Bereich A3 bis A5 sind vor dem Hintergrund der ausgeübten Tätigkeiten und im Vergleich mit der Privatwirtschaft bereits heute fürstlich bezahlt.

Gerne Gegenbeispiele für zu gering "entlohnte" A3 bis A5,... Ich kenne keine.

Ich bin dafür IT- und sonstige Spezialisten höher zu besolden als die  übliche Verwaltung.

Ich halte einen AEZ für Familien mit Kindern in teuren Ballungszentren für absolut sinnvoll.
... alles vollkommen irrelevant.  Aber im Ergebnis kein Grund für mich, hier ständig Frust zu schieben und gegen den Dienstherren zu hetzen / Kollegen im BMI schlecht zu machen, Untätigkeit und Unfähigkeit zu unterstellen. Wir werden nächstes Jahr sehen was kommt und erst dann ist ggf. die aktuelle Empörung angebracht.

4000 Euro ist erstmal nur eine Zahl.. wenn das dt. Durchschnitteinkommen mal 8000 Euro erreichen sollte, haben diese immer noch nicht 4000 Euro verdient? Das bekannte Probleme der großen Zahlen... 4000 Euro sind nicht mehr das was .. sie anno dazumal waren...

Genau wie in den letzten Posts geschrieben - wurde zu lange gespart und die bestimmte Teilbereiche des Lebens sind unnormal , noch stärker als die ohnehin starke Inflation, gestiegen... UND DASS SOLLTE SICH widerspiegeln.

Außerdem sehe ich A3-A5 auch unterbezahlt wenn ich an (manche) Soldaten denke.. da gehen Infanteristen nach Afghanistan und werden angesprengt für 2400 Euro oder haben hier Übungsunfälle da Sprengstoff/Munition etc. und hier meckert einer über deren Bezahlungsstufe ... da fällt mir nichts mehr ein... ggf. sollte man in der Hinsicht aber auch einfach die Bundeswehr von der übrigens Beamtenbesoldung trennen (inkl. Richern).

Wäre tatsächlich leider auch aus BMI Sicht gut - da gerade die beiden Gruppen aus EU-Sicht zur Richterbesoldung bzw. 15% Mindestbesoldung die ärgsten Probleme des BMI darstellen könnten ;)

Mann kann die Richterbesoldung nicht so einfach vom Rest trennen.

Bastel

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« Antwort #7207 am: 10.09.2023 15:48 »

Völlig legitim, da bin ich absolut schmerzfrei und würde ihn deshalb auch nicht als Christian Lindner bezeichnen, sondern vielmehr als eines der vielen gutmütigen Beamtenschafe, die als Herde dankbar auf den Hirten Bund warten und sich von ihm das Futter bringen lassen.  Hier im Forum hat sich eine andere Mehrheit gebildet, absolut gesehen sind wir hier aber eine Minderheit, wenn man es hochrechnet dürften weniger als 3% der Bundesbeamten wirklich klagebereit sein, die geschätzte Widerpruchsquote gegen die Besoldung lag irgendwo um 5% je nach Jahr.


Die U40 Fraktion merkt langsam das es trotz guter Ausbildung und gutem Amt nicht für mehr als etwas Miete und ein 0815 Auto reicht. Also etwas besseres Hartz4 Niveau, auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen. Wenn das noch zwei oder drei Jahre schön steigt, werden auch bald die Referenten im BMI von Sozialleistungsbeziehern überholt.

appr0xi

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« Antwort #7208 am: 11.09.2023 07:09 »
Man kann es auch übertreiben.

Keiner von "uns" ackert sich zu Tode (manche freiwillige - denen ist aber nie zu helfen..). Dementsprechend finde ich die Bezahlung im ÖD  M E I S T  angemessen.
Spezialisten, Fachkräfte und Leitungs-Funktionen sind aber - verglichen mit anderen "Arbeitgebern" - deutlich unterbezahlt.
Natürlich müssen auch diese nicht am Hungerstuch nagen.
Ich kenne aber viele Kolleginnen aus der Sachbearbeitung oder anderen Verwaltungsdiensten, die würden in einem privaten, kleinen Unternehmen, keine 2400€ netto rausbekommen mit ihrer E8 / E9.
Man sollte nicht vergessen, dass man eben für die meisten Tätigkeiten "wenig" können muss. So hart das jetzt klingt - so realistisch ist es eben.

Nichtsdestotrotz sollte der Staat seiner Pflicht nachgehen und seine Bediensteten ordnungsgemäß bezahlen. Volkspolitisch wird das so oder so ein Desaster :)

BRUBeamter

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« Antwort #7209 am: 11.09.2023 07:51 »
Man kann es auch übertreiben.

Keiner von "uns" ackert sich zu Tode (manche freiwillige - denen ist aber nie zu helfen..). Dementsprechend finde ich die Bezahlung im ÖD  M E I S T  angemessen.
Spezialisten, Fachkräfte und Leitungs-Funktionen sind aber - verglichen mit anderen "Arbeitgebern" - deutlich unterbezahlt.
Natürlich müssen auch diese nicht am Hungerstuch nagen.
Ich kenne aber viele Kolleginnen aus der Sachbearbeitung oder anderen Verwaltungsdiensten, die würden in einem privaten, kleinen Unternehmen, keine 2400€ netto rausbekommen mit ihrer E8 / E9.
Man sollte nicht vergessen, dass man eben für die meisten Tätigkeiten "wenig" können muss. So hart das jetzt klingt - so realistisch ist es eben.

Nichtsdestotrotz sollte der Staat seiner Pflicht nachgehen und seine Bediensteten ordnungsgemäß bezahlen. Volkspolitisch wird das so oder so ein Desaster :)

Selten so ein Quatsch gelesen! Wie kann man denn Äpfel mit Birnen vergleichen. Ein StS würde in einem privaten kleinen Unternehmen wohl auch weniger verdienen.

Auch dich wird die Realität einholen.


Bastel

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« Antwort #7210 am: 11.09.2023 08:42 »
Man kann es auch übertreiben.

Keiner von "uns" ackert sich zu Tode (manche freiwillige - denen ist aber nie zu helfen..). Dementsprechend finde ich die Bezahlung im ÖD  M E I S T  angemessen.
Spezialisten, Fachkräfte und Leitungs-Funktionen sind aber - verglichen mit anderen "Arbeitgebern" - deutlich unterbezahlt.
Natürlich müssen auch diese nicht am Hungerstuch nagen.
Ich kenne aber viele Kolleginnen aus der Sachbearbeitung oder anderen Verwaltungsdiensten, die würden in einem privaten, kleinen Unternehmen, keine 2400€ netto rausbekommen mit ihrer E8 / E9.
Man sollte nicht vergessen, dass man eben für die meisten Tätigkeiten "wenig" können muss. So hart das jetzt klingt - so realistisch ist es eben.

Nichtsdestotrotz sollte der Staat seiner Pflicht nachgehen und seine Bediensteten ordnungsgemäß bezahlen. Volkspolitisch wird das so oder so ein Desaster :)

Ich wusste garnicht, dass es bei der Besoldung E8 und E9 gibt. Man lernt nie aus ;D

Aloha

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« Antwort #7211 am: 11.09.2023 09:50 »
Man kann es auch übertreiben.

Keiner von "uns" ackert sich zu Tode (manche freiwillige - denen ist aber nie zu helfen..). Dementsprechend finde ich die Bezahlung im ÖD  M E I S T  angemessen.
Spezialisten, Fachkräfte und Leitungs-Funktionen sind aber - verglichen mit anderen "Arbeitgebern" - deutlich unterbezahlt.
Natürlich müssen auch diese nicht am Hungerstuch nagen.
Ich kenne aber viele Kolleginnen aus der Sachbearbeitung oder anderen Verwaltungsdiensten, die würden in einem privaten, kleinen Unternehmen, keine 2400€ netto rausbekommen mit ihrer E8 / E9.
Man sollte nicht vergessen, dass man eben für die meisten Tätigkeiten "wenig" können muss. So hart das jetzt klingt - so realistisch ist es eben.

Nichtsdestotrotz sollte der Staat seiner Pflicht nachgehen und seine Bediensteten ordnungsgemäß bezahlen. Volkspolitisch wird das so oder so ein Desaster :)

Ja, und der Staat muss trotzdem alle Beamten amtsangemessen besolden. Wer Zugriff auf https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1238263/umfrage/beamte-im-oeffentlichen-dienst-nach-besoldung/ hat, sieht dass von 1.76 Mio. Beamten, 1.46 Mio. mit mindestens A9, 0.74 Mio. mit mindestens A13 besoldet werden - insofern ist Dein Vergleich mit der Sachbearbeitung im Kleinbetrieb nicht wirklich repräsentativ. Und, dass in den unteren Gruppen noch viel getan werden muss, zeigen ja schon die immer noch nicht angemessen umgesetzten Urteile aus Karlsruhe.

Knarfe1000

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« Antwort #7212 am: 11.09.2023 09:56 »
Weil sich hier ja einige einen Wechsel in der politischen Führung wünschen also weg von der Ampel. Dieser Artikel wenn auch aus der Blöd und der von mir vor einiger Zeit gepostete Hinweisnauf Herrn Linnemann und seine Haltung zum Beamtentum/LD lassen doch recht tief blicken.
Deswegen sollte sich keiner von der Politik wesentliche Besserungen erhoffen, egal welche Koalition. Wenn überhaupt kann nur die höchstrichterliche Rechtsprechung eine wenigstens ansatzweise Wiederherstellung einer verfassungskonformen Besoldung bringen.

Knarfe1000

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« Antwort #7213 am: 11.09.2023 10:00 »
Ich habe nichts gegen eine Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges um ein paar Prozente. Das fehlt in der Tat. Ich bin da aber guter Dinge, dies noch zu erleben.

Gleichwohl halte ich es nicht für angemessen, über Erhöhungen von 30+x Prozent zu fabulieren.

30 % oder mehr wird aber selbst hier eher selten postuliert, ich hielte dies auch für weltfremd. Aber eine Anhebung der Tabellenentgelte im zweistelligen %-Bereich (unabhängig bzw. zusätzlich zum aktuellen Tarifabschluss) wären unabdingbar in meinen Augen. Danach kann man über Härtefallregelungen und Zulagen (z.B. für kinderreiche Beamte, Ballungszentren usw.) nachdenken.

PolareuD

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« Antwort #7214 am: 11.09.2023 10:09 »
30% mehr Grundbezüge auf einen Schlag halte ich aus fiskalpolitischen Gründen eher für unrealistisch. Eine Verteilung über die Jahre ist durchaus machbar, z.B. 5% plus pro Jahr für die nächsten 10 Jahre. Und zusätlich Übernahme der Tarifergebnisse.