Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089216 times)

Elur

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10440 am: 18.02.2024 22:26 »
In welcher Behörde wird man von A 9 so auf die Schnelle (sehr gute Leistung vorausgesetzt) A 13?

Ein  Kommilitone von mir beim Aufstiegsstudium, hatte 4,5 Jahre nach Ende des Studiums die A13. Ich meine, er war beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10441 am: 18.02.2024 22:44 »
Niemand muss in den Sommerferien Urlaub machen. Die meisten Menschen machen es aber. Man muss auch gar keinen Urlaub machen, dann spart man richtig Geld. Das ich da noch nicht drauf gekommen bin.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10442 am: 18.02.2024 23:02 »
Niemand muss in den Sommerferien Urlaub machen. Die meisten Menschen machen es aber. Man muss auch gar keinen Urlaub machen, dann spart man richtig Geld. Das ich da noch nicht drauf gekommen bin.

Oha! An der Aussage sieht man eigentlich das die Diskussion hier völlig verschiedene Standpunkte hat. Natürlich muss ich in den Ferien Urlaub machen. Wir haben 7 Kids. Der jüngste ein I-Männchen, der Älteste im Abi. Urlaub mit den Lieben außerhalb der Ferien ist faktisch unmöglich.

Und weben wegen den unterschiedlichen Ausgangslagen haben wir ganz unterschiedliche Anforderungen an eine Alimentation. 10 oder 20% mehr Grundbesoldung interessiert mich in meiner Situation nicht die Bohne. Das ist Nice to Have wenn meine Frau und ich mal 15 Jahre weiter sind oder in Pension. Aktuell würde ich mich über die Ergänzungszuschläge freuen. Sie bedeuten für mich eine ziemliche Entlastung. Vielleicht wirklich mal nen Urlaub ohne Wohnwagen. Aber auch im Alltag nicht immer genau nach dem Groschen schauen zu müssen, wenn mal wieder zwei Geburtstage und eine Klassenfahrt in einem Monat anstehen.

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10443 am: 18.02.2024 23:27 »
Niemand muss in den Sommerferien Urlaub machen. Die meisten Menschen machen es aber. Man muss auch gar keinen Urlaub machen, dann spart man richtig Geld. Das ich da noch nicht drauf gekommen bin.

Oha! An der Aussage sieht man eigentlich das die Diskussion hier völlig verschiedene Standpunkte hat. Natürlich muss ich in den Ferien Urlaub machen. Wir haben 7 Kids. Der jüngste ein I-Männchen, der Älteste im Abi. Urlaub mit den Lieben außerhalb der Ferien ist faktisch unmöglich.

Und weben wegen den unterschiedlichen Ausgangslagen haben wir ganz unterschiedliche Anforderungen an eine Alimentation. 10 oder 20% mehr Grundbesoldung interessiert mich in meiner Situation nicht die Bohne. Das ist Nice to Have wenn meine Frau und ich mal 15 Jahre weiter sind oder in Pension. Aktuell würde ich mich über die Ergänzungszuschläge freuen. Sie bedeuten für mich eine ziemliche Entlastung. Vielleicht wirklich mal nen Urlaub ohne Wohnwagen. Aber auch im Alltag nicht immer genau nach dem Groschen schauen zu müssen, wenn mal wieder zwei Geburtstage und eine Klassenfahrt in einem Monat anstehen.
Tja, was juckt mich das Gesetz, Hauptsache mir geht es besser...und wir wundern uns, warum die Welt so ist wie sie derzeit ist...

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10444 am: 18.02.2024 23:55 »
Hallo liebe Leute,

ich habe vor einigen Tagen die folgende Frage hier eingestellt, jedoch ist keiner darauf eingegangen.

Ich würde mich freuen, wenn mir einer die Frage beantworten könnte.

Frage:
Kann mir einer sagen, ob und wie die Nachzahlung bei einem Behördenwechsel - jedoch ohne Dienstherrenwechsel - vonstatten geht, sprich man wechselt beispielsweise von einer bestimmten Bundesbehörde zu einer anderen Bundesbehörde?

Welche Behörde führt in solchen Fällen die Nachzahlung durch? Die abgebende Behörde oder die aufnehmende Behörde?

Und was passiert, wenn das Gesetzt während der Abordnungsphase in Kraft tritt?

Für Eure Antworten danke ich im Voraus!

Da es grad eine Glaskugelkrise haben, wird es hier niemand mit der Exaktheit aller Details beantworten können.

Aber: Die Nachzahlungen beziehen sich auf konkrete Zeitpunkte. Derjenige, der für den jeweiligen Zeitpunkt zuständig war, wird auch für die jeweilige Nachzahlung zuständig sein.

Innerhalb eines Dienstherren wird es vermutlich dazu weitere Regeln per Erlass geben oder es wird zeitpunktbasiert verfahren

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10445 am: 19.02.2024 07:26 »
Wir haben 7 Kids.

7 Kinder? Ok, muss jeder selber wissen. Aber für mich ist so etwas nicht nachvollziehbar. Das ist kein Angriff, nur meine Meinung.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10446 am: 19.02.2024 07:37 »
Niemand muss in den Sommerferien Urlaub machen. Die meisten Menschen machen es aber. Man muss auch gar keinen Urlaub machen, dann spart man richtig Geld. Das ich da noch nicht drauf gekommen bin.

Oha! An der Aussage sieht man eigentlich das die Diskussion hier völlig verschiedene Standpunkte hat. Natürlich muss ich in den Ferien Urlaub machen. Wir haben 7 Kids. Der jüngste ein I-Männchen, der Älteste im Abi. Urlaub mit den Lieben außerhalb der Ferien ist faktisch unmöglich.

Und weben wegen den unterschiedlichen Ausgangslagen haben wir ganz unterschiedliche Anforderungen an eine Alimentation. 10 oder 20% mehr Grundbesoldung interessiert mich in meiner Situation nicht die Bohne. Das ist Nice to Have wenn meine Frau und ich mal 15 Jahre weiter sind oder in Pension. Aktuell würde ich mich über die Ergänzungszuschläge freuen. Sie bedeuten für mich eine ziemliche Entlastung. Vielleicht wirklich mal nen Urlaub ohne Wohnwagen. Aber auch im Alltag nicht immer genau nach dem Groschen schauen zu müssen, wenn mal wieder zwei Geburtstage und eine Klassenfahrt in einem Monat anstehen.

Mein Beitrag war eine Antwort auf den deplatzierten Beitrag von Elur. Ich muss zukünftig wohl mehr *Ironie* ausweisen. ;)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10447 am: 19.02.2024 09:13 »
Gibt es eigentlich auch legale Meldeadressen für Privatleute? Ähnlich den Briefkästenfirmen?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10448 am: 19.02.2024 09:33 »
Gibt es eigentlich auch legale Meldeadressen für Privatleute? Ähnlich den Briefkästenfirmen?

Ich lese mal mit. :-)

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10449 am: 19.02.2024 10:05 »
Postfach ????

DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10450 am: 19.02.2024 10:06 »
Der Gesetzgeber wird sich schon auf die Hauptwohnsitze beziehen.

Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 21 Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
(4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.


DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10452 am: 19.02.2024 10:22 »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10453 am: 19.02.2024 10:49 »
Jetzt doch wieder eine Beteiligung der Interessenverbände. Wenn nur am Zahlenwerk geschraubt wurde, dann sind doch Stellungnahmen der Verbände bekannt. Eine erneute Abfrage macht nur Sinn, wenn sich generell am BBVAngG etwas geändert hat.

MDWiesbaden

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« Antwort #10454 am: 19.02.2024 11:07 »
was bin ich froh das ich wenigstens seit 2021 Widerspruch eingelegt habe. Die führen uns doch am Ring durch die Manege >:(.