Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090308 times)

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10605 am: 21.02.2024 16:44 »
Das Thema haben wir doch jetzt schon etliche male durchgekaut, die ersten zwei Kinder sollen aus dem Grundgehalt finanziert werden, die darüber hinaus aus dem Familienzuschlag.

Somit wäre eigentlich ein vergleich A8 zwei Kinder mit A12 keine Kinder relevant. Da muss klar die höhere wertigkeit des Amtes A12 deutlich bleiben. Erst durch die Familien Zuschläge für das dritte und vierte Kind dürfte der A8er dem A12er nennenswert näher kommen, und dies begründet dadurch, dass der Dienstherr dem Beamten und seiner Familie verpflichtet ist und es dem Beamten ab dem dritten Kind nicht mehr zugemutet werden kann dafür mehr von seinem Nettoeinkommen aufzuwenden.

Wenn jedoch die Zuschläge für die ersten beiden Kinder bereits so hoch sind, dass der A8er nennenswert an den A12 heranrückt, dann kommen wir an einen Punkt an dem sich Kinder mehr lohnen als Qualifikation und ein höheres Amt. Und das gilt es eben zu vermeiden.

Ebenso deutlich wird es wenn man den kinderlosen A irgendwas mit dem A irgendwas derselben Besoldungsgruppe mit zwei Kindern vergleicht. Beide tun unter Umständen den gleichen Dienst, tragen dieselbe Verantwortung. Wenn jetzt der mit Kindern nur deshalb für den gleichen Dienst nennenswert höher besoldet wird, wo steht dann noch die Wertigkeit des Amtes im Vordergrund.
Die Grenze ist wie gesagt das dritte Kind, für dieses gelten andere Regeln.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10606 am: 21.02.2024 17:01 »
Das Thema haben wir doch jetzt schon etliche male durchgekaut, die ersten zwei Kinder sollen aus dem Grundgehalt finanziert werden, die darüber hinaus aus dem Familienzuschlag.

Somit wäre eigentlich ein vergleich A8 zwei Kinder mit A12 keine Kinder relevant. Da muss klar die höhere wertigkeit des Amtes A12 deutlich bleiben.

Der nordrheinwestfälische Besoldungsgesetzgeber scheint leider anderer Meinung zu sein (Beispielwerte ab Februar 2025):
- A8 Stufe 6 verheiratet mit zwei Kindern: 5.302,68 € (in Mietstufe VII)
- A12 Stufe 6 unverheiratet und ohne Kinder: 4.853,76 € (in Mietstufe VII)

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10607 am: 21.02.2024 17:42 »
Das Thema haben wir doch jetzt schon etliche male durchgekaut, die ersten zwei Kinder sollen aus dem Grundgehalt finanziert werden, die darüber hinaus aus dem Familienzuschlag.

Somit wäre eigentlich ein vergleich A8 zwei Kinder mit A12 keine Kinder relevant. Da muss klar die höhere wertigkeit des Amtes A12 deutlich bleiben.

Der nordrheinwestfälische Besoldungsgesetzgeber scheint leider anderer Meinung zu sein (Beispielwerte ab Februar 2025):
- A8 Stufe 6 verheiratet mit zwei Kindern: 5.302,68 € (in Mietstufe VII)
- A12 Stufe 6 unverheiratet und ohne Kinder: 4.853,76 € (in Mietstufe VII)

Wieso Leider und Warum ist der A12er nicht verheiratet?

Und was bekommt der A12er mit zwei Kinder und Frau?
« Last Edit: 21.02.2024 17:49 von master2000 »

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10608 am: 21.02.2024 17:48 »
Das Thema haben wir doch jetzt schon etliche male durchgekaut, die ersten zwei Kinder sollen aus dem Grundgehalt finanziert werden, die darüber hinaus aus dem Familienzuschlag.

Somit wäre eigentlich ein vergleich A8 zwei Kinder mit A12 keine Kinder relevant. Da muss klar die höhere wertigkeit des Amtes A12 deutlich bleiben.

Der nordrheinwestfälische Besoldungsgesetzgeber scheint leider anderer Meinung zu sein (Beispielwerte ab Februar 2025):
- A8 Stufe 6 verheiratet mit zwei Kindern: 5.302,68 € (in Mietstufe VII)
- A12 Stufe 6 unverheiratet und ohne Kinder: 4.853,76 € (in Mietstufe VII)

Wieso Leider und Warum ist der A12er nicht verheiratet?

Und 4800 euro reichen einem unverheirateten nicht? Da muss der A12er oft ins Bordell damit das Geld ausgeht…

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10609 am: 21.02.2024 17:51 »
Wie erklärst du übrigens dem TVöD-Angestellten in E8 mit vier Kindern, dass er zwar ebenfalls eine größere Wohnung benötigt, dafür aber leider keinen einzigen zusätzlichen Cent von seiner Behörde bekommt?

Die Besoldung soll in erster Linie die Wertigkeit des bekleideten Amtes widerspiegeln.

Das ist genau der Punkt. Es gibt Bereiche, da arbeiten Beamte und Angestellte im selben Bereich und führen die selben Tätigkeiten aus. Und das ist etwas, was ich nicht nachvollziehen kann! Entweder die Stelle hat hoheitliche Aufgaben, welche dort einen Beamten erfodern, oder eben nicht. Dann sollen dort entweder nur Beamte und nur Angestellte beschäftigt werden. Eine Mischung ist völliger Blödsinn.

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10610 am: 21.02.2024 17:56 »
Wie erklärst du übrigens dem TVöD-Angestellten in E8 mit vier Kindern, dass er zwar ebenfalls eine größere Wohnung benötigt, dafür aber leider keinen einzigen zusätzlichen Cent von seiner Behörde bekommt?

Die Besoldung soll in erster Linie die Wertigkeit des bekleideten Amtes widerspiegeln.

Das ist genau der Punkt. Es gibt Bereiche, da arbeiten Beamte und Angestellte im selben Bereich und führen die selben Tätigkeiten aus. Und das ist etwas, was ich nicht nachvollziehen kann! Entweder die Stelle hat hoheitliche Aufgaben, welche dort einen Beamten erfodern, oder eben nicht. Dann sollen dort entweder nur Beamte und nur Angestellte beschäftigt werden. Eine Mischung ist völliger Blödsinn.

Zeit wann hat ein A12er Posten eine Wertigkeit? Wieso?

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10611 am: 21.02.2024 18:24 »
Aus der bislang vollzogenen Logik des Bundesgesetzgebers wäre es folgerichtig, nun gleichfalls auf ein Doppelverdienermodell umzusatteln.
Nach der Logik eines Besoldungsempfängers werden wir dann zu dem Alleinverdienermodell wechseln.
Denn wenn für die gleiche Arbeitszeit bei meiner Frau aufgrund von Kürzungen bei mir dann unterm Strich die Frau nur noch die Hälfte verdient, dann kann sie das arbeiten gleich bleiben lassen.

Ist ja das gleiche wie bei den Berechnungen bei Bürgergeldempfängern.
Ja der der arbeitet hat mind. 500€ mehr als der der Bürgergeld bezieht.

Das der, der arbeitet aber dafür 180Std im Monat in die Arbeit geht was rein rechnerisch dann ein Stundenlohn von rund 3€  sind, wird dann ganz schnell untern Tisch gekehrt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10612 am: 21.02.2024 19:34 »
Aus der bislang vollzogenen Logik des Bundesgesetzgebers wäre es folgerichtig, nun gleichfalls auf ein Doppelverdienermodell umzusatteln.
Nach der Logik eines Besoldungsempfängers werden wir dann zu dem Alleinverdienermodell wechseln.
Denn wenn für die gleiche Arbeitszeit bei meiner Frau aufgrund von Kürzungen bei mir dann unterm Strich die Frau nur noch die Hälfte verdient, dann kann sie das arbeiten gleich bleiben lassen.

Ist ja das gleiche wie bei den Berechnungen bei Bürgergeldempfängern.
Ja der der arbeitet hat mind. 500€ mehr als der der Bürgergeld bezieht.

Das der, der arbeitet aber dafür 180Std im Monat in die Arbeit geht was rein rechnerisch dann ein Stundenlohn von rund 3€  sind, wird dann ganz schnell untern Tisch gekehrt.

Gestern bei SPON:
Fuest nannte als Beispiel eine Familie mit zwei Kindern in einer Stadt mit hohen Mieten wie München. Wenn das Einkommen der Familie durch Mehrarbeit einen Sprung von 3000 auf 5000 Euro brutto im Monat mache, würden nicht nur Steuern und Sozialabgaben fällig. Zusätzlich fielen die Sozialtransfers weg. »Von den 2000 Euro mehr brutto bleiben am Ende 32 Euro netto übrig. Da versteht jeder, dass sich arbeiten nicht lohnt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10613 am: 21.02.2024 19:39 »
Irgendwann sind wir alle Hartzis und bekommen alle das Gleiche. Es lebe der Sozialismus.

By the way, heute Mittag sah ich im Fernsehen, das ein Industrieunternehmen einen Standort in die Schweiz verlagern oder neu aufbauen will. Trotz viel höherer Löhne sind die restlichen Randbedingungen so gut, das es günstiger ist dort zu produzieren als hier. Das sagt schon viel über die Missstände in unser Land aus.

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10614 am: 21.02.2024 21:22 »
Irgendwann sind wir alle Hartzis und bekommen alle das Gleiche. Es lebe der Sozialismus.

By the way, heute Mittag sah ich im Fernsehen, das ein Industrieunternehmen einen Standort in die Schweiz verlagern oder neu aufbauen will. Trotz viel höherer Löhne sind die restlichen Randbedingungen so gut, das es günstiger ist dort zu produzieren als hier. Das sagt schon viel über die Missstände in unser Land aus.

Verwundert dich das? Es lebe der Sozialismus. Ein Land auf dem absteigenden Ast in dem gar nichts mehr funktioniert! Wir wissen alles besser und meinen vorzugeben wie jemand zu leben hat, keinerlei Visionen, eine leistungsfeindliche und gegen das eigene Volk gerichtete Politik und als Sahnehäubchen eine in der Migration komplett fehlgeleitete Politik. Wir sind ja nicht mal fähig irgendetwas (auch mit Zwang wenn es nötig ist) durchzusetzen. Aber ds das geht ja gar nicht "Pfui" Faschist, Rechtsradikaler.. Kein Mensch ist illegal. Unsere Politik ist nur noch eine Clownshow.


modesty

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« Antwort #10616 am: 21.02.2024 21:47 »
Irgendwann sind wir alle Hartzis und bekommen alle das Gleiche. Es lebe der Sozialismus.

By the way, heute Mittag sah ich im Fernsehen, das ein Industrieunternehmen einen Standort in die Schweiz verlagern oder neu aufbauen will. Trotz viel höherer Löhne sind die restlichen Randbedingungen so gut, das es günstiger ist dort zu produzieren als hier. Das sagt schon viel über die Missstände in unser Land aus.

Verwundert dich das? Es lebe der Sozialismus. Ein Land auf dem absteigenden Ast in dem gar nichts mehr funktioniert! Wir wissen alles besser und meinen vorzugeben wie jemand zu leben hat, keinerlei Visionen, eine leistungsfeindliche und gegen das eigene Volk gerichtete Politik und als Sahnehäubchen eine in der Migration komplett fehlgeleitete Politik. Wir sind ja nicht mal fähig irgendetwas (auch mit Zwang wenn es nötig ist) durchzusetzen. Aber ds das geht ja gar nicht "Pfui" Faschist, Rechtsradikaler.. Kein Mensch ist illegal. Unsere Politik ist nur noch eine Clownshow.

Ein Land auf dem absteigenden Ast.. Kommt ja auch wirklich überraschend. Die "freie" Marktwirtschaft in einem globalen Markt ist nun mal an ihre Grenzen gekommen.  Deswegen muss man nicht gleich dem Populismus verfallen. Ein Mensch kann per Begriff niemals illegal sein. Ein Mensch der schwurbelt ist auch nicht per se ein Faschist oder Rechtsradikaler. Aber wer einfache Lösungen für komplexe Probleme in Stammtischmanier rausposaunt und teilt, sich dann in die Opferrolle begibt, der ist gegebenenfalls einfach gestrickt. Aber das darf man ja nicht sagen, denn dann ist man ja gleich ein Anhänger der Altparteien und demnach völlig verblendet, gell?

MechAllg1103

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« Antwort #10617 am: 22.02.2024 07:11 »
Wie erklärst du übrigens dem TVöD-Angestellten in E8 mit vier Kindern, dass er zwar ebenfalls eine größere Wohnung benötigt, dafür aber leider keinen einzigen zusätzlichen Cent von seiner Behörde bekommt?

Die Besoldung soll in erster Linie die Wertigkeit des bekleideten Amtes widerspiegeln.

Das ist genau der Punkt. Es gibt Bereiche, da arbeiten Beamte und Angestellte im selben Bereich und führen die selben Tätigkeiten aus. Und das ist etwas, was ich nicht nachvollziehen kann! Entweder die Stelle hat hoheitliche Aufgaben, welche dort einen Beamten erfodern, oder eben nicht. Dann sollen dort entweder nur Beamte und nur Angestellte beschäftigt werden. Eine Mischung ist völliger Blödsinn.

Zeit wann hat ein A12er Posten eine Wertigkeit? Wieso?

Junge junge @master2000 Sachliche Diskussionen sind nicht dein Ding oder? Hör auf hier rumzutrollen und den Beitrag um ein vielfaches an Seiten zu verlängern. Diskutiere hier nicht rum und lies doch einfach still mit Swen uns wieder einen erhellenden Beitrag verfasst. @Swen, wenn du mal einen Spotify-Podcast zum Thema erstellst, bin ich gerne dabei. Deine Texte lassen sich sehr gut lesen und du steckst da viel Herzblut hinein.

Bluey

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10618 am: 22.02.2024 07:31 »
Das BMDV kommuniziert derzeit zu seinen nachgeordneten Behörden, dass das Gesetz vor der Sommerpause in Kraft treten soll.

Inwieweit ist man eigentlich vor der „versteckten Rache“ des Dienstherrn geschützt, wenn man wirklich den Klageweg bestreiten sollte?

PolareuD

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« Antwort #10619 am: 22.02.2024 07:41 »
Das BMDV kommuniziert derzeit zu seinen nachgeordneten Behörden, dass das Gesetz vor der Sommerpause in Kraft treten soll.

Inwieweit ist man eigentlich vor der „versteckten Rache“ des Dienstherrn geschützt, wenn man wirklich den Klageweg bestreiten sollte?

Kommt das aus der Leitungsebene oder dem Personalrat?