Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088085 times)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7470 am: 01.10.2023 13:25 »
Die Mitglieder zu Widersprüche und Klagen animieren. Manche der Gewerkschaften sind viel zu passiv.

Da kommt der Druck aber eben nicht von der Gewerkschaft, sondern aus resultierender Rechtsprechung. Also bitte xyz, habe mehrfach gefragt und keine Antwort von Dir bekommen. Wie übt eine Gewerkschaft Druck aus ? Das bisher genannte sind einfach nur Informationsarbeiten.


Xyz ist einer von der Dampf-Ablassen-Fraktion, die hier den Druck auf ihrem Kessel etwas reduzieren möchten. Ohne konstruktive Kritik oder Konzepte, Lösungsansätze oder sich, wahrscheinlich, jemals selbst irgendwo eingebracht zu haben.




Sonst würde er nicht so reden.

Steht doch schon oben alles, wie man Druck ausüben kann. Jeden Tag beim BMI auf der Matte stehen, die Mitglieder vernünftig informieren und Widersprüche bereitstellen, wo nur noch der eigene Name eingetragen werden muss und und und ...

Und was ist passiert? 3 Zeitungsartikel in 3 Jahren. Reicht euch das wirklich?

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7471 am: 01.10.2023 13:46 »
Es gäbe da schon einige Möglichkeiten wie eine Gewerkschaft Druck aufbauen kann. Zu dem von xyz123 gesagten kann man noch Gutachten beauftragen, Demonstrationen außerhalb der Arbeitszeit veranstalten, Mitglieder gezielt zu öffenlichen Auftritten schicken wo man Fragen stellen darf, etc.

Oder auch einfach mal die Gewerkschaftsmitarbeiter nehmen und ein paar vor den Eingang der Ministerien hinkleben.  ;D Ist ja gerade in.

Es gibt aber gar keine Strategie. Man trinkt lieber weiter freundlich Kaffee mit den Entscheidungsträgern und ignoriert völlig, dass seit  3 Jahren nichts passiert ist und währendessen die Ansprüche durch Inflation um 20% entwertet wurden.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7472 am: 01.10.2023 13:59 »
Es gäbe da schon einige Möglichkeiten wie eine Gewerkschaft Druck aufbauen kann. Zu dem von xyz123 gesagten kann man noch Gutachten beauftragen, Demonstrationen außerhalb der Arbeitszeit veranstalten, Mitglieder gezielt zu öffenlichen Auftritten schicken wo man Fragen stellen darf, etc.

Oder auch einfach mal die Gewerkschaftsmitarbeiter nehmen und ein paar vor den Eingang der Ministerien hinkleben.  ;D Ist ja gerade in.

Es gibt aber gar keine Strategie. Man trinkt lieber weiter freundlich Kaffee mit den Entscheidungsträgern und ignoriert völlig, dass seit  3 Jahren nichts passiert ist und währendessen die Ansprüche durch Inflation um 20% entwertet wurden.

Volle Zustimmung. Freut mich, dass einige erkennen, dass man schon was machen kann.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7473 am: 01.10.2023 14:14 »
Klar kann man was machen, aber damit eckt man eben an. Das will ja keiner, könnte ja die weitere Karriere gefährden - auch wenn eigentlich genau das die Jobbeschreibung dieser Stellen wäre.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7474 am: 01.10.2023 14:38 »
@xyz123

Stimme dir zu, die Verbände müssten mehr machen. Aufklärung und ggf auch Beratung und Unterstützung bei Klagen etc.
Bessere Pressearbeit um die Problematik medial darzustellen wäre auch dringend erforderlich. Das wenigste wäre aber die Kollegen aufzuklären, damit diese wenigstens Widersprüche einlegen um ihre Rechte zu wahren.
Aber nochmal, das übt alles keinen Druck auf die Gesetzgeber aus. Das ist sicher alles erforderlich aber Druck wird das keinen ausüben. Sorry glaubst du allen Ernstes Dienstherrn, die die Rechtsprechung des BVerfG ignorieren empfinden das als Druck seitens der Verbände um diese zu bewegen eine verfassungsgemäße Alimentation einzuführen ? Auch wenn wir konzertiert dem BMI und anderen regelmässig quasi auf die Nerven gehen wird das leider gar nichts an der Situation ändern, so traurig das ist. So bewerte ich die realistischen Chancen. Leider haben wir und auch die Verbände nicht wirklich Optionen Druck auszuüben. Uns kann leider nur die Rechtsprechung helfen und das ist leider eine mühselig und langwierige Angelegenheit bei der ich mittlerweile auch nicht mehr so sicher bin das die Gesetzgeber dann handeln werden. Traue denen mittlerweile alles zu,  selbst wenn das BVerfG noch gravierende Urteile fällt.
Bin genauso frustriert wie sicher mittlerweile alle hier, aber Optionen Druck aufzubauen um ein Handeln der Gesetzgeber quasi zu erzwingen sehe ich so gut wie keine. Wir dürfen leider die Arbeit kicht niederlegen. Das wäre in meinen Augen die einzige Situation in der die Dienstherrn sich bewegen würden.
Und das würde uns dann auch noch ironischerweise medial auf die Füße fallen, weil dann die Medien und die Bürger den ÖD quasi in der Luft zerreissen würden. 
Es will halt keiner wirklich wahrnehmen, das unser Staat ohne funktionierenden ÖD nicht handlungsfähig ist und das der ÖD gravierend unter alimentiert ist.

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7475 am: 01.10.2023 15:54 »
@xyz123

Stimme dir zu, die Verbände müssten mehr machen. Aufklärung und ggf auch Beratung und Unterstützung bei Klagen etc.
Bessere Pressearbeit um die Problematik medial darzustellen wäre auch dringend erforderlich. Das wenigste wäre aber die Kollegen aufzuklären, damit diese wenigstens Widersprüche einlegen um ihre Rechte zu wahren.
Aber nochmal, das übt alles keinen Druck auf die Gesetzgeber aus. Das ist sicher alles erforderlich aber Druck wird das keinen ausüben. Sorry glaubst du allen Ernstes Dienstherrn, die die Rechtsprechung des BVerfG ignorieren empfinden das als Druck seitens der Verbände um diese zu bewegen eine verfassungsgemäße Alimentation einzuführen ? Auch wenn wir konzertiert dem BMI und anderen regelmässig quasi auf die Nerven gehen wird das leider gar nichts an der Situation ändern, so traurig das ist. So bewerte ich die realistischen Chancen. Leider haben wir und auch die Verbände nicht wirklich Optionen Druck auszuüben. Uns kann leider nur die Rechtsprechung helfen und das ist leider eine mühselig und langwierige Angelegenheit bei der ich mittlerweile auch nicht mehr so sicher bin das die Gesetzgeber dann handeln werden. Traue denen mittlerweile alles zu,  selbst wenn das BVerfG noch gravierende Urteile fällt.
Bin genauso frustriert wie sicher mittlerweile alle hier, aber Optionen Druck aufzubauen um ein Handeln der Gesetzgeber quasi zu erzwingen sehe ich so gut wie keine. Wir dürfen leider die Arbeit kicht niederlegen. Das wäre in meinen Augen die einzige Situation in der die Dienstherrn sich bewegen würden.
Und das würde uns dann auch noch ironischerweise medial auf die Füße fallen, weil dann die Medien und die Bürger den ÖD quasi in der Luft zerreissen würden. 
Es will halt keiner wirklich wahrnehmen, das unser Staat ohne funktionierenden ÖD nicht handlungsfähig ist und das der ÖD gravierend unter alimentiert ist.

Wenn alle Beamten Widerspruch einlegen, lohnt sich das hinauszögern auf jeden Fall nicht mehr.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7476 am: 01.10.2023 21:11 »
@BuBeamter

Ja es sollten alle Beamten entsprechende Widersprüche einlegen. Das wäre sicher ein Zeichen an unsere Dienstherrn auch wenn ich bezweifele dass dies Druck auf diese ausüben würde. Es ist aber wichtig um die Ansprüche in jedem Fall zu sichern, denn nur ein rechtmäßig eingelegter Widerspruch sichert Ansprüche. Daher ist es wichtig das wir soweit es geht Kollegen aufmerksam machen und motivieren Widersprüche einzulegen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7477 am: 02.10.2023 22:12 »
Wie man hört, soll es Neuigkeiten aus dem BMI zum BBVAngG geben.
Habe leider noch keine genaueren Infos von meiner Gewerkschaft erhalten, hat jemand zufällig nähere Infos?

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7478 am: 03.10.2023 13:16 »
Hier mal eine kleiner Blick über den Tellerrand:

So hat Sachsen die Thematik um die Amtsangemessene Alimentation gelöst:

https://www.lsf.sachsen.de/amtsangemessene-alimentation-4148.html#a-7149
https://www.lsf.sachsen.de/download/Besoldung/FAQ_Bes_Vers.pdf

Gruß

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7479 am: 03.10.2023 13:38 »
Danke für die Info. Die Kollegen in Sachsen beneide ich nicht.
Habe das Infoblatt mit den Änderungen mal überflogen. Streichen der untersten BesGrp, Rumdoktern an der Beihilfe und Erhöhung der Familienzuschläge für Kinder. Also wenn das alles sein soll um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten dann gute Nacht Marie. Das ist soweit ich es durchdrungen habe doch nur ein Witz. Oder sieht das jemand anders und kann mir die Errungenschaften näher bringen ? Für mich genauso Murks wie beim Bund und anderen Besoldungsgesetzgebern.
« Last Edit: 03.10.2023 13:46 von Bundi »

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7480 am: 03.10.2023 15:13 »
Über den Inhalt lässt sich streiten. Aber man kann feststellen, dass Sachsen dem Bund etwas voraushat: eine Lösung. Die Lethargie, die die Kollegen im BMI hinlegen, muss man erstmal bringen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7481 am: 03.10.2023 15:43 »
@xap
Hinsichtlich der Lethargie woebdu es nennst im BMI stimme ich zu.
Aber das Modell Sachsen ist nur auf dem Papier eine Lösung. Das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Beamten, zumindest in meiner Wahrnehmung. Wenn ich mir nochmal die Ausführungen von Swen vor Augen führe haben wir eine zu geringe Alimentation von 20 - 30 %. Da ist das Modell Sachsen und auch der Entwurf BMI nicht mal mehr eine Frechheit das geht weit darüber hinaus.
Aber das erschreckendste für mich ist, für wie dumm halten die Gesetzgeber uns Beamte ?
Glaubt man allen Ernstes das die betroffenen und verarschten Beamten das nicht durchschauen ?

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7482 am: 03.10.2023 15:45 »
Nein, die warten einfach auf das BVerfG, das soll denen ein Argument liefern, so dass das Problem endlich gelöst wird. Die Exekutive als Ganzes ist handlungsunfähig.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7483 am: 03.10.2023 18:53 »
Wie man hört, soll es Neuigkeiten aus dem BMI zum BBVAngG geben.
Habe leider noch keine genaueren Infos von meiner Gewerkschaft erhalten, hat jemand zufällig nähere Infos?

Gibt es etwa eine erneute Beteiligung der Interessenverbände? Ich davon ausgegangen, dass dies nicht mehr notwendig ist, da nur das Zahlenwerk im Referentenentwurf des BBVAngG angepasst werden sollten.

MasterOf

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« Antwort #7484 am: 03.10.2023 19:14 »
Wie man hört, soll es Neuigkeiten aus dem BMI zum BBVAngG geben.
Habe leider noch keine genaueren Infos von meiner Gewerkschaft erhalten, hat jemand zufällig nähere Infos?

Gibt es etwa eine erneute Beteiligung der Interessenverbände? Ich davon ausgegangen, dass dies nicht mehr notwendig ist, da nur das Zahlenwerk im Referentenentwurf des BBVAngG angepasst werden sollten.

Meine Gewerkschaft (Gdp) hat mir nur mitgeteilt, dass es nun einen neuen Entwurf gibt. Mehr weiß ich leider noch nicht.