Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088485 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10695 am: 26.02.2024 17:07 »
Versuche doch mal eine sachliche Begründung aufzustellen warum 1000€ mehr unrealistisch sind? Und nicht anhand eines Empfindens „geht nicht, gibt’s nicht.“

MechAllg1103

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10696 am: 26.02.2024 17:22 »
Offtopic: Kann man diesen ''master2000'' nicht einfach von diesem Forum verbannen? Kommt doch eh nichts Konstruktives von ihm zum Thema.


Gruß

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10697 am: 26.02.2024 17:22 »
Versuche doch mal eine sachliche Begründung aufzustellen warum 1000€ mehr unrealistisch sind? Und nicht anhand eines Empfindens „geht nicht, gibt’s nicht.“

Ganz einfach:

Ein A8er mit Partner und zwei Kinder bekommt in der Erfahrungsstufe 6:
4238.84 €

Also willst du mir sagen dass auf einmal 5238 Euro Brutto werden solle?

5238 muss man bei Daimler AG Teamleiter von 25 Leuten sein.

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10698 am: 26.02.2024 17:23 »
Offtopic: Kann man diesen ''master2000'' nicht einfach von diesem Forum verbannen? Kommt doch eh nichts Konstruktives von ihm zum Thema.


Gruß

Was kommt von dir konstruktives?

MechAllg1103

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10699 am: 26.02.2024 17:25 »
Offtopic: Kann man diesen ''master2000'' nicht einfach von diesem Forum verbannen? Kommt doch eh nichts Konstruktives von ihm zum Thema.


Gruß

Was kommt von dir konstruktives?


Ich halte mich eher bedeckt und markiere hier nicht den ''master''. Wenn dir hier nicht gefällt was einige hier schreiben-dann geh doch bitte und lasse deine provokante Art in einem anderem Forum aus.

Weiter werde ich nichts dazu schreiben, da dies hier nicht als Diskussionsplattform gilt.

Schönen Abend.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10700 am: 26.02.2024 17:33 »
@master2000
Ihre Beitraege sind ja leider keine Kritik.
Aeusserungen wie "Ah ja stimmt, viele koennen nichts" haben nichts mit Kritik zu tun, diese sind einfach nur provozierend wenn nicht gar beleidigend.
Hier geht es um die Angelegenheit der amtsangemessenen verfassungsmaessigen Alimentation.
Ihren Aeusserungen kann ich nur entnehmen Sie haben nichts zum Thema beizutragen.

Warum sind Sie dann in diesem Forum unterwegs ?
Nur um zu provozieren und wie leider heute ueblich einfach ungefiltert rum zu trollen.

Und es geht auch nicht darum dass Beamte 1000 Euro oder so mehr im Monat bekommen. Es geht um eine verfassungsmaessig Besoldung.
Sollten es am Ende 1000 Euro sein so ist das so, sind es weniger ist es auch so.

Es geht im Kern darum, dass sich auch der Gesetzgeber an die Verfassung zu halten hat.
Nicht mehr und nicht weniger.

Genug der Worte, es sind schon viel zu viele Ihren Beitraegen kann ich nur entnehmen Sie sind diese dem Grunde nach nicht mal wert.
Das musste ich jetzt mal sagen da diese Art der Provokation mich einfach nur nervt zumal diese niemanden in der Sache weiterbringt.

Dass ich so provozierend schreibe liegt darin, dass ein A12er unverheiratet und ohne Kinder sich mit einem A8er mit Partner und 3 Kinder in der Wohnstufe 6 sich vergleichen. Und sich darüber aufregen dass der A8er mehr bekommt. Und so tun wie wenn ein A12er dass 5 fache mehr leisten würde wie ein A8er.
Das ist für mich mehr provozierend und hochmütig.


Natürlich sollten die Bundesbeamten amtsangemessen Besoldet werden, jedoch nicht mit utopischen Vorstellungen.
Schließlich geht es hier um Steuergelder. Am Schluss werden es ein paar hundert Euro Brutto mehr und fertig.

Wenn ich schon hör, dass jemand 1000 Euro realistisch sieht, da kann man nur noch den Kopf schütteln….

Vielleicht einfach nur schreiben, wenn man die Sache wenigstens im Grundsatz verstanden hat. Dazu gehört, dass man verstanden hat, dass die Besoldung ab dem 3. Kind in der Rechtssprechung des BVerfG ein Sonderfall der Alimentation kinderreicher Familien ist.

Hier wird niemand mit 3 Kindern mit einem Single verglichen, wenn dann allenfalls jemand mit 2 Kindern mit einem Single. Darauf bezieht sich im Übrigen auch der Beschluss 2 BvL 4/18.

Zu Ihrem Gerechtigkeitsempfinden: Es ist wie an jedem Ort, an dem es Hierarchien gibt. Wer mehr Verantwortung trägt, wer Entscheidungen übernimmt, wer in der Lage ist, auch besondere Konstellationen und Fragestellungen zu bearbeiten, wird oh Wunder...... im Gegensatz zu demjenigen, der die einfache Masse bearbeiten soll, auch besser bezahlt.

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10701 am: 26.02.2024 17:37 »
@master2000
Ihre Beitraege sind ja leider keine Kritik.
Aeusserungen wie "Ah ja stimmt, viele koennen nichts" haben nichts mit Kritik zu tun, diese sind einfach nur provozierend wenn nicht gar beleidigend.
Hier geht es um die Angelegenheit der amtsangemessenen verfassungsmaessigen Alimentation.
Ihren Aeusserungen kann ich nur entnehmen Sie haben nichts zum Thema beizutragen.

Warum sind Sie dann in diesem Forum unterwegs ?
Nur um zu provozieren und wie leider heute ueblich einfach ungefiltert rum zu trollen.

Und es geht auch nicht darum dass Beamte 1000 Euro oder so mehr im Monat bekommen. Es geht um eine verfassungsmaessig Besoldung.
Sollten es am Ende 1000 Euro sein so ist das so, sind es weniger ist es auch so.

Es geht im Kern darum, dass sich auch der Gesetzgeber an die Verfassung zu halten hat.
Nicht mehr und nicht weniger.

Genug der Worte, es sind schon viel zu viele Ihren Beitraegen kann ich nur entnehmen Sie sind diese dem Grunde nach nicht mal wert.
Das musste ich jetzt mal sagen da diese Art der Provokation mich einfach nur nervt zumal diese niemanden in der Sache weiterbringt.

Dass ich so provozierend schreibe liegt darin, dass ein A12er unverheiratet und ohne Kinder sich mit einem A8er mit Partner und 3 Kinder in der Wohnstufe 6 sich vergleichen. Und sich darüber aufregen dass der A8er mehr bekommt. Und so tun wie wenn ein A12er dass 5 fache mehr leisten würde wie ein A8er.
Das ist für mich mehr provozierend und hochmütig.


Natürlich sollten die Bundesbeamten amtsangemessen Besoldet werden, jedoch nicht mit utopischen Vorstellungen.
Schließlich geht es hier um Steuergelder. Am Schluss werden es ein paar hundert Euro Brutto mehr und fertig.

Wenn ich schon hör, dass jemand 1000 Euro realistisch sieht, da kann man nur noch den Kopf schütteln….

Vielleicht einfach nur schreiben, wenn man die Sache wenigstens im Grundsatz verstanden hat. Dazu gehört, dass man verstanden hat, dass die Besoldung ab dem 3. Kind in der Rechtssprechung des BVerfG ein Sonderfall der Alimentation kinderreicher Familien ist.

Hier wird niemand mit 3 Kindern mit einem Single verglichen, wenn dann allenfalls jemand mit 2 Kindern mit einem Single. Darauf bezieht sich im Übrigen auch der Beschluss 2 BvL 4/18.

Zu Ihrem Gerechtigkeitsempfinden: Es ist wie an jedem Ort, an dem es Hierarchien gibt. Wer mehr Verantwortung trägt, wer Entscheidungen übernimmt, wer in der Lage ist, auch besondere Konstellationen und Fragestellungen zu bearbeiten, wird oh Wunder...... im Gegensatz zu demjenigen, der die einfache Masse bearbeiten soll, auch besser bezahlt.


Schauen Sie mal die Seite 708 an.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10702 am: 26.02.2024 17:46 »
5238 muss man bei Daimler AG Teamleiter von 25 Leuten sein.

Und der Daimler-Bandarbeiter mit vier Kindern bekommt in "deiner Welt" mehr als ein Vorstandsmitglied ohne Kinder?

[Sorry, normalerweise ignoriere ich Trolls, verzeiht mir die kleine Ausnahme]

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10703 am: 26.02.2024 18:36 »
Ach master2000, wir haben schon den ein oder anderen Experten wie dich gesehen, der außer seinen Befindlichkeiten nichts beizutragen hatte.

Die Kategorie "der braucht halt mehr wegen seiner Kinderlein" existiert außerhalb des Beamtentums nicht. Innerhalb des Beamtentums existiert sie in Konstellationen mit mehr als zwei Kindern (siehe dazu 2 BvL 6/17). Insofern läuft deine ganze Empörung etwas ins Leere. Im Wesentlichen muss aus gutem Grund nach Amt bezahlt werden. Daraus folgt, dass in Konstellationen mit bis zu zwei Kindern stets ein deutlicher Unterschied in der Bezahlung eines A8ers und eines A12ers bestehen bleiben muss. Dass ist keine Abwertung einer Person, schon gar kein Hochmut, sondern notwendige Folge des Gedankens, dass in höheren Ämtern wertvollere Leistungen erbracht werden. Es gibt in allen Besoldungsgruppen Beamte die anpacken und solche, die es nicht tun. Dass sich aber Leistung ungleich weniger lohnt als Fertilität ist ein rechtswidriger Schlag ins Gesicht für jeden, der hart für seine Beförderungen gearbeitet hat.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10704 am: 26.02.2024 18:41 »
@master2000

Ich versuche es nochmal. Es geht um eine amtsangemessene Alimentation, die in Einklang mit der Verfassung und der Rechtsprechung des BVerfG ist. Nicht mehr und nicht weniger. Es werden, wie bereits von anderen angeführt, nicht Ax mit 3 Kindern mit einem Single einer höheren BesGrp verglichen. Es sollte auch ihnen einleuchten, dass ein Beamter einer höheren BesGrp mit größerer Verantwortung, ansonsten würde aller Voraussicht nach die BesGrp nicht höher sein, auch eine höhere Besoldung erhält. Das ist auch in der freien Wirtschaft der Fall.
Ob es nun die kolportierten 1000 Euro plus werden bzw sein müssen bemisst sich ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG.
 Swen hat hier ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung die Berechnungen zur amtsangemessenen Alimentation sauber und nachvollziehbar hergeleitet.
Wenn Sie hinsichtlich der 1000 Euro bzw der Höhe der "Unterbesoldung" Zweifel haben bzw diese in Zweifel ziehen, so leiten Sie doch mal selber eine amtsangemessene Alimentation basierend auf der Rechtsprechung des BVerfG her. Das wäre konstruktiv !!!
Ich sehe auch, sollte die weitere Rechtsprechung des BVerfG diese Berechnungen bestätigen, erhebliche Probleme zum einen für die betroffenen Personalhaushalte als auch wie das entsprechend medial begleitet in der Bevölkerung ankommen wird. Dies umsomehr, als das wir uns als Land insgesamt in einer immer weiter um sich greifenden kritischen Situation befinden.
Aber dem Grunde nach kann eine verfassungsgemäße Alimentation nicht von der Stimmung oder Meinungslage der Medien und der Bevölkerung abhängen. Es gilt doch immer noch Recht muss Recht bleiben oder sehen Sie das auch anders ?
Stimme Ihnen insoweit zu, dass 1000 Euro ein erheblicher Betrag sind und kann mir gegenwärtig auch nicht vorstellen das es so kommen wird, aber das ändert zunächst nichts an der Berechnung. Lege ich mal die hier in einem früheren Post berechneten ca 40% Differenz zu Grunde um die die Besoldung zu niedrig ist, und lege das mal einfach auf meine BesGrp um, so sind das sogar erheblich mehr als 1000 Euro plus. Dies unterstellt infolge der Binnenabstände innerhalb der Besoldungsordnung das eine entsprechende Erhöhung durch die gesamte Besoldungsordnung zieht. Wie gesagt die Höhe wie sie sauber hergeleitet wurden, hat auch mich erschreckt.
Dies zeigt umso deutlicher in welcher Form die Beamten in der Vergangenheit zu einem Sonderopfer herangezogen wurden. 
Also leiten Sie als konstruktiven Beitrag selber mal eine Berechnung her. Vielleicht kommen Sie ja zu einem anderen Ergebnis wobei ich dies nicht erwarte, da Swen sehr sauber und analytisch die Zahlen hergeleitet hat.

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10705 am: 26.02.2024 18:54 »
@master2000
Ihre Beitraege sind ja leider keine Kritik.
Aeusserungen wie "Ah ja stimmt, viele koennen nichts" haben nichts mit Kritik zu tun, diese sind einfach nur provozierend wenn nicht gar beleidigend.
Hier geht es um die Angelegenheit der amtsangemessenen verfassungsmaessigen Alimentation.
Ihren Aeusserungen kann ich nur entnehmen Sie haben nichts zum Thema beizutragen.

Warum sind Sie dann in diesem Forum unterwegs ?
Nur um zu provozieren und wie leider heute ueblich einfach ungefiltert rum zu trollen.

Und es geht auch nicht darum dass Beamte 1000 Euro oder so mehr im Monat bekommen. Es geht um eine verfassungsmaessig Besoldung.
Sollten es am Ende 1000 Euro sein so ist das so, sind es weniger ist es auch so.

Es geht im Kern darum, dass sich auch der Gesetzgeber an die Verfassung zu halten hat.
Nicht mehr und nicht weniger.

Genug der Worte, es sind schon viel zu viele Ihren Beitraegen kann ich nur entnehmen Sie sind diese dem Grunde nach nicht mal wert.
Das musste ich jetzt mal sagen da diese Art der Provokation mich einfach nur nervt zumal diese niemanden in der Sache weiterbringt.

Dass ich so provozierend schreibe liegt darin, dass ein A12er unverheiratet und ohne Kinder sich mit einem A8er mit Partner und 3 Kinder in der Wohnstufe 6 sich vergleichen. Und sich darüber aufregen dass der A8er mehr bekommt. Und so tun wie wenn ein A12er dass 5 fache mehr leisten würde wie ein A8er.
Das ist für mich mehr provozierend und hochmütig.


Natürlich sollten die Bundesbeamten amtsangemessen Besoldet werden, jedoch nicht mit utopischen Vorstellungen.
Schließlich geht es hier um Steuergelder. Am Schluss werden es ein paar hundert Euro Brutto mehr und fertig.

Wenn ich schon hör, dass jemand 1000 Euro realistisch sieht, da kann man nur noch den Kopf schütteln….

Er vergleicht sich. Ob der A12er das 5fache von einem A8er leistet? Keine Ahnung, die Arbeitszeit ist identisch. Die Wertigkeit der Arbeit des A12er´s scheint aber schon etwas höher zu sein. Es wird ja das Amt besoldet und da ist A12 eben 4 Stufen höher. Ums mal kurz zu verbildlichen: Der A12er kann am Ende des Arbeitstags nur ein Schreiben im Postausgang haben und gleichzeitig hat der A8er ggf. 100 Schreiben mit Massengeschäft, bei dem die Leistung darin besteht den Druckbefehl zu erteilen und das Schreiben in den Umschlag passend zu falten. Hat jetzt der A8er das 100fache geleistet? Hier geht es nicht 5faches leisten, sondern um ein Amt. Das der A8er mit Kindern Zuschläge bekommen soll ist völlig okay. Wenn die Zuschläge aber dazu führen, dass er mehr bekommt als ein Single mit A12, dann entwertet dies m.E. vollständig die Wertigkeit der A12er-Stelle. Letztlich hoffe ich darauf, dass gegen 2030 irgendwann höchstrichterlich mit diesem Schwachsinn aufgeräumt wird. An vorherige Lösungen glaube ich nicht so recht ::)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10706 am: 26.02.2024 19:29 »
Versuche doch mal eine sachliche Begründung aufzustellen warum 1000€ mehr unrealistisch sind? Und nicht anhand eines Empfindens „geht nicht, gibt’s nicht.“

Ganz einfach:

Ein A8er mit Partner und zwei Kinder bekommt in der Erfahrungsstufe 6:
4238.84 €

Also willst du mir sagen dass auf einmal 5238 Euro Brutto werden solle?

5238 muss man bei Daimler AG Teamleiter von 25 Leuten sein.

Der Beamte kann von seinem Dienstherren versetzt werden und er muss seine gesamte Familie (Frau und 2 Kinder) mitnehmen in den neuen Ort Kleinsiehstmichkaum. Seine Frau hat bisher am Theater gearbeitet. Im neuen Dienstort gibt es nun leider keine Arbeit mehr für seine Frau.

Somit muss der Beamte genug verdienen um seine Frau + seine Kinder als Alleinverdiener versorgen zu können.

Die Höhe der Grundsicherung ist allgemein bekannt. Daraus 115% ergibt die Mindestalimentation.


Zu deinem Rechenbeispiel:

Alleinverdiener 4187 Brutto Frau und 2 Kinder würde zusätzlich 1050 € Bürgergeld erhalten.
« Last Edit: 26.02.2024 19:45 von InternetistNeuland »

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10707 am: 26.02.2024 19:56 »

Zu deinem Rechenbeispiel:

Alleinverdiener 4187 Brutto Frau und 2 Kinder würde zusätzlich 1050 € Bürgergeld erhalten.

Wenn du das wirklich glaubst wundert mich hier gar nix mehr. Was hier auf den letzten Seiten geschwurbelt wird… Man mag ja nicht mal mehr quer lesen, ob es Neues gibt.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10708 am: 26.02.2024 20:28 »

Zu deinem Rechenbeispiel:

Alleinverdiener 4187 Brutto Frau und 2 Kinder würde zusätzlich 1050 € Bürgergeld erhalten.

Wenn du das wirklich glaubst wundert mich hier gar nix mehr. Was hier auf den letzten Seiten geschwurbelt wird… Man mag ja nicht mal mehr quer lesen, ob es Neues gibt.

Das hat weniger mit Glauben und mehr mit Berechnung des Bürgergeldes zu tun.

4187€ Brutto + 500€ Kindergeld, 1550€ Kaltmiete, 200€ Nebenkosten, 200€ Heizkosten.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10709 am: 26.02.2024 21:08 »
Ja wer kennt sie nicht, die durchschnittlichen Angestellten, die mit 3000 netto in einer Residenz für 1950 EUR + Strom und Telefon,… leben mit 2 Kindern im Alter von 16 und 17, beide natürlich schwerbehindert, soll ja repräsentativ sein und die Gesellschaft abbilden… Mit diesen Parametern komme ich gerade so auf deine 1000 EUR Bürgergeldzuschuss.

Das kann ja kaum die Basis für eine vernünftige Diskussion sein, warum nicht gleich 2500 Kaltmiete, klingt noch reißerischer.

Geh mal von 1300 warm aus und 2 gesunden Kinder, dann gibt es gar nix. Und das ist wohl deutlich realitätsnäher für jemanden mit 2 Kindern, Frau zu Hause und 3000 Nettoverdienst als deine Musterfamilie.

Jetzt liegt die Wahrheit mit Sicherheit irgendwo dazwischen. In Brandenburg gibt’s nix, in M durchaus mal ein paar Hunderter, aber 1.050 EUR… Das ist populistisch. Just my 2 Cents
« Last Edit: 26.02.2024 21:14 von SeppelMeier »