Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089183 times)

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11490 am: 26.03.2024 11:07 »
Ist es auch nicht, aber es ist genau das, was nahezu sämtliche Bundesländer bereits genauso gemacht haben.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11491 am: 26.03.2024 11:14 »
Staatssekretär Krösser kam doch ursprünglich aus Hamburg, oder?

In Hamburg wurde meines Wissens nach der Besoldungsergänzungszuschuss eingeführt unter Berücksichtigung, dass das Familieneinkommen nicht den von der Verfassung vorgegebenen Mindestbedarf der Familie deckt. Anspruch haben unter Nutzung des Rechners nur die Besoldungsgruppen A4 bis vereinzelt je nach Erfahrungsstufe noch A10. Ohne noch tiefer in die Materie einzusteigen ergibt sich mir ein Bild in Hamburg einer "Einheitsbesoldung". Es verdienen alle das Gleiche im eD und mD und der gD bekommt keinen Cent mehr. Mindestabstandsgebot ist ja eingehalten, da es ja die Grundbesoldung nicht betrifft und hier der Abstand ja eingehalten wird. So wird es sicherlich begründet sein.

Ich hoffe dieses Modell wurde vom Staatssekretär nicht mitgebracht ins BMI. Der Entwurf vom letzten Jahr hatte es zu mindestens nicht mit drin, aber der "neue" Entwurf den keiner kennt hat doch wohl nicht wirklich eine Überraschung parat??? Herr Saathoff schreibt auch nichts mehr zu eventuell anfallenden Nachzahlungen für alle gemäß Rundschreiben...ich ahne nichts Gutes.

Das hiesse auf deutsche, die Grundbesoldung wird nicht angehoben und somit ist das Abstandsgebot eingehalten. Die amtsangemessene Allimentierung wird dann komplett durch Zuschläge generiert für einen bestimmten Personenkreis?

Das kann doch nicht rechtens sein ?

Ist es auch nicht,
Die jetzige Regelung ist ja auch nicht rechtens, aber was solls die Verfassung ist doch Scheissegal.


Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11493 am: 26.03.2024 13:43 »
Hört sich beim Thema "AEZ" für mich nicht nach eingestampft an.

Dann wiederum kommt sonst auch nur das selbe, und nichts konkretes

Illunis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11494 am: 26.03.2024 14:22 »
...

Aber genau so wird es kommen, deshalb rät ja jeder Wohlmeinende zum jährlichen Widerspruch.

Aber selbst der bringt einem ja nichts, wenn der begründete Widerspruch (pauschal) abgelehnt wird (so wie es z.B. scheinbar in Bayern gerade abläuft). Auch die Klage muss man sich erst einmal leisten können und so verpuffen wieder etliche Ansprüche.

Ich bleibe dabei. Solange das BVerfG nichts an der Verjährung- bzw. Ablehnungspraxis ändert und die Verfahren erheblich beschleunigt wird sich nichts tun. Die Besoldungsgesetzgeber freuen sich jedes Jahr auf den 31.12. :'(

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11495 am: 26.03.2024 14:35 »
Darf ich mal hier so ins Forum fragen, wer nach einem abgelehnten Widerspruch denn schon wirklich geklagt hat?

Und warum werden manche Widersprüche ruhend gestellt und andere abgelehnt beim BVA? Oder habe ich das falsch verstanden?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11496 am: 26.03.2024 18:22 »
Darf ich mal hier so ins Forum fragen, wer nach einem abgelehnten Widerspruch denn schon wirklich geklagt hat?

Es sind aktuell keine Verfahren gegen den Bund bekannt. Das Forumsmitglied Beamtix versucht derzeit eine Bescheidung der eingelegte Widersprüche zu erreichen. Ich vermute mal, um bei Erfolg den weiteren Rechtsweg beschreiten zu können. Liege ich da richtig, Beamtix?

Zitat
Und warum werden manche Widersprüche ruhend gestellt und andere abgelehnt beim BVA? Oder habe ich das falsch verstanden?

Kannst das etwas genauer beschreiben?




lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11500 am: 26.03.2024 20:52 »
Allein in den letzten drei Jahren ist der Verbraucherpreisindex gemäß den Daten vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden um fast 20 Prozent angestiegen.
Jetzt kann jeder mal vergleichen, um wieviel seine Besoldung in den letzten 3 Jahren gestiegen ist.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11501 am: 27.03.2024 08:02 »
Aktuell wird in vielen Medien gemutmaßt, dass die FDP die Haushaltsverhandlungen 2025 nutzen wird, um die Ampel-Regierung platzen zu lassen. Die FDP weiß, wenn Sie mit dieser Regierung in den Wahlkampf geht, wird sie auf jeden Fall aus dem Parlament fliegen.

Sollte die Regierung doch halten, wird es einen neuen Entwurf zur amtsangemessenen Besoldung m. E. erst geben, wenn der Haushalt 2025 weitestgehend steht. Vor der Sommerpause wird da nichts passieren...

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11502 am: 27.03.2024 08:18 »
Aktuell wird in vielen Medien gemutmaßt, dass die FDP die Haushaltsverhandlungen 2025 nutzen wird, um die Ampel-Regierung platzen zu lassen. Die FDP weiß, wenn Sie mit dieser Regierung in den Wahlkampf geht, wird sie auf jeden Fall aus dem Parlament fliegen.

Sollte die Regierung doch halten, wird es einen neuen Entwurf zur amtsangemessenen Besoldung m. E. erst geben, wenn der Haushalt 2025 weitestgehend steht. Vor der Sommerpause wird da nichts passieren...

Nehms mir nicht übel, aber auf Meinungen und Mutmaßungen gebe ich überhaupt nichts mehr.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11503 am: 27.03.2024 08:24 »
Aktuell wird in vielen Medien gemutmaßt, dass die FDP die Haushaltsverhandlungen 2025 nutzen wird, um die Ampel-Regierung platzen zu lassen. Die FDP weiß, wenn Sie mit dieser Regierung in den Wahlkampf geht, wird sie auf jeden Fall aus dem Parlament fliegen.


Der Zug ist abgefahren und das weis auch Lindner etc. Jetzt hat man noch 1,5 Jahre Zeit die eigenen Schäffchen ins trockene zu bringen und die Partei darf sich im Anschluss mal wieder erneuern. ;D

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11504 am: 27.03.2024 10:00 »
solange Parteien ihre Ideologischen Grundsätze als Regierungsgrundlage nehmen wird neben einer Politik nur für die eigene Partei, nichts geschehen was für alle Bürger Relevant ist und nicht nur Geld kostet.