Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089594 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11190 am: 18.03.2024 11:59 »
Also die Sache wird zu 99% kommen

In Abwandlung unseres Finanzministers: "Besser gar kein Entwurf als ein falscher"

Scherz beiseite, es gilt weiterhin meine wiederholt artikulierte Auffassung:
AEZ ab in die Mülltonne und stattdessen eine verfassungsgemäße Anhebung aller Grundgehälter!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11191 am: 18.03.2024 12:01 »
Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Absolut.

Jetzt werden sich viele sehr entspannen, was auf jeden Fall gut für die Gesundheit ist.

Zumindest wird man jetzt wieder einmal daran erinnert, was man zu tun hat (oder auch nicht) und in welcher Intensität man das tun sollte.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11192 am: 18.03.2024 12:21 »
Was würde wohl Herr Saathoff zu diesem aktuellen Stand schreiben? Sind das die beschriebenen Abstimmungsarbeiten?!? ;D ;D

Bluey

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11193 am: 18.03.2024 12:27 »
Sorry Leute, falls die Frage schon oft gestellt worden ist, aber: Aus aktuellem Grund würde ich gerne Widerspruch einlegen. Wo habt Ihr Euren Mustervordruck her ?

Danke im Voraus

Schau doch einmal in den benachbarten Sammelthread. Da findest du alle grundlegenden und wichtigen Informationen, wie z. B. einen Musterwiderspruch.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11194 am: 18.03.2024 12:31 »
Das BMI soll "wieder von vorne" anfangen. Kann sich jemand vorstellen, dass das BMI hier nochmal einen Aufschlag macht? Ich vermute nunmehr, dass es in dieser Legislaturperiode keinen neuen Anlauf geben wird. Mit der FDP ist da nichts zu machen. Außer der Entwurf wird wesenlich günstiger (z.B. Doppelverdienermodell). Hier wird aber BMI nicht mitspielen...hoffe ich zumindest.

Vielleicht wird die Regierung auch an den Haushaltsverhandlungen für 2025 scheitern. Dann kann sich die nächste Regierung drum kümmern. War doch schonmal so...mit dem Entwurf vom Seehofer...

 

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11195 am: 18.03.2024 12:34 »
Dann wird es jetzt hoffentlich endlich zu Klagen kommen. Das war lange überfällig. Wie verhält man sich eigentlich wenn der eigene Widerspruch trotz gegenteiliger Bitte ruhend gestellt wird?


Einen Widerspruchsbescheid verlangen und gleichzeitig eine Untätigkeitsklage ankündigen, wenn nichts kommt, Untätigkeitsklage einreichen.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11196 am: 18.03.2024 12:40 »
https://www.dbb.de/artikel/bund-stoppt-besoldungsanpassung-scharfe-kritik-vom-dbb.html

Ich bin absolut fassungslos. Diese Mitteilung fühlt sich an wie eine fristlose Kündigung oder etwas dergleichen. Mein Vertrauen in unsere Regierung liegt auf einem absolutem Tiefpunkt. Dass dieser Paukenschlag auch noch medial so untergeht stimmt mich noch zusätzlich traurig. Na dann: frohes Klagen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11197 am: 18.03.2024 12:41 »
Wenn die FDP verlangt, dass das BMI mit dem Entwurf "von vorne anfangen" soll und dem BMF der aktuelle Entwurf wohl zu teuer sei, dann frage ich mich, wie ein ohnehin verfassungswidriger Entwurf noch verfassungswidriger werden kann?!
Der DBB wird hoffentlich das letzte Mal mit Klagen gedroht haben. Danach müssen Taten folgen. Und auf ein "Machtwort" des Kanzlers kann man in dieser Angelegenheit nicht hoffen.

Fiktives Partnereinkommen ist das Zauberwort.

Bluey

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11198 am: 18.03.2024 12:41 »
Hat schon jemand eine passende und motivierte Anwaltskanzlei gefunden, die sich einer etwaigen Klage annehmen würde? Wie war da so bisher der Austausch?
Ich bin bisher nur lose auf der Suche und müsste demnächst mal horchen, ob ein Mandat mit der Rechtsschutzversicherung angenommen werden könnte.

Ich meine es schon einmal irgendwo gelesen zu haben, kann es aber leider nicht mehr finden: Könnte man jetzt nicht auch die beantragte Ruhendstellung "zurückziehen" und eine Bescheidung der Widersprüche verlangen? ODer macht das derzeit keinen Sinn, weil eh nichts bei rumkommen würde?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11199 am: 18.03.2024 12:56 »
Zuletzt wurde immer von erneuter Verbändebeteiligung gesprochen. Bezog sich diese Aussage noch auf den alten Entwurf oder war hier schon klar, dass ein komplett neuer Entwurf zu erstellen ist?

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11200 am: 18.03.2024 13:02 »
Das wäre nunmehr nachvollziehbar wenn dies der fall wäre. Mal abwarten wann neue Informationen kommen. Anscheinend können wir nur abwarten. Oder hat jemand Insider Infos ?

Abgesehen davon lief es mir auch kalt den Rücken hinunter als ich das las. Doch ich denke das dies beabsichtigt war. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Herr Saathoff und weitere andere Politiker davon nichts wussten und uns diese Floskeln zwecks ''Befindet sich noch in der Abstimmung'' mutwillig mit anderem Wissen aufs Auge gedrückt haben.
Daher gehe ich davon aus, dass es bereits einen neuen Entwurf gibt und sich evtl. dieser in Abstimmung befindet ?! Oder muss dieser erst veröffentlicht werden bevor er in die Abstimmung gegeben werden muss ?
Ziemlich optimistische Aussage meinerseits, aber man soll den Glauben ja trotz allem nicht aufgeben.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11201 am: 18.03.2024 13:09 »
Hat schon jemand eine passende und motivierte Anwaltskanzlei gefunden, die sich einer etwaigen Klage annehmen würde? Wie war da so bisher der Austausch?
Ich bin bisher nur lose auf der Suche und müsste demnächst mal horchen, ob ein Mandat mit der Rechtsschutzversicherung angenommen werden könnte.

Ich meine es schon einmal irgendwo gelesen zu haben, kann es aber leider nicht mehr finden: Könnte man jetzt nicht auch die beantragte Ruhendstellung "zurückziehen" und eine Bescheidung der Widersprüche verlangen? ODer macht das derzeit keinen Sinn, weil eh nichts bei rumkommen würde?

Anwaltsliste
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg333339.html#msg333339

Wir hatten hier mal eine Liste gemacht, die Überschrift ist aber falsch, sind nicht alles Fachanwälte, aber alle erfahren in Sachen Besoldungsklagen.

Neie macht die Musterklage für den Richterbund BW. Die anderen namentlich genannten haben fast alle auch schon Vorlagebeschlüsse vor dem BVerfG erreicht und vertreten.

Es würde schon einen gewaltigen Rumms machen, wenn da plötzlich 30-100 Klagen eintrudeln. Eine andere Handhabe, den Unmut auszudrücken gibt es nicht.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11202 am: 18.03.2024 13:17 »
Für den Haushalt 2024 hatte man sich doch geeinigt. Hier waren die Mehrkosten für das BBVanG eingeplant. Warum ist dann der Entwurf gescheitert? Meine Vermutung ist, dass der alte Entwurf nicht an den Mehrkosten für 2024 gescheitert ist, sondern an den Mehrkosten ab 2025. 

Die Haushaltsaufstellung für 2025 stellt die Ampelkoalition vor große Herausforderungen. Wie man hört, fordert Lindner zusätzliche Sparvorschläge für 2025.

Ich bin wirklich gespannt, ob BMI jetzt noch vor der Sommerpause einen neuen Entwurf vorlegt oder alles auf Eis gelegt ist.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11203 am: 18.03.2024 13:23 »
Hallo Leute, kurze Frage:

Für Infos zum Besoldungswiderspruch wird von @Bluey auf

"den benachbarten Sammelthread" verwiesen.

Ich stehe etwas auf dem Schlauch (vielleicht, da ich schon Pensionär bin😁)

Also ich suche diesen Thread, und finde ihn nicht. Bitte um genaue Infos.
Danke

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11204 am: 18.03.2024 13:25 »
Hat denn schon mal jemand bei seiner Rechtschutzversicherung wegen der Kostenübernahme bei einer Klage angefragt?