Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088972 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7485 am: 03.10.2023 19:36 »
Vielleicht erbarmt sich ja noch einmal BalBund hier was zu posten.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7486 am: 03.10.2023 20:07 »
Da bin ich ja mal gespannt was das jetzt für ein Entwurf wird 😱🙈

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7487 am: 03.10.2023 23:53 »
Sicher wurden die Abschmelzbeträge erhöht.  ;D

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7488 am: 04.10.2023 08:15 »
Fancy Nancy wird sicher ihren ganzen Frust an den Bundesbeamten rauslassen, nachdem sie nächsten Sonntag bei uns in Hessen ordentlich abgewatscht worden ist.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7489 am: 04.10.2023 08:51 »
Fancy Nancy wird sicher ihren ganzen Frust an den Bundesbeamten rauslassen, nachdem sie nächsten Sonntag bei uns in Hessen ordentlich abgewatscht worden ist.

Ich glaube sie bekommt vom Genossen Scholz den goldenen Handschlag.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7490 am: 04.10.2023 09:02 »
Wie man hört, soll es Neuigkeiten aus dem BMI zum BBVAngG geben.
Habe leider noch keine genaueren Infos von meiner Gewerkschaft erhalten, hat jemand zufällig nähere Infos?

Gibt es etwa eine erneute Beteiligung der Interessenverbände? Ich davon ausgegangen, dass dies nicht mehr notwendig ist, da nur das Zahlenwerk im Referentenentwurf des BBVAngG angepasst werden sollten.

Das sind doch gute Nachrichten.

Ja irgendjemand hier müsste doch an das Teil rankommen oder?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7491 am: 04.10.2023 09:31 »
Gedenken wir einmal alle den vergangenen 500 Seiten die der Thread mittlerweile ohne Umsetzung des Urteils des BVerfG fasst. Das ist schon eine dreiste Nummer.


Achja zu Hessen, dass Nancy ne Klatsche kassiert ist gut und richtig, verdrehtes Rechtsstaatsverständnis das sie hat, allerdings mache ich mir trotzdem Sorgen, dass wir sie danach weiter als BMI ertragen müssen. Zurücktreten wird eine Person wie sie sicher nicht, und Scholz, nunja vermutlich wird der sich einfach nicht an die Möglichkeit sie auszutauschen "erinnern" können.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7492 am: 04.10.2023 09:32 »
Fancy Nancy wird sicher ihren ganzen Frust an den Bundesbeamten rauslassen, nachdem sie nächsten Sonntag bei uns in Hessen ordentlich abgewatscht worden ist.

Ich glaube sie bekommt vom Genossen Scholz den goldenen Handschlag.

Wahrscheinlich direkt mit Empfehlung für die EU-Kommission. Dort wird solches Fachpersonal dringend benötigt.




MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7496 am: 04.10.2023 10:52 »
Wenn die GdP einen neuen Entwurf kennt, warum stechen sie diesen nicht an die Betroffenen durch?
Den Saathoff kannst du doch komplett vergessen, die Wiedergeburt der Pipi Langstrumpf.

Nicolas91

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7497 am: 04.10.2023 10:53 »
Ich habe hierzu mal eine kurze Frage: gegeben sei ein Beamter A10 mit einem Kind, wohnhaft in Gemeinde Mietenstufe III. Dies würde einen AEZ für das erste Kind von 0,00 Euro ergeben, allerdings einen Abschmelzbetrag in A10 in Höhe von 81 Euro. Hieße das hier, dass dieser Beamte am Ende durch den Abschmelzbetrag weniger netto bekommt als vorher?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7498 am: 04.10.2023 10:54 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/kann-man-den-aktuellen-referentenentwurf-des-alimentativen-ergaenzungszuschlages-einsehen

Danke für den Link. Also Fake-News von MasterOf oder von Saathoff :)

Ich hab nur das wiedergegeben was mir seitens der Gewerkschaft gesagt wurde.
Halte mich künftig evtl zurück bis belastendere Infos da sind.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7499 am: 04.10.2023 10:59 »
Ich habe hierzu mal eine kurze Frage: gegeben sei ein Beamter A10 mit einem Kind, wohnhaft in Gemeinde Mietenstufe III. Dies würde einen AEZ für das erste Kind von 0,00 Euro ergeben, allerdings einen Abschmelzbetrag in A10 in Höhe von 81 Euro. Hieße das hier, dass dieser Beamte am Ende durch den Abschmelzbetrag weniger netto bekommt als vorher?

Nein.