Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089845 times)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7545 am: 05.10.2023 19:20 »
Das kann doch nicht sein, dass den neuen Stand zum Entwurf nur einer hat. Bitte mal veröffentlichen, dann erübrigen sich die ganzen Nachfragen!

Es gibt mehr Menschen, denen die aktuellen Referentenentwürfe vorliegen, aber es gibt auch einen MinR, der hier fleißig mitliest und die Verteiler recht gut kennt.

Der Kreis bei BMF, BMJ und BMAS ist ebenfalls sehr klein gehalten, aus Gründen.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7546 am: 05.10.2023 19:36 »
Warten wir einfach weiter ab.

Diskussionen über ungelegte Eier helfen nicht weiter.

Wer nicht zufrieden ist, mag den Klageweg beschreiten. Dass die Bundesbesoldung Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung ist, habe ich nicht in Erinnerung.

Illoyalitäten gegenüber dem Dienstherrn durch nicht hilfreiche Posts sollte nicht unser Ding sein.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7547 am: 05.10.2023 19:40 »
Das kann doch nicht sein, dass den neuen Stand zum Entwurf nur einer hat. Bitte mal veröffentlichen, dann erübrigen sich die ganzen Nachfragen!

Es gibt mehr Menschen, denen die aktuellen Referentenentwürfe vorliegen, aber es gibt auch einen MinR, der hier fleißig mitliest und die Verteiler recht gut kennt.

Der Kreis bei BMF, BMJ und BMAS ist ebenfalls sehr klein gehalten, aus Gründen.


Shouts gehen raus an Franz & Gerda. Schöne Grüße nach D3.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7548 am: 05.10.2023 20:06 »
Warten wir einfach weiter ab.

Diskussionen über ungelegte Eier helfen nicht weiter.

Wer nicht zufrieden ist, mag den Klageweg beschreiten. Dass die Bundesbesoldung Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung ist, habe ich nicht in Erinnerung.

Illoyalitäten gegenüber dem Dienstherrn durch nicht hilfreiche Posts sollte nicht unser Ding sein.
verhält sich der Dienstherr denn loyal ggü seiner Beamten?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7549 am: 05.10.2023 20:06 »
Es gibt mehr Menschen, denen die aktuellen Referentenentwürfe vorliegen, aber es gibt auch einen MinR, der hier fleißig mitliest und die Verteiler recht gut kennt.

Der Kreis bei BMF, BMJ und BMAS ist ebenfalls sehr klein gehalten, aus Gründen.

Liest sich wie ein schlechter Politthriller. Nurnoch beschämend. Vielleicht sollte der gute Mann seine Zeit mal damit verbringen, einen Gesetzentwurf zu entwickeln, der die Rechtsprechung nicht mit Füßen tritt; wenn er dazu in der Lage ist.

@Swen: Danke für die Erläuterungen zu § 75 VwGO.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7550 am: 05.10.2023 20:09 »
Warten wir einfach weiter ab.

Diskussionen über ungelegte Eier helfen nicht weiter.

Wer nicht zufrieden ist, mag den Klageweg beschreiten. Dass die Bundesbesoldung Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung ist, habe ich nicht in Erinnerung.

Illoyalitäten gegenüber dem Dienstherrn durch nicht hilfreiche Posts sollte nicht unser Ding sein.
verhält sich der Dienstherr denn loyal ggü seiner Beamten?

Nein.

Dafür gibt es aber den Rechtsweg. Wer hat denn hier schon förmlich gegen seine Besoldung beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7551 am: 05.10.2023 20:24 »
Wer hat denn hier schon förmlich gegen seine Besoldung beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt?


Ich drücke es mal so aus: Noch nicht!

Ich gehe mal davon aus, wenn das BBVAngG in Kraft getreten ist, dann werden die eingegangen Widersprüche negativ beschieden werden. Und dann steht jedem der Klageweg offen. ENDLICH!

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7552 am: 05.10.2023 20:38 »
Worauf will man denn „endlich“ klagen, wenn der AEZ wirklich in solch einer Höhe kommt?

Die meisten bekommen doch deutlich mehr Geld, sind jedenfalls solide Beträge. In meiner Einheit können wir das noch gar nicht glauben, das es wirklich so viel gibt. Ich glaub es am wenigsten. Da bleiben doch nur ein paar wenige Verirrte über, die meinen wir müssten noch mehr bekommen? Und wie heißt es so schön: Hunde die bellen beißen nicht. Ich rechne nicht mit ernstzunehmenden Klagen, sollte der AEZ in der Höhe kommen (ich würde schon mit 2 Kindern die nächsten bestimmt noch 18 Jahre nen Taui mehr im Monat bekommen, klar nur brutto) und wir planen dann mit AEZ definitiv noch ein drittes Kind. Wie viel Geld soll ich denn bekommen??? Ich nehm natürlich auch gerne noch mehr, bin aber grundsätzlich Realist.

Freudige Grüße, mal sehen wann der Entwurf veröffentlicht wird. Der wird richtig einschlagen  8). Weihnachten wäre doch schön dafür.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7553 am: 05.10.2023 20:40 »
andere Frage…

Werden Referentenentwürfe immer eingestuft (VS-NfD) ?
Das glaube ich irgendwie nicht.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7554 am: 05.10.2023 20:44 »
Wer hat denn hier schon förmlich gegen seine Besoldung beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt?


Ich drücke es mal so aus: Noch nicht!

Ich gehe mal davon aus, wenn das BBVAngG in Kraft getreten ist, dann werden die eingegangen Widersprüche negativ beschieden werden. Und dann steht jedem der Klageweg offen. ENDLICH!

Wer ernsthaft klagen will, kann dies bereits heute machen.

Die Ruhendstellung von Widersprüchen ist nur ein "Service", den man nutzen kann. Muss man aber nicht.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7555 am: 05.10.2023 20:45 »
andere Frage…

Werden Referentenentwürfe immer eingestuft (VS-NfD) ?
Das glaube ich irgendwie nicht.

Normalerweise sind die alltäglichen Arbeitsvorgänge nicht als Verschlusssache eingestuft. Sie unterliegen aber im Normalfall dem Amts- und Dienstgeheimnis.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7556 am: 05.10.2023 20:46 »
Nein.

Dafür gibt es aber den Rechtsweg. Wer hat denn hier schon förmlich gegen seine Besoldung beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt?

In diesem Punkt irrst Du. Da - zumindest im Bundesbereich - bisher kein abgelehnter Widerspruch bekannt ist, ist der Klageweg hierzu auch noch nicht eröffnet.

Man müsste also zunächst die zuständige Stelle auffordern den WS zu bescheiden, bei weiterer Verzögerung diesbezüglich UTK einlegen ( die Besoldungsstellen sind aufgefordert erst nach Festsetzung des täglichen Zwangsgeldes zu reagieren) und könnte erst dann den förmlichen Rechtsweg bis hin zum BVerfG beschreiten.

xap

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« Antwort #7557 am: 05.10.2023 20:46 »
andere Frage…

Werden Referentenentwürfe immer eingestuft (VS-NfD) ?
Das glaube ich irgendwie nicht.

Für das Veröffentlichen durch Dritte spielt es letztlich keine Rolle. Es gilt die Verschwiegenheitspflicht, völlig unabhängig von der Einstufung gemäß VSA.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7558 am: 05.10.2023 20:47 »
andere Frage…

Werden Referentenentwürfe immer eingestuft (VS-NfD) ?
Das glaube ich irgendwie nicht.

Das hat für unmittelbar Beteiligte nichts mit VS-NfD zu tun, sondern mit der üblichen Amtsverschwiegenheit.

Sputnik1978

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« Antwort #7559 am: 05.10.2023 20:47 »
andere Frage…

Werden Referentenentwürfe immer eingestuft (VS-NfD) ?
Das glaube ich irgendwie nicht.

Normalerweise sind die alltäglichen Arbeitsvorgänge nicht als Verschlusssache eingestuft. Sie unterliegen aber im Normalfall dem Amts- und Dienstgeheimnis.

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