Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088236 times)

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9165 am: 29.12.2023 11:07 »
Ich bin für die Einführung eines verpflichtenden "Referatsausflugs" am 31.12. in die Sonnenallee inkl. Mitfahrt auf einem Rettungswagen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9166 am: 29.12.2023 11:18 »
Ich habe letztens einen Bericht von einem grünen Wissenschaftler gehört, dass der Klimaschutz in Deutschland bis Ende 2030, 1 Billion € ! kostet. Dafür ist man anscheinend bereit einiges zu opfern. Es sind ja nicht nur die Beamten bei denen intensiv gespart wird, es sind auch die Ärzte, Kliniken, Apotheker, Taxifahrer, usw. Alle bei denen man Zugriff hat, die zumindest teilalimentiert oder abhängig sind, mit Ausnahme des Sozialbereichs.
Ich bin kein Klimaleugner, der Anstieg der Temperaturen ist erwiesen, und ich denke, dass dies zum Teil durch den Menschen bedingt ist, aber ich denke, dass man jegliches Augenmaß verloren hat.
Dazu hat jetzt das BVerfG ein kluges Urteil gefasst:
(Auszug)

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.

Wie kommt es, dass das BVerfG einen Konfliktfall mit anderen Verfassungsrechtsgütern sieht? (Was übrigens von den Grünen geflissentlich nicht erwähnt wird. Da heißt es immer nur Klima ist das wichtigste und außer Klima gibt es nichts und die Welt geht unter.) In Wirklichkeit heißt das aber, Klimaschutz und Grundrechte stehen sich gegenüber und Klimaschutz muss zurück stehen, wenn die Verfassungsprinzipien – Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Bundesstaat, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht, Freiheitsrecht, Sicherheitsrecht, gefährdet sind. Ich sehe diese Verfassungsprinzipien mittlerweile gefährdet, was das Haushaltsurteil des BVerfG und die Auswirkungen auf den Sozialstaat deutlich zeigen. Die Gefahren für die Demokratie, den Rechtsstaat, Freiheits- und Sicherheitsrecht und die Gewaltenteilung sind bereits am Horizont erkennbar, was auch der konzertierte Verfassungsbruch bei der Beamtenbesoldung zeigt. Klimaschutz ja, aber nur effizient und mit Augenmaß.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9167 am: 29.12.2023 11:25 »
Ganz egal wie man zum Klima und dessen Veränderung steht: wir alleine werden es nicht retten (sofern es denn gerettet werden muss, oder kann), egal wie sehr wir unsere Wirtschaft und unseren sozialen Frieden dafür an die Wand fahren. Das nur als kleine Ergänzung, die man bei einer Abwägung der Angemessenheit ebenfalls berücksichtigen sollte.

Unsere Politiker sind leider von Gier und Ideologie getrieben, nicht von Fakten und Weitsicht.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9168 am: 29.12.2023 11:48 »
Offtopic:

Zu unserem politischen Establishment fällt.mit dann nur noch ein:

Der Bund verzichtet auf Klage gegen den Ex Minister Scheuer, der ja wie allseits bekannt ist vorsätzlich einen Schaden für den Bund von 500 Millionen Euro verursacht hat. Ohne Not, man hätte seinerzeit sicher das ausstehende Urteil hinsichtlich der Maut abwarten können. Sonst kann unser Staat ja auch länger warten.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9169 am: 29.12.2023 12:21 »
Es gibt ja ganz bequemere Einsparmöglichkeiten, dann könnte man außer dem AEZ noch ganz andere Dinge gegenfinanzieren:

1. Verzicht Anbau Kanzleramt - 1 Milliarde Euro
2. Verzicht Wirtschaftsförderung für Indien - 1 Milliarde Euro
3. Verzicht Fahrradweg durch Peru - 300 Millionen Euro

Da seht Ihr wie wir hier verarscht werden.

Noch zu Sylvester - ich kann nur jedem Bundespolizisten raten, sich an diesem Tag krank zu melden!!!
Und auch an die Frauen bei der Bundespolizei - bleibt im Sinne Euer Familien an diesem Tag zu Hause!!!




andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9170 am: 29.12.2023 15:01 »
Um mal den Ex-Verfassungsrichter Voßkuhle zu zitieren …
„Es kann sein, dass sich unsere Demokratie nur als Phase in der Geschichte erweist“

Diese Aussage sollte sich unsere Politiker-Elite mal ganz nah vor Augen führen.
Mit dem eigenen Handeln sägen sie sich selbst nach und nach den Ast durch, auf dem sie sitzen.
Es wird einfach weiter gewurschtelt.

Man erinnere an den „Run“ auf den Bundestag während der Corona-Zeit.
Die Einschläge sind anscheinend noch zu weit weg, kommen aber gefühlt immer nähe.

Ps. Ich distanziere mich selbstverständlich davon als pflichtbewusster auf der FDGO stehender Beamter!


BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9171 am: 29.12.2023 18:17 »
Eigentlich bin ich kein Freund von Off-Topic in diesem Lindwurm hier, aber das ist zu köstlich um es nicht mit Euch zu teilen. Gerüchteweise wird auch keiner der Mitarbeitenden vor Dreikönig zurückkehren und danach wird es zu Umsetzungen kommen  ;D

Alle Redenschreiber des Kanzlers sind "erkrankt" und auch die Spiegelabteilung im Bundespräsidialamt sieht sich nicht in der Lage

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-personaldesaster-bei-der-neujahrsansprache-glosse-a-3bd129b0-25c4-491d-be4f-dbbbcd7a952f

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9172 am: 29.12.2023 18:58 »
Zu schön um wahr zu sein ;)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9173 am: 29.12.2023 19:05 »
Vielleicht ist das ja ein Team aus Beamten, die alle gefrustet sind, dass sie nicht amtsangemessen alimentiert werden und sich aus Protest kollektiv krank gemeldet haben.  ;D :o 8)

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9174 am: 29.12.2023 19:49 »
Eigentlich bin ich kein Freund von Off-Topic in diesem Lindwurm hier, aber das ist zu köstlich um es nicht mit Euch zu teilen. Gerüchteweise wird auch keiner der Mitarbeitenden vor Dreikönig zurückkehren und danach wird es zu Umsetzungen kommen  ;D

Alle Redenschreiber des Kanzlers sind "erkrankt" und auch die Spiegelabteilung im Bundespräsidialamt sieht sich nicht in der Lage

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-personaldesaster-bei-der-neujahrsansprache-glosse-a-3bd129b0-25c4-491d-be4f-dbbbcd7a952f
Die sind auch von der 150 Millionen-Kürzung betroffen und wollen diesen Mist nicht auch noch schönreden.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9175 am: 29.12.2023 20:21 »
Glosse… Bitte nachschlagen. Danke. Back to topic.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9176 am: 29.12.2023 20:47 »
Tja, wird sicherlich schwierig für Herrn Scholz sich an das vergangene Jahr zu "erinnern".
Okay, jetzt kann das Thema gerne wieder gewechselt werden.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9177 am: 29.12.2023 21:48 »
Glosse… Bitte nachschlagen. Danke. Back to topic.

Christian, Du bist ein Spielverderber :-D

Aber gut, dann mal wieder zum Ernst der Sache, wir werden noch im Januar neue Werte für den AEZ bzw. dessen Abschmelzbetrag sehen. Da die Gewerkschaften nicht mehr als "Du Du Du" machen um die Übernahme der Tarifabschlüsse der Länder auf die Beamtenschaft, so wie die im Februar anstehende Tarifrunde in Hessen nicht zu gefährden wird der "Schluck auf der Pulle" ab A9g deutlich niedriger ausfallen als die bisherigen Entwürfe das hergeben, die Runde BMI/BMF tritt in KW02/24 wieder zusammen um zu prüfen, was denn wirklich unmittelbar davon umgesetzt werden "muss".

In Kenntnis dessen muss ich daher nun leider meinen Arbeitsplatz für eine Weile verlassen um mich - wie Kimbombon sagen würde - schöneren Beschäftigungen zuzuwenden. Aber Ihr habt ja noch ein paar Quellen im Haus :-)

Hugo

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« Antwort #9178 am: 29.12.2023 21:52 »
Das heißt, dass lediglich der eD und mD "gefördert" werden sollen?

MasterOf

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« Antwort #9179 am: 29.12.2023 21:56 »
Glosse… Bitte nachschlagen. Danke. Back to topic.

Christian, Du bist ein Spielverderber :-D

Aber gut, dann mal wieder zum Ernst der Sache, wir werden noch im Januar neue Werte für den AEZ bzw. dessen Abschmelzbetrag sehen. Da die Gewerkschaften nicht mehr als "Du Du Du" machen um die Übernahme der Tarifabschlüsse der Länder auf die Beamtenschaft, so wie die im Februar anstehende Tarifrunde in Hessen nicht zu gefährden wird der "Schluck auf der Pulle" ab A9g deutlich niedriger ausfallen als die bisherigen Entwürfe das hergeben, die Runde BMI/BMF tritt in KW02/24 wieder zusammen um zu prüfen, was denn wirklich unmittelbar davon umgesetzt werden "muss".

In Kenntnis dessen muss ich daher nun leider meinen Arbeitsplatz für eine Weile verlassen um mich - wie Kimbombon sagen würde - schöneren Beschäftigungen zuzuwenden. Aber Ihr habt ja noch ein paar Quellen im Haus :-)

Also du gehst davon aus, dass im Januar ein neuer Entwurf veröffentlicht werden wird?