Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5906462 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15960 am: 21.12.2024 08:01 »
Auch wenn das BBVAngG den Bundesrat ohne Einwände passiert hat, glaube ich nicht daran, dass das Gesetz eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag findet. Wie sollte es auch ohne einen Haushalt 2025. Von daher, ein neuer Anlauf in 2026.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0501-0600/549-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15961 am: 21.12.2024 09:27 »
Einem Bericht der Financial Times zufolge erwägt der designierte US-Präsident Donald Trump, die Militärhilfe für die Ukraine fortsetzen zu wollen. Allerdings knüpft er das an eine Bedingung: Er verlange demnach von der Nato, ihr Ausgabenziel von zwei Prozent – das derzeit nur 23 der 32 Mitglieder der Allianz erreichen – auf fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes mehr als zu verdoppeln, sagten zwei europäische Beamte der britischen Zeitung, die über die Gespräche informiert wurden. Eine der Quellen sagte der Financial Times, sie hätte verstanden, dass Trump sich mit 3,5 Prozent zufriedengeben würde.

3,5 % wären 146,5 Milliarden für Verteidigung jährlich. Der derzeitige Gesamthaushalt beträgt 475 Milliarden. Der derzeitige Verteidigungshaushalt beträgt 51,8 Milliarden + 19,2 Milliarden Sondervermögen. Das wird nicht ohne Schuldenaufnahme gehen, aber auch Schulden sind nicht umsonst. Wir werden ein anderes Deutschland und Europa sehen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15962 am: 21.12.2024 14:01 »
Einem Bericht der Financial Times zufolge erwägt der designierte US-Präsident Donald Trump, die Militärhilfe für die Ukraine fortsetzen zu wollen. Allerdings knüpft er das an eine Bedingung: Er verlange demnach von der Nato, ihr Ausgabenziel von zwei Prozent – das derzeit nur 23 der 32 Mitglieder der Allianz erreichen – auf fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes mehr als zu verdoppeln, sagten zwei europäische Beamte der britischen Zeitung, die über die Gespräche informiert wurden. Eine der Quellen sagte der Financial Times, sie hätte verstanden, dass Trump sich mit 3,5 Prozent zufriedengeben würde.

3,5 % wären 146,5 Milliarden für Verteidigung jährlich. Der derzeitige Gesamthaushalt beträgt 475 Milliarden. Der derzeitige Verteidigungshaushalt beträgt 51,8 Milliarden + 19,2 Milliarden Sondervermögen. Das wird nicht ohne Schuldenaufnahme gehen, aber auch Schulden sind nicht umsonst. Wir werden ein anderes Deutschland und Europa sehen.

146,5 Milliarden € sind knapp 31 % des Gesamthaushalts in Höhe von 475,- Milliarden Dollar. Solche Beträge wären realistisch nicht zu stemmen, auch nicht bei vollständiger Aussetzung der Schuldenbremse, und auch historisch beispiellos. So betrugen bspw. die Verteidigungsausgaben in der Hochphase des Kalten Kriegs 1980 25,1 Mrd. US-Dollar (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183064/umfrage/militaerausgaben-von-deutschland/). Bei einem Wechselkurs von 1 USD zu 1,82 DM (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/312004/umfrage/wechselkurs-des-us-dollars-gegenueber-der-d-mark/) sind also 45,7 Mrd. DM in die Verteidigung geflossen, was 23,4 € entspricht. Die Ausgaben des Bundes betrugen 1980 im Kernhaushalt 110,3 Mrd. € (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157795/umfrage/entwicklung-der-ausgaben-des-bundes-seit-1969/)  Entsprechend sind also 1980 21,2 % des Kernhaushalts in die Verteidigung geflossen.

Unabhängig davon, dass das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bereits heute nicht zuletzt in Anbetracht des Sondervermögens heillos überfordert ist und also gänzlich umfunktioniert werden müsste, müsste darüber hinaus eine offensichtliche personelle Aufstockung der Bundeswehr erfolgen, die ohne Rückkehr zur Wehrpflicht kaum zu stemmen wäre, da am Ende all die Waffen, die nun jährlich im Volumen des bis heute und noch länger nicht vollständig ausgegebenen rund anderthalbfachen Sondervermögens anzuschaffen wären, auch ggf. bedient werden müssten. Wie das allerdings in Anbetracht eines ab heute in den nächsten zwei Jahrzehnten voraussichtlich zunehmenden Fachkräftemangels möglich sein sollte bzw. welche Folgekosten für die deutsche Wirtschaft damit verbunden sein sollten, stände gänzlich in den Sternen, und zwar das nur umso mehr, als dass die deutliche personelle Aufstockung der Bundeswehr kaum zur Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen beitragen dürfte. Folge müsste eine deutliche Verschärfung der Fachkräfteproblematik sein, die wiederum praktisch zwangsläufig in Anbetracht des Fachkräftemangels zu signifikanten Lohnsteigerungen führen sollte.

Ein Ausweg könnte ggf. darin bestehen, dass ab heute jeder Angehörige der Bundeswehr, ob Rekrut oder Generalinspekteur, wie letzterer besoldet werden würde, also in der Besoldungsgruppe B 10 und mit einem monatlichen Grundgehalt von 15.612.33 €, was jährlich rund 187,350,- € entspricht (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=B_10&s=1&f=0&z=100&fz=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0). in Anbetracht von heute rund 181.360 Soldatinnen und Soldaten in Deutschland (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38401/umfrage/personalbestand-der-bundeswehr-seit-2000/) hätte man dann bereits schon einmal jährlich rund 34 Mrd. € der 146,5 Mrd. € sinnvoll ausgegeben - und wenn dann erst Karlsruhe für eine amtsangemessene Alimentation aller 181.360 mit B 10 besoldeten Soldatinnen und Soldaten sorgen wird, werden wir über kurz oder lang ggf. Donald Trumps Vorstellungen zum Nutzen aller entsprechen können. Und wenn wir ihn dann noch in vielleicht vier, fünf Jahren zum deutschen Verteidigungsminister machen und das Salär des deutschen Verteidigungsministers dafür auf jährlich 10 bis 20 Mrd. € aufstocken, werden wir das Problem endgültig lösen, sodass uns der dann regierende US-Präsident Musk nicht erst, wenn er jährlich seine 20 Panzerfabriken in Deutschland (fast abgasfrei, weil elektrisch mit amerikanischen Frackinggas betrieben) besucht, auch sämtliche Strafzölle auf deutsche Bananen erlassen wird, sodass auch wegen der dann zu erwartenden exobitanten bundesdeutschen Bananeproduktion wieder die Schuldenbremse eingeführt werden kann, jedenfalls, wenn bis dahin das deutsche Bananensteuersystem weiterhin die heutige Effektivität aufweisen wird. Ergo: Peanuts.

Sunflare

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15963 am: 21.12.2024 15:19 »
Guten Morgen zusammen,

kurze Frage zu dem Rundschreiben des BMI.
 In dem immer wieder genannten Rundschreiben vom 14.06.2021  wird immer Bezug auf ein Rundschreiben vom 01.02.2018 genommen.

Hat das zufällig jemand?


Ja, diese Frage habe ich mir ebenso vor geraumer Zeit gestellt. Das Ursprungsrundschreiben aus 2018 ist nicht auffindbar. Das BMI hat scheinbar kein Archiv online und es ist nur die aktuelle Legislaturperiode eingestellt....
Edit: Ich habe dazu mal bei FragdenStaat ne Anfrage gestellt, vieleicht bekommt man ja ne Antwort ;-)

In dem Rundschreiben geht es um die Alimentation von Beamten mit 3 oder mehr Kindern. Bezugspunkt war das Urteil des OVG NRW vom 07.06.2017. Der dbb hatte dem Personenkreis damals empfohlen Widerspruch einzulegen. Der BMI hat mit dem Rundschreiben empfohlen Widersprüche ruhend zu stellen und den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten...

Gut, aber hast du das Schreiben? Es ist ja nirgends auffindbar...

Anbei das Schreiben vom 01.02.2018 über den Umgang mit Widersprüchen. Ich hatte IFG-Anfrage gestellt und habe das Ergebnis heute übersandt bekommen.....der Vollständigkeit halber, da im Internet nicht auffindbar!

Andy24

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15964 am: 21.12.2024 21:45 »

der dann regierende US-Präsident Musk

Wie immer spitz formuliert.  ;D
Zum Glück wird uns Musk als US-Präsident erspart bleiben, es sei denn Trump wird einen großen Deal machen und Südafrika zu einem US-Bundesstaaten erklären.  8)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15965 am: 22.12.2024 09:43 »
Guten Morgen zusammen,

kurze Frage zu dem Rundschreiben des BMI.
 In dem immer wieder genannten Rundschreiben vom 14.06.2021  wird immer Bezug auf ein Rundschreiben vom 01.02.2018 genommen.

Hat das zufällig jemand?


Ja, diese Frage habe ich mir ebenso vor geraumer Zeit gestellt. Das Ursprungsrundschreiben aus 2018 ist nicht auffindbar. Das BMI hat scheinbar kein Archiv online und es ist nur die aktuelle Legislaturperiode eingestellt....
Edit: Ich habe dazu mal bei FragdenStaat ne Anfrage gestellt, vieleicht bekommt man ja ne Antwort ;-)

In dem Rundschreiben geht es um die Alimentation von Beamten mit 3 oder mehr Kindern. Bezugspunkt war das Urteil des OVG NRW vom 07.06.2017. Der dbb hatte dem Personenkreis damals empfohlen Widerspruch einzulegen. Der BMI hat mit dem Rundschreiben empfohlen Widersprüche ruhend zu stellen und den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten...

Gut, aber hast du das Schreiben? Es ist ja nirgends auffindbar...

Anbei das Schreiben vom 01.02.2018 über den Umgang mit Widersprüchen. Ich hatte IFG-Anfrage gestellt und habe das Ergebnis heute übersandt bekommen.....der Vollständigkeit halber, da im Internet nicht auffindbar!

Interessant. Vielen Dank dafür. Das kommt zu den Akten und ggf. Klage wenn der Bund behaupten wollte (wie von einigen hier kolportiert), dass die aktuelle Rechtssprechung nur die Länder beträfe. Das Schreiben beweist nach meinem Dafürhalten, dass man sich im BMI durchaus der Tragweite entsprechender Urteile gegen einzelne Bundesländer bewusst ist.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15966 am: 22.12.2024 10:52 »
Einem Bericht der Financial Times zufolge erwägt der designierte US-Präsident Donald Trump, die Militärhilfe für die Ukraine fortsetzen zu wollen. Allerdings knüpft er das an eine Bedingung: Er verlange demnach von der Nato, ihr Ausgabenziel von zwei Prozent – das derzeit nur 23 der 32 Mitglieder der Allianz erreichen – auf fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes mehr als zu verdoppeln, sagten zwei europäische Beamte der britischen Zeitung, die über die Gespräche informiert wurden. Eine der Quellen sagte der Financial Times, sie hätte verstanden, dass Trump sich mit 3,5 Prozent zufriedengeben würde.

3,5 % wären 146,5 Milliarden für Verteidigung jährlich. Der derzeitige Gesamthaushalt beträgt 475 Milliarden. Der derzeitige Verteidigungshaushalt beträgt 51,8 Milliarden + 19,2 Milliarden Sondervermögen. Das wird nicht ohne Schuldenaufnahme gehen, aber auch Schulden sind nicht umsonst. Wir werden ein anderes Deutschland und Europa sehen.

146,5 Milliarden € sind knapp 31 % des Gesamthaushalts in Höhe von 475,- Milliarden Dollar. Solche Beträge wären realistisch nicht zu stemmen, auch nicht bei vollständiger Aussetzung der Schuldenbremse, und auch historisch beispiellos. So betrugen bspw. die Verteidigungsausgaben in der Hochphase des Kalten Kriegs 1980 25,1 Mrd. US-Dollar (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183064/umfrage/militaerausgaben-von-deutschland/). Bei einem Wechselkurs von 1 USD zu 1,82 DM (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/312004/umfrage/wechselkurs-des-us-dollars-gegenueber-der-d-mark/) sind also 45,7 Mrd. DM in die Verteidigung geflossen, was 23,4 € entspricht. Die Ausgaben des Bundes betrugen 1980 im Kernhaushalt 110,3 Mrd. € (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157795/umfrage/entwicklung-der-ausgaben-des-bundes-seit-1969/)  Entsprechend sind also 1980 21,2 % des Kernhaushalts in die Verteidigung geflossen.

Unabhängig davon, dass das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bereits heute nicht zuletzt in Anbetracht des Sondervermögens heillos überfordert ist und also gänzlich umfunktioniert werden müsste, müsste darüber hinaus eine offensichtliche personelle Aufstockung der Bundeswehr erfolgen, die ohne Rückkehr zur Wehrpflicht kaum zu stemmen wäre, da am Ende all die Waffen, die nun jährlich im Volumen des bis heute und noch länger nicht vollständig ausgegebenen rund anderthalbfachen Sondervermögens anzuschaffen wären, auch ggf. bedient werden müssten. Wie das allerdings in Anbetracht eines ab heute in den nächsten zwei Jahrzehnten voraussichtlich zunehmenden Fachkräftemangels möglich sein sollte bzw. welche Folgekosten für die deutsche Wirtschaft damit verbunden sein sollten, stände gänzlich in den Sternen, und zwar das nur umso mehr, als dass die deutliche personelle Aufstockung der Bundeswehr kaum zur Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen beitragen dürfte. Folge müsste eine deutliche Verschärfung der Fachkräfteproblematik sein, die wiederum praktisch zwangsläufig in Anbetracht des Fachkräftemangels zu signifikanten Lohnsteigerungen führen sollte.

Ein Ausweg könnte ggf. darin bestehen, dass ab heute jeder Angehörige der Bundeswehr, ob Rekrut oder Generalinspekteur, wie letzterer besoldet werden würde, also in der Besoldungsgruppe B 10 und mit einem monatlichen Grundgehalt von 15.612.33 €, was jährlich rund 187,350,- € entspricht (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=B_10&s=1&f=0&z=100&fz=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0). in Anbetracht von heute rund 181.360 Soldatinnen und Soldaten in Deutschland (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38401/umfrage/personalbestand-der-bundeswehr-seit-2000/) hätte man dann bereits schon einmal jährlich rund 34 Mrd. € der 146,5 Mrd. € sinnvoll ausgegeben - und wenn dann erst Karlsruhe für eine amtsangemessene Alimentation aller 181.360 mit B 10 besoldeten Soldatinnen und Soldaten sorgen wird, werden wir über kurz oder lang ggf. Donald Trumps Vorstellungen zum Nutzen aller entsprechen können. Und wenn wir ihn dann noch in vielleicht vier, fünf Jahren zum deutschen Verteidigungsminister machen und das Salär des deutschen Verteidigungsministers dafür auf jährlich 10 bis 20 Mrd. € aufstocken, werden wir das Problem endgültig lösen, sodass uns der dann regierende US-Präsident Musk nicht erst, wenn er jährlich seine 20 Panzerfabriken in Deutschland (fast abgasfrei, weil elektrisch mit amerikanischen Frackinggas betrieben) besucht, auch sämtliche Strafzölle auf deutsche Bananen erlassen wird, sodass auch wegen der dann zu erwartenden exobitanten bundesdeutschen Bananeproduktion wieder die Schuldenbremse eingeführt werden kann, jedenfalls, wenn bis dahin das deutsche Bananensteuersystem weiterhin die heutige Effektivität aufweisen wird. Ergo: Peanuts.

Jeder Staat muss sehen wie er das Personalproblem seiner Armee lösen kann. Das gilt insoweit übrigens für den gesamten öffentlichen Dienst. Oberstes Ziel ist die Einsatzbereitschaft mit dem geringsten Mitteleinsatz. Darum geht es und sonst um nichts, und danach werden die Gesetze gemacht und die Urteile des BVerfG gefällt. Wie schwierig das im Ernstfall ist, sieht man in Russland und der Ukraine. Russland versucht es mit viel Geld für arme Bevölkerungsschichten, die Ukraine mit harten Gesetzen gegen Desertion, und beide natürlich mit Patriotismus, denn der kostet nichts.
Am Bericht der Bild sieht man, dass Deutschland hier jetzt schon, in Friedenszeiten, wenn die Lage etwas angespannt wird, ein großes Problem hat. https://www.bild.de/politik/anstieg-der-kriegsdienstverweigerungen-bundeswehr-in-der-krise-675fe02515f99f7a780dc603
Welchen Weg Deutschland gehen kann, weiß ich nicht, da Patriotismus seit Jahrzehnten verpönt ist. Man wird wahrscheinlich versuchen, mehr an den Ethos zu appellieren, ob das funktioniert, wird man sehen.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15967 am: 22.12.2024 11:29 »
Einem Bericht der Financial Times zufolge erwägt der designierte US-Präsident Donald Trump, die Militärhilfe für die Ukraine fortsetzen zu wollen. Allerdings knüpft er das an eine Bedingung: Er verlange demnach von der Nato, ihr Ausgabenziel von zwei Prozent – das derzeit nur 23 der 32 Mitglieder der Allianz erreichen – auf fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes mehr als zu verdoppeln, sagten zwei europäische Beamte der britischen Zeitung, die über die Gespräche informiert wurden. Eine der Quellen sagte der Financial Times, sie hätte verstanden, dass Trump sich mit 3,5 Prozent zufriedengeben würde.

3,5 % wären 146,5 Milliarden für Verteidigung jährlich. Der derzeitige Gesamthaushalt beträgt 475 Milliarden. Der derzeitige Verteidigungshaushalt beträgt 51,8 Milliarden + 19,2 Milliarden Sondervermögen. Das wird nicht ohne Schuldenaufnahme gehen, aber auch Schulden sind nicht umsonst. Wir werden ein anderes Deutschland und Europa sehen.

146,5 Milliarden € sind knapp 31 % des Gesamthaushalts in Höhe von 475,- Milliarden Dollar. Solche Beträge wären realistisch nicht zu stemmen, auch nicht bei vollständiger Aussetzung der Schuldenbremse, und auch historisch beispiellos. So betrugen bspw. die Verteidigungsausgaben in der Hochphase des Kalten Kriegs 1980 25,1 Mrd. US-Dollar (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183064/umfrage/militaerausgaben-von-deutschland/). Bei einem Wechselkurs von 1 USD zu 1,82 DM (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/312004/umfrage/wechselkurs-des-us-dollars-gegenueber-der-d-mark/) sind also 45,7 Mrd. DM in die Verteidigung geflossen, was 23,4 € entspricht. Die Ausgaben des Bundes betrugen 1980 im Kernhaushalt 110,3 Mrd. € (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157795/umfrage/entwicklung-der-ausgaben-des-bundes-seit-1969/)  Entsprechend sind also 1980 21,2 % des Kernhaushalts in die Verteidigung geflossen.

Unabhängig davon, dass das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bereits heute nicht zuletzt in Anbetracht des Sondervermögens heillos überfordert ist und also gänzlich umfunktioniert werden müsste, müsste darüber hinaus eine offensichtliche personelle Aufstockung der Bundeswehr erfolgen, die ohne Rückkehr zur Wehrpflicht kaum zu stemmen wäre, da am Ende all die Waffen, die nun jährlich im Volumen des bis heute und noch länger nicht vollständig ausgegebenen rund anderthalbfachen Sondervermögens anzuschaffen wären, auch ggf. bedient werden müssten. Wie das allerdings in Anbetracht eines ab heute in den nächsten zwei Jahrzehnten voraussichtlich zunehmenden Fachkräftemangels möglich sein sollte bzw. welche Folgekosten für die deutsche Wirtschaft damit verbunden sein sollten, stände gänzlich in den Sternen, und zwar das nur umso mehr, als dass die deutliche personelle Aufstockung der Bundeswehr kaum zur Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen beitragen dürfte. Folge müsste eine deutliche Verschärfung der Fachkräfteproblematik sein, die wiederum praktisch zwangsläufig in Anbetracht des Fachkräftemangels zu signifikanten Lohnsteigerungen führen sollte.

Ein Ausweg könnte ggf. darin bestehen, dass ab heute jeder Angehörige der Bundeswehr, ob Rekrut oder Generalinspekteur, wie letzterer besoldet werden würde, also in der Besoldungsgruppe B 10 und mit einem monatlichen Grundgehalt von 15.612.33 €, was jährlich rund 187,350,- € entspricht (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=B_10&s=1&f=0&z=100&fz=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0). in Anbetracht von heute rund 181.360 Soldatinnen und Soldaten in Deutschland (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38401/umfrage/personalbestand-der-bundeswehr-seit-2000/) hätte man dann bereits schon einmal jährlich rund 34 Mrd. € der 146,5 Mrd. € sinnvoll ausgegeben - und wenn dann erst Karlsruhe für eine amtsangemessene Alimentation aller 181.360 mit B 10 besoldeten Soldatinnen und Soldaten sorgen wird, werden wir über kurz oder lang ggf. Donald Trumps Vorstellungen zum Nutzen aller entsprechen können. Und wenn wir ihn dann noch in vielleicht vier, fünf Jahren zum deutschen Verteidigungsminister machen und das Salär des deutschen Verteidigungsministers dafür auf jährlich 10 bis 20 Mrd. € aufstocken, werden wir das Problem endgültig lösen, sodass uns der dann regierende US-Präsident Musk nicht erst, wenn er jährlich seine 20 Panzerfabriken in Deutschland (fast abgasfrei, weil elektrisch mit amerikanischen Frackinggas betrieben) besucht, auch sämtliche Strafzölle auf deutsche Bananen erlassen wird, sodass auch wegen der dann zu erwartenden exobitanten bundesdeutschen Bananeproduktion wieder die Schuldenbremse eingeführt werden kann, jedenfalls, wenn bis dahin das deutsche Bananensteuersystem weiterhin die heutige Effektivität aufweisen wird. Ergo: Peanuts.

Jeder Staat muss sehen wie er das Personalproblem seiner Armee lösen kann. Das gilt insoweit übrigens für den gesamten öffentlichen Dienst. Oberstes Ziel ist die Einsatzbereitschaft mit dem geringsten Mitteleinsatz. Darum geht es und sonst um nichts, und danach werden die Gesetze gemacht und die Urteile des BVerfG gefällt. Wie schwierig das im Ernstfall ist, sieht man in Russland und der Ukraine. Russland versucht es mit viel Geld für arme Bevölkerungsschichten, die Ukraine mit harten Gesetzen gegen Desertion, und beide natürlich mit Patriotismus, denn der kostet nichts.
Am Bericht der Bild sieht man, dass Deutschland hier jetzt schon, in Friedenszeiten, wenn die Lage etwas angespannt wird, ein großes Problem hat. https://www.bild.de/politik/anstieg-der-kriegsdienstverweigerungen-bundeswehr-in-der-krise-675fe02515f99f7a780dc603
Welchen Weg Deutschland gehen kann, weiß ich nicht, da Patriotismus seit Jahrzehnten verpönt ist. Man wird wahrscheinlich versuchen, mehr an den Ethos zu appellieren, ob das funktioniert, wird man sehen.

Ich glaube nicht das Patriotismus verhöhnt war. Es ist ein schmaler Grad zwischen dem Patriotentum und dem Nationallismus. Die Bundesrepublik wird es ohne eine erneute Wehrpflicht nicht schaffen den Personalbedarf zu decken. Für die Akzeptanz in der Bevölkerung wird ein Knackpunkt die Wehrgerechtigkeit sein. Hier hat unser Verteidigungsminister, meiner Meinung nach, bereits den falschen Weg eingeschlagen. Allein die Abfrage per Fragebogen wer Interesse hat, wird nur die auf den Plan rufen, welche gerade keine Zukunftspläne haben. Das ähnelt dann Richtung Russland. Es wäre so einfach bei allen jungen Menschen, egal welches Geschlecht, einen Staatsdienst auf Zeit (1 Jahr?) aufzurufen. Egal ob an der Waffe oder zB im Pflegebereich.

Ich selbst habe 12 Jahre gedient. Ein harter Einschnitt war für mich der Abzug aus Afghanistan. Es hat sich im Nachgang meiner Dienstzeit für mich ein fundamentales Umdenken entwickelt. Denn durch den Abzug verstehe ich den Sinn nicht mehr warum ich insgesamt 18 Monate in diesem Land verbracht habe. Ich tue mich deshalb sehr schwer dabei meinem Neffen gerade zu erklären, dass es wichtig ist das er gerade seine Dienstzeit in Litauen absolvieren muss.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15968 am: 22.12.2024 11:54 »
Wie lange hätte man noch in diesem Steinzeitland bleiben sollen? Wenn man sieht, wie viel Gegenwehr es gegen die Islamisten gab, war es wohl so von der Bevölkerung gewünscht.



OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15971 am: 22.12.2024 15:40 »

Die Klartextübersetzung lautet: Das BBVAngG wurde ad acta gelegt.
ich wette einen Kasten Bier dagegen. Das Ding geht durch.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15972 am: 22.12.2024 17:27 »

Die Klartextübersetzung lautet: Das BBVAngG wurde ad acta gelegt.
ich wette einen Kasten Bier dagegen. Das Ding geht durch.

Worin begründet sich diese Ansicht?

Ich halte zwar nichts vom BBVAngG, aber ich könnte dem Gesetz, bei Verabschiedung, auch etwas positives abgewinnen. Und zwar in der Art, dass ich damit unmittelbar das fiktive Partnereinkommen direkt in mein, in Vorbereitung, befindliches Klageverfahren mit aufnehmen könnte.

OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15973 am: 22.12.2024 18:42 »

Worin begründet sich diese Ansicht?
es gibt schlicht nichts, was dagegen spricht. Und keine der Parteien im Bundestag wird sich dieses Thema
gerne mitnehmen wollen in die nächste Regierung. Die sind alle froh, wenn es durch ist.
Die lesen das jetzt drei Mal und machen einen Haken dran.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15974 am: 22.12.2024 19:26 »

Worin begründet sich diese Ansicht?
es gibt schlicht nichts, was dagegen spricht. Und keine der Parteien im Bundestag wird sich dieses Thema
gerne mitnehmen wollen in die nächste Regierung. Die sind alle froh, wenn es durch ist.
Die lesen das jetzt drei Mal und machen einen Haken dran.

Es spricht etwas dagegen. Wir werden mindestens bis zum Sommer einen vorläufigen Haushalt haben. Es sind also keine Mittel für das BBVAngG vorgesehen. Ein neuer Haushalt wird aber erst von einer neuen Regierung verabschiedet werden.