Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6262065 times)

Alonsatra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16290 am: 18.02.2025 10:38 »
Dieser Vergleich Beamtenpensionen/gesetzliche Rente ist immer aufs neue lustig. Habeck hat gestern zumindest ansatzweise diese unsinnige Diskussion sachlich beantwortet. Es ist vermutlich der gleiche am Schmelzofen von ThyssenKrupp arbeitende Bürger, der sich beschwert, wenn seine Steuererklärung nicht bearbeitet wird, wenn die Justiz nucht arbeitet, oder die Polizei/Feuerwehr bei einem Notfall von ihm nicht eingreift, weil gerade gestreikt wird. Da hätte gerne ein einfacher Arbeiter die gleiche Rente wie gut ausgebildete Diplomierte oder promovierte Beamte. So einfach und schön ist die welt ;D
Falls jemand Beamte in einer besonders privilegierten Situation sieht, steht es ihm/ihr doch frei, genau diesen Karriereweg einzuschlagen.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16291 am: 18.02.2025 10:41 »
Dieser Vergleich Beamtenpensionen/gesetzliche Rente ist immer aufs neue lustig. Habeck hat gestern zumindest ansatzweise diese unsinnige Diskussion sachlich beantwortet. Es ist vermutlich der gleiche am Schmelzofen von ThyssenKrupp arbeitende Bürger, der sich beschwert, wenn seine Steuererklärung nicht bearbeitet wird, wenn die Justiz nucht arbeitet, oder die Polizei/Feuerwehr bei einem Notfall von ihm nicht eingreift, weil gerade gestreikt wird. Da hätte gerne ein einfacher Arbeiter die gleiche Rente wie gut ausgebildete Diplomierte oder promovierte Beamte. So einfach und schön ist die welt ;D
Falls jemand Beamte in einer besonders privilegierten Situation sieht, steht es ihm/ihr doch frei, genau diesen Karriereweg einzuschlagen.

Das ist richtig, dennoch sorgt ein unvollständiger Vergleich für unvollständige Informationen und die falsche Einschätzung, dass hier eine besonders privilegierte Situation überhaupt besteht.

Alonsatra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16292 am: 18.02.2025 11:00 »
Dieser Vergleich Beamtenpensionen/gesetzliche Rente ist immer aufs neue lustig. Habeck hat gestern zumindest ansatzweise diese unsinnige Diskussion sachlich beantwortet. Es ist vermutlich der gleiche am Schmelzofen von ThyssenKrupp arbeitende Bürger, der sich beschwert, wenn seine Steuererklärung nicht bearbeitet wird, wenn die Justiz nucht arbeitet, oder die Polizei/Feuerwehr bei einem Notfall von ihm nicht eingreift, weil gerade gestreikt wird. Da hätte gerne ein einfacher Arbeiter die gleiche Rente wie gut ausgebildete Diplomierte oder promovierte Beamte. So einfach und schön ist die welt ;D
Falls jemand Beamte in einer besonders privilegierten Situation sieht, steht es ihm/ihr doch frei, genau diesen Karriereweg einzuschlagen.

Das ist richtig, dennoch sorgt ein unvollständiger Vergleich für unvollständige Informationen und die falsche Einschätzung, dass hier eine besonders privilegierte Situation überhaupt besteht.
Auch korrekt. Mein Argument soll nur anregen anregen, sich auf dieses Gedankenspiel einzulassen, um die fehlenden Informationen selbst zusammenzutragen. Allerdings ist dies natürlich heutzutage schwierig für solche, die in Ihrer gesellschaftlichen Medienblase festsitzen. Tatsächlich könnten hier Beamtengewerkschaften wahrscheinlich mehr leisten, aber da klemmt es leider ja schon an den Basics.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16293 am: 18.02.2025 11:43 »
Dieser Vergleich Beamtenpensionen/gesetzliche Rente ist immer aufs neue lustig. Habeck hat gestern zumindest ansatzweise diese unsinnige Diskussion sachlich beantwortet. Es ist vermutlich der gleiche am Schmelzofen von ThyssenKrupp arbeitende Bürger, der sich beschwert, wenn seine Steuererklärung nicht bearbeitet wird, wenn die Justiz nucht arbeitet, oder die Polizei/Feuerwehr bei einem Notfall von ihm nicht eingreift, weil gerade gestreikt wird. Da hätte gerne ein einfacher Arbeiter die gleiche Rente wie gut ausgebildete Diplomierte oder promovierte Beamte. So einfach und schön ist die welt ;D
Falls jemand Beamte in einer besonders privilegierten Situation sieht, steht es ihm/ihr doch frei, genau diesen Karriereweg einzuschlagen.

Das ist richtig, dennoch sorgt ein unvollständiger Vergleich für unvollständige Informationen und die falsche Einschätzung, dass hier eine besonders privilegierte Situation überhaupt besteht.
Auch korrekt. Mein Argument soll nur anregen anregen, sich auf dieses Gedankenspiel einzulassen, um die fehlenden Informationen selbst zusammenzutragen. Allerdings ist dies natürlich heutzutage schwierig für solche, die in Ihrer gesellschaftlichen Medienblase festsitzen. Tatsächlich könnten hier Beamtengewerkschaften wahrscheinlich mehr leisten, aber da klemmt es leider ja schon an den Basics.

Das doofe ist nur, dass eine solche Jauchsche Aussage viel mehr Reichweite hat als z.B. Beamtengewerkschaften / -vertreter. Man sollte sich schon seiner Worte und den Folgen bewusst sein.


Aratrim

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16295 am: 18.02.2025 16:56 »
Haha.. als würden die was ändern wenn der nächste am Ruder ist...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16296 am: 18.02.2025 17:01 »
Meine Güte,

wer glaubt denn noch den Politikerantworten auf "Abgeordnetenwatch"? Zumal fast alle dieser Antworten nicht vom Politiker selber, sondern von seinem Backoffice getätigt werden.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16297 am: 19.02.2025 07:15 »
Haha.. als würden die was ändern wenn der nächste am Ruder ist...

Werden sie. Die Frage die man sich stellen muss ist, wie wird es geändert. Wie bereits mehrfach hier thematisiert, wird es sicherlich keine großen Abweichungen von dem Gesetz in Bayern geben. Also noch schlechter.

Und ich denke nicht, dass die Herrn Richter ein Urteil fällen werden, dass uns gefallen könnte. Dafür sind unsere unabhängigen Richter doch zu abhängig.

Ich habe jetzt übrigens auch Kindergeldzuschlag beantragt. Ergebnis offen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16298 am: 19.02.2025 10:31 »
Die Politik kann gern beschließen, weniger Beamte haben zu wollen. Echte hoheitlichen Aufgaben erledigen ja eigentlich  nur die Polizei, die Justiz und evtl. ein paar Leute aus der technischen Verwaltung, z.K. Katasterämter, physikalisch-technische Bundesanstalt. Alle anderen Aufgaben könnte man durch Angestellte erledigen lassen. Zusammen mit einer Digitalisierung und Aufgabenkritik könnte man sicher etliche Stellen einsparen. Wir bekommen eh nicht alle Stellen besetzt.

Aber bei den Bestandsbeamten ist man Rechtsverpflichtungen eingegangen, die man nicht einfach so ignorieren kann, da mag die Volksseele noch so sehr kochen. Und ich erwarte von den Politikern, dass man das kommuniziert. Habeck hat das gestern im Übrigen in der ARD Wahlarena getan.

Stimme dir zu 100% zu.
Aber was zaehlen schon rechliche Verpflichtungen, wenn noch nicht einmal mehr unsere Verfassung so wirklich relevant ist oder die diesbezuegliche Rechtsprechung.
Das frustrierende an der ganzen Angelegenheit ist fuer mich, diese Idioten schaffen munter Beamtendienstposten stellen Beamte ein und ach oh Wunder Jahre spaeter stellt man fest da kommen ja Pensionslasten auf uns zu.
Das belastet aber erheblich die Haushalte.
Fuer mich sind das Idioten die nicht mal von 12 bis Mittag denken koennen. Wenn ich heute einen Beamten einstelle kann ich in der Regel ausrechnen wann derjenige in Pension geht und grob kalkulieren was dann an Pension faellig wird. Ich muss nur dann entsprechend jedes Jahr Ruecklagen bilden. Dies hat man in der Vergangenheit jedoch nie getan, sondern das Problem wier viele andere auch in die Zukunft verschoben weil dann, ach oh Wudner, jemand anderes dies Problem zu loesen und zunaechst zu verantworten hat. Ganz nebenbei hat man dann mehr HHM zur Verfuegung um ggf seiner Klientel Wunesche zu erfuellen und nicht Ruecklagen fuer die ach so geliebten Beamten zu schaffen.
Aehnlich verhaelt es sich bei der laufenden Alimentation der Beamten, das hat man infolge der Verbeamtung und der geltenden Rechtslage ein Rechtsverhaeltnis begruendet dem auch Pflichten des Dienstherrn entwachsen so zum Beispiel die amntsangemessene Alimentaiton. Aber auch das hat man wie wir ja nunn leider alle erfahren gerne ignoriert und in die Zukunft verschoben, moegen es andere in Verantwortung befindliche loesen oder auch nicht. Nur selber in der Zeit in der man in Verantwortung ist, ja keine Verantwortung fuer tragen muessen. Koennte ja ein unangenehmes Thema sein, das dem Waehler der nicht beamtet ist nicht gefaellt.

Bundi

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« Antwort #16299 am: 19.02.2025 10:35 »
Dieser Vergleich Beamtenpensionen/gesetzliche Rente ist immer aufs neue lustig. Habeck hat gestern zumindest ansatzweise diese unsinnige Diskussion sachlich beantwortet. Es ist vermutlich der gleiche am Schmelzofen von ThyssenKrupp arbeitende Bürger, der sich beschwert, wenn seine Steuererklärung nicht bearbeitet wird, wenn die Justiz nucht arbeitet, oder die Polizei/Feuerwehr bei einem Notfall von ihm nicht eingreift, weil gerade gestreikt wird. Da hätte gerne ein einfacher Arbeiter die gleiche Rente wie gut ausgebildete Diplomierte oder promovierte Beamte. So einfach und schön ist die welt ;D
Falls jemand Beamte in einer besonders privilegierten Situation sieht, steht es ihm/ihr doch frei, genau diesen Karriereweg einzuschlagen.

Das ist richtig, dennoch sorgt ein unvollständiger Vergleich für unvollständige Informationen und die falsche Einschätzung, dass hier eine besonders privilegierte Situation überhaupt besteht.

Insbesondere erzeugen diese unvollstaendigen/unsachlichen Vergleiche eine entsprechende Stimmungsmache in den Medien und der Bevoelkerung.
Dies ist umsomehr von Bedeutung, wenn es der Wirtschaft wie gegenwaertig der Fall nicht so gut geht. Da kommen solche Vergleiche nochmal ganz besonders beim Waehler/Volk an und generieren ein entpsrechendes Bild.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16300 am: 19.02.2025 19:28 »
Der DBwV streut das Gerücht herum, dass das Gesetz durch ist und beim Bundespräsidenten zur Unterschrift vorliegt. Ich hoffe ihr sagt mir, dass der DBwV sich mit seinen Aussagen wieder mal selbst übertroffen hat. Wenn dieser Entwurf durchgeht, dann leg ich nur noch die Füße hoch.

BalBund

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« Antwort #16301 am: 19.02.2025 23:08 »
Der DBwV streut das Gerücht herum, dass das Gesetz durch ist und beim Bundespräsidenten zur Unterschrift vorliegt. Ich hoffe ihr sagt mir, dass der DBwV sich mit seinen Aussagen wieder mal selbst übertroffen hat. Wenn dieser Entwurf durchgeht, dann leg ich nur noch die Füße hoch.

Vielleicht einzelne Verbandssekretäre, nicht aber DBwV selbst. Auch dort weiß man, dass es keine Beschlussfassung der Legislative gab und somit nichts auszufertigen war.

Bitte wenn schon trollen, dann so, dass man ein mü glauben kann, Danke

Max Bommel

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« Antwort #16302 am: 20.02.2025 06:04 »
Der DBwV streut das Gerücht herum, dass das Gesetz durch ist und beim Bundespräsidenten zur Unterschrift vorliegt. Ich hoffe ihr sagt mir, dass der DBwV sich mit seinen Aussagen wieder mal selbst übertroffen hat. Wenn dieser Entwurf durchgeht, dann leg ich nur noch die Füße hoch.

Der Verband meint sicherlich das Zeitenwendegesetz, was finanzielle Verbesserungen für einige aktive Soldaten und für Versorgungsempfänger nach dem SVG beinhaltet. Das wurde tatsächlich noch am 31.01.2025 durch den Bundestag beschlossen und wartet auf Unterschrift/ Veröffentlichung.

Nautiker1970

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« Antwort #16303 am: 20.02.2025 10:06 »
Der DBwV streut das Gerücht herum, dass das Gesetz durch ist und beim Bundespräsidenten zur Unterschrift vorliegt. Ich hoffe ihr sagt mir, dass der DBwV sich mit seinen Aussagen wieder mal selbst übertroffen hat. Wenn dieser Entwurf durchgeht, dann leg ich nur noch die Füße hoch.

Der Verband meint sicherlich das Zeitenwendegesetz, was finanzielle Verbesserungen für einige aktive Soldaten und für Versorgungsempfänger nach dem SVG beinhaltet. Das wurde tatsächlich noch am 31.01.2025 durch den Bundestag beschlossen und wartet auf Unterschrift/ Veröffentlichung.

"Zeitenwende-Gesetz"... Wenn der Gesetzgeber mal in seinem Tun inhaltlich so (positiv) kreativ wäre, wie beim Bezeichnen von Gesetzen (andere "Highlights": Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz)...

Pendler1

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« Antwort #16304 am: 20.02.2025 13:56 »
https://www.zeit.de/arbeit/2025-02/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-verdi-warnstreiks

Super interessanter Artikel auf ZEIT online, nicht hinter Bezahlschranke.

Sehr lesenswert, die unzähligen Leserkommentare.