Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6423749 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17280 am: 01.08.2025 08:28 »
Das halte ich derzeit ebenfalls für ein großes Risiko.

Faunus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17281 am: 01.08.2025 08:45 »
Es wird nicht nur keiner mehr kommen, es werden auch die mit nachgefragten Qualifikationen gehen.

Also alle bis 75 Jahren arbeiten lassen  8)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17282 am: 01.08.2025 08:51 »
Die Kollegen aus meinem Bereich machen sich in der Regel selbstständig, da darf man das dann selbst entscheiden, wie lange man arbeiten möchte.

Zum Thema Bildung: Man kann froh sein, dass es sich hier noch nicht so stark in Richtung Privatschule bewegt hat. Dann wird man auch bei den Lehrkräften gute Fachkräfte verlieren.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17283 am: 01.08.2025 08:53 »
Die Kollegen aus meinem Bereich machen sich in der Regel selbstständig, da darf man das dann selbst entscheiden, wie lange man arbeiten möchte.

Oftmals jedoch deutlich länger ;)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17284 am: 01.08.2025 08:55 »
Die Kollegen aus meinem Bereich machen sich in der Regel selbstständig, da darf man das dann selbst entscheiden, wie lange man arbeiten möchte.

Oftmals jedoch deutlich länger ;)

Es gibt ja auch Menschen, denen dann der Beruf plötzlich wieder Spaß macht, wenn man nicht mehr von 50% Rückwärtszählern umgeben ist.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17285 am: 01.08.2025 09:04 »
Es wird nicht nur keiner mehr kommen, es werden auch die mit nachgefragten Qualifikationen gehen.

Dem kann ich nur beipflichten. Einer meiner Söhne (Abi: 1,5) studiert seit einem Jahr dual in einem großen international agierenden Unternehmen und fühlt sich dort sehr wohl. Nach dem Bachelor will er einen Master anschließen, möglichst komplett auf Englisch. O-Ton: "Damit halte ich mir die Möglichkeit offen, Deutschland irgendwann zu verlassen, denn hier geht ja alles den Bach runter." Er dächte nicht im Traum daran, irgendwann Beamter zu werden!

Im ersten halben(!) Jahr seiner Zugehörigkeit zum Unternehmen wurde er übrigens bereits mit ca. einem Monatsgehalt am Gewinn beteiligt. Und die Weihnachtsfeier war ein riesiges Event, wo der Arbeitgeber richtig einen rausgehauen hat. Und unsereins muss zu solchen Veranstaltungen (auf die im Grunde aber sowieso kaum noch jemand Lust hat) das Geld mitbringen...

Der zweite Sohn hat nun Abitur gemacht (Schnitt: 1,0). Der wird nun Jura studieren und will Anwalt werden. Klar, kann sich noch ändern. Aber eine Karriere im ö. D. schließt auch er - aktuell jedenfalls - komplett aus.

Und in dem Abi-Buch, was der Jahrgang des Jüngeren fabriziert hat und in welchem fast 100 Absolventen steckbriefartig ihre weiteren Pläne/Hoffnungen formuliert haben, fand ich außer weniger als 5 die Lehramt studieren wollen, NIEMANDEN; bei dem eine Karriere im ö. D. als Traumberuf benannt wurde.

Wie gesagt, das alles ist eine nicht repräsentative Momentaufnahme. Aber sie sagt verdammt viel aus über unser Land, unseren ö. D. und unsere Jugend...

(Müßig, zu erwähnen, dass auch in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis niemand berichtet hat, dass die Kinder in den ö. D. streben...)
« Last Edit: 01.08.2025 09:20 von Nautiker1970 »

Johnny75

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17286 am: 01.08.2025 09:21 »

Und in dem Abi-Buch, was der Jahrgang des Jüngeren fabriziert hat und in welchem fast 100 Absolventen steckbriefartig ihre weiteren Pläne/Hoffnungen formuliert haben, fand ich außer weniger als 5 die Lehramt studieren wollen, NIEMANDEN; bei dem eine Karriere im ö. D. als Traumberuf benannt wurde.


Nun ja, als ob das jemals anders gewesen wäre...bei meinem Abi vor 30 Jahren gab's auch nur die 2,3 üblichen Verdächtigen, die Lehrer/-in werden wollten sowie mich und einen weiteren, die Offizieranwärter wurden.

Alle anderen wollten entweder die Welt entdecken oder sie irgendwie verbessern...junge Leute halt, wenn da jemand den öD "an sich" als Traumberufsfeld genannt hätte, hätten wir denjenigen doch (abseits der Lehramtsanwärter) nur höchst irritiert angeschaut ;)

Nautiker1970

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« Antwort #17287 am: 01.08.2025 09:30 »

Und in dem Abi-Buch, was der Jahrgang des Jüngeren fabriziert hat und in welchem fast 100 Absolventen steckbriefartig ihre weiteren Pläne/Hoffnungen formuliert haben, fand ich außer weniger als 5 die Lehramt studieren wollen, NIEMANDEN; bei dem eine Karriere im ö. D. als Traumberuf benannt wurde.


Nun ja, als ob das jemals anders gewesen wäre...bei meinem Abi vor 30 Jahren gab's auch nur die 2,3 üblichen Verdächtigen, die Lehrer/-in werden wollten sowie mich und einen weiteren, die Offizieranwärter wurden.

Alle anderen wollten entweder die Welt entdecken oder sie irgendwie verbessern...junge Leute halt, wenn da jemand den öD "an sich" als Traumberufsfeld genannt hätte, hätten wir denjenigen doch (abseits der Lehramtsanwärter) nur höchst irritiert angeschaut ;)

Ja klar, da hast Du natürlich recht. Ich habe es sicherlich etwas überspitzt ausgedrückt. Aber Fakt ist, dass - Stichwort "demographischer Wandel" - die Jugendlichen, die heute in Ausbildung und Beruf starten und leistungswillig bzw. leistungsorientiert sind, doch ganz andere Perspektiven haben (insbesondere auch international), als in einem staubigen Amt zu versauern und zuzusehen, wie die Schere zu den Einkommensmöglichkeiten in der Privatwirtschaft immer weiter auseinander geht. Es kann doch kein Zufall sein, dass man früher zwei(!) richtig gute juristische Staatsexamina brauchte, um in den Staatsdienst zu kommen und heute oft nicht mal mehr ein Prädikatsexamen gefordert wird... (Und das, obwohl der jährliche Ausstoß an Prädikatsjuristen nach 1. oder 2. Examen keineswegs rückläufig ist.)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17288 am: 01.08.2025 09:49 »
 Quote:
wer eine differenzierte Ansicht zum Sachstand sucht, der höre hier, auch wenn die aktuelle Rechtslage bereits ein paar Tage alt ist, ab Min. 25.20: https://letscast.fm/sites/die-rechtslage-lto-dc1b8125/episode/drl038-el-hotzo-vor-gericht-witz-ueber-trump-attentat-strafbar-wird-brosius-gersdorf-doch-noch-verfassungsrichterin-igh-staerkt-klimaschutz; darüber hinaus ist auch dieser neue Beitrag interessant, weil wiederkehrend bedenkenswert, finde ich: https://www.lto.de/recht/meinung/m/konservative-rechtsstaat-populismus-gerichte-muessen-funktionieren). Denn darin, Grütze als Wahrheit zu präsentieren, sehe ich eine zentrale Gefahr für unsere Demokratie: Fake News - egal von welcher Seite - sind nicht tolerabel. Journalismus ist der Wahrheit verpflichtet und sonst nichts und niemandem.
Quote

@Swen

Danke fuer die verlinkten Artikel insbesondere der aus der LTO.
Sehr lesenswert, dieser fasst sehr eindringlich die Problematik, in die sich unsere Politik begibt, zusammen bzw bringt es auf den Punkt.
Daher nochmals vielen Dank für die Info.
Deine unermüdliche Arbeit und Geduld mit so manchem hier ist einfach bewunderswert.
Auch wenn mir deine detaillierte Darstellung der Thematik der aA letzten Endes den Glauben und das Vertrauen an unseren Dienstherrn geraubt hat ( infolge seines Handelns ), ohne deine Beiträge würde ich mit Sicherheit wie Tausende andere Beamte weiter geduldig und vermeintlich wohl behütet meinen Dienst verrrichten und wäre mit mir und der Beamtenwelt rundherum zufrieden.
Deine Beiträge sind immer wieder eine Bereicherung meines Horizontes und nach meiner unmassgeblichen Bewertung eine imense Bereicherung dieses Forums und der Thematik der aA.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17289 am: 01.08.2025 10:41 »
Quote:
wer eine differenzierte Ansicht zum Sachstand sucht, der höre hier, auch wenn die aktuelle Rechtslage bereits ein paar Tage alt ist, ab Min. 25.20: https://letscast.fm/sites/die-rechtslage-lto-dc1b8125/episode/drl038-el-hotzo-vor-gericht-witz-ueber-trump-attentat-strafbar-wird-brosius-gersdorf-doch-noch-verfassungsrichterin-igh-staerkt-klimaschutz; darüber hinaus ist auch dieser neue Beitrag interessant, weil wiederkehrend bedenkenswert, finde ich: https://www.lto.de/recht/meinung/m/konservative-rechtsstaat-populismus-gerichte-muessen-funktionieren). Denn darin, Grütze als Wahrheit zu präsentieren, sehe ich eine zentrale Gefahr für unsere Demokratie: Fake News - egal von welcher Seite - sind nicht tolerabel. Journalismus ist der Wahrheit verpflichtet und sonst nichts und niemandem.
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@Swen

Danke fuer die verlinkten Artikel insbesondere der aus der LTO.
Sehr lesenswert, dieser fasst sehr eindringlich die Problematik, in die sich unsere Politik begibt, zusammen bzw bringt es auf den Punkt.
Daher nochmals vielen Dank für die Info.
Deine unermüdliche Arbeit und Geduld mit so manchem hier ist einfach bewunderswert.
Auch wenn mir deine detaillierte Darstellung der Thematik der aA letzten Endes den Glauben und das Vertrauen an unseren Dienstherrn geraubt hat ( infolge seines Handelns ), ohne deine Beiträge würde ich mit Sicherheit wie Tausende andere Beamte weiter geduldig und vermeintlich wohl behütet meinen Dienst verrrichten und wäre mit mir und der Beamtenwelt rundherum zufrieden.
Deine Beiträge sind immer wieder eine Bereicherung meines Horizontes und nach meiner unmassgeblichen Bewertung eine imense Bereicherung dieses Forums und der Thematik der aA.

Danke für Deine Worte, Bundi, über die ich mich wirklich freue!

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17290 am: 01.08.2025 13:15 »
Es wird nicht nur keiner mehr kommen, es werden auch die mit nachgefragten Qualifikationen gehen.

Dem kann ich nur beipflichten. Einer meiner Söhne (Abi: 1,5) studiert seit einem Jahr dual in einem großen international agierenden Unternehmen und fühlt sich dort sehr wohl. Nach dem Bachelor will er einen Master anschließen, möglichst komplett auf Englisch. O-Ton: "Damit halte ich mir die Möglichkeit offen, Deutschland irgendwann zu verlassen, denn hier geht ja alles den Bach runter." Er dächte nicht im Traum daran, irgendwann Beamter zu werden!

Im ersten halben(!) Jahr seiner Zugehörigkeit zum Unternehmen wurde er übrigens bereits mit ca. einem Monatsgehalt am Gewinn beteiligt. Und die Weihnachtsfeier war ein riesiges Event, wo der Arbeitgeber richtig einen rausgehauen hat. Und unsereins muss zu solchen Veranstaltungen (auf die im Grunde aber sowieso kaum noch jemand Lust hat) das Geld mitbringen...

Der zweite Sohn hat nun Abitur gemacht (Schnitt: 1,0). Der wird nun Jura studieren und will Anwalt werden. Klar, kann sich noch ändern. Aber eine Karriere im ö. D. schließt auch er - aktuell jedenfalls - komplett aus.

Und in dem Abi-Buch, was der Jahrgang des Jüngeren fabriziert hat und in welchem fast 100 Absolventen steckbriefartig ihre weiteren Pläne/Hoffnungen formuliert haben, fand ich außer weniger als 5 die Lehramt studieren wollen, NIEMANDEN; bei dem eine Karriere im ö. D. als Traumberuf benannt wurde.

Wie gesagt, das alles ist eine nicht repräsentative Momentaufnahme. Aber sie sagt verdammt viel aus über unser Land, unseren ö. D. und unsere Jugend...

(Müßig, zu erwähnen, dass auch in meinem Kollegen- und Bekanntenkreis niemand berichtet hat, dass die Kinder in den ö. D. streben...)

Freunde von mir sind auch beides Anwälte gewesen. Die beiden haben dann ungefähr 15 Jahre in verschiedenen Kanzleien richtig Gas gegeben. Jetzt haben sie drei Kinder, sie ist Staatsanwältin und er Richter. Das Haus ist bezahlt und der Staat sorgt für die gesicherte Armut 😅

HochlebederVorgang

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« Antwort #17291 am: 01.08.2025 16:06 »
Das Lustige: Wir Führungskräfte werden in Vorträge zur Generation Z, die angeblich totaaaal problematisch ist, gezerrt.

Nein, die sind total leistungsfähig und -willig. Wie abwegig da schon die Selbstwahrnehmung ist. Bloß keine Selbstreflektion. Fremdschämen!

Man muss sich vielleicht auch einmal Gedanken machen, was das eigene Angebot ist, anstatt ständig zu lamentieren, dass man einfach nicht mehr die passenden Menschen findet, nämlich weil es sie nicht mehr gibt!

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17292 am: 01.08.2025 16:10 »
Wie überstehen Aufgaben des Bundes oder Landes dann evtl. zukünftige Streiks, wie will man dann genug Bewerber generieren und wie will der Bund / die Länder dann ihrer Pflicht nachkommen, bestimmte Dienstleistungen bereitstellen zu können?
Auch wenn dem ein oder anderen hier das nicht gefallen wird.
Wenn man ehrlich ist, kann und sorry, darf man sehr wohl hinterfragen, wer alles verbeamtet werden muss.

Und auch zum Thema Streik.
Sterben mehr Menschen wenn der Rettungsdienst für höhere Löhne "streikt"?

Ist die Notaufnahme leer, wenn die Ärzte streiken?

Wenn das nicht passiert, wird die Welt ganz sicher nicht untergehen, wenn im Landratsamt die Mitarbeiter streiken würden, weil es keine Beamten mehr sind.

Und auch Lehrer müssen streng genommen nicht verbeamtet werden, meine Tochter ist auf einer katholischen Realschule, da gibts keine verbeamteten Lehrer, der Unterricht ist aber noch nie wegen einem Streik ausgefallen.
Die Erde hat sich ganz normal weiter gedreht.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17293 am: 01.08.2025 16:20 »
Wie überstehen Aufgaben des Bundes oder Landes dann evtl. zukünftige Streiks, wie will man dann genug Bewerber generieren und wie will der Bund / die Länder dann ihrer Pflicht nachkommen, bestimmte Dienstleistungen bereitstellen zu können?
Auch wenn dem ein oder anderen hier das nicht gefallen wird.
Wenn man ehrlich ist, kann und sorry, darf man sehr wohl hinterfragen, wer alles verbeamtet werden muss.

Und auch zum Thema Streik.
Sterben mehr Menschen wenn der Rettungsdienst für höhere Löhne "streikt"?

Ist die Notaufnahme leer, wenn die Ärzte streiken?

Wenn das nicht passiert, wird die Welt ganz sicher nicht untergehen, wenn im Landratsamt die Mitarbeiter streiken würden, weil es keine Beamten mehr sind.

Und auch Lehrer müssen streng genommen nicht verbeamtet werden, meine Tochter ist auf einer katholischen Realschule, da gibts keine verbeamteten Lehrer, der Unterricht ist aber noch nie wegen einem Streik ausgefallen.
Die Erde hat sich ganz normal weiter gedreht.

Gegenfrage: Wenn Streiken gar nicht so schlimm ist, warum wird es uns dann verboten?

clarion

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« Antwort #17294 am: 01.08.2025 16:25 »
Tja, wenn große Teile der Lehrerschaft streiken dürften, dann hätten die Lehrergewerkschaften richtige Macht, siehe Lokführer. Einmal drei Wochen die Schulen lahmlegen, und die Nerven liegen blank.

Bei den paar angestellten Lehrern im Lande, passiert doch nix, wenn die streiken.