Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6445962 times)

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17340 am: 04.08.2025 12:33 »
Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass mit deutlichen Anrechnungen von fiktiven Partnereinkommen gespielt werden wird.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17341 am: 04.08.2025 12:44 »
Bei mir brauch sich keiner entschuldigen, ich habe ein für alle hier ein "großes Herz"!

Bei der Anhebung der Grundbesoldung möchte die Erwartungen hier dämpfen, wie schon geschrieben rechnet mal mit 2% zusätzlich pro Jahr ab 2025. 2029 ist die Sache dann fertig.

Aber immerhin - die Beamten mit Kindern dürfen sich mehr freuen!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17342 am: 04.08.2025 12:45 »
Bei mir brauch sich keiner entschuldigen, ich habe ein für alle hier ein "großes Herz"!

Bei der Anhebung der Grundbesoldung möchte die Erwartungen hier dämpfen, wie schon geschrieben rechnet mal mit 2% zusätzlich pro Jahr ab 2025. 2029 ist die Sache dann fertig.

Aber immerhin - die Beamten mit Kindern dürfen sich mehr freuen!

Bleibt die Frage was mit den Jahren davor passieren soll... Einfach ausblenden dürfte schwierig werden.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17343 am: 04.08.2025 12:49 »
Das weiß ich auch nicht, da muss man wirklich auf den Entwurf warten.

Was aber wieder bezeichnend ist, man erfahrt hier von der Sache von einem Landesverband der Bundeswehr.

Weder der DBB oder Verdi sind in der Lage, hier regelmäßig die Bundesbeamten zu informieren.
Einfach nur beschämend!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17344 am: 04.08.2025 12:55 »
Das weiß ich auch nicht, da muss man wirklich auf den Entwurf warten.

Was aber wieder bezeichnend ist, man erfahrt hier von der Sache von einem Landesverband der Bundeswehr.

Weder der DBB oder Verdi sind in der Lage, hier regelmäßig die Bundesbeamten zu informieren.
Einfach nur beschämend!

Darf ich fragen, wie sicher / seriös deine Quelle ist? Insbesondere mit den evtl. 50€ pro Kind mehr? Würde das auch rückwirkend gelten ab 2021?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17345 am: 04.08.2025 13:06 »
Mit den rückwirkenden Dingen habe ich keine sichere Quelle!

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17346 am: 04.08.2025 13:15 »
Das schöne daran ist, dass das, was Hummel so hört, sei es angeblich aus den direkten Verhandlerkreisen bei Tarifverhandlungen oder eben zur Besoldungsreform eben vor allem seine eigene Stimme im Kopf ist.

Eventuell stören ja auch nur die lauten Flügel beim "Hören".. :)



wie ich aus dem BMI gehört habe

Ich habe aus dem politischen Berlin gehört

Ich habe nur aus SPDnahen Kreisen gehört

Aus der CDU hört man so, dass Merz wohl wegen seines Alters doch nicht an tritt und für Söder die Bahn frei macht

Ich habe gehört, dass wohl das Geld für den AEZ im Haushalt des BMI 2024 eingestellt worden ist

Wie ich aus Berlin höre, ist die Berliner Polizei mittlerweile auch schon durch Clans unterwandert worden

Wie ich aus dem BMI höre, soll der MR Franßen-de la cerda sowieso ein fachlicher "Vollposten" sein

Politisch habe ich gehört, dass man die Tarifverhandlungen im ÖD schnell abhandeln will

So, jetzt können sich einige bei Hummel entschuldigen. Er hatte wohl doch recht...

Söder ist Kanzler? Wusste ich noch gar nicht.

Und beim Rest "schaun mer mal". Es wurde in den letzten Jahren schon so einiges angekündigt..

Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17347 am: 04.08.2025 13:17 »
Da bin ich mal gespannt wie das ganze gerechnet wird. Ob wir dann so rechnen:

4.000€ * 1,05 (3% Tarif + 2% Aa) in 2025 = 4.200€
4.200€ * 1,048% (2,8% Tarif + 2% Aa) in 2026 = 4401,60€
4.401,60€ * 1,02% (2% Aa) in 2027 = 4.489,63€
4.489,63€ * 1,02% (2% Aa) in 2028 = 4.579,42€

Und dann ist ja auch schon wieder die nächste Tarifrunde. Witzig ist nur, dass de 2% pro Jahr der Inflationsrate entspricht und somit nur ein Kaufkrafterhalt vorliegt. So gesehen ergibt sich eine effektive Erhöhung von 5,8%. Außer für die Leute mit Kindern, wozu ich zum Glück zähle.

Ich bin gespannt wie es aussehen wird. @Hummel gab es dazu einen Plan wann genau dazu ein Entwurf kommen soll?

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17348 am: 04.08.2025 15:03 »
Die können rechnen was sie wollen, geklagt wird sowieso. Einmal Bund, einmal Land.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17349 am: 04.08.2025 15:21 »
Das weiß ich auch nicht, da muss man wirklich auf den Entwurf warten.

Was aber wieder bezeichnend ist, man erfahrt hier von der Sache von einem Landesverband der Bundeswehr.

Weder der DBB oder Verdi sind in der Lage, hier regelmäßig die Bundesbeamten zu informieren.
Einfach nur beschämend!

Darf ich fragen, wie sicher / seriös deine Quelle ist? Insbesondere mit den evtl. 50€ pro Kind mehr? Würde das auch rückwirkend gelten ab 2021?

Die rückwirkenden Sachen sollten auch in den gescheiterten Abläufen per Verordnung einfach durchgedrückt werden, sprich, es war kein direkter Bezug auf die Werte im Gesetz vorgesehen.

Mal sehen, was überhaupt rauskommen wird.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17350 am: 04.08.2025 15:33 »
Das weiß ich auch nicht, da muss man wirklich auf den Entwurf warten.

Was aber wieder bezeichnend ist, man erfahrt hier von der Sache von einem Landesverband der Bundeswehr.

Weder der DBB oder Verdi sind in der Lage, hier regelmäßig die Bundesbeamten zu informieren.
Einfach nur beschämend!

Darf ich fragen, wie sicher / seriös deine Quelle ist? Insbesondere mit den evtl. 50€ pro Kind mehr? Würde das auch rückwirkend gelten ab 2021?

Die rückwirkenden Sachen sollten auch in den gescheiterten Abläufen per Verordnung einfach durchgedrückt werden, sprich, es war kein direkter Bezug auf die Werte im Gesetz vorgesehen.

Mal sehen, was überhaupt rauskommen wird.

Aber bitte doch. Dann kann man sich gleich mit 47 VwGO wehren.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17351 am: 04.08.2025 16:37 »
Volle Zustimmung. Ich habe es vermischt. Volle Zustimmung auch beim letzten Satz. Die Fortentwicklung ist es, auf die ich abziele. Und Faktoren von 1955 sind hierbei sicher weniger zu gewichten als Faktoren von 2025.

Lustigerweise geht übrigens das von Goldene Vier verlinkte Gutachten auf Seite 11/12 exakt auf deine gestrigen Gedanken zur "Fortentwicklung" ein, selbstverständlich inklusive entsprechender Verweise auf die zugehörige BVerfG-Rechtsprechung:

Zitat
Die im Jahr 2006 vom verfassungsändernden Gesetzgeber in Art. 33 Abs. 5 GG aufgenommene Formulierung, nach der das öffentliche Dienstrecht unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums „fortzuentwickeln“ sei, gestattet es dem Gesetzgeber zwar, die „Ausgestaltung des Dienstrechts den jeweiligen Entwicklungen der Staatlichkeit anzupassen und das Beamtenrecht damit ‚in die Zeit’ zu stellen.“ Gesetzgeberische Veränderungen, die in den Kernbestand von Strukturprinzipien, das heißt in die Grundsätze eingreifen, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass damit zugleich die Einrichtung selbst in ihrem Charakter grundlegend verändert werden würde, die die Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums beeinträchtigen oder seine Leistungsfähigkeit verringern, sind hingegen verfassungswidrig. Fortzuentwickeln ist „nach der eindeutigen Gesetzesfassung allein das Recht des öffentlichen Dienstes, nicht aber der hierfür geltende Maßstab, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“.

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17352 am: 04.08.2025 17:27 »
Volle Zustimmung. Ich habe es vermischt. Volle Zustimmung auch beim letzten Satz. Die Fortentwicklung ist es, auf die ich abziele. Und Faktoren von 1955 sind hierbei sicher weniger zu gewichten als Faktoren von 2025.

Lustigerweise geht übrigens das von Goldene Vier verlinkte Gutachten auf Seite 11/12 exakt auf deine gestrigen Gedanken zur "Fortentwicklung" ein, selbstverständlich inklusive entsprechender Verweise auf die zugehörige BVerfG-Rechtsprechung:

Zitat
Die im Jahr 2006 vom verfassungsändernden Gesetzgeber in Art. 33 Abs. 5 GG aufgenommene Formulierung, nach der das öffentliche Dienstrecht unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums „fortzuentwickeln“ sei, gestattet es dem Gesetzgeber zwar, die „Ausgestaltung des Dienstrechts den jeweiligen Entwicklungen der Staatlichkeit anzupassen und das Beamtenrecht damit ‚in die Zeit’ zu stellen.“ Gesetzgeberische Veränderungen, die in den Kernbestand von Strukturprinzipien, das heißt in die Grundsätze eingreifen, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass damit zugleich die Einrichtung selbst in ihrem Charakter grundlegend verändert werden würde, die die Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums beeinträchtigen oder seine Leistungsfähigkeit verringern, sind hingegen verfassungswidrig. Fortzuentwickeln ist „nach der eindeutigen Gesetzesfassung allein das Recht des öffentlichen Dienstes, nicht aber der hierfür geltende Maßstab, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“.

Danke für die Einordnung. Das liest sich tatsächlich sehr eindeutig.

BVerfGBeliever

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« Antwort #17353 am: 04.08.2025 17:42 »
Yep, trotz aller Unkenrufe scheinen wir einen gewissen Schutz vor der ungezügelten Willkür unserer Besoldungsgesetzgeber zu genießen.

Und demnächst wird ja hoffentlich noch neue "Munition" aus Karlsruhe geliefert.. :)