Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6488397 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17400 am: 06.08.2025 19:41 »
In der Wissenschaft ist es üblich, dass man Theorien in der Gruppe diskutiert, weiter entwickelt oder verwirft. Wäre das bei einem Ehepaar mit derselben Profession nicht denkbar, dass beide viel über ihre Dissertationsthemen sprechen und sich gegenseitig die Literaturzitate zuschicken? Es ist durchaus üblich, in einer wissenschaftlichen Arbeit zunächst darzustellen, was der Stand der Forschung ist, sprich was andere erarbeitet haben, bevor man die eigenen Ergebnisse präsentiert und diese auch in Bezug auf bereits Publiziertes einordnet.

Und was ist mit den Arbeiten die Frau Brosius nach der Dissertation publiziert hat. Ich glaube  kaum, dass das alles Käse ist. Sonst wäre sie wohl kaum nominiert worden. Also vor mich ist das eine Schmierenkampagne.

LefaxExtra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17401 am: 06.08.2025 19:45 »
In der Wissenschaft ist es üblich, dass man Theorien in der Gruppe diskutiert, weiter entwickelt oder verwirft. Wäre das bei einem Ehepaar mit derselben Profession nicht denkbar, dass beide viel über ihre Dissertationsthemen sprechen und sich gegenseitig die Literaturzitate zuschicken? Es ist durchaus üblich, in einer wissenschaftlichen Arbeit zunächst darzustellen, was der Stand der Forschung ist, sprich was andere erarbeitet haben, bevor man die eigenen Ergebnisse präsentiert und diese auch in Bezug auf bereits Publiziertes einordnet.

Und was ist mit den Arbeiten die Frau Brosius nach der Dissertation publiziert hat. Ich glaube  kaum, dass das alles Käse ist. Sonst wäre sie wohl kaum nominiert worden. Also vor mich ist das eine Schmierenkampagne.

Eine Dissertation ist keine Gruppenarbeit einer neunten Klasse Realschule.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17402 am: 06.08.2025 19:47 »
Also, ich hoffe, dass möglichst viele einfach wieder zur aA schreiben, dann geht der Rest auch wieder unter. Das Thema Besetzung ist zwar relevant für kommende Entscheidungen, so langsam ist dann aber auch alles gesagt.

LefaxExtra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17403 am: 06.08.2025 19:49 »
Also, ich hoffe, dass möglichst viele einfach wieder zur aA schreiben, dann geht der Rest auch wieder unter. Das Thema Besetzung ist zwar relevant für kommende Entscheidungen, so langsam ist dann aber auch alles gesagt.

Lang ists her

https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014438.pdf

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17404 am: 06.08.2025 19:52 »
Da gibt es genug Fragen, die man diskutieren kann, z.B. 47 VwGO, wenn die Behebung für die Vergangenheit mittels Rechtsverordnung erfolgen soll.

ToniHassla

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17405 am: 06.08.2025 19:54 »
Soo, kommt die aA noch bevor die Sonne zum roten Riesen wird und die Erde ihr zum Opfer fällt? :)

LefaxExtra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17406 am: 06.08.2025 20:07 »
Soo, kommt die aA noch bevor die Sonne zum roten Riesen wird und die Erde ihr zum Opfer fällt? :)

ca. 6 Milliarden Jahre scheinen ja auch ne relativ kurze Wartezeit für die AA. Wenn wir es Schaffen, auf der Sonne sozialistische Planwirtschaft zu etablieren, können wir die Zeit bis zum endgültigen Verbrauch des Wasserstoffs optimistischerweise geschätzt auf 1/16 reduzieren.

JimmyCola

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17407 am: 06.08.2025 20:31 »
Also, ich hoffe, dass möglichst viele einfach wieder zur aA schreiben, dann geht der Rest auch wieder unter. Das Thema Besetzung ist zwar relevant für kommende Entscheidungen, so langsam ist dann aber auch alles gesagt.

Lang ists her

https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014438.pdf

Kurze Frage: der verlinkte GE datiert vom 08.01.2025. Der Kabinettsbeschluss war aber doch im November, kurz bevor die Regierung zerfallen ist. Hat sich hier noch was geändert? Sollte das nicht komplett der Diskontinuität zum Opfer gefallen sein?

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17408 am: 06.08.2025 20:39 »
Also, ich hoffe, dass möglichst viele einfach wieder zur aA schreiben, dann geht der Rest auch wieder unter. Das Thema Besetzung ist zwar relevant für kommende Entscheidungen, so langsam ist dann aber auch alles gesagt.

Lang ists her

https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014438.pdf

Kurze Frage: der verlinkte GE datiert vom 08.01.2025. Der Kabinettsbeschluss war aber doch im November, kurz bevor die Regierung zerfallen ist. Hat sich hier noch was geändert? Sollte das nicht komplett der Diskontinuität zum Opfer gefallen sein?

Ja ist er zum glück. Das war nix. Mal gucken ob wann und vor allem wie ein neuer Entwurf aussieht...

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17409 am: 07.08.2025 06:58 »
Aus dem Forum Niedersachsen:


Noch ein Artikel dazu in der NOZ vom 30.07.2025

25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt und überfordern Gerichte
Jonas E. Koch
6–7 Minuten
Brandbrief an Ministerpräsidenten 25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt – doch die Gerichte entscheiden nicht

Tausende Beamte kämpfen in Niedersachsen gerichtlich für ein höheres Gehalt. Ihre Klagen werden erfasst – und dann unbearbeitet abgelegt. Einige Beamte warten schon seit Jahren auf ein Urteil.

Egal ob in der Verwaltung oder der Justiz – um geeignete Fachleute zu finden, muss der Staat immer tiefer in die Tasche greifen. Besonders bei Aufgaben in niedrigeren Besoldungsstufen wurden die Löhne in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, um den Staatsdienst attraktiver zu machen. Das Problem: Nun bekommen alle anderen Beamten möglicherweise zu wenig Gehalt.

Denn eigentlich sollen die Lohnabstände zwischen den Besoldungsstufen die unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikation der Beamten abbilden – so steht es im niedersächsischen Besoldungsgesetz. Doch wenn nun die unteren Einkommensgruppen mehr Geld bekommen, müssen dann nicht auch alle anderen mehr verdienen?
Finanzminister lehnt alle Gehaltsforderungen ab

So jedenfalls sehen es viele Beamte. Weil das aber teuer werden könnte, hat Finanzminister Gerald Heere (Grüne) im letzten Jahr die Behörden angewiesen, alle Forderungen von allen niedersächsischen Beamten ohne Prüfung abzulehnen.

Seitdem haben bereits 25.000 Beamte für ein höheres Gehalt geklagt. 12 Verwaltungsrichter kümmern sich in Niedersachen nur darum, die Klagen zu erfassen. Dann aber passiert: nichts. „Alle Beamten und Richter in Niedersachsen wissen, dass wir nichts machen können“, berichtet Gert-Armin Neuhäuser, Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts. An seinem Gericht ist das älteste noch offene Verfahren bereits 2017 in die Schublade gewandert, beziehungsweise „ruhend gestellt“ worden.

Alle warten auf das Bundesverfassungsgericht

Denn ob die Vergütung so verfassungskonform ist, soll das Bundesverfassungsgericht in einem sogenannten Normenkontrollverfahren klären. Seit mehr als sieben Jahren warten die Verwaltungsgerichte auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. Das entsprechende Dokument hat bereits mehr als 500 Seiten, doch ein Urteil gibt es noch nicht. Immer wieder mal gaben die Richter an, dass bald mit einem Urteil zu rechnen sei, dann aber verschwand das Thema wieder von der Jahresplanung.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Klägern eines Tages recht geben sollte, drohen dem Land schätzungsweise Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Rücklagen hat das Land dafür nicht. Ob es dazu kommt, ist vollkommen unklar. Sicher ist aber: Wer nicht klagt, würde später auch nichts bekommen. Also klagen Lehrer, Polizisten und Verwaltungsbeamte. Und jede Klage muss einzeln erfasst werden. „Wir produzieren Arbeit ohne Sinn“, kritisiert Richter Neuhäuser. „Das ist ein Berg an Klagen, den wir bearbeiten müssen, aber nicht entscheiden können, weil wir auf Karlsruhe warten.“

Die Kapazitäten dazu gibt es eigentlich nicht: 212 Richter gibt es an niedersächsischen Verwaltungsgerichten. Sie bearbeiten Klagen gegen Asylablehnungen, abgelehnte Bauanträge, Bebauungspläne, öffentliche Bauvorhaben oder Polizeimaßnahmen und vieles andere mehr. Will sich ein Bürger gegen den Staat wehren, landet das Verfahren in der Regel vor einem Verwaltungsgericht.
Brandbrief an Olaf Lies

Neuhäuser, der auch Verbandspräsident der niedersächsischen Verwaltungsrichter ist, hat deshalb bereits einen deutlichen Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) geschrieben, um „für die Auswirkungen der zu erwartenden Klagewelle zu sensibilisieren und um zu Abhilfe bitten“. Er rechnet mit rund 31.000 Verfahren, der niedersächsische Oberverwaltungsgerichtspräsident Frank-Thomas Hett sogar mit mehr als 60.000.

Rund die Hälfte der Verfahren dreht sich in Niedersachsen bereits um Klagen gegen zu niedrige Beamtengehälter. In einem Viertel der Verfahren sind die Richter mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide beschäftigt. Alle anderen Themen zusammen machen so nur noch gut ein Viertel der Verfahren an niedersächsischen Verwaltungsgerichten aus.

„Den Verwaltungsrichtern ist kein Grund bekannt oder vorstellbar, warum in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft gebunden werden soll, um Verfahren einzutragen und zu verwalten, die gar nicht entschieden werden können“, schrieb Neuhäuser an den Ministerpräsidenten. Bislang hat er keine Antwort erhalten.

LefaxExtra

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« Antwort #17410 am: 07.08.2025 07:49 »
Aus dem Forum Niedersachsen:


Noch ein Artikel dazu in der NOZ vom 30.07.2025

25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt und überfordern Gerichte
Jonas E. Koch
6–7 Minuten
Brandbrief an Ministerpräsidenten 25.000 Beamte klagen für höheres Gehalt – doch die Gerichte entscheiden nicht

Tausende Beamte kämpfen in Niedersachsen gerichtlich für ein höheres Gehalt. Ihre Klagen werden erfasst – und dann unbearbeitet abgelegt. Einige Beamte warten schon seit Jahren auf ein Urteil.

Egal ob in der Verwaltung oder der Justiz – um geeignete Fachleute zu finden, muss der Staat immer tiefer in die Tasche greifen. Besonders bei Aufgaben in niedrigeren Besoldungsstufen wurden die Löhne in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, um den Staatsdienst attraktiver zu machen. Das Problem: Nun bekommen alle anderen Beamten möglicherweise zu wenig Gehalt.

Denn eigentlich sollen die Lohnabstände zwischen den Besoldungsstufen die unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikation der Beamten abbilden – so steht es im niedersächsischen Besoldungsgesetz. Doch wenn nun die unteren Einkommensgruppen mehr Geld bekommen, müssen dann nicht auch alle anderen mehr verdienen?
Finanzminister lehnt alle Gehaltsforderungen ab

So jedenfalls sehen es viele Beamte. Weil das aber teuer werden könnte, hat Finanzminister Gerald Heere (Grüne) im letzten Jahr die Behörden angewiesen, alle Forderungen von allen niedersächsischen Beamten ohne Prüfung abzulehnen.

Seitdem haben bereits 25.000 Beamte für ein höheres Gehalt geklagt. 12 Verwaltungsrichter kümmern sich in Niedersachen nur darum, die Klagen zu erfassen. Dann aber passiert: nichts. „Alle Beamten und Richter in Niedersachsen wissen, dass wir nichts machen können“, berichtet Gert-Armin Neuhäuser, Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts. An seinem Gericht ist das älteste noch offene Verfahren bereits 2017 in die Schublade gewandert, beziehungsweise „ruhend gestellt“ worden.

Alle warten auf das Bundesverfassungsgericht

Denn ob die Vergütung so verfassungskonform ist, soll das Bundesverfassungsgericht in einem sogenannten Normenkontrollverfahren klären. Seit mehr als sieben Jahren warten die Verwaltungsgerichte auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. Das entsprechende Dokument hat bereits mehr als 500 Seiten, doch ein Urteil gibt es noch nicht. Immer wieder mal gaben die Richter an, dass bald mit einem Urteil zu rechnen sei, dann aber verschwand das Thema wieder von der Jahresplanung.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Klägern eines Tages recht geben sollte, drohen dem Land schätzungsweise Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Rücklagen hat das Land dafür nicht. Ob es dazu kommt, ist vollkommen unklar. Sicher ist aber: Wer nicht klagt, würde später auch nichts bekommen. Also klagen Lehrer, Polizisten und Verwaltungsbeamte. Und jede Klage muss einzeln erfasst werden. „Wir produzieren Arbeit ohne Sinn“, kritisiert Richter Neuhäuser. „Das ist ein Berg an Klagen, den wir bearbeiten müssen, aber nicht entscheiden können, weil wir auf Karlsruhe warten.“

Die Kapazitäten dazu gibt es eigentlich nicht: 212 Richter gibt es an niedersächsischen Verwaltungsgerichten. Sie bearbeiten Klagen gegen Asylablehnungen, abgelehnte Bauanträge, Bebauungspläne, öffentliche Bauvorhaben oder Polizeimaßnahmen und vieles andere mehr. Will sich ein Bürger gegen den Staat wehren, landet das Verfahren in der Regel vor einem Verwaltungsgericht.
Brandbrief an Olaf Lies

Neuhäuser, der auch Verbandspräsident der niedersächsischen Verwaltungsrichter ist, hat deshalb bereits einen deutlichen Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) geschrieben, um „für die Auswirkungen der zu erwartenden Klagewelle zu sensibilisieren und um zu Abhilfe bitten“. Er rechnet mit rund 31.000 Verfahren, der niedersächsische Oberverwaltungsgerichtspräsident Frank-Thomas Hett sogar mit mehr als 60.000.

Rund die Hälfte der Verfahren dreht sich in Niedersachsen bereits um Klagen gegen zu niedrige Beamtengehälter. In einem Viertel der Verfahren sind die Richter mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide beschäftigt. Alle anderen Themen zusammen machen so nur noch gut ein Viertel der Verfahren an niedersächsischen Verwaltungsgerichten aus.

„Den Verwaltungsrichtern ist kein Grund bekannt oder vorstellbar, warum in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft gebunden werden soll, um Verfahren einzutragen und zu verwalten, die gar nicht entschieden werden können“, schrieb Neuhäuser an den Ministerpräsidenten. Bislang hat er keine Antwort erhalten.


Baden-Württemberg liegt wie in einer Zeitreisenoch hinter diesen Entwicklungen zurück, aber mit einem Finanzminister der ebenfalls von Dünschiss 90 Die Grünen stammt, wird der gleiche Weg gezeichnet.

Alexander79

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« Antwort #17411 am: 07.08.2025 08:01 »
„Den Verwaltungsrichtern ist kein Grund bekannt oder vorstellbar, warum in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft gebunden werden soll, um Verfahren einzutragen und zu verwalten, die gar nicht entschieden werden können“, schrieb Neuhäuser an den Ministerpräsidenten. Bislang hat er keine Antwort erhalten.
Jetzt hab ich mal eine Frage an Swen ...
Warum kann ein Verwaltungsgericht grundsätzlich nicht in der Sache entscheiden?
Ob das Urteil bestand hätte, steht ja dann erstmal auf einem anderen Blatt.

Lord of the Vast

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« Antwort #17412 am: 07.08.2025 08:20 »
„Den Verwaltungsrichtern ist kein Grund bekannt oder vorstellbar, warum in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft gebunden werden soll, um Verfahren einzutragen und zu verwalten, die gar nicht entschieden werden können“, schrieb Neuhäuser an den Ministerpräsidenten. Bislang hat er keine Antwort erhalten.
Jetzt hab ich mal eine Frage an Swen ...
Warum kann ein Verwaltungsgericht grundsätzlich nicht in der Sache entscheiden?
Ob das Urteil bestand hätte, steht ja dann erstmal auf einem anderen Blatt.

Normverwerfungskompetenz, die ;)

Gesetze, die gegen das Grundgesetz verstoßen, können nur vom BVerfG verworfen werden. Ein Gericht, das von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes überzeugt ist, muss also an das BVerfG vorlegen.

Finanzer

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« Antwort #17413 am: 07.08.2025 08:25 »
„Den Verwaltungsrichtern ist kein Grund bekannt oder vorstellbar, warum in einem riesigen Ausmaß richterliche Arbeitskraft gebunden werden soll, um Verfahren einzutragen und zu verwalten, die gar nicht entschieden werden können“, schrieb Neuhäuser an den Ministerpräsidenten. Bislang hat er keine Antwort erhalten.
Jetzt hab ich mal eine Frage an Swen ...
Warum kann ein Verwaltungsgericht grundsätzlich nicht in der Sache entscheiden?
Ob das Urteil bestand hätte, steht ja dann erstmal auf einem anderen Blatt.

Ich würde sagen da passt die Wortwahl nicht 100%. Solange das Verfahren durchgeführt wird, also Klageeinreichung, Vorverfahren mit Begründungen durch die Parteien und dann der mündliche Verhandlung kann danach schon ein Urteil ergehen.

Korrekter wäre die Aussage: Um Verfahren einzutragen und zu verwalten, deren Bearbeitung vor ergehen der nächsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes keinen Sinn machen.
Die Unmöglichkeit kann sich natürlich auch auf die Menge der Klagen und deren Bearbeitung beziehen. Die alle zu bearbeiten und zu entscheiden ist alleine wegen deren Masse sachlich unmöglich.

Alexander79

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« Antwort #17414 am: 07.08.2025 08:39 »
Normverwerfungskompetenz, die ;)

Gesetze, die gegen das Grundgesetz verstoßen, können nur vom BVerfG verworfen werden. Ein Gericht, das von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes überzeugt ist, muss also an das BVerfG vorlegen.
Grundsätzlich ja, aber das BVerfG hat ja mit seinem Urteil 2 BvL 4/18 schon mehr oder weniger deutlich festgelegt.
Wenn nun das BVerfG das Gesetz für verfassungswidrig hält, könnte jeder Besoldungsgesetzgeber ja wieder ein "verfassungswidriges" Gesetz erlassen und das Spiel beginnt von vorne.
Es würde sich also, wenn der Gesetzgeber nicht will, nie etwas ändern.