Kannst du mir einen plausiblen Grund nennen warum der Besoldungsgesetzgeber die letzten 15 Jahre sich einen feuchten Dreck für die Entscheidung des BVerfG interessiert hat und sich das jetzt plötzlich ändern sollte?
Die letzten 15 Jahre wurde Karlsruhe wissenschaftlich missachtet aber jetzt plötzlich reagiert der DH darauf. Das macht doch komplett 0,0 Sinn.
Ganz einfach. Es ist ja nicht so, dass die Gesetzgeber gar nicht auf die Beschlüsse des BVerfG reagieren. Sie haben nur leider bislang (vermeintliche) Schlupflöcher genutzt, um die Vorgaben aus Karlsruhe zu unterlaufen.
Willkürliches Beispiel Baden-Württemberg:
- Dort hat ein verheirateter A5/1 mit zwei Kindern "über Nacht" (nämlich vom 30.11. auf den 01.12.2022) eine Besoldungserhöhung von
31,1% erhalten (von 2.826,10 auf 3.705,68 Euro). "Not too shabby", oder?
- Bei einem verheirateten A14/6 mit zwei Kindern lag die Erhöhung in der exakt gleichen Nacht hingegen nur bei einem Wert von
2,8% (von 5.561,35 auf 5.717,07 Euro).
Meine simple Hoffnung (und Erwartung) besteht nun darin, dass durch den nächsten Beschluss aus Karlsruhe solchen "Flausen" der Gesetzgeber ein Ende bereitet wird..