Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8575539 times)

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18675 am: 21.09.2025 18:55 »

Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

Ab 2021 rückwirkend?!
Moderat könnte 1-1,5% bedeuten?

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18676 am: 21.09.2025 18:58 »
Kannst du mir einen plausiblen Grund nennen warum der Besoldungsgesetzgeber die letzten 15 Jahre sich einen feuchten Dreck für die Entscheidung des BVerfG interessiert hat und sich das jetzt plötzlich ändern sollte?

Die letzten 15 Jahre wurde Karlsruhe wissenschaftlich missachtet aber jetzt plötzlich reagiert der DH darauf. Das macht doch komplett 0,0 Sinn.

Ganz einfach. Es ist ja nicht so, dass die Gesetzgeber gar nicht auf die Beschlüsse des BVerfG reagieren. Sie haben nur leider bislang (vermeintliche) Schlupflöcher genutzt, um die Vorgaben aus Karlsruhe zu unterlaufen.

Willkürliches Beispiel Baden-Württemberg:
- Dort hat ein verheirateter A5/1 mit zwei Kindern "über Nacht" (nämlich vom 30.11. auf den 01.12.2022) eine Besoldungserhöhung von 31,1% erhalten (von 2.826,10 auf 3.705,68 Euro). "Not too shabby", oder?
- Bei einem verheirateten A14/6 mit zwei Kindern lag die Erhöhung in der exakt gleichen Nacht hingegen nur bei einem Wert von 2,8% (von 5.561,35 auf 5.717,07 Euro).
 
Meine simple Hoffnung (und Erwartung) besteht nun darin, dass durch den nächsten Beschluss aus Karlsruhe solchen "Flausen" der Gesetzgeber ein Ende bereitet wird..

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18677 am: 21.09.2025 18:59 »

Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

Da hilft dann nur die Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei gleichbleibender Besoldung. Problem gelöst.

Wird bestimmt genau so möglich sein, 1.000%.

Wird jede Woche genau so gemacht. Für deine mangelnde Fantasie kann niemand etwas.

Klar, wird jede Woche so gemacht. Jede Woche werden die Stunden reduziert fürs gleiche Geld.
Wenn du natürlich meinst das du dich krank schrieben lässt dann bin ich bei dir. Sehe ich auch als adäquates Mittel.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18678 am: 21.09.2025 19:13 »
Klar, wird jede Woche so gemacht. Jede Woche werden die Stunden reduziert fürs gleiche Geld.
Wenn du natürlich meinst das du dich krank schrieben lässt dann bin ich bei dir. Sehe ich auch als adäquates Mittel.
Nur mal so zur Info, weil viele denken das ist ein Kavaliersdelikt.
Sich einfach so, ohne Erkrankung, krankschreiben zu lassen ist ein Straftat.

Das Begehen von Straftaten kann nie ein probates Mittel sein.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18679 am: 21.09.2025 19:29 »
Da würde ich auf unvermeidbaren Verbotsirrtum plädieren, wenn der fachkundige Arzt einem bescheinigt, dass man nicht arbeitsfähig sei.

Oder Erlaubnistatbestandsirrtum, weil man nur für 27,5 Stunden bezahlt wird. Ist ja quasi Notwehr, weil der Gesetzgeber nicht reagiert.


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18680 am: 21.09.2025 19:29 »

Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

Da hilft dann nur die Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei gleichbleibender Besoldung. Problem gelöst.

Wird bestimmt genau so möglich sein, 1.000%.

Wird jede Woche genau so gemacht. Für deine mangelnde Fantasie kann niemand etwas.

Klar, wird jede Woche so gemacht. Jede Woche werden die Stunden reduziert fürs gleiche Geld.
Wenn du natürlich meinst das du dich krank schrieben lässt dann bin ich bei dir. Sehe ich auch als adäquates Mittel.

Ich schrieb nirgendwo davon, dass ich das mache. Aber ich gehe davon aus, dass das genau so passiert. Und man kann den Kollegen nicht mal einen Vorwurf machen.

Gefällt dem DH nicht? Soll er halt klagen. Interessiert ihn aber wahrscheinlich nicht mal.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18681 am: 21.09.2025 19:36 »
Klar, wird jede Woche so gemacht. Jede Woche werden die Stunden reduziert fürs gleiche Geld.
Wenn du natürlich meinst das du dich krank schrieben lässt dann bin ich bei dir. Sehe ich auch als adäquates Mittel.
Nur mal so zur Info, weil viele denken das ist ein Kavaliersdelikt.
Sich einfach so, ohne Erkrankung, krankschreiben zu lassen ist ein Straftat.

Das Begehen von Straftaten kann nie ein probates Mittel sein.

Ach was? Du bekommst heute Preis für das Hochhalten der Moralkeule. Bring ihn bitte direkt ins Berliner Regierungsviertel.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18682 am: 21.09.2025 19:42 »
Also, die Diskussionen darüber, was der Gesetzgeber tun wird sind, doch müßig.

Hier hat doch jeder mitbekommen, dass man Widerspruch einlegen sollte. Ich habe ab 2017 eingelegt, mein Frau (leider gepennt) ab 2020.

Das sind mit 4 Kindern dicke Beträge, dann wird es halt in der Klage geklärt.

Dass der DH damit auch die Beziehung zu seinen Beamten zerstört, steht auf einem anderen Blatt.

Rollo83

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« Antwort #18683 am: 21.09.2025 19:46 »
Also, die Diskussionen darüber, was der Gesetzgeber tun wird sind, doch müßig.

Hier hat doch jeder mitbekommen, dass man Widerspruch einlegen sollte. Ich habe ab 2017 eingelegt, mein Frau (leider gepennt) ab 2020.

Das sind mit 4 Kindern dicke Beträge, dann wird es halt in der Klage geklärt.

Dass der DH damit auch die Beziehung zu seinen Beamten zerstört, steht auf einem anderen Blatt.

Und trotzt des Widerspruchs werdet ihr nicht einen einzigen Cent nachgezahlt bekommen.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18684 am: 21.09.2025 19:49 »
Also, die Diskussionen darüber, was der Gesetzgeber tun wird sind, doch müßig.

Hier hat doch jeder mitbekommen, dass man Widerspruch einlegen sollte. Ich habe ab 2017 eingelegt, mein Frau (leider gepennt) ab 2020.

Das sind mit 4 Kindern dicke Beträge, dann wird es halt in der Klage geklärt.

Dass der DH damit auch die Beziehung zu seinen Beamten zerstört, steht auf einem anderen Blatt.

Und trotzt des Widerspruchs werdet ihr nicht einen einzigen Cent nachgezahlt bekommen.

Das triggert mich jetzt null.

Ich spreche auch von Klage. Auch wenn es traurig ist, dass dann für die Beharrlichen eine Individualbesoldung entsteht.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18685 am: 21.09.2025 21:25 »
Also, die Diskussionen darüber, was der Gesetzgeber tun wird sind, doch müßig.

Hier hat doch jeder mitbekommen, dass man Widerspruch einlegen sollte. Ich habe ab 2017 eingelegt, mein Frau (leider gepennt) ab 2020.

Das sind mit 4 Kindern dicke Beträge, dann wird es halt in der Klage geklärt.

Dass der DH damit auch die Beziehung zu seinen Beamten zerstört, steht auf einem anderen Blatt.

Und trotzt des Widerspruchs werdet ihr nicht einen einzigen Cent nachgezahlt bekommen.

Ach doch. Da gehe ich mal ganz fest von aus. Wenn was gezahlt wird aufgrund der Rechtsprechung und der Widersprüche dann wird auch was gezahlt.

In NRW gab’s in 2021 die Nachzahlung für die Jahre 2014 bis 2019. leider hat ich nur zweitweise drei, später vier Kinder. Und Leider hat das Finanzamt direkt zwei Mal zugeschlagen. Einmal per 1/5 Regelung bei der Auszahlung und dann nochmal bei der Einkommensteuererklärung unterm Strich waren nahezu 50% der 21.000 weg.

Seit 2019 gehts beim Bund weiter mit den Widersprüchen. Und ich glaube singst dass sich das BMI auch an das besagte Rundschreiben hält.  Aber da kann man sich drüber streiten. Und genau deshalb glaube ich dass es das absolut kleinste Übel sein wird was das BMF verkraften wird. Auf solche Summen wie in NRW hoff ich erst garnicht. Zumal ich in 2023 erneut geheiratet habe und nunmehr 7 Kids im Zuschlag habe. Deswegen mag es mir auch bitte niemand nachsehen das ich über den letzten Entwurf nicht unglücklich war.
Aner eins habe ich auch gelernt. Wenn’s was gibt, holt sich das Finanzamt die Hölfte wieder. 🤣♥️💪🏻🙏🌈

Hugo

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« Antwort #18686 am: 21.09.2025 22:34 »
Also, die Diskussionen darüber, was der Gesetzgeber tun wird sind, doch müßig.

Hier hat doch jeder mitbekommen, dass man Widerspruch einlegen sollte. Ich habe ab 2017 eingelegt, mein Frau (leider gepennt) ab 2020.

Das sind mit 4 Kindern dicke Beträge, dann wird es halt in der Klage geklärt.

Dass der DH damit auch die Beziehung zu seinen Beamten zerstört, steht auf einem anderen Blatt.

Und trotzt des Widerspruchs werdet ihr nicht einen einzigen Cent nachgezahlt bekommen.

Ach doch. Da gehe ich mal ganz fest von aus. Wenn was gezahlt wird aufgrund der Rechtsprechung und der Widersprüche dann wird auch was gezahlt.

In NRW gab’s in 2021 die Nachzahlung für die Jahre 2014 bis 2019. leider hat ich nur zweitweise drei, später vier Kinder. Und Leider hat das Finanzamt direkt zwei Mal zugeschlagen. Einmal per 1/5 Regelung bei der Auszahlung und dann nochmal bei der Einkommensteuererklärung unterm Strich waren nahezu 50% der 21.000 weg.

Seit 2019 gehts beim Bund weiter mit den Widersprüchen. Und ich glaube singst dass sich das BMI auch an das besagte Rundschreiben hält.  Aber da kann man sich drüber streiten. Und genau deshalb glaube ich dass es das absolut kleinste Übel sein wird was das BMF verkraften wird. Auf solche Summen wie in NRW hoff ich erst garnicht. Zumal ich in 2023 erneut geheiratet habe und nunmehr 7 Kids im Zuschlag habe. Deswegen mag es mir auch bitte niemand nachsehen das ich über den letzten Entwurf nicht unglücklich war.
Aner eins habe ich auch gelernt. Wenn’s was gibt, holt sich das Finanzamt die Hölfte wieder. 🤣♥️💪🏻🙏🌈

Wurden hier nicht schon Tipps und Tricks kundgetan, wie man im Falle einer Nachzahlung das Geld investieren könnte um die Besteuerung zu drücken? Bsp. Vorauszahlung der PKV für die nächsten drei Jahre... Ich würde in eine neue Heizung investieren oder generell ins Haus. Bevor das ohnehin durch die Inflation aufgefressene Geld auch noch schön besteuert wird. Für weitere Tipps und Tricks wäre ich dankbar  ;)

GoodBye

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« Antwort #18687 am: 21.09.2025 22:50 »
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Ggf. einklagen per Leistungsklage, Progressionsschaden.




Julianx1

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« Antwort #18688 am: 21.09.2025 23:52 »
Also, die Diskussionen darüber, was der Gesetzgeber tun wird sind, doch müßig.

Hier hat doch jeder mitbekommen, dass man Widerspruch einlegen sollte. Ich habe ab 2017 eingelegt, mein Frau (leider gepennt) ab 2020.

Das sind mit 4 Kindern dicke Beträge, dann wird es halt in der Klage geklärt.

Dass der DH damit auch die Beziehung zu seinen Beamten zerstört, steht auf einem anderen Blatt.

Und trotzt des Widerspruchs werdet ihr nicht einen einzigen Cent nachgezahlt bekommen.

Ach doch. Da gehe ich mal ganz fest von aus. Wenn was gezahlt wird aufgrund der Rechtsprechung und der Widersprüche dann wird auch was gezahlt.

In NRW gab’s in 2021 die Nachzahlung für die Jahre 2014 bis 2019. leider hat ich nur zweitweise drei, später vier Kinder. Und Leider hat das Finanzamt direkt zwei Mal zugeschlagen. Einmal per 1/5 Regelung bei der Auszahlung und dann nochmal bei der Einkommensteuererklärung unterm Strich waren nahezu 50% der 21.000 weg.

Seit 2019 gehts beim Bund weiter mit den Widersprüchen. Und ich glaube singst dass sich das BMI auch an das besagte Rundschreiben hält.  Aber da kann man sich drüber streiten. Und genau deshalb glaube ich dass es das absolut kleinste Übel sein wird was das BMF verkraften wird. Auf solche Summen wie in NRW hoff ich erst garnicht. Zumal ich in 2023 erneut geheiratet habe und nunmehr 7 Kids im Zuschlag habe. Deswegen mag es mir auch bitte niemand nachsehen das ich über den letzten Entwurf nicht unglücklich war.
Aner eins habe ich auch gelernt. Wenn’s was gibt, holt sich das Finanzamt die Hölfte wieder. 🤣♥️💪🏻🙏🌈

Wurden hier nicht schon Tipps und Tricks kundgetan, wie man im Falle einer Nachzahlung das Geld investieren könnte um die Besteuerung zu drücken? Bsp. Vorauszahlung der PKV für die nächsten drei Jahre... Ich würde in eine neue Heizung investieren oder generell ins Haus. Bevor das ohnehin durch die Inflation aufgefressene Geld auch noch schön besteuert wird. Für weitere Tipps und Tricks wäre ich dankbar  ;)

Ja. Wurden hier. Aber hätte ich mal früher hier gelesen.

Chapman2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18689 am: 22.09.2025 06:17 »

Ergo: Die Wahrscheinlichkeit dürfte recht groß sein, dass dem Bundesverwaltungsgericht, dem OVG des Saarlands und den VG Bremen die angekündigten Entscheidungen spätestens wenige Tage vor dem Ausscheiden des Berichterstatters bekanntgegeben werden, womit das Verfahren beendet wäre. Eventuell ist sie ihm auch schon zugegangen, da der Senat ja im Frühjahr als vom 30.06. als regelmäßiges Datum des Ausscheidens der Vizepräsidentin wusste und weil das diesbezüglich - also hinsichtlich der Wahl von Kandidaten zum BVR - zuständige Verfassungsorgan sich in seinen Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition auch noch bis mindestens Ende Juni überzeugt darin gezeigt hatten, spätestens bis Mitte Juli die Wahlen der drei Kandidaten vollziehen zu können. Mit deren in der Regel nicht allzu lang nach ihrer Wahl erfolgtenden Ernennung durch den Bundespräsidenten hätte die Amtszeit sowohl der Vizepräsidentin als auch des Berichterstatters geendet. Da für den Senat vor dem 30.06. wie für alle anderen auch nicht absehbar gewesen war, dass sich die Parteien ab Anfang Juli nicht auf die drei Kandidaten würden einigen können, sollte man davon ausgehen, dass die Entscheidung bis zum Anfang Juli bereits recht weit gelitten war, damit vor dem auch noch Ende Juni für den Juli zu erwartenden Ausscheiden der beiden BVR die Bekanntmachung der Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht, dem OVG des Saarlands und VG Bremen und  hätte erfolgen können. Denn das wäre ohne die Unterschrift der Vorsitzenden und des Berichterstatters nicht möglich gewesen.

Sofern die Entscheidungen also im Verlauf des Julis den genannten Beteiligten zugegangen sein sollten, könnten sie alsbald bereits auch auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts erscheinen. Sofern der Senat ab Mitte Juli zu dem Schluss gekommen sein sollte, dass man noch nicht alsbald zu den Unterschriften schreiten bräuchte und wollte, wird dass spätestens kurz nach den Wahlen vom 25.09. geschehen, wenn sie denn dann zu dem Ergebnis führen, dass die drei Kandidaten über diesen Statuts hinausgelangen, bzw. spätestens kurz vor dem 30.09., sofern auch diese Wahlen scheitern sollten, dennoch aber der Berichterstatter zum 30.09. aus dem Amt scheiden werden sollte.

Ergo: Gegebenenfalls erscheint - sofern die Entscheidungen bereits gefällt und dem Bundesverwaltungsgericht, dem OVG des Saarlands und dem VG Bremen bekanntgegeben sein sollten - die Entscheidungsbegründung alsbald bereits auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts oder wird auf ihr - wenn wir die Zeiträume aus dem Jahr 2020 heranziehen und davon ausgehen, dass sie im Verlauf der nächsten zwei Wochen fallen werden - bis spätestens Ende des Jahres erscheinen. Wenn ich unter dem, was ich jetzt gerade noch einmal abgewogen habe, darüber nachdenke, bis wann ich eine Entscheidungsveröffentlichung auf der Homepage des BVerfG erwarte, dann hielte ich den November oder Oktober für wahrscheinlicher als den Dezember. Wer andere Mumaßungen treffen will, ist wie immer herzlich dazu willkommen - und wer das gar noch sachlich begründen wollte, würde sogar mein Herz höher schlagen wollen. Denn ich mag keine Pferdewurst, aber die Fohlen nur umso mehr, allerdings ebenso drei Punkte, solange sie nicht in Flensburg anfallen. Aber Handball-WM ist ja eh erst im nächsten Jahr - und bis dahin werden wir uns hier sowieso noch x-mal den Kopf darüber heiß reden, was die im Oktober/November/Dezember 2025 veröffentlichte Entscheidung 2 BvL 5/18 u.a. nun eigentlich wohl wirklich aussagt.


Wie immer herzlichen Dank für Deine Ausführungen Swen, deren Lektüre immer wieder Freude bereitet.

Sollte dem Bundesverwaltungsgericht, dem OVG Saarland und VG Bremen die Entscheidung bereits mitgeteilt worden sein, müsste dieser Umstand sich nicht in Form eines "Leaks" irgendwie den Weg in die (informierte) Öffentlichkeit gebahnt haben..?

VG
« Last Edit: 22.09.2025 09:25 von SwenTanortsch »