Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8302905 times)

Bullshit Kondensator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19785 am: 23.10.2025 23:24 »
Wenn man zu den oberen 10% der Einkommenspyramide gehört und es gerade so erträglich findet, hat aber auch die Bodenhaftung verloren.

Wenn man zu den oberen 10% in Deutschland und damit global zu den oberen 1,5% nach Einkommen gehört und trotzdem nicht am Dienstort in den eigenen vier Wänden wohnen kann (was mit Doppel-hD noch "gerade so" geht) , dann ist das ein reales Problem. Sehe keine Haftungsprobleme bei GoodBye.

Klar ist: Von steigenden Lebenshaltungskosten werden Alleinlebende auch sehr hart getroffen. Zuschlagslösungen in großem Umfang sind einfach nur verlogen und eine Verletzung der Alimentationspflicht, Ende. Und wer das feiert ist asozial gegenüber seinen kinderlosen Kollegen.

 Wenn Karlsruhe zum Verhältnis von Zuschlägen und Grundgehalt nicht nachlegt, sind die Weichen gestellt, den öffentlichen Dienst endgültig zum Sozialhilfesystem umzubauen, in dem nur noch nach leistungsfremden Faktoren bezahlt wird.

Sehe ich genau so. Ich versuche dann in der Klage, die ggf. in BW jetzt anstehen könnte wie ich die Zuschlagsorgien als Alleinstehender entsprechend torpedieren kann angefangen bei Art. 3 GG

Bullshit Kondensator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19786 am: 23.10.2025 23:28 »
Das Problem der Deutschen neben der ganzen politischen Probleme im Wirtschaftsbereich, die von linken Traumtänzern ignoriert werden, ist einfach, die meisten Leute können einfach nicht richtig sparen (Konsumopfer mit 50 Netflix, Youtube, HBO, Hulu, Disney, Zigaretten dies das Accounts).
Und die Leute die sparen können, die können nicht richtig investieren. Bausparvertrag oder ökosozialfairtradetinyhouse statt Call Optionen auf Biotechbuden.  8)

In der Schule hat man halt Nazi Nazi Nazi, bissl was anderes und das wars dann. Später, wenn man denn einschlägig im Bereich Kapitalismus studiert hat, so stellt man auch bei allen KLR-Berechnungen fest, dass einem dort im Bereich Private Finanzen auch nichts beigebracht wird. Alles finanzielle Illiteraten in Deutschland. Und die, die es nicht sind, haben es sich selbst beigebracht und angelesen. Die anderen sind die mit dem Bausparer oder dem Kack-Invest von der Spasskasse oder der Volksverblödungsbank.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19787 am: 24.10.2025 04:45 »
Dicki-Mann, Du haben sehr viel Ärger in Dir.
Ich auch, aber nicht allen Ärger ich lassen hier auf dieser Bühne raus. Mister Miagi rät Bullshit-San: Durchatmen, Boxsack aufsuchen, Bonsai pflegen, auftragen, polieren.


@Rollo: Nun sind wir wohl fast am Ziel.. Noch ein bisschen warten, dann kommt die Karotte vor der Nase etwas näher, aber sie beginnt zu schwenken.. Scheise, wieder am Mund vorbei.. Moment..Da kommt sie wieder.. Jetzt aber!
Nee, doch nicht..  Ach komm.. Beim nächsten mal..

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19788 am: 24.10.2025 08:21 »

Was wir wissen, ist, dass der Tag kommen wird, an dem wir uns im hohen Norden bei Tom treffen werden. Und da sollten die Köppe heil sein, denke ich.

Ich wäre dabei. Gibt es schon ein Planungskomitee? Wann ist es denn soweit? 2026, 2027?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19789 am: 24.10.2025 08:38 »

Was wir wissen, ist, dass der Tag kommen wird, an dem wir uns im hohen Norden bei Tom treffen werden. Und da sollten die Köppe heil sein, denke ich.

Ich wäre dabei. Gibt es schon ein Planungskomitee? Wann ist es denn soweit? 2026, 2027?

Ich gehe nicht davon aus - das dürfte kein Geheimnis sein -, dass das so früh sein wird. Die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation wird - je nach der Intensität und Häufigkeit der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung -, wenn es sehr schnell geht, zwei bis drei Jahre dauern - zurzeit haben wir allerdings keinerlei Anlass, davon auszugehen, dass es schnell geht. Insofern schreibe ich hier regelmäßig, dass wir nun erst einmal lesen sollten, was der Zweite Senat auch uns zwischenzeitlich geschrieben haben wird. Dafür dürfte im November oder Dezember Zeit sein.

Ich trage darüber hinaus keine Verantwortung dafür, dass es nicht schnell geht. Ich versuche nur mit einigem Kraftaufwand, dass es schneller geht. Und ich freue mich über jeden, der ebenfalls mit daran tut, dass es ggf. schneller geht. Wenn ich mich richtig erinnere, Rentenonkel, habe ich auch Dich dabei unterstützt. Aber vielleicht ist auch das zwischenzeitlich alles schon wieder viel zu lange her.

Mehr ist mir entsprechend leider nicht möglich. Und jetzt gehe ich ins vorgezogene Wochenende und lese hier mal ein paar Tage nicht. In diesem Sinne beste Grüße.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19790 am: 24.10.2025 09:23 »
Es gab eine Zeit in Deutschland, da hat sich das BIP innerhalb von 10 Jahren fast verdoppelt und es gab Lohnsteigerungen von 10% per anno. ...

Wegen der Sachlichkeit: Kannst Du das bitte einmal mit belastbaren Zahlen belegen?

Mir ist kein solcher Zeitraum bekannt (10 Jahre / BIP +99% / Durchschnittsentgelte + 159,37%)


Natürlich. Ich habe hier schon öfters hier geschrieben, wenn ich Argumente aufstelle, dann bin ich mir immer der Zahlen dahinter sehr gewiss.

Zwischen etwa 1950 und 1960 stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich um rund 80–90 %, je nach Quelle und Berechnungsmethode. Das entspricht einem durchschnittlichen Wachstum von ca. 7–8 % pro Jahr

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249644/umfrage/historisches-wachstum-von-bip-bevoelkerung-und-produktivitaet-in-deutschland

Dann gab es das Abwanderungsabkommen mit der Türkei und 10 Jahre später waren die Effekte des Wirtschaftswunders mehr oder weniger verpufft. Ab da gibt es nichts mehr nennenswertes positives. Man hat sich irgendwie durch gemogelt mit günstigem russischem Gas und von den Innovationen der Automobilbranche lange profitiert. Naja, das Ende dieses Kapitels kennen wir ja alle  ;D :(

Umso witziger ist es, wenn man jetzt die jüngsten Generationen zu mehr Arbeit animieren möchte (auch wenn diese Suggestion nicht mal stimmt, denn wir arbeiten seit Kriegsende mehr den je). Man hat es sich lange gut gehen lassen, wenig reinvestiert und nun bekommt man die fette Rechnung in Form von Reformationsbedarf an allen Ecken und Enden...

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19791 am: 24.10.2025 09:36 »
@Jeff:

Mir fehlen die von Dir kolportierten 10% Gehaltssteigerungen p.a. (kumuliert über 10 Jahre macht das +159%)

Guckst Du bitte hier:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134756

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19792 am: 24.10.2025 09:37 »

Ich gehe nicht davon aus - das dürfte kein Geheimnis sein -, dass das so früh sein wird. Die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation wird - je nach der Intensität und Häufigkeit der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung -, wenn es sehr schnell geht, zwei bis drei Jahre dauern - zurzeit haben wir allerdings keinerlei Anlass, davon auszugehen, dass es schnell geht. Insofern schreibe ich hier regelmäßig, dass wir nun erst einmal lesen sollten, was der Zweite Senat auch uns zwischenzeitlich geschrieben haben wird. Dafür dürfte im November oder Dezember Zeit sein.


Wenn wir solange mit dem Treffen bei Tom warten wollen, bis die aA tatsächlich vollumfänglich wiederhergestellt ist, dann könnte der Termin mit der nächsten Meisterfeier auf Schalke kollidieren.  ;D

Ich finde die Idee, sich mal bei einem Bierchen oder einer Wurst auszutauschen, recht charmant. Und vielleicht gewinnt man ja auch etwas an Lebensfreude, wenn man nach dem Urteil im November oder Dezember einen wichtigen Sieg mit anderen Leidensgenossen auch in dem Wissen feiern darf, dass es bis zu Meisterfeier noch etwas braucht.

Ansonsten wünsche ich Dir ein schönes Wochenende und erinnere mich natürlich an die Hilfe, die ich von Dir dankenswerterweise persönlich und auch in diesem Forum erfahren habe und die mir auch weitergeholfen hat.

AKMS94

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19793 am: 24.10.2025 10:13 »
Im Wochenausblick des BVerfG wieder nichts neues.. :o

Malkav

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« Antwort #19794 am: 24.10.2025 10:52 »
Im Wochenausblick des BVerfG wieder nichts neues.. :o

Na doch .... halt nur die berüchtigten aufenthaltsrechtlichen Sachen, welche das Dezernat Maidowski doch so sehr belastet haben, dass er leider keine Zeit für die knapp zwei Millionen BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen hatte  ;)

Ich bin auf jeden Fall schonmal froh, dass die Kirchensache vom 29.09. datiert und nach knapp einem Monat bereits draußen ist. Die 2020er-Entscheidungen schlummerten damals noch über drei Monate auf der Geschäftsstelle bis zur Veröffentlichung.

Da ich davon ausgehe, dass der Senat inkl. König/Maidowski die aA-Entscheidung noch bis zum 06.10.25 zu Ende gebracht hat (alles andere weigere ich mich, aus Gründen der sonst unvermeidlich eintretenden Rechtstaatsverdrossenheit, als Möglichkeit in Betracht zu ziehen!), lässt dies auf eine zügige Bearbeitung auf der Geschäftsstelle hoffen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19795 am: 24.10.2025 11:16 »
Im Wochenausblick des BVerfG wieder nichts neues.. :o

Na doch .... halt nur die berüchtigten aufenthaltsrechtlichen Sachen, welche das Dezernat Maidowski doch so sehr belastet haben, dass er leider keine Zeit für die knapp zwei Millionen BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen hatte  ;)

Ich bin auf jeden Fall schonmal froh, dass die Kirchensache vom 29.09. datiert und nach knapp einem Monat bereits draußen ist. Die 2020er-Entscheidungen schlummerten damals noch über drei Monate auf der Geschäftsstelle bis zur Veröffentlichung.

Da ich davon ausgehe, dass der Senat inkl. König/Maidowski die aA-Entscheidung noch bis zum 06.10.25 zu Ende gebracht hat (alles andere weigere ich mich, aus Gründen der sonst unvermeidlich eintretenden Rechtstaatsverdrossenheit, als Möglichkeit in Betracht zu ziehen!), lässt dies auf eine zügige Bearbeitung auf der Geschäftsstelle hoffen.

Es ist nur noch ein peinliches Trauerspiel in diesem Land.

rs

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« Antwort #19796 am: 24.10.2025 11:18 »
Betriebsausflüge, Gesundheitstage... ach, da kann noch so viel dazwischen kommen :-)
Aber die Entscheidung wird ja nun sicherlich im November veröffentlicht, da waren sich die Experten doch (fast) sicher - wenn es sie denn überhaupt gibt.

Knecht

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« Antwort #19797 am: 24.10.2025 11:29 »
Im Wochenausblick des BVerfG wieder nichts neues.. :o

Na doch .... halt nur die berüchtigten aufenthaltsrechtlichen Sachen, welche das Dezernat Maidowski doch so sehr belastet haben, dass er leider keine Zeit für die knapp zwei Millionen BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen hatte  ;)

Ich bin auf jeden Fall schonmal froh, dass die Kirchensache vom 29.09. datiert und nach knapp einem Monat bereits draußen ist. Die 2020er-Entscheidungen schlummerten damals noch über drei Monate auf der Geschäftsstelle bis zur Veröffentlichung.

Da ich davon ausgehe, dass der Senat inkl. König/Maidowski die aA-Entscheidung noch bis zum 06.10.25 zu Ende gebracht hat (alles andere weigere ich mich, aus Gründen der sonst unvermeidlich eintretenden Rechtstaatsverdrossenheit, als Möglichkeit in Betracht zu ziehen!), lässt dies auf eine zügige Bearbeitung auf der Geschäftsstelle hoffen.

Es ist nur noch ein peinliches Trauerspiel in diesem Land.

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Ozymandias

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« Antwort #19798 am: 24.10.2025 11:40 »
Der Karlsruher Wochenlotterie gehen langsam die Ziehungen für dieses Jahr aus. Gibt quasi nur noch 7, da sonst die Feiertage kommen.

Bullshit Kondensator

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« Antwort #19799 am: 24.10.2025 11:55 »
Der Karlsruher Wochenlotterie gehen langsam die Ziehungen für dieses Jahr aus. Gibt quasi nur noch 7, da sonst die Feiertage kommen.

Nur derjenige hinter dem Lostopf, weiß genau wie viele Nieten enthalten sind.

https://tinyurl.com/2x4v2h2c