Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8520651 times)

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20340 am: 03.11.2025 18:55 »
Leider mit Bezahlschranke. Die Wirtschaftswoche hat beim medialen Vorbereiten des Themas offenbar eine besondere Rolle zugewiesen bekommen
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/besoldung-neues-gesetz-fuer-beamte-wohl-teurer-als-personelle-einsparungen/100170093.html
Ich habe mir mal für 1 Euro einen Blick hinter die Schranke gegönnt. Steht nix Neues drin, ausser dass es 240 Mio/Jahr rückwirkend gibt und das die bisherigen Einsparbemühungen mehr als aufwiege. Als ob es unsere Schuld wäre, dass der DH erst jetzt Beschlüsse von 2020 umsetzt.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20341 am: 03.11.2025 18:56 »
Für unsere Glaskugelfetischischten:

Der maßgebliche Hausherr weilt heute und morgen in Mannheim, dort will er den Kommunen erklären, wie sie mit den Brosamen aus dem Bund besser haushalten könnten. Sein Chef wiederum fliegt am Donnerstag gen Brasilien und möchte dort sicherlich keine unangenehmen Fragen zu einem weiteren Milliardenloch im Haushalt beantworten. Die Kabinettssitzung am 5.11. wird also eher reibungsarm ablaufen.

Am 3.12. ist die nächste IMK, die nötige Vorkonferenz zur Themenabstimmung findet am 18./19.11. in Berlin statt.

Mega Infos! Vielen Dank BalBund! Langsam wirds spannend.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20342 am: 03.11.2025 18:56 »
Für unsere Glaskugelfetischischten:

Der maßgebliche Hausherr weilt heute und morgen in Mannheim, dort will er den Kommunen erklären, wie sie mit den Brosamen aus dem Bund besser haushalten könnten. Sein Chef wiederum fliegt am Donnerstag gen Brasilien und möchte dort sicherlich keine unangenehmen Fragen zu einem weiteren Milliardenloch im Haushalt beantworten. Die Kabinettssitzung am 5.11. wird also eher reibungsarm ablaufen.

Am 3.12. ist die nächste IMK, die nötige Vorkonferenz zur Themenabstimmung findet am 18./19.11. in Berlin statt.

2023 bestand die deutsche Delegation aus 250 Personen: https://www.deutschlandfunk.de/deutsche-delegation-umfasst-mehr-als-250-regierungsmitarbeiter-kritik-von-der-union-102.html
Letztes Jahr in Baku waren es vermutlich genauso viele. Da gibt es doch schon mal viel Einsparpotenzial für Minister K.


Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20343 am: 03.11.2025 18:58 »
Leider mit Bezahlschranke. Die Wirtschaftswoche hat beim medialen Vorbereiten des Themas offenbar eine besondere Rolle zugewiesen bekommen
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/besoldung-neues-gesetz-fuer-beamte-wohl-teurer-als-personelle-einsparungen/100170093.html
Ich habe mir mal für 1 Euro einen Blick hinter die Schranke gegönnt. Steht nix Neues drin, ausser dass es 240 Mio/Jahr rückwirkend gibt und das die bisherigen Einsparbemühungen mehr als aufwiege. Als ob es unsere Schuld wäre, dass der DH erst jetzt Beschlüsse von 2020 umsetzt.

Danke fürs Recherchieren!

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20344 am: 03.11.2025 19:13 »
Für unsere Glaskugelfetischischten:

Der maßgebliche Hausherr weilt heute und morgen in Mannheim, dort will er den Kommunen erklären, wie sie mit den Brosamen aus dem Bund besser haushalten könnten. Sein Chef wiederum fliegt am Donnerstag gen Brasilien und möchte dort sicherlich keine unangenehmen Fragen zu einem weiteren Milliardenloch im Haushalt beantworten. Die Kabinettssitzung am 5.11. wird also eher reibungsarm ablaufen.

Am 3.12. ist die nächste IMK, die nötige Vorkonferenz zur Themenabstimmung findet am 18./19.11. in Berlin statt.

Hatte auf anderen Inhalt hinter Deinem Forennamen gehofft. Schade, aber Danke Dir wie so oft für den Einblick.

Eventuell lädt ja mal ein "Ein-Kommentar-Account" eine Überraschung hoch. Das wäre wenigstens mal eine sinnvolle Nutzung eines Zweitaccounts. :-D

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20345 am: 03.11.2025 19:20 »

Ich erklaere es dir gerne nochmal, zumal dein zitiertes Urteil fuer Soldaten voellig irrelevant ist:
Bei Soldaten heißt das nicht freie Heilfuersorge, sondern unentgeltliche truppenaerztliche Versorgung (UTV) gem. § 69 Abs. 2 SG. Der Unterschied ist nicht nur sprachlich, sondern auch systematisch relevant:
Die UTV ist eine dienstbezogene Fuersorgeleistung, keine allgemeine Krankenversorgung wie die freie Heilfuersorge bei Polizeivollzugsbeamten.

Ich erkläre es Dir auch gerne nochmal: Die Heilfürsorge ist der Oberbegriff. Dabei gibt es verschiedene Ausgestaltungen.

Heilfürsorge kann in Form einer Beihilfe gewährt werden, die typischerweise die Kosten nur anteilig abdeckt. Sie kann in Form einer freien Heilfürsorge gewährt werden, was 100 % Beihilfe entspricht. Sie kann auch in Form von truppenärztlicher Versorgung als Naturalleistung gewährt werden. Dabei ist eine 100 prozentige Kostenerstattung für zivile Behandlungen jedoch für den Fall eines Notfalles oder für eine Überweisung an einen zivilen Arzt ebenfalls vorgesehen.

Eines haben diejenigen, die freie Heilfürsorge und Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben, jedoch gemeinsam: Die Kosten, die sie von ihrer Besoldung für Ihre eigene Heilfürsorge selbst aufwenden müssen, beträgt genau 0,00 EUR. Das BVerfG betrachtet genau diesen Punkt ... und nichts anderes.


Sie dient ausschließlich der Erhaltung der Dienst- und Einsatzfähigkeit, ist nicht frei waehlbar und endet mit der aktiven Dienstzeit.
Damit bleibt sie auch nicht alimentationsrelevant, sondern eine zweckgebundene Naturalleistung im Rahmen der Fuersorgepflicht.

Und? Wo ist das Problem?

Um meine Sichtweise vielleicht nochmal etwas anders darzustellen:

Die Grundsicherung erstattet Menschen, die privat krankenversichert sind, deren notwendige Beiträge.

Dadurch sind Menschen, die nicht privat krankenversichert sind, selbst dann nicht benachteiligt, wenn sie von der Grundsicherung die Beiträge für eine private KV, die sich nicht haben, auch dann nicht erstattet bekommen, wenn Versorgung der gesetzlichen KV schlechter sein sollte als die der privaten KV.

Bei Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, kostenfrei familienversichert sind und Grundsicherung erhalten, ist die Erstattung ihrer notwendigen KV genau 0,00 EUR.

Warum sollte man diesen Menschen dann 250 EUR für Beiträge erstatten, die sie gar nicht haben?

Und denklogisch weitergedacht, welchen sachlichen Grund gibt es, Beamten einen Betrag für Ihre private KV pauschal zu erstatten, obwohl die einen solchen Beitrag derzeit gar nicht stemmen müssen, weil sie komplett kostenfrei versichert sind?

Das diese Sichtweise nicht jedem schmeckt, ist mir klar. Verfassungsrechtlich, und das dürfte die Sichtweise sein, um die es rein juristisch geht, gibt es in diese Richtung meiner Meinung nach keine Denkverbote.

Natürlich müsste ein Soldat ab dem Zeitpunkt, ab dem er auch wieder Aufwendungen für seine private KV hat, finanziell genauso gestellt werden, wie jeder andere Beamte. Allerdings sehe ich bis dahin schon einen deutlichen Unterschied in der Höhe des zur Verfügung stehenden Einkommens gegenüber einem "normalen" Beamten im Vergleich zur Grundsicherung.


Ich sehe das ähnlich, möchte aber noch einen weiteren Punkt ergänzen:
Wenn man eine Berücksichtigung der Alimentation (Aa) im Zusammenhang mit der Krankenversorgung ernsthaft systematisch ausgestalten wollte, dann wäre das nur über Zulagenlösungen möglich und wie soll das funktionieren?

Das Problem dabei ist:
Eine pauschale Zulage würde immer zu Ungleichheiten führen. Es gibt Beamte, die aufgrund gesundheitlicher Risikozuschläge oder anderer Faktoren höhere PKV-Beiträge zahlen, als eine pauschale Zulage abdecken könnte. Diese wären dann trotz Aa real schlechter gestellt als Soldaten mit unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und am Ende gar nicht mehr Amtsangemessen alimentiert. Selbst Beamte die weniger als die pauschale an PKV Beträgen bezahlen wären besser gestellt.

Umgekehrt wäre eine exakte Erstattung der individuellen PKV-Kosten zwar theoretisch möglich, aber bürokratisch kaum umsetzbar. Man müsste für jeden Betroffenen die tatsächlichen Beiträge laufend erfassen, prüfen und abrechnen. Ein Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Ziel stünde.

Gerade weil es diesen praktischen Widerspruch gibt, kann die Alimentationsanpassung nicht isoliert nur auf Beamte bezogen werden. Die strukturellen Unterschiede in der Art der Heilfürsorge machen eine vollständige Trennung schlicht unlogisch und systematisch unsauber.

Auch wenn du grundsätzlich recht hast

Ich poste mal einen Link von Hefty aus einem anderen Themenbereich. Somit wäre das Problem wer was bezahlen muss, gelöst.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/neuerungen-bei-privat-krankenversicherten-ab-2026_78_654752.html

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20346 am: 03.11.2025 19:22 »
Siehe stattdessen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__69a.html
Den hatte ich doch schon gepostet.
Steht doch klipp und klar drin das Soldaten Heilfürsorge haben und diese Heilfürsorge in Form einer unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung gewährt wird.
Es bleibt aber immernoch eine Heilvorsorge laut Gesetz.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20347 am: 03.11.2025 19:29 »
Ich habe mir mal für 1 Euro einen Blick hinter die Schranke gegönnt. Steht nix Neues drin, ausser dass es 240 Mio/Jahr rückwirkend gibt und das die bisherigen Einsparbemühungen mehr als aufwiege. Als ob es unsere Schuld wäre, dass der DH erst jetzt Beschlüsse von 2020 umsetzt.
Wow ... das sind nicht mal 600€ pro Person und Jahr.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20348 am: 03.11.2025 19:39 »
Mich beschleicht das Gefühl, dass der in Rede stehende Entwurf (1,2 Milliarden Euro) nur eine mediale Nebelkerze ist, bis vielleicht das BVerfG eine entsprechende Entscheidung zum Jahresende getroffen hat. Anders kann ich es mir nicht erklären, weshalb noch nichts durchgesickert ist. Vielleicht gibt es sogar zwei Entwürfe in der Schublade. Beim zweiten Entwurf hat man jedoch das Komma um eine Stelle nach rechts verschoben  :o

Ps. Glaskugel aus

Yasper

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20349 am: 03.11.2025 19:42 »
Ich habe mir mal für 1 Euro einen Blick hinter die Schranke gegönnt. Steht nix Neues drin, ausser dass es 240 Mio/Jahr rückwirkend gibt und das die bisherigen Einsparbemühungen mehr als aufwiege. Als ob es unsere Schuld wäre, dass der DH erst jetzt Beschlüsse von 2020 umsetzt.
Wow ... das sind nicht mal 600€ pro Person und Jahr.

Wie hasst du das gerechnet? Netto oder brutto?

Alexander79

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« Antwort #20350 am: 03.11.2025 19:59 »
Wie hasst du das gerechnet? Netto oder brutto?
1,2 Mrd für 5 Jahre und dann durch 380.000 aktive Besoldungsempfänger und ein paar Pensionäre.
600€? Brutto natürlich.

Also mal ernsthaft, wenn die 1,2 Mrd tatsächlich stimmen und nicht 12 Mrd für 5 Jahre gemeint sind, dann sollen sie das Geld gleich stecken lassen.
Nicht mal 50€ im Durchschnitt im Monat Brutto ist ja nicht mal ein schlechter Witz.
Das ist reine Verar******.

Bundi

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« Antwort #20351 am: 03.11.2025 21:01 »
@alexander

Die Tatsache dass unser DH 5 Jahre bis dato nichts getan hat sagt doch alles. Also ja sollte es so kommen ist das nur eine Fortsetzung der bisherigen Scharade. Es bleibt, wie schon viele hier geschrieben haben, nur die Hoffnung auf das BVerfG. 

MrFen

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« Antwort #20352 am: 03.11.2025 21:11 »
Meine Hoffnungen, als Soldat, auf ein paar Krümel, vlt auch ein winziges, rückwirkend aufgebautes StückCHEN Kuchen, sind mit dem heutigen Tag beim Mitlesen hier im Forum gänzlich verschwunden.  ;D

TheBr4in

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« Antwort #20353 am: 03.11.2025 21:23 »
Wie hasst du das gerechnet? Netto oder brutto?
1,2 Mrd für 5 Jahre und dann durch 380.000 aktive Besoldungsempfänger und ein paar Pensionäre.
600€? Brutto natürlich.

Also mal ernsthaft, wenn die 1,2 Mrd tatsächlich stimmen und nicht 12 Mrd für 5 Jahre gemeint sind, dann sollen sie das Geld gleich stecken lassen.
Nicht mal 50€ im Durchschnitt im Monat Brutto ist ja nicht mal ein schlechter Witz.
Das ist reine Verar******.

Könntest Du kruz aufzeigen was Du gerechnet hast? Ich komme bei 1,2 Mrd. geteilt durch 380.000 auf knapp 3.160€. Zudem gehe ich davon aus, dass es da lediglich um die Nachzahlungen geht, nicht um die zukünftige Erhöhung. Die genannten 240 Mio. sind ja einfach nur die 1,2 Mrd. auf 5 Jahre verteilt, also auch keine neue Information, sondern nur eine mutmaßliche Verteilung laut Autor.

Der Durchschnitt wird zudem wenig aussagekräftig sein, da nicht davon auszugehen ist, dass jeder Besoldungsempfänger gleiche Nachzahlungen erhält.

CmdrMichael

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« Antwort #20354 am: 03.11.2025 22:27 »
Ihr redet von dem gleichen:
1.200.000.000 / 380.000 = 3157 € (für 5 Jahre) = 630 EUR / Jahr = 52 €  im Monat

Die Fehlbetrag für eine Amtsangemessene Alimentation soll also Schnitt 50€ im Monat betragen. Da passt was nicht.