Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg  (Read 123904 times)

pedius87

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #105 am: 15.03.2022 18:26 »
Neueinstufung heißt wohl in meinem Fall:
derzeit: nach 18 Jahren von Einstiegsstufe 2 nach Stufe 9 (2Jahre+2J+2J+3J+3J+3J+3J)
neue Stufen: nach 18 Jahren von neuer Einstiegsstufe 3 nach Stufe 9 , da jweils 3 Jahre Erfahrungszeit je Stufe aufgrund der Erhöhung der Wartezeit von 3 auf 4 bzw. 4 auf 5 um ein Jahr.

Also: keinerlei Verbesserung, außer meine Berechnung ist falsch.

MitleserBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #106 am: 23.03.2022 08:20 »
Ich finde es ja schon bemerkenswert das von der Feuerwehr eine Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht wurde und von Seiten der Polizeigewerkschaften nichts kommt oder hat jemand Informationen?

Der örtliche Personalrat sagte mir, dass es keinerlei Informationen gibt und sie selbst nichts davon wissen.

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #107 am: 23.03.2022 08:50 »
Bei der DPolG gibt es im Polizei Spiegel März eine Notiz dazu:

Zitat
Das Finanzministerium legte am
14. Februar 2022 den Ressort-
entwurf zum Vier-Säulen-Mo-
dell und zur Besoldungsanpas-
sung 2022 vor. Alle aktuell im
mittleren Dienst befindlichen
Polizeibeamten/Polizeibeamtin-
nen (POM aufwärts) sollen zum
1. Dezember 2022 in ein höhe-
res Amt übergeführt werden. Im
mittleren Dienst soll es einen
„Ersten Polizeihauptmeister“ in
der Besoldungsgruppe A10 ge-
ben. Für den „Ersten Polizei-
hauptmeister“ ist eine Zulage in
Höhe von ca. 155 Euro vorgese-
hen. Nach aktuellen Einschät-
zungen werden alle Überleitun-
gen zum 1. Dezember 2022 auch
sofort ruhegehaltfähig. Es wird
eine neue Besoldungstabelle
geben, mit neuen Zeiten in den
Erfahrungsstufen. Auch der Fa-
milienzuschlag wird für Beam-
te/Beamtinnen mit einem und
mehr Kindern erhöht. Ebenso
gibt es Planungen im Beihilfe-
recht und im Versorgungsrecht.
Insgesamt sollen im öffentli-
chen Dienst mehr als 30 000
Beamte/Beamtinnen in ein hö-
heres Amt übergeleitet werden.
Das Gesetzgebungspaket um-
fasst 182 Seiten und wird aktu-
ell aufgearbeitet. Die DPolG
kann bis zum 3. März 2022 dazu
vorab Stellung nehmen.
Nachdem aktuell (noch) keine
Verbesserungen in den Besol-
dungsämtern ab A 10 vorgese-
hen sind, ist die DPolG bereits in
Verhandlungen und Gesprächen
für Verbesserungen im gehobe-
nen und höheren Dienst

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #108 am: 23.03.2022 09:04 »
... und im letzten Polizei Kurier 2021 wurde das Thema recht ausführlich erörtert:

https://dpolg-bw.de/files/dpolg/Newsletter/PDF/202104_Polizeikurier.pdf


Allerdings lag damals wohl der Entwurf noch nicht vor. Ich denke man wird da demnächst einige Stellungnahmen lesen können.

Ozymandias

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #109 am: 23.03.2022 10:35 »
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2198.pdf

Hier sind viele Antworten der LR zu Stellungnahmen zur Corona-Einmalzahlung der Gewerkschaften.

MitleserBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #110 am: 23.03.2022 11:25 »
Aus der Stellungnahme der "Feuerwehr" lässt sich ja schon einiges rauslesen. Insbesondere finde ich manche Fragen spannend, inwieweit z.b. Die Zulage zu A9 als Besitzstandswahrung nicht gekürzt werden darf, auf die im Text genannten ca. 155 Euro.

Natürlich wäre dies für die aktuellen Amtsinhaber A9Z eine enorme Besoldungsverbesserung.

Wie die genaue vorgeschlagene Besoldungstabelle aussieht wäre natürlich auch interessant, insbesondere wegen der Änderung der Erfahrungsstufen. In einem Artikel heißt es von 2 auf 3 Jahre, in einem anderen heißt es alle ändern sich um je 1 Jahr.

Die geplanten Kinderzulagen die sich nach oben hin verringern sollen sind auch nirgends mit Zahlen versehen.

Es bleibt spannend...

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #111 am: 23.03.2022 14:24 »
Allerdings! In den ganzen Stellungnahmen findet sich auch kein Wort mehr zu der rückwirkenden Zahlung für die Jahre 2020, 2021 und eigentlich auch 22.
In den ersten Infos zu diesen 4 Säulen war noch angekündigt worden, dass dies für alle gewährt würde - auch wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Selbst in der Presse wurde erklärt, wie viel das kostet und dass es seitens des Landes im Haushalt vorgesehen wird. Schön für das Land, die Kommunen hatten dazu aber keine Möglichkeit.

MitleserBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #112 am: 24.03.2022 10:20 »
Gestern kam noch ein Schreiben des LPP, in dem aber nichts neues steht. Vielmehr ist es aus meiner Sicht die Bestätigung, dass "etwas geht".

https://intranet.polizei-online.bwl.de/Freigegebene%20Dokumente/2022-03-23%20LPP%20Info%20%C3%84mteranhebung%204-S%C3%A4ulen-Modell.pdf

SpeedyG

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #113 am: 24.03.2022 16:46 »
Das ist leider nicht verfügbar. Kannst du Das bitte irgendwo hochladen?

MitleserBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #114 am: 25.03.2022 07:12 »
Entschuldige. Ich habe den Text nun einfach rauskopiert.

___________________


Deutliche Verbesserungen insbesondere im mittleren Polizeivollzugsdienst
zu erwarten
Zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 aufgestellten
Grundsätze zum Alimentationsprinzip wurde vom Finanzministerium als federführendes
Ressort das sogenannte „4-Säulen-Modell“ entwickelt. Dieses sieht in der 1.
Säule die Anhebung der Nettobezüge in den unteren Besoldungsgruppen vor. Die
weiteren Säulen umfassen eine Neustrukturierung bei den Erfahrungsstufen, eine
Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungssätze für Familienangehörige
und Versorgungsempfänger sowie Verbesserungen beim Familienzuschlag für das
1. und 2. Kind.
Vorab: Das geplante „4-Säulen-Modell“ ist von dem durch das Haushaltsbegleitgesetz
2022 umgesetzten Wegfall des Eingangsamts A 7 im mittleren Polizeivollzugsdienst
zu trennen. Während mit der Schaffung des Eingangsamts A 8 im Polizeivollzugsdienst
zum 01.01.2022 ein seit langem vom Innenministerium verfolgtes Vorhaben
erfolgreich abgeschlossen wurde, wird mit dem „4-Säulen-Modell“ vom Finanzministerium
für alle Laufbahnen auf Vorgaben der jüngeren verfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung reagiert.
Die Umsetzung der Rechtsprechung soll über das „Gesetz über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022)“ erfolgen. Aktuell befindet sich der
Gesetzesentwurf in der sogenannten Ressortanhörung und umfasst in der 1. Säule
im Wesentlichen folgende Regelungen:

Besoldungsanpassung

Im mittleren Dienst (PVD und NVZ) sollen generell alle Ämter um eine Besoldungsstufe
nach oben verschoben werden. Das bedeutet insbesondere, dass das Eingangsamt
in fast allen Laufbahnen des mittleren Dienstes künftig A 8 statt A 7 wäre;
das Endamt wäre statt A 9 mit Amtszulage künftig A 10 mit Amtszulage. Im gehobenen
Dienst sehen die Planungen des Finanzministeriums den Wegfall des Eingangsamtes
A 9 (nichttechnisch) bzw. A 10 (technisch) vor. Im gehobenen nichttechnischen
Dienst bedeutet das: Aus A 9 wird A 10, und im Übrigen bleibt die Besoldungsstruktur
so, wie sie derzeit ist. Entsprechend wird im gehobenen technischen
Dienst lediglich das Eingangsamt von A 10 nach A 11 angehoben.
Im Zusammenhang mit der Anhebung des Endamtes ist im Polizeivollzugdienst die
Einführung der neuen Dienstgrade Erste Polizeihauptmeisterin / Erster Polizeihauptmeister
(Besoldungsgruppe A 10) sowie Erste Polizeihauptmeisterin mit
Amtszulage / Erster Polizeihauptmeister mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 10
mit Zulage) angedacht.
Da die mit dem Inkrafttreten des BVAnp-ÄG 2022 (angedacht ist als Termin derzeit
der 01.12.2022) geplante Überleitung in Ämter der nächsthöheren Besoldungsstufe
kraft Gesetzes erfolgen soll, werden die neuen Ämter der Berechnung des Ruhegehalts
bei einem sich anschließenden Eintritt in den Ruhestand voraussichtlich ohne
Zurücklegung einer Wartezeit zugrunde gelegt. Für Beamtinnen und Beamte in den
von der Ämteranhebung betroffenen Besoldungsstufen kann es daher von Vorteil
sein, ihren Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben. Sofern Anträge kurzfristig
gestellt werden, kann durch die personalverwaltende Stelle eine Ausnahme von der
Einhaltung der Antragsfrist im Einzelfall gewährt werden, sofern dienstliche Belange
nicht entgegenstehen.
Im Übrigen soll mit dem BVAnP-ÄG 2022 das Tarifergebnis der Tarifvertragsparteien
für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November
2021 zeitgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.
In Abhängigkeit vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird das IM-LPP weiter
Informieren.

DAS LANDESPOLIZEIPRÄSIDIUM INFORMIERT
STUTTGART, 23.03 2022
HERAUSGEBER: INNENMINISTERIUM – LANDESPOLIZEIPRÄSIDIUM
WILLY-BRANDT-STRASSE 41 70173 STUTTGART

MitleserBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #115 am: 25.03.2022 14:26 »
https://www.bbw.dbb.de/service/bbw-magazin/

Im BBW Magazin gibt es auch etwas nachzulesen, aber ebenfalls nicht viel Neues...

Neuer12

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #116 am: 25.03.2022 20:36 »
https://www.bbw.dbb.de/service/bbw-magazin/

Im BBW Magazin gibt es auch etwas nachzulesen, aber ebenfalls nicht viel Neues...

Aus diesem Faschingsverein sollte jeder sofort austreten.
Übernimmt die Position des Arbeitgebers.
Das ist für mich immer noch unglaublich.

sapere aude

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #117 am: 25.03.2022 22:32 »
In Berlin war es die R-Besoldung, die für verfassungswidrig erklärt wurde. Wie kann eine Regelung, die den hD gänzlich ausklammert verfassungsgemäß sein? Die starke Spreizung bei den "Kinderzuschlägen" halte ich für - Diplomatie ein -  mindestens fragwürdig. Das die Gewerkschaften dem 4-Säulen eine Attraktivitätssteigerungswirkung attestiert, sagt mE schon alles.

MitleserBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #118 am: 29.03.2022 09:56 »
Info vom 29.03.2022 der GDP

Vier-Säulen-Modell – Mehr Unsicherheit als Verbesserung?
Gespräch mit dem Finanzministerium
Eberdingen 25. März 2022: Nach dem nun auch das Landespolizeipräsidium eine Mitarbeiter-Info
zum Thema „Vier-Säulen-Modell“ herausgebracht hat, häufen sich die Nachfragen der besorgten
Kolleginnen und Kollegen bei der GdP.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB) dazu bereits eine Stellungnahme zum geplanten Modell abgegeben. Darin haben wir auf
Nachteile aufmerksam gemacht, die wir für ungerecht halten.
Wir begrüßen die Veränderungen für den mittleren Dienst, aber es darf dabei keine finanziellen
Nachteile für Aufstiegsbeamte geben, die dann finanziell schlechter gestellt werden.
Aus aktuellem Anlass haben unser GdP-Landesvorsitzender Gundram Lottmann und sein
Stellvertreter Thomas Mohr, in der kommenden Woche, einen Gesprächstermin mit
Ministerialdirektor Jörg Kraus (Finanzministerium BW). Hier wollen wir die berechtigten
Bedenken und Sorgen der Betroffenen ansprechen und das es bei dem Vier-Säulen-Modell keine
finanziellen Benachteiligungen geben darf.
Wir werden nach dem Gespräch aktuell darüber berichten.
Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Landesbezirk Baden-Württemberg,
Maybachstraße 2, 71735 Eberdingen
Hotline 0176 249 244 59 (auch WhatsApp)
Telefax 07042 879 211
webredaktion@gdp-bw.de

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
« Antwort #119 am: 29.03.2022 14:17 »
Nochmal eine Mail des Präsidiums (Ich hoffe die ganzen Infos nerven nicht???) Dann gerne etwas sagen, wollte eigentlich nur mitlesen  :)

Besoldungsanpassung im Dezember 2022: 1. Säule aus dem 4-Säulen
Programm
Die LPP-Info hat am 23.03.2022 darüber informiert, dass durch ein noch zu schaffendes
Gesetz, u.a. Besoldungsanpassungen zum 01.12.2022 im Polizeivollzug sowie im
Verwaltungsdienst durch die Umsetzung des 4-Säulen Modells stattfinden sollen.
Für den mittleren Dienst würde dies eine Anhebung um je eine Stufe (je zwei neue
Dienstgrade) bedeuten:
Polizeivollzugsdienst mD: Verwaltungsdienst mD:

POM(in) A8 zu PHM(in) A9
RHS(in) A8 zu AI(in) A9
PHM(in) A9 zu Erste/r PHM/in neu A10
AI(in) A9 zu Erste/r AI(in) neu A10,
PHMZ(in) A9Z zu Erste/r PHM/inZ A10Z
AI(in)Z A9Z zu Erste/r AI(in)Z A10


Im gehobenen Dienst würde das Eingangsamt von A9 auf A10 angehoben.
Polizeivollzugsdienst gD: Verwaltungsdienst gD:

PK/KK(in) zu POK/KOK(in)
RI(in) zu ROI(in)

Die Anpassung soll automatisch zum Dezember erfolgen und bedarf kein Antragsverfahren.
Wie das LPP weiter berichtet, sollen die neuen Ämter sofort ruhegehaltsfähig sein. Deshalb
können die betroffenen Beamtinnen und Beamte, die von Mai bis November in den
Ruhestand gehen, einen (kurzfristigen) Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit stellen.
Hierbei weist das LPP ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Ausnahme bei der Antragsfrist (6
Monate) hin.
Die Präsidiumsleitung hat daher entschieden, dass die sechsmonatige Antragsfrist
vorübergehend bis Dezember 2022 auf einen Monat verkürzt wird. Danach gilt wieder die
reguläre Antragsfrist. Das LPP weist darauf hin, dass die Prüfung des dienstlichen Interesses
weiterhin im Ermessen des Vorgesetzten liegt.
Die Präsidiumsleitung freut sich für die betreffenden Beamtinnen und Beamten über die
Anpassung der Besoldung.