Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140527 times)

Britta2

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #390 am: 20.06.2023 07:08 »
Der Tarifvertrag zum Inflationsausgleich ist unterschrieben.

Trotz Unkenrufe hier vor einiger Zeit ("schafft der externe Dienstleister nicht einzuarbeiten") - auf unseren Gehaltszetteln für Juni stehen die 1240,00€ mit drauf. Leider habe ich nichts davon, aber das hat andere Gründe.

Bastel

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #391 am: 20.06.2023 07:28 »
Der Tarifvertrag zum Inflationsausgleich ist unterschrieben.

Trotz Unkenrufe hier vor einiger Zeit ("schafft der externe Dienstleister nicht einzuarbeiten") - auf unseren Gehaltszetteln für Juni stehen die 1240,00€ mit drauf. Leider habe ich nichts davon, aber das hat andere Gründe.

Irgendjemand wird sich sicherlich freuen ;)

Claus345

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #392 am: 20.06.2023 08:14 »
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Weil es so im TV Inflationsausgleich geregelt wurde.

Zitat
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft?  >:(
Wenn der TVöD auf das Arbeitsverhältnis im Einzelhandel anzuwenden wäre, dann würde der TV Inflationsausgleich auch für Deine Frau gelten.
Nachdem dies nicht so ist, eben nicht. Das hat nichts mit "Bestrafung" zu tun, sondern nur mit dem Geltungsbereich.
Die Verhandlungen im Einzelhandel laufen gerade, also bitte dort nachfragen, wie der aktuelle Verhandlungsstand auch in Sachen TV Inflationsausgleich ist.

Die Frage war, warum Eltern in Elternzeit, obwohl sie angestellt sind die Zahlung(en) nicht erhalten. Darauf passt die Antwort, dass es so geregelt ist nicht. Es muss ja einen Grund für den Ausschluss geben.

Claus345

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #393 am: 20.06.2023 08:22 »
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?

Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft?  >:(

Viele Grüße,
Claus
Vielleicht hast Du noch nicht verstanden, dass es sich hier nicht um eine Transferleistung des Staates dreht.
Die Inflationsausgleichprämie ist m.E nichts Anderes als ein Mittel, um die Entgelterhöhung bis in den März 24 zu verzögern.
Kleines Trostpflästerchen um zu vermeiden, dass die Beschäftigten  in Streik gehen.

Ja, das mag sein aber warum gilt das nicht für Eltern in Elternzeit? Wo liegt der Unterschied zum Angestellten, der aktuell aktiv arbeitet, außer dass man in Elternzeit ohnehin schon viel weniger Geld bekommt.

Wenn es eine Sonderzahlung für Angestellte im TVÖD gibt, dann doch bitte flächendeckend und gerecht. Die Leute, die hier leer ausgehen tun dies bestimmt nicht, weil sie es so wollten oder gar absehen konnten. Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.

Egal wie man es dreht und wendet bzw. egal welche Kommentare dazu kommen. Dies ist einfach völlig willkürlich und nimmt denen, die mit ihrem Nachwuchs für zukünftige Rentenzahlungen sorgen oder die im Zweifel unverschuldet krank sind noch das letzte Stück Wertschätzung, während sämtliche Eingruppierungen, nur weil sie "zufällig" im relevanten Zeitraum mal gearbeitet haben pauschal die 3000€ ausgezahlt bekommen. Da kann sich der Bumsladen Ver.di ja richtig mit seiner sozialen Ader auf die Schulter klopfen.

ivarderhilfreiche

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #394 am: 20.06.2023 08:28 »
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Weil es so im TV Inflationsausgleich geregelt wurde.

Zitat
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft?  >:(
Wenn der TVöD auf das Arbeitsverhältnis im Einzelhandel anzuwenden wäre, dann würde der TV Inflationsausgleich auch für Deine Frau gelten.
Nachdem dies nicht so ist, eben nicht. Das hat nichts mit "Bestrafung" zu tun, sondern nur mit dem Geltungsbereich.
Die Verhandlungen im Einzelhandel laufen gerade, also bitte dort nachfragen, wie der aktuelle Verhandlungsstand auch in Sachen TV Inflationsausgleich ist.

Die Frage war, warum Eltern in Elternzeit, obwohl sie angestellt sind die Zahlung(en) nicht erhalten. Darauf passt die Antwort, dass es so geregelt ist nicht. Es muss ja einen Grund für den Ausschluss geben.
Hier die "Antwort" von ver.di https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a

Bastel

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #395 am: 20.06.2023 08:31 »
Die Prämie würde doch sowieso aufs Elterngeld angerechnet werden oder? Also hätte man nichts davon?

PiA

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #396 am: 20.06.2023 08:49 »
Die Zahlungen aus dem TV Inflationsausgleich dürften mE kein Entgelt iSd. SvEV sein, d.h. sie begründen keinen Anspruch auf Elterngeld im Bemessungszeitraum, im Gegenzug gibt es keine Kürzung im Bezugszeitraum.

Maggus

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #397 am: 20.06.2023 08:52 »
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?

Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft?  >:(

Viele Grüße,
Claus
Vielleicht hast Du noch nicht verstanden, dass es sich hier nicht um eine Transferleistung des Staates dreht.
Die Inflationsausgleichprämie ist m.E nichts Anderes als ein Mittel, um die Entgelterhöhung bis in den März 24 zu verzögern.
Kleines Trostpflästerchen um zu vermeiden, dass die Beschäftigten  in Streik gehen.

Ja, das mag sein aber warum gilt das nicht für Eltern in Elternzeit? Wo liegt der Unterschied zum Angestellten, der aktuell aktiv arbeitet, außer dass man in Elternzeit ohnehin schon viel weniger Geld bekommt.

Wenn es eine Sonderzahlung für Angestellte im TVÖD gibt, dann doch bitte flächendeckend und gerecht. Die Leute, die hier leer ausgehen tun dies bestimmt nicht, weil sie es so wollten oder gar absehen konnten. Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.

Egal wie man es dreht und wendet bzw. egal welche Kommentare dazu kommen. Dies ist einfach völlig willkürlich und nimmt denen, die mit ihrem Nachwuchs für zukünftige Rentenzahlungen sorgen oder die im Zweifel unverschuldet krank sind noch das letzte Stück Wertschätzung, während sämtliche Eingruppierungen, nur weil sie "zufällig" im relevanten Zeitraum mal gearbeitet haben pauschal die 3000€ ausgezahlt bekommen. Da kann sich der Bumsladen Ver.di ja richtig mit seiner sozialen Ader auf die Schulter klopfen.

Die Inflationsausgleichszahlung wurde in der Tarifverhandlungen vereinbart. Anstatt einer Tabellenerhöhung in 2023 wurde sich auf diese Zahlung verständigt. Mitarbeiter in Elternzeit, langzeiterkrankt oder im unbezahlten Sonderurlaub erhalten auch eine Tabellenerhöhung immer erst bei Rückkehr in die Arbeitsphase.

Hätte der Staat gewollt, dass die 3.000 € alle Bürger erhalten, hätte er das Geld selbst in die Hand nehmen müssen. Dann hätte er auch sicherstellen können, dass auch alle etwas davon haben. Auch in der Elternzeit.
Das war aber nicht so, im Gegenteil. Mit der Inflationszahlung sollten hohe Tabellenerhöhungen in den Tarifrunden 2022 - 2024 möglichst vermieden werden.

Übrigens, auch Deinem Arbeitgeber steht es bis Ende 2024 frei, allen seinen Beschäftigten bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Viel Erfolg beim Verhandeln.

BAT

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #398 am: 20.06.2023 09:57 »

Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.


Das war doch vorher bekannt, dass dieser Stichtag genommen wird. Es gab vereinzelt Personen, die sind hierfür einen Monat wieder auf Vollzeit gegangen.

TworeckA

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #399 am: 20.06.2023 10:22 »

Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.


Das war doch vorher bekannt, dass dieser Stichtag genommen wird. Es gab vereinzelt Personen, die sind hierfür einen Monat wieder auf Vollzeit gegangen.

Hätte man mindestens an einem Tag zwischen dem 01.01 und 31.05.2023 arbeiten müssen oder an dem Stichtag 01.05.2023?

Zu meinem persönlichen: Ich war bis Februar 23 im Mutterschutz (Zuschuss vom AG erhalten), danach Elternzeit. Am 01.05.2023 ruhte mein Arbeitsvertrag. Habe ich Anspruch auf die Prämie von 1240 Euro?

Britta2

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #400 am: 20.06.2023 12:29 »
Irgendjemand wird sich sicherlich freuen ;)

Ein Anwalt. Nächste Rechnung (die 5.) Termingebühr etc im Kampf gegen große Versicherung
(schade - kann man hier gar keine PN mehr versenden?)

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #401 am: 20.06.2023 12:35 »

Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.


Das war doch vorher bekannt, dass dieser Stichtag genommen wird. Es gab vereinzelt Personen, die sind hierfür einen Monat wieder auf Vollzeit gegangen.
Voruassetzung ist, dass man in der Zeit vom 1.1.-31.5.23 für mindestens 1 Tag einen Anspruch auf Entgelt hatte und am 1.5.23 in einem Arbeitsverhältnis nach dem TVöD steht.

Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgelt steht dem Anspruch auf Entgelt gleich. Da hier am 1.5.23 ein Arbeitsverhältnis bestand (es ruht lediglich wegen Elternzeit), besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung bei Inflationsausgleich.

Hätte man mindestens an einem Tag zwischen dem 01.01 und 31.05.2023 arbeiten müssen oder an dem Stichtag 01.05.2023?

Zu meinem persönlichen: Ich war bis Februar 23 im Mutterschutz (Zuschuss vom AG erhalten), danach Elternzeit. Am 01.05.2023 ruhte mein Arbeitsvertrag. Habe ich Anspruch auf die Prämie von 1240 Euro?

flip

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #402 am: 20.06.2023 13:06 »
(schade - kann man hier gar keine PN mehr versenden?)
Kann man hier

Saschaw

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Tvöd inflationsausgleich beschäftigt erst ab dem 01.07
« Antwort #403 am: 22.06.2023 11:28 »
Moin, fange ab dem 01.07.23 in einem Wohnheim an als Nachtwache, auf 25 Std.

Ich hab ein wenig rumgefragt aber niemand konnte mir das beantworten, bin ich berechtigt diesen zu bekommen?
Im Internet finde ich keine Informationen dazu.

Vielen Dank im voraus! :)

Lg

ivarderhilfreiche

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Antw:Tvöd inflationsausgleich beschäftigt erst ab dem 01.07
« Antwort #404 am: 22.06.2023 11:50 »
Zitat
Habe ich Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld, wenn ich erst am 1. Juni 2023 bei einem kommunalen Arbeitgeber anfange?

Es besteht kein Anspruch auf die 1.240 Euro (Vollzeit), da dafür die Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Jedoch besteht der Anspruch auf die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Bezugsmonat besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.