Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140739 times)

Bernstein

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #480 am: 13.07.2023 11:43 »
Die Inflationsausgleichprämie ist sozialversicherungsfrei.

Die Erhöhung der PV bezieht sich auf dein "normales" Gehalt.

BAT

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #481 am: 13.07.2023 11:45 »
Nein, die Prämie ist nicht zu verbeiträgen. Das "Minus" sollte allein aus dem normalen Gehalt resultieren.

Bastel

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #482 am: 13.07.2023 13:58 »
Du hast bereits dein Gehalt für Juli 2023?

Wenn ja, die Beiträge zur PV ändern sich mit diesem Abrechnungsmonat.

Die Abrechnung schon. Ja. Wow. Also werden wir prinzipiell durch die Aufteilung für 8 Monate der restlichen 1760 Euro beschissen im Gegensatz als wenn wir direkt die 3000 bekommen hätten ???

Ja. Hätte man schön für 3,5% Tagesgeld anlegen können.

skiveren

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #483 am: 13.07.2023 21:25 »
Coca-Cola Europacific Partners ( CCEP ) erhöht die Preise erneut...ab 01.09. für viele Produkte im deutlich hohen einstelligen Prozentbereich.
Die Aufschläge seien deutlich unter den Inflationswerten von denen viele Lebensmittel betroffen sind.
Danke Ver.di für das unterirdische Verhandlungsergebnis!!

GhstDncr

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #484 am: 14.07.2023 09:01 »
Deinen Korn kannst du auch noch mit Pepsi mischen, also alles halb so wild.

BAT

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #485 am: 14.07.2023 09:04 »
Deinen Korn kannst du auch noch mit Pepsi mischen, also alles halb so wild.

Schnaps ist sehr gleich geblieben im Preis. Wie kann das?

skiveren

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #486 am: 15.07.2023 22:15 »
Mit was für bezahlten Trottels sich hier zu beschäftigten müssen., ist erschreckend..
Da tauchen Typen auf und verteidigen einen Gehaltsverlust aus 2022/2023>2024...im Forum "öffentlicher Dienst".
Beleidigen User.., die Reallohnverlust...beschreiben..
Was für Idi..en!


Opa

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #487 am: 16.07.2023 09:23 »
Wir können ja mal darüber abstimmen, wer hier der „Trottels“ und „Idiot“ ist  ;) Und darüber, wessen Post als Beleidigung aufzufassen ist.

FollFosten

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #488 am: 16.07.2023 21:24 »
Manchmal muss man sich einfach ein kleines Stück lauwarme saure Gurke in linke Ohr stecken ...

Majon

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #489 am: 20.07.2023 11:35 »
Ich habe folgende Verständnisfrage zum TV Inflationausgleich:

Am 23.06.2023 hatte ich auf dem Weg zur Arbeit einen Fahrradunfall, bei dem ich mir einen Bruch der Kniescheibe zugezogen und beide Mittelfinger mehrfach ausgekugelt habe.

Dadurch bin ich jetzt seit 4 Wochen krank geschrieben und werde voraussichtlich noch mindestens 6-8 weitere Wochen nicht arbeiten können, so dass ich ab dem 04.08.2023 aus der Lohnfortzahlung falle und stattdessen Verletztengeld von der BG bekomme.

Verstehe ich den TV Inflationausgleich richtig, dass ich im August die 220 € bekomme, weil ich ja vom 01.-04.08. noch Anspruch auf Entgelt hatte, und dass ich spätestens am 29.09. wieder arbeiten muss, um die 220 € für September zu bekommen?

flip

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #490 am: 20.07.2023 13:25 »
Ich habe folgende Verständnisfrage zum TV Inflationausgleich:

Am 23.06.2023 hatte ich auf dem Weg zur Arbeit einen Fahrradunfall, bei dem ich mir einen Bruch der Kniescheibe zugezogen und beide Mittelfinger mehrfach ausgekugelt habe.

Dadurch bin ich jetzt seit 4 Wochen krank geschrieben und werde voraussichtlich noch mindestens 6-8 weitere Wochen nicht arbeiten können, so dass ich ab dem 04.08.2023 aus der Lohnfortzahlung falle und stattdessen Verletztengeld von der BG bekomme.

Verstehe ich den TV Inflationausgleich richtig, dass ich im August die 220 € bekomme, weil ich ja vom 01.-04.08. noch Anspruch auf Entgelt hatte, und dass ich spätestens am 29.09. wieder arbeiten muss, um die 220 € für September zu bekommen?
Möglicherweise steht dir Krankengeldzuschuss zu. Das wäre wie Entgelt, so dass dir der Inflationsausgleich zusteht.

Nach der Entgeltfortzahlung erhalten Beschäftigte nach § 22 TVöD-V einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung. Diese entsprechende Leistung kann auch das Übergangsgeld sein.

Majon

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #491 am: 20.07.2023 18:37 »
Zitat

Möglicherweise steht dir Krankengeldzuschuss zu. Das wäre wie Entgelt, so dass dir der Inflationsausgleich zusteht.

Nach der Entgeltfortzahlung erhalten Beschäftigte nach § 22 TVöD-V einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung. Diese entsprechende Leistung kann auch das Übergangsgeld sein.

Da es sich um einen Arbeitswegeunfall handelt, bekomme ich kein Krankengeld von meiner Krankenkasse, sondern Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, hier der Unfallkasse Nord.

Deshalb kann ich auch keinen Krankengeldzuschuss beantragen. Aber soweit ich weiß, bekomme ich Verletztengeld in Höhe meiner Netto Bezüge - war zumindest bei einer Arbeitskollegin unter gleichen Umständen 2020 so...

Da das Verletztengeld aber kein Entgelt im Sinne des TV Inflationausgleich ist, bekomme ich die 220 € nur dann, wenn ich mindestens einen Tag im Monat gearbeitet habe, mir dafür also Entgelt zusteht.

Zumindest lege ich den TV Inflationausgleich so aus - und meine Frage war, ob ich damit richtig liege...

Opa

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #492 am: 20.07.2023 18:47 »
Ich sehe das genau so, wie du. Allerdings gehst du von 6-8 Wochen aus, wonach du bereits im September wieder arbeitsfähig wärst. Damit stellt sich das Problem nur, falls du mit deiner Prognose falsch liegst.

Dazu müsstest du nichtmal am 29.9. arbeiten gehen. Es reicht, wenn du am Samstag, den 30.09. wieder arbeitsfähig bist.

Majon

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #493 am: 20.07.2023 22:57 »
Laut der Ärzte darf ich das Knie 6 Wochen gar nicht belasten, also noch bis zum 4. August.

Und dann wird es, ebenfalls laut ärztlicher Prognose, noch mindestens 6-8 weitere Wochen dauern, bis ich das Knie wieder voll belasten darf, also bis voraussichtlich 15. - 29. September.

In dieser Zeit werde ich 3 mal pro Woche mit dem Taxi auf Beförderungsschein der BG zur Krankengymnastik fahren, um die volle Beweglich- und Belastbarkeit des Knies möglichst zügig wieder herzustellen.

Und erst dann bin ich wieder in der Lage meinen Arbeitsplatz zu Fuß (~2,5 km) zu erreichen. Autofahren darf ich vorher nicht, mal davon abgesehen, dass ich kein Auto habe...

Fazit:

Wenn ich also tatsächlich bis Freitag, den 29.09. krankgeschrieben sein sollte und für 29. Tage Verletztengeld von der BG erhalte, Samstag, der 30. aber als Arbeitstag zählt, für den mir Entgelt von meinem Arbeitgeber zusteht, müsste ich den Inflationausgleich in Höhe von 220 € für den Monat September erhalten.

Tja, dann warte ich mal ab, ob ich entweder schon zum 15. September wieder arbeitsfähig bin, oder falls erst zum 29. September, ob die Zahlung des Infektionsausgleichs dann quasi automatisch erfolgt, oder ob ich meinen Anspruch darauf ggf. geltend machen muss...

Es geht mir übrigens nicht darum, möglichst lange krankgeschrieben zu sein - bereits jetzt, nach 4 Wochen, in denen ich mich, von 4 Terminen beim BG Arzt abgesehen, überwiegend allein in meiner Wohnung aufgehalten musste, langweile ich mich hier zu Tode und würde am liebsten schon morgen wieder ins Büro gehen!

Außerdem bleibt der allergrößte Teil meiner Arbeit in meiner Abwesenheit liegen und muss dann von mir neben der laufenden Arbeit nachgeholt werden, so dass ich auch deshalb so schnell wie möglich wieder ins Büro zurückkehren will!

Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass ich ohne größere Einschränkungen und sicher gehen und treppensteigen kann...

Opa

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #494 am: 21.07.2023 08:14 »
Falls du die Möglichkeit hast, zu Hause zu arbeiten, wäre das eine weitere Möglichkeit zum früheren Widereinstieg.